Wann wird der Fahrzeugbrief bei Neuwagen erstellt?
Hallo zusammen,
kurz gefragt: weiß jemand, wann Mazda den Fahrzeugbrief bei einem Neuwagen erstellt und unten rechts stempelt (mit Datum?).
Ich habe meinen CX 30 Ende Juni 2022 bestellt. Gestempelt mit Datum wurde der Fahrzeugbrief dann knapp 1,5 Monate später, im August 2022.
Bestellt hatte ich inkl. Wunschlieferung im I. Quartal 2023. Daher sollte das Fahrzeug in die Dezember Produktion eingeplant werden. So zumindest lt. Auskunft des Händlers.
Im Januar war er dann schon beim Händler und ich konnte abholen.
Ist es möglich, dass der Fahrzeugbrief so früh (vor Fahrzeugproduktion) erstellt und unterschrieben wird?
Danke vorab und viele Grüße
19 Antworten
Guten Tag.
Habe mein CX-3 im Dezember 2018 bestellt und ihn Ende April erhalten. Das Datum vom Stempel ist Anfang April.
Gruß Stino5
Danke dir. Für mich sehr unschön.
Vielleicht kommen noch ein paar Meinungen sein, damit sich ein Bild evtl. verfestigt. Bevor ich mir dann ein endgültiges Bild mache.
Ich habe da noch ein paar mehr Störgefühle und glaube so langsam, das Fahrzeug wurde ziemlich schnell nach Bestellung gebaut und an meinen Händler geliefert, der es dann aufgrund meiner Wunschauslieferung I. Quartal 2023 bis dahin einfach zweckentfremdet hat.
Zitat:
@DeFlamingo
...... der es dann aufgrund meiner Wunschauslieferung I. Quartal 2023 bis dahin einfach zweckentfremdet hat.
Was könnte der Händler zweckentremdet gemacht haben?
Als Austellungsstück beim anderen Mazda Händler zur Verfügung gestellt haben? Quasi seinem Konkurrenten gegeben?
Vielleicht ist das Auto schnell produziert worden aber die Welt dreht nicht nur um unsere Autos, es gibt lange Transportwegen, nicht einfache Logistik und und eventuell mit viel Bürokratie. Das benötigt eventuell viel Zeit
Ausserdem kann das ein gewünschte Effekt sein: ein Auto die man schnell produziert und geliefert kriegt verbindet man oft mit mehr Rabatt und wenn mann hört dass es dauert ist man froh dass man den Fahrzeug überhaupt bekommt
Ich könnte dazu nun ausholen, weil es leider gewisse Punkte gibt.
Ausstellungsstück ist jedenfalls ein Einsatzgebiet, den ich mir durchaus vorstellen kann, da im Innenraum bei näherer Betrachtung dann doch ein paar Kratzer zu finden waren, u.a. am Mitteltunnel durchaus auch mehrere.
Da ist aber eben noch mehr. Darum soll es hier im Thread aber auch gar nicht gehen, es ist ja auch viel Spekulation dabei.
Ob das Auto nun vor Dezember gebaut wurde (was damit nicht der Auskunft des Verkäufers entsprechen würde) wäre mir prinzipiell ziemlich egal, wenn es diese Störgefühle nicht geben würde.
Ich weiß auch nicht, ob es normal sein kann, dass der Fahrzeugbrief im August ausgestellt wurde, das Fahrzeug den Händler aber erst Ende Januar erreicht haben soll - wir reden hier immerhin von 5 Monaten. Zumindest kann, lt. Post 1, die zeitliche Diskepranz deutlich geringer ausfallen. Aber ich weiß eben nicht, an welchem Punkt der Produktions- und Lieferkette eines Neuwagens der Fahrzeugbrief letztendlich ausgestellt wird.
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Ich habe in der COC das Herstelldatum unter 0.11.
Das Datum bei der Unterschrift ist mit dem Ausstelldatum vom Brief identisch. Bei mir liegen gut 2 Monate zwischen Herstellung und Briefausstellung. Habe keinen Mazda.
Mein CX-60 wurde Ende August 2022 hergestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wurde Ende Oktober 2022 unterschrieben und gestempelt.
Soweit ich weiß wird die ZB II erst erstellt, wenn das Fahrzeug bezahlt wurde. Mein Händler hatte deswegen auch angerufen, als der Wagen bei ihm Stand und er die Übergabe vorbereiten wollte.
Die CoC hat hier geholfen. Schade, dass ich dort nicht früher drauf geschaut habe.
Demnach wurde mein Auto am 20.06 produziert, obwohl ich erst am 19.06. den Kaufvertrag unterschrieben habe.
Dann passt der August auf dem Fahrzeugbrief auch. Denn zu diesem Zeitpunkt war das Auto mit Sicherheit schon hier in Europa bzw. schon in Deutschland, bei meinem Händler.
Da wird er mir einiges erklären müssen..
Klär uns mal bitte dann auf wenn dein Händler sich geäußert hat!
Auch deine anderen Störgeräusche helfen vielleicht auch anderen in ähnlicher Situation.
Viele Grüße annyro
Es hat etwas gedauert, aber mittlerweile bin ich ein Stück weiter.
Der Händler meinte, dass Mazda freie (also bereits in Produktion eingeplante) CX 30 hatte und meine Bestellung dann durch so ein Fahrzeug bedient wurde. Darauf hatte er keinen Einfluss, das steuert Mazda.
Daher war das Auto bereits im August bei ihm (Bestellung von mir war ja am 19.06).
Ich wurde darüber nicht informiert, weil ich das Fahrzeug sowieso erst ab Januar 2023 haben wollte.
Ich habe ja nach wie vor den Verdacht, dass das Auto in der Zwischenzeit als Ausstellungswagen genutzt wurde. Wurde vom Händler natürlich abgestritten.
Aber es sind einfach zu viele Gebrauchsspuren im Innenraum zu finden. An der Mittelkonsole ein paar kleinere Kratzer. Selbst innen bei den Getränkehaltern. Dann am Drehrad für den Lichtschalter.
Das sind alles Sachen, die Kunden durchaus mal anfassen, wenn sie sich im Autohaus in ein Fahrzeug setzen.
Es sind keine weltbewegenden Kratzer. Aber für ein neues Fahrzeug aus meiner Sicht zu viel. Da hätte ich gleich einen Jahreswagen kaufen können.
Leider habe ich nicht alles direkt bei Fahrzeugabholung reklamiert. Denn wer guckt sich da bspw. die Getränkehalter genauer an.. Der Lichtschalter ist hinter dem Lenkrad auch nicht direkt einsehbar und sowas kleines hat man nicht unbedingt auf der Liste der Dinge, die man sich genauer anschauen sollte.
Bei dem Mitteltunnel habe ich zumindest ein Entgegenkommen in dem Sinne, dass versucht werden soll, die Kratzer rauszupolieren und falls das nicht funktioniert, ein Austausch erfolgen würde.
Insgesamt bin ich aber sehr unzufrieden und fühle mich vom Händler verarscht.
Wenn du ihm die mängelfreie Übergabe unterschrieben hast, ist der Händler raus. Einen Neuwagen sollten man schon bei der Übergabe peinlich genau kontrollieren und mögliche Mängel im Übergabeprotokoll vermerken.
Alles was der Händler jetzt von sich aus macht ist Kulanz.
s.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 19. März 2023 um 17:26:21 Uhr:
1.
Der Händler meinte, dass Mazda freie (also bereits in Produktion eingeplante) CX 30 hatte und meine Bestellung dann durch so ein Fahrzeug bedient wurde. Darauf hatte er keinen Einfluss, das steuert Mazda.
Daher war das Auto bereits im August bei ihm (Bestellung von mir war ja am 19.06).2.
Ich wurde darüber nicht informiert, weil ich das Fahrzeug sowieso erst ab Januar 2023 haben wollte.3.
Ich habe ja nach wie vor den Verdacht, dass das Auto in der Zwischenzeit als Ausstellungswagen genutzt wurde. Wurde vom Händler natürlich abgestritten.4.
Aber es sind einfach zu viele Gebrauchsspuren im Innenraum zu finden. An der Mittelkonsole ein paar kleinere Kratzer. Selbst innen bei den Getränkehaltern. Dann am Drehrad für den Lichtschalter.
Das sind alles Sachen, die Kunden durchaus mal anfassen, wenn sie sich im Autohaus in ein Fahrzeug setzen.5.
Leider habe ich nicht alles direkt bei Fahrzeugabholung reklamiert. Denn wer guckt sich da bspw. die Getränkehalter genauer an.. Der Lichtschalter ist hinter dem Lenkrad auch nicht direkt einsehbar und sowas kleines hat man nicht unbedingt auf der Liste der Dinge, die man sich genauer anschauen sollte.6.
Insgesamt bin ich aber sehr unzufrieden und fühle mich vom Händler verarscht.
1. das klingt glaubhaft, bei den japanischen Herstellern gibt es ja nicht so viele Optionen
2. auch das erscheint mir logisch
3. und der Verdacht nützt Dir nix, Du müsstest den Beweis antreten. Aber was, wenn heraus käme dass es so war? Ab wann gehörte denn der Wagen Dir? Ich wette ja, Du hast den nicht im August bezahlt, sondern erst im Januar. dh von August bis Januar gehörte der Wagen dem Händler, und er konnte damit tun was ihm beliebt (unter Beachtung Deiner Interessen als Neuwagenkäufer natürlich). Vielleicht wäre es besser gewesen, den draußen auf dem Schotterparkplatz warten zu lassen bis der Kunde ihn abholt?
4. also ich fasse die Getränkehalter innen nicht an, den Lichtschalter schon bei meiner täglichen Nutzung nicht. Warum sollte ich das als Kunde im Ausstellungsraum tun?
5. Nun, Du musst selbst wissen, wie penibel Du bist oder auch nicht. Und musst eben dann nach Deiner Erkenntnis wie penibel Du bist handeln - eben auch bei der Abnahme eines Fahrzeuges. Hast Du versäumt.
6. da ist eben zu klären, ob Du berechtigt unzufrieden bist, oder eben überdurchschnittlich penibel (Ich habe mir noch nie den Lichtschalter in meinem Wagen angesehen. Seit Auslieferung September nicht). Da mag ich keine Einschätzung treffen, kenne ich ja die Kratzer nicht. Allerdings glaube ich nicht, dass der Händler dich vorsätzlich verarscht - sondern dass Du eben eine andere Sichtweise auf die Dinge hast als der Händler.
Für mich Fakt: der Händler war Eigentümer des Wagens von August bis Januar. In diesem Zeitraum kann er mit SEINEM Eigentum erstmal tun was er will. Du bist Käufer eines Neuwagens (dafür gibt es ja eine Definition: Ein Fahrzeug ist dann ein Neuwagen, wenn es unbenutzt ist, das Modell des Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.). So das alles zutrifft, hast Du einen Neuwagen erhalten. Du müsstest nun nachweisen, dass der Wagen benutzt wurde und diese Nutzung zu Beschädigungen/Abnutzungen geführt hat die den Wagen nicht mehr zum Neuwagen machen. Allerdings hast Du die jetzt geltend gemachten Mängel bei der Übergabe nicht an- und bemerkt. Da werden wir schwerlich noch etwas dazu leisten können.
Ein Übergabeprotokoll habe ich nicht unterschrieben. Aber trotzdem wirds natürlich mit fortschreitender Zeit schwer, optische Mängel zu beanstanden.
Zu den aufgelisteten Punkten:
zu 1: sehe ich durchaus auch so, kann ein realistisches Szenario sein. Der Händler kann mir aber genauso einen vom Pferd erzählen.
Das sollte sich aber eigentlich relativ leicht belegen lassen, nehme ich mal an. Denn mein Bestellverlauf müsste ja bei denen im System vollständig hinterlegt sein.
Ich denke, genau das forder ich mal an. Dann sehe ich, ob der Händler meine Bestellung eingestellt und wie Mazda die Bestellung weiterverarbeitet hat.
zu 2: jein, aus meiner Sicht. Natürlich stand meine Aussage im Raum "ich brauch das Auto erst 2023". Und diese Aussage wird nun vom Händler als Begründung verwendet, kann ich zum Eigenschutz nachvollziehen. Meine Aussage wurde aber unter der Annahme getätigt, dass die Standardlieferzeit 4-6 Monate betragen würde und 6 Monate (oder etwas mehr) ab Juni gesehen damit für mich voll i. O. gewesen wären.
Da das Auto deutlich früher geliefert wurde, hätte ich definitiv eine Info darüber erwartet, um selbst entscheiden zu können, ob mein Auto für 5-6 Monate bei mir oder beim Händler stehen soll.
zu 4:
Als Kunde möchte man sich ja schon ein Bild vom Fahrzeug machen, also von der Materialanmutung, von der Bedienbarkeit. Da fasst man solche Komponenten sicherlich schon mal an.
Es ist zumindest auffällig, dass ich Gebrauchsspuren ausschließlich dort finde, wo man vom Fahrer bzw. Beifahrerplatz aus hinfassen kann. Wenn es nicht durch Kunden im Rahmen einer Fahrzeugausstellung passiert ist, dann waren die Leute innerhalb der Lieferkette offenbar sehr, sehr grobmotorisch unterwegs.
zu 3 und dem letzten Absatz:
Die Eigentumsverhältnisse kenne ich nicht genau, da müsste ich mich einlesen. In meinem Fall wurde das Fahrzeug in meinem Kundenauftrag bei Mazda bestellt (also sollte es zumindest). Bezahlt habe ich erst im Januar bzw. Anfang Februar, Übergabe im Februar. Das Eigentum wird also erst dann auf mich übergegangen sein.
