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Wann verjähren Tempoverstöße?

Themenstarteram 11. Januar 2013 um 17:59

Hallo,

ich wurde heute leider geblitzt. Vermutlich zwischen 21 und 25 Km/h zu schnell. Ich wurde das letzte mal im April 2012 mit 22Km/h zu viel geblitzt. Drei Tempoverstöße über 21 Km/h oder zwei über 25 Km/h im Jahr führen ja zum Fahrverbot. Wenn ich zB. im März mit 23 Km/h geblitzt werde bin ich ja meinen Lappen los, da drei mal über 20 Km/h innerhalb von 365 Tagen.

Was wäre wenn ich im Sommer 2013 das nächste mal erwischt werde? Normalerweise dürfte der erste Verstoß dann ja nicht mehr hinzugerechnet werden oder liege ich da falsch?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen, hallo TE,

es regen sich viel Autofahrer darüber auf, dass die Polizei und die Straßenverkehrsämter zuviel Geschwindigkeitüberwachungen durchführen.

Wenn man sich mal etwas Zeit nimmt und hier schaut wieviele Autofahrer Geschwindigkeitverstöße begehen, komme ich immer mehr zu der Überzeugung, dass es noch zu wenige Geschwindigkeitsüberwchungen gibt.

Mit welchen Selbstverständnis hier umgegangen wird, wie man über seine Geschwindigkeitsüberschreitungen hier schreibt, als wären sie Trophäen, da kann man sich die Haare raufen.

Es kann noch soviel Aufklärungarbeit über Geschwindigkeitsunfälle von den Überwachungsorganisationen betrieben werden , doch solange gewisse Autofahrer meinen sie sind die Kings am Steuer und ihnen kann nichts passieren, wird es immer Verrückte geben, die sich und ganz wichtig unschuldige Menschen in Gefahr bringen, nur weil sie keine Grenzen kennen.

Ich bin der Meinung, dass die Autofahrer, die so häufig und so hoch die Geschwindigkeit überschreiten, der Führerschein für eine viel längere Zeit entzogen werden müsste.

So, nun kann geschossen werden !

Dennoch schönen Gruß

Rolf

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am 11. Januar 2013 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von Car-freak

Hallo,

ich wurde heute leider geblitzt. Vermutlich zwischen 21 und 25 Km/h zu schnell. Ich wurde das letzte mal im April 2012 mit 22Km/h zu viel geblitzt. Drei Tempoverstöße über 21 Km/h oder zwei über 25 Km/h im Jahr führen ja zum Fahrverbot. Wenn ich zB. im März mit 23 Km/h geblitzt werde bin ich ja meinen Lappen los, da drei mal über 20 Km/h innerhalb von 365 Tagen.

Was wäre wenn ich im Sommer 2013 das nächste mal erwischt werde? Normalerweise dürfte der erste Verstoß dann ja nicht mehr hinzugerechnet werden oder liege ich da falsch?

Wie kommst du auf das schmale Brett das drei Tempoverstöße über 21 km/ bis 25 km/h innerhalb von 365 Tagen zum Fahrverbot reichen ?

Themenstarteram 11. Januar 2013 um 19:05

Das mit den 3 Verstößen über 20 Km/h in einem Jahr habe ich mehrmals im Internet gelesen.

Wobei auf manchen Seiten(Foren) steht das das in den Händen der jeweiligen Bußgeldbehörde liegt. Irgend jemand hatte mir auch mal erzählt das es nur zum Fahrverbot kommt wenn man drei mal mit über 20 Km/h im gleichen Bundesland geblitzt wurde.

Ist das alles Quatsch oder wie?

am 11. Januar 2013 um 19:21

Das Regelfahrverbot bei Überhschreitungen der Geschwindigkeit um 21 km/h gilt für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.

 

 

Fahrverbots wegen Beharrlichkeit bei mindestens 3 Geschwindigkeitsverstößen im Bereich ab 21 km/h:

Die Frage, ob ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit bei drei Geschwindigkeitsverstößen im Bereich ab 21 km/h verhängt werden kann, auch wenn die Vorausetzungen der 2 * 26 km/h Regel nicht erfüllt sind, erfordert eine Betrachtung sämtlicher Umstände des Einzelfalls.

Hier zwei Beschlüsse des OLG Bamberg, in denen ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit als nicht zulässig angesehen wurde:

1. OLG Bamberg, Beschluss vom 30. 3. 2011 - 3 Ss OWi 384/2011

(Quelle: NZV 2011, 515 "OLG Bamberg: Kein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung bei fünf Voreintragungen ohne Richtwertüberschreitung")

 

www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2334

Hallo zusammen, hallo TE,

es regen sich viel Autofahrer darüber auf, dass die Polizei und die Straßenverkehrsämter zuviel Geschwindigkeitüberwachungen durchführen.

Wenn man sich mal etwas Zeit nimmt und hier schaut wieviele Autofahrer Geschwindigkeitverstöße begehen, komme ich immer mehr zu der Überzeugung, dass es noch zu wenige Geschwindigkeitsüberwchungen gibt.

Mit welchen Selbstverständnis hier umgegangen wird, wie man über seine Geschwindigkeitsüberschreitungen hier schreibt, als wären sie Trophäen, da kann man sich die Haare raufen.

Es kann noch soviel Aufklärungarbeit über Geschwindigkeitsunfälle von den Überwachungsorganisationen betrieben werden , doch solange gewisse Autofahrer meinen sie sind die Kings am Steuer und ihnen kann nichts passieren, wird es immer Verrückte geben, die sich und ganz wichtig unschuldige Menschen in Gefahr bringen, nur weil sie keine Grenzen kennen.

Ich bin der Meinung, dass die Autofahrer, die so häufig und so hoch die Geschwindigkeit überschreiten, der Führerschein für eine viel längere Zeit entzogen werden müsste.

So, nun kann geschossen werden !

Dennoch schönen Gruß

Rolf

Zitat:

Original geschrieben von Car-freak

Was wäre wenn ich im Sommer 2013 das nächste mal erwischt werde? Normalerweise dürfte der erste Verstoß dann ja nicht mehr hinzugerechnet werden oder liege ich da falsch?

Es kann sein, das wegen uneinsichtigkeit der Führerschein für einen Monat entzogen wird. Zwischen den verstößen können bis zu vier jahre liegen. Allerdings ist einer damit vor Gericht durchgekommen, und durfte seinen Lappen behalten. Da kann man nur abwarten, und Tee trinken.

am 12. Januar 2013 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von Car-freak

 

Was wäre wenn ich im Sommer 2013 das nächste mal erwischt werde? Normalerweise dürfte der erste Verstoß dann ja nicht mehr hinzugerechnet werden oder liege ich da falsch?

Das kann man nicht genau sagen. Das wird von Fall zu Fall entschieden. Ich wuerde einfach das Vorhaben abblasen und was langsamer tun. Man muss nicht immer und ueberall der Schnellste und der erste sein ;)

Der Name des TE sagt doch schon eigentlich alles.

Ein paar Monate zu Fuß gehen wird ihm sicher gut tun. :D 

Eine MPU wäre auch nicht verkehrt.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo zusammen, hallo TE,

....

So, nun kann geschossen werden !

Dennoch schönen Gruß

Rolf

Du meinst, nur weil Du hier Deinen Verkehrs-Frust abgelassen hast, kann geschlossen werden? :rolleyes:

 

 

am 12. Januar 2013 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Du meinst, nur weil Du hier Deinen Verkehrs-Frust abgelassen hast, kann geschlossen werden? :rolleyes:

Er schrieb geschossen, nicht geschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von dr.cooper

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Du meinst, nur weil Du hier Deinen Verkehrs-Frust abgelassen hast, kann geschlossen werden? :rolleyes:

Er schrieb geschossen, nicht geschlossen.

Danke.

Sollte ich demnächst wohl besser 2x lesen. :D

Warum er wohl möchte, daß auf ihn geschossen wird? :confused: ;)

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