Wandlung bzw. Rücktritt: Welcher Umfang?
Hallo Gemeinde,
nachdem letzte Woche mein dritter Werkstatttermin (die Rückfahrkamera fällt
immer mal wieder aus) erfolglos verstrichen ist, wollte ich Euch Spezialisten mal
zwecks Wandlung fragen.
Hab ich jetzt Anspruch, die Kamera "zurückzugeben" oder das ganze Auto?
Langsam regt es mich auf, das es aus Wolfsburg nur heisst "nix machen, wir arbeiten an dem
Problem".
Und das seit 16 Monaten!
Ausserdem hab ich auch das Bremsproblem bei Schnee (bereits 2x in der Werkstatt) und
mein RNS510 macht die Mixfunktion nicht inkl. Unterordner (auch bereits 2x Werkstatt).
Vielleicht hat mir jemand nen Tipp.
Danke und Gruss
22 Antworten
Zitat:
Beichtvater Beichtvater
Bedenke aber:
Auch bei einer Wandlung spielt das Alter und der Wertverlust eine Rolle.
Du wirst also (nach >16 Monaten) erhebliche Abstriche machen müssen, was das finanzielle angeht, denn gerade im ersten Jahr ist der Wertverlust der Karre am größten!
Hallo Beichtvater,
wenn du dein Auto wandelst kommt es nicht auf das Alter des Autos an. Vielmehr sollten die gefahrenen Kilometer in Bezug zur erwarteten Gesamtlaufleistung gesetzt werden. Dieser so genannte Nutzungsersatz für die Zeit vor der Wandlung ist dann vom Kaufpreis abzuziehen. Weiterhin gilt es zu Lasten des Verkäufers eine Kapitalverzinsung, welche je nach vergangener Zeit nach dem Kauf unterschiedlich hoch ausfällt, zu beachten.
Allerdings könnte der Wert des Fahrzeugs auch später noch gesteigert worden sein. Beispielsweise könnte der Käufer neue Felgen am Auto montiert haben. Diese Kosten, soweit sie eine nützliche Wertsteigerung darstellen, sind ebenfalls dem Verkäufer in Rechung zu stellen.
Gruß freakman88
Hi,
Kleine Anmerkung bzgl. Wandlung und Kaufpreis.
Es gab mal einen Bericht im Fernsehen über einen Kunden der zwar erfolgreich, mit Hilfe eines Anwalts eine Wandlung durchbekommen hatte, aber ziemlich unglücklich über den Rücknahmepreis war.
Der Grund war, dass er beim Kauf des Autos seinen alten Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben hatte. Beim Unterschreiben des Kaufvertrages hatte der Händler vorgeschlagen sowohl den Einkaufspreis des alten Wagens, als auch den Verkaufspreis des neuen Wagens niedriger anzusetzen. Das geschah dann mit den Worten: "Für Sie ist ja eigentlich nur die Summe interessant die sie bezahlen müssen." und die blieb ja gleich.
In dem Moment war das dem Käufer natürlich egal.
Beim späteren Wandeln jedoch ungünstig, da der Kaufpreis des Autos daduch sehr niedrig war.
Also bei mir sieht es so aus:
Listenpreis: Euro 39.000
km-Leasing für 4 Jahre ohne Anzahlung
Leasing gerechnet: 40.000km pro Jahr
Leasingrate: ca. 550.- Euro
tatsächlich gefahrene km nach 16 Monaten: 24.000
Dadurch, dass ich so wenig km habe, müsste es ja besser aussehen, oder?
Hallo Ihr lieben,
werde meinen Tiger jetzt auch "Wandeln/ Rückabwickeln". Werde aber wieder einen Tiger nehmen.
Gibt ein neues Urteil aus 2009 BGH.Schaut mal rein. Wandlung Man muss wenn man einen neuen nimmt und kein Geld keinen Nutzungsausfall zahlen.
Außerdem kann man u.U. einen Nutzungsausfall geltend machen.
Auch Überführungskosten und Zulassung sind vom Händler zu tragen.
