Wann muss der Treibstoffpreis an der Tanksäule angezeigt werden?
Wann muss mir der korrekte Treibstoffpreis an der Tanksäule angezeigt werden
(in der BRD)?
- Wenn ich den Zapfhahn entnehme und ein paar Sekunden warte oder
- Erst wenn ich den Treibstoff fliessen lasse (d.h. ich muss ein wenig Treibstoff kaufen, um den Preis zu kennen)
15 Antworten
Ich würde auf (1) tippen. Wenn (2) üblich wäre, wie könntest du dann einen wirksamen Kaufvertrag schließen? Dieser besteht immer aus dem verbindlichen Angebot eines Angebots (wie Preis an der Säule) und dessen Annahme (Beginn des Tankvorgangs) durch die Gegenseite.
Zitat:
@GaryK schrieb am 29. Mai 2016 um 17:25:14 Uhr:
Ich würde auf (1) tippen. Wenn (2) üblich wäre, wie könntest du dann einen wirksamen Kaufvertrag schließen? Dieser besteht immer aus dem verbindlichen Angebot eines Angebots (wie Preis an der Säule) und dessen Annahme (Beginn des Tankvorgangs) durch die Gegenseite.
Deine Argumentation ist logisch und gut nachvollziehbar. Vielen Dank.
Ich selbst kenne die Rechtslage in Deutschland bezüglich Tankstellen nicht. Auf jeden Fall ist vieles anders geregelt als in der Schweiz.
An 2 Tankstellen ist bei mir jedoch in Deutschland schon Fall 2 eingetreten. Der Preis erhöhte sich jeweils erst, als Treibstoff in den Tank floss.
Aber ich bin meistens nicht alleine: Die deutschen Kunden regen sich in dieser Situation jeweils ziemlich auf.
Einer weigerte sich, den um 15 Cent pro Liter erhöhten Preis an der Kasse zu bezahlen. Er hat jedoch klein beigegeben als ihm an der Kasse angedroht wurde, die Polizei zu rufen, wenn er nicht sofort den vollen Betrag bezahle.
Zitat:
@urspeter schrieb am 30. Mai 2016 um 23:39:42 Uhr:
Ich selbst kenne die Rechtslage in Deutschland bezüglich Tankstellen nicht.
Interessante Frage...
Rechtlich ist nicht klar definiert ob der Kaufvertrag bzw. das Kaufangebot bereits mit dem Abheben der Zapfsäule zustande kommt oder erst
(bzw. spätestens)dann wenn der Sprit in den Tank fließt...
Im Supermarkt zählt ja auch der Preis der an der Kasse genannt wird - lediglich kann ich dort das entsprechende Teil dann noch zurückgeben, was bei bereits getanktem Benzin schwer wird.
Und genau aus dem Grund muss der Preis an der Säule bei Beginn des Tankvorgangs (Entnahme der Zapfpistole) verbindlich sein. Wenn die zwischendrin den Preis auf 100€/l erhöhen würden, dann wäre das sehr offensichtlich nicht zulässig.
Ich hätts drauf ankommen lassen, den niedrigeren, unstrittigen Preis bezahlt und den Rest auf mich zukommen lassen.
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Zitat:
@GaryK schrieb am 31. Mai 2016 um 10:15:56 Uhr:
Und genau aus dem Grund muss der Preis an der Säule bei Beginn des Tankvorgangs (Entnahme der Zapfpistole) verbindlich sein.
Wenn das so sein "muss" wirst du uns ja sicherlich die passende rechtliche Grundlage dafür liefern können... 😉
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr171_10.htm
Nur die ersten paar Zeilen reichen. Vertragsabschluss ist der Preis an der Zapfsäule und das Beginnen des Betankungsvorgangs. Würde während der Betankung am Preis gedreht (Preis X ist dir bekanntgegeben, Preis Y wird im Laufe des Vorgangs angewendet), so hast du das Recht auf eine Rückabwicklung. Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html ... Wie das technisch ohne erwähnenswerte Kosten geschehen soll steht dort explizit nicht. Wenn am Preisaushang z.B. "Superbenzin 1.20€/l" steht und an der Säule für Super 1.50€ aufgerufen werden, so müsstest du auch anfechten können: http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html
Ich bin kein Anwalt, bleib mir also wech mit dem Formal-Scheiß 😉
Zitat:
@GaryK schrieb am 31. Mai 2016 um 13:55:48 Uhr:
Nur die ersten paar Zeilen reichen.
Dort ist aber nirgends von der Entnahme der Zapfpistole, sondern es ist durchweg von Kraftstoff der in den Tank gefüllt bzw. von "dem" Betanken die Rede. 😉
Beim Bedanken mit der Entnahme von der Zapfpistole ist dort durchweg von Kraftstoff die Rede, sondern welcher aber nirgenst in den Tank gefüllt wird.
Wie für den Einzelhandel (Supermarkt) werden die strengen Regeln von Preisangabenverordnung und Wettbewerbsrecht gelten. Die helfen aber meist nur Abmahnabzockern, während der Verbraucher gegen Verstöße praktisch rechtlos ist.
"Der Kaufvertrag komme an Selbstbedienungstankstellen anders als etwa in Selbstbedienungssupermärkten nicht erst an der Kasse, sondern bereits an der Zapfsäule mit dem Betanken des Fahrzeugs zustande."
Genau das meinte ich. Pistole entnehmen, Zähler ist auf Null und der Preis wird ALS ANGEBOT AN DICH angezeigt. Was du annimmst, wenn du anfängst Kraftstoff in den Tank zu füllen.
Klar, aber was, wenn der Preis sich dann plötzlich ändert. Dann entspricht es ja nicht mehr dem Angebot, das du angenommen hast. Wie auch im Supermarkt, wird der Käufer darüber erst NACH Vertragsabschluß (z.B. per Kassenzettel) informiert.
Deswegen der Paragraph 119: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Wenn der Preis während des Tankens steigen sollte, melde dich an der Kasse und fordere Rückabwicklung, denn zu dem aktualisierten Kurs hättest du natürlich nie gekauft. Viel Spass, Zeit muss man dann mitbringen. Mir wäre so eine dreckige Nummer einiges an Aufwand wert um eine Wiederholung dessen möglichst "unattraktiv" zu machen.
Falls das überhaupt möglich wäre, den getankten Sprit aus dem Gemisch im Tank wieder zu entfernen, gibts keine Verpflichtung des Händlers, bei "Irrtum" die entstehenden Kosten zu übernehmen. Der Käufer wäre bei Anwendung also automatisch und ohne eigene Schuld der Dumme.
Du irrst. Wenn jemand während des Tankvorgangs einfach den Literpreis hochschraubt, dann ist KEIN wirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen. Du hast ein Anrecht auf Rückabwicklung. Dass "Auspumpen" teurer ist als den getankten Sprit zum anfangs angezeigten Kurs zu verkaufen steht auf einem anderen Blatt.
Soviel Vertragsrecht kann ich noch.