Wandlung oder Behalten
Ich brauch mal eure Meinung. Wir haben uns letztes Jahr im März einen C200 Mopf aus 2018 gekauft. Nach den ersten Ausfahrten...kamen die ersten Fehler. Klimanlage leer, okay befüllen lassen auf Garantie, kurze Zeit darauf stehe ich mit dem Auto nach eine längen Fahrstrecke an einer Ampel...das Auto fängt sich regelrecht an zu schütteln geht ins Notprogramm, Motorkontrollleute kommt...ich schleppe mich über die Ampel, schalte ihn aus und wieder an...läuft er wieder ganz normal. Montag darauf zur Werkstatt. Das ist jetzt der 4. Reparaturversuch...ohne Erfolg, sie können den Fehler nicht abstellen. Es wurden 2! Zündkerzen getauscht und neue Software aufgespielt...alles ohne Erfolg so das wir auf Wandlung bestanden die uns auch gewährt wurde. Nun stehen wir an dem Punkt das wir vom Kaufpreis ca.4000€ für Nutzung abgezogen bekommen.
Nach Aussage unseres Verkäufers,gibt es im Moment keine vergleichbaren Cabrios auf dem Markt in ähnlicher Preisklasse / Ausstattung oder sind ca.8000 bis 10000€ teurer da letztes Jahr fast keine produziert wurden. Er meinte vielleicht kommt im Herbst wieder bissel mehr rein.
Weiß echt nicht weiter...soll ich ihn zurückgeben oder weiterfahren. Der Fehler taucht halt immer noch auf und ist mit Neustart verschwunden.Bedenken habe ich halt hinsichtlich ob da nicht irgendwann mal was richtig kaputt geht und Mercedes dann sich an der Reparatur beteiligt.
Was würdet ihr machen?
24 Antworten
Hallo
Aber mit dem Unterschied das VW den Fehler gar nicht finden wollte, denn sie wusten ja genau wo der Fehler liegt. Also sagt man wir finden nichts.
Hier ist die Sachlage aber eine andere. Dieser Fehler liegt ja bei 99,99 % aller Mercedes Fahrzeuge nicht an.
Also ist es nicht wie bei VW ein Hausgemachter Fehler. Und nochmal ein Auto ist kein Hexenwerk.
Zitat:
@emmac schrieb am 8. Juli 2021 um 00:01:25 Uhr:
Zitat:
@BMW-X1-Fan schrieb am 07. Juli 2021 um 22:53:02 Uhr:
Ich sage nach wie vor, das kann man in den Griff bekommen. Es müssen nur die richtigen Leute ran.
Und ich behaupte: die richtigen Leute waren schon dran, und wissen genau, warum sie den Fehler 'nicht finden'!!Selbst schon erlebt mit einem DSG von VW. Die sind massenweise verreckt, jede Menge Betroffene in den Foren. Aber VW 'wusste von nix' und 'konnte keinen Fehler finden'.
Und seither werde ich sehr hellhörig, wenn ein Fehler nicht gefunden wird ...
Zitat:
@froggorf schrieb am 8. Juli 2021 um 07:15:12 Uhr:
Das geht, mein C200 4matic lag bei über 70t€ und da ist nicht mal alles drin
Und der BLP von deinem C200 war dann 90k?
Zitat:
@Amardill0 schrieb am 8. Juli 2021 um 09:33:21 Uhr:
Zitat:
@froggorf schrieb am 8. Juli 2021 um 07:15:12 Uhr:
Das geht, mein C200 4matic lag bei über 70t€ und da ist nicht mal alles drin
Und der BLP von deinem C200 war dann 90k?
Was willst du denn wissen, ich habe denPreis meines Autos genannt, gezahlt habe ich weniger. Es geht nur darum wie teuer man einen kleinen Wagen machen kann.
Hier geht es um ein Cabrio!
Basispreis lt. Preisliste von Oktober 2018
für den C200 Benziner: 48.070,05 €
für den C200 Diesel: 46.606,35
Ich würde versuchen noch ein wenig rauszuhandeln, aber definitiv auch wandeln. Wer weis, was noch kommt, und pass macht DAS Fahrzeug eh keinen mehr. Wenn noch andere Probleme auftauchen (Dach!?) - ist/wäre man hinter her froh "nur" 4000 Euro bezahlt zu haben.
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Moin,
Würde auch wandeln, da würde mir einfach der Spaß am schönen Auto vergehen.
4000€ sind auf 15 Monate Nutzung 266€ Pro Monat, Versuch das noch ein bisschen runter zu handeln, durch die Aufenthalte in der Werkstatt sind dir ja ich Lebenszeit, Freude am Auto und ggf. Urlaubstage flöten gegangen - vom Ärger über sie viele Kohle für „Mist“ bezahlt zu haben mal abgesehen…
Behalten würde ich den Wagen auf jeden Fall nicht.
Gruß
Dirk
Auf Mercedeskosten weiter reparieren lassen, Fehler wird schon gefunden und behoben werden können, notfalls die Werkstatt wechseln und glücklich sein.
Mir wären die 4k es nicht Wert, zumal es ja keine richtige Alternativ gibt.
Berechnung der Nutzungsentschädigung
Quelle: Kanzleiwehner.de
Bruttokaufpreis x Anzahl gefahrener Kilometer : zu erwartende Gesamtlaufleistung.
Beispiel: Hat ein Fahrzeug 50.000 Euro gekostet und wurden mit diesem Fahrzeug 1.000 km bei einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km gefahren, beträgt der Nutzungsersatz also 50.000 Euro x 1000 km : 250.000 km = 200 Euro.
Oder alternativ
Für die Ermittlung der Nutzungsentschädigung werden zur Rechenerleichterung bei Neufahrzeugen oft Pauschalwerte verwendet, etwa die 0,67-Prozent-Pauschale. Demnach soll die Nutzungsentschädigung 0,67 Prozent des Neupreises pro gefahrenen 1000 km betragen. Diese Pauschale errechnet sich aus der o.g. Rechenformel, wenn man von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 150.000 km ausgeht.
Durch technische Neuerungen und bessere Fahrzeuge mit einer längeren Lebensdauer ist jedoch bei immer mehr Fahrzeugen von einer höheren Gesamtlaufleistung als 150.000 km auszugehen, was sich für den Autoverkäufer (KFZ-Händler) im Ergebnis nachteilig auf die Höhe der Nutzungsentschädigung auswirkt; denn die Nutzungsentschädigung sinkt umso mehr anteilig, je höher die (mutmaßliche) Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs angesetzt wird. Bei einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 200.000 km beträgt der Prozentwert pro gefahrenen Kilometern etwa nur noch 0,5 Prozent. Dennoch wird bei Streitigkeiten vor Gericht oft immer noch die 0,67-Prozent-Pauschale zur Berechnung der Nutzungsentschädigung angesetzt.
Vielen Dank für eure Meinungen und Bemühungen. Wir haben heute nach zahlreichen Telefonaten mit MB uns soweit geeinigt, das der nahe Termin für die Rückgabe erstmal verschoben wird. Das Fahrzeug wird in eine Werkstatt berufen und es soll da nochmals ein weiterer Reparaturversuch mit Spezialisten stattfinden. Sollte das nicht erfolgreich sein, bleibt der Anspruch auf Wandlung bestehen.
Hallo
Ich denke das ist eine gute Lösung.
Ich hoffe das du uns berichtest, wie es ausgeht.
Gute Lösung… berichte uns bitte wie es ausgeht…