Wie die Eigentumsverhältnisse zwischenzeitlich aussehen, kann ich nicht einschätzen. Das wird wohl ab August der Händler sein, der aber gleichzeitig einen Kaufvertrag mit mir geschlossen hat und das Fahrzeug daher nicht frei verwenden kann. Die grundsätzlichen Neuwagenkriterien, die du aufzählst, sind zwar erfüllt. Es gibt aber auch OLG-Urteile, die ein Ausstellungsstück nicht als Neuwagen einordnen. Wobei es für diese Einordnung keine Gerichtsurteile benötigt. Wenn ich in ein Möbelgeschäft gehe, kriege ich dort ja auch kein Ausstellungsstück als Neuware verkauft.
Die Beweisbarkeit ist natürlich der Punkt. Ich kann jetzt keine Fotos aus Ende 2022 vorlegen, auf denen mein CX 30 dort in der Verkaufshalle zu sehen ist. Meine Punkte sind höchstens Indizien. Irgendwann wird die Liste an Indizien aber auch mal so lang, dass bspw. auch vor Gericht festgestellt werden könnte, dass es doch ein wenig komisch wirkt und so ein Foto daher gar nicht unbedingt erforderlich wäre, um irgendwas zu beweisen. Zumindest nach meiner Vorstellung.
Weil was ich hier noch dazu erwähnen kann:
Ich habe am Wochenende der Abholung neben zwei optischen Mängeln (Schlüssel und Mitteltunnel) noch einen technischen Mängel reklamiert. Diesen technischen Mangel, der zum Aufleuchten der Motorkontrollleuchte auf der Rückfahrt nach Hause (60km vom Händler) führte, habe ich nach 2 Werkstattbesuchen bei mir vor Ort von einer Mazda Werkstatt beheben lassen.
Dabei wurde der Nox Sensor getauscht. Und bei Abholung, das war genau 2 Wochen nach Abholung vom Händler, wurde mir mitgeteilt, dass es alles etwas komisch wirke, so als ob am Sensor bereits rumgeschraubt worden wäre.
Erst dann, also nach diesen 2 Wochen, habe ich nach den ersten Störgefühlen angefangen, wirklich alles zu prüfen, weil das dann doch eine ganz neue Dimension von Störgefühlen meinerseits war.
Damit habe ich eben 2 Wochen "verloren", um noch mehr frühzeitiger zu reklamieren.
Aber ach hier, mir liegt natürlich kein Gutachten vor, welches mir bescheinigt, dass bereits rumgeschraubt wurde. Die Liste an Merkwürdigkeiten ist nur halt echt lang.
Zu guter Letzt habe ich nochmal Fotos vom Lichtschalter und den Schlüsseln beigefügt.
Zu dem rechten Schlüssel muss ich sagen, ärgert es mich auch, dass ich nicht direkt beim Händler vor Ort genauer drauf geschaut habe. Denn das ist ein katastrophal schlechter Zustand, der einfach viele Fragen aufwirft. Die Bauteile im Innenraum sind Gott sei Dank nicht so extrem zerkratzt. Das wäre mir hoffentlich direkt bei der Abholung aufgefallen.
Bei all den Punkten, dem technischen Mangel (auch wenn der mittlerweile behoben wurde) und die optischen Mängel, kriege ich es einfach nicht hin, beide Augen zuzudrücken und mir einzureden, dass mit dem Wagen alles normal gelaufen wäre.
Also solche Schäden hatte unser CX 3 nach 4 Jahren Benutzung nicht. Ist schon extrem was da mit den Bedieneinheiten angestellt wurde. Nur mit den Fingern bekommst du solche Kratzer nicht hin. Tippe da nicht auf mehrere, sondern auf einen Benutzer. Schade, dass du das nicht bei der Übergabe gesehen hast. Wieviele KM hatte der Wagen bei Übernahme auf der Uhr? Vermute, der Wagen wurde als Vorführwagen "mißbraucht".
Empfehle dir einen Anwalt. Der kann was zu den Eigentumsverhältnissen und zu Nachbesserungen sagen.
s.
Es waren knapp unter 10km drauf. Nicht ganz so wenig, aber noch im Rahmen, denke ich.
Als Vorführwagen (also inkl. Probefahrten) wurde das Fahrzeug daher nicht genutzt.
Das Thema Anwalt ist in meinen Gedanken enthalten. Die Frage ist, was letztendlich bei rumkommen würde - also, ob ich mehr erreiche, als ohne Anwalt. Denn zumindest die Nachbesserung des Mitteltunnels und der Schlüssel wurde mir bereits zugesagt.
Ich werde es mir überlegen, wie ich nun weiter vorgehen möchte/sollte.