MfG der Boiotsmann
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Nocjmal die Adresse
[url=
http://www.jurablogs.com/de/autokauf-nutzungsentschaedigung-ruecktritt]Wandlung[/url]
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann1
Hallo Ihr lieben,
werde meinen Tiger jetzt auch "Wandeln/ Rückabwickeln". Werde aber wieder einen Tiger nehmen.
Gibt ein neues Urteil aus 2009 BGH.Schaut mal rein. Wandlung Man muss wenn man einen neuen nimmt und kein Geld keinen Nutzungsausfall zahlen.
Außerdem kann man u.U. einen Nutzungsausfall geltend machen.
Auch Überführungskosten und Zulassung sind vom Händler zu tragen.
MfG der Boiotsmann
Naja, wenn ich mir einen Gebrauchten kaufe, und den dann nach 36.000 km wandeln will (und mein ganzes Geld zurück will), ist das schon mal eine harte Nummer! Wenn das so einfach gehen würde, könnte ich sehr wohl nachvollziehen, wenn alle Autoverkäufer dieser Republik auf Bäcker umschulen (obwohl: Vielleicht kann man sogar Brötchen wandeln..)
Als Autofahrer bräuchte man sich da jedoch nie mehr Gedanken über eine Neuanschaffung machen: Man wandelt einfach regelmässig (gerade bei Gebrauchten kann man da ja immer was finden)
Doch ich interpretiere das Urteil so, wie es in anderen Bereichen ja schon längst üblich ist: Ich habe nur Anspruch auf Ersatz des Zeitwerts meines Fahrzeugs. Wenn das schon 36.000 km runter hat, habe ich keinen Anspruch auf ein Neufahrzeug, sondern nur auf etwas ähnlich altes, funktionierendes.
Und eine Wandlung ist sowieso erst das letzte Glied einer Kette von Massnahmen, die dem Verkäufer zustehen, bevor er dieser zustimmen muss.
Gruß
Nite_Fly
Wenn du genau gelesen hast geht es bei mir um einen Neuwagen.6000 km und bereits 25 Tage Werksatt wegen ein und dem selben Problem.
Ich finde das Urteil mehr als gelungen-es stärkt die Rechte für uns Käufer. :-)))
Keiner will sein Fahrzeug wandeln sondern sich an seinem Auto erfreuen.Glaube mir habe schon jetzt diesen emotionalen Stress.
MfG Der Bootsmann
Zitat:
Original geschrieben von nite_fly
Naja, wenn ich mir einen Gebrauchten kaufe, und den dann nach 36.000 km wandeln will (und mein ganzes Geld zurück will), ist das schon mal eine harte Nummer! Wenn das so einfach gehen würde, könnte ich sehr wohl nachvollziehen, wenn alle Autoverkäufer dieser Republik auf Bäcker umschulen (obwohl: Vielleicht kann man sogar Brötchen wandeln..)
Als Autofahrer bräuchte man sich da jedoch nie mehr Gedanken über eine Neuanschaffung machen: Man wandelt einfach regelmässig (gerade bei Gebrauchten kann man da ja immer was finden)Doch ich interpretiere das Urteil so, wie es in anderen Bereichen ja schon längst üblich ist: Ich habe nur Anspruch auf Ersatz des Zeitwerts meines Fahrzeugs. Wenn das schon 36.000 km runter hat, habe ich keinen Anspruch auf ein Neufahrzeug, sondern nur auf etwas ähnlich altes, funktionierendes.
Und eine Wandlung ist sowieso erst das letzte Glied einer Kette von Massnahmen, die dem Verkäufer zustehen, bevor er dieser zustimmen muss.Gruß
Nite_Fly
Wenn Du richtig liest, habe ich das verlinkte Urteil kommentiert, denn da ging es um einen Gebrauchten, der zum Kaufzeitpunkt schon 175.000 km drauf hatte und den der Käufer dann nochmal 36.000 km gefahren hat, bis er wandeln wollte.
Nachdem ich nicht davon ausgehe, daß jemand, der 20.000 km oder mehr p.a. fährt, sich so ein altes Auto kauft, muss man annehmen, daß der Käufer 2 oder 3 Jahre damit gefahren ist, bevor er wandeln wollte.
Gruß
Nite_Fly