Wanderbaustelle oder keine Wanderbaustelle?
Hallo Gemeinde,
gestern ist es mir auf der A81 wieder passiert. TL 100 auf der BAB, Dann direkt vor der Baustelle TL 100 überklebt und neues TL 60 km/h weil die linke Spur gesperrt war. Soweit so gut, auf den ersten paar 100 m wurde auch gearbeitet, es wurde die Teile der Fahrbahn ca. 30 cm ausgebaggert und neuer gegossen.
Nach 500m waren keine Arbeiten mehr zu sehen, die Sperrung der linken Spur dauerte aber an...ca 2 bis 4 km, dem Gefühl nach endlos.
Dann wie aus dem nichts waren keine Baken mehr da, die die linke Spur sperrten. Es gab kein Verkehrszeichen zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Die beiden Fahrbahnen standen vollständig zur Verfügung und wurden auch genutzt. Zum Teil wurde weit schneller als 60 km/h gefahren. Dann nach ca. 1 km kam das Schild für die Aufhebung des TL 100km/h, wobei das ja eigentlich gar nicht mehr galt, da davor überklebt. Gilt nun weiterhin 60 km/h?
Was gilt denn da nun? Klar kann ich denken, es sei eine Wanderbaustelle und danach gilt zumindest die Vorherige Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h, obwohl die ja ungültig gemacht wurde. Ist es keine Wanderbaustelle gilt doch weiterhin 60 km/h?
Das Schlimme ist ja nicht mal alleine die unklare Situation. Was aber ist, wenn danach in dem Bereich ohne Baustelle geblitzt wird und du fährst 40 km Zu schnell? Dann schauen alle blöd... Die Folgen sind weit gravierender.
Nebenbei, so eine ähnliche Situation habe ich auch nach einer Wanderbaustelle?? in einem Bereich ohne jegliche Geschwindigkeitsbeschränkung erlebt. Wenn ich da dann mit 130 statt 60 fahre, bin ich den Pappdeckel los.
Wie seht ihr das Ganze? Wie erkenne ich eindeutig eine Wanderbaustelle und eine Nichtwanderbaustelle?
Beste Antwort im Thema
Schachteltempolimits gibt es nicht. Wenn das 60er Limit aufgehoben ist, gilt freie Fahrt. Wenn (wie üblich) nach einer Baustelle das Aufhebungsschild vergessen wurde, gilt 60 theoretisch weiter, wenn das 60er Limit nicht klar mit Bezug zur Baustelle angeordnet wurde. Dann muss man sich daran orientieren, dass sichtbar die Gefahrenstelle nicht mehr besteht.
Trost: Unklare Anordnungen dürfen nicht geahndet werden.
26 Antworten
Im Ausgangsbeitrag ging es um eine Wanderbaustelle auf der Autobahn. Dort ist die Kombination aus Zeichen 123 und 274 an einem Mast bzw. einem Vorwarnanzeiger bislang nicht vorgesehen.
Es gibt zwar Fälle, da wird das inzwischen so praktiziert, aber bei der Mehrzahl dieser Baustellen wird nur ein Tempolimit gesetzt. Und das muss - im Sinne der StVO - beendet werden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. März 2019 um 11:17:31 Uhr:
Trifft genau auf den Fall zu.
was schiebst Du Deinen Beitrag auch dazwischen. Mein "das siehst Du falsch" bezog sich auf den Beitrag von @aspergius, der explizit fragte "oder sehe ich das falsch?".
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. März 2019 um 14:29:33 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. März 2019 um 11:17:31 Uhr:
Trifft genau auf den Fall zu.
was schiebst Du Deinen Beitrag auch dazwischen. Mein "das siehst Du falsch" bezog sich auf den Beitrag von @aspergius, der explizit fragte "oder sehe ich das falsch?".
Und trotzdem hat deine Antwort auf den Post von Geisslein wie die Faust auf's Auge gepasst. Denn anders als von Geisslein behauptet gilt so nämlich 100km/h nach der Baustelle NICHT wieder, sondern es wäre dann unlimitiert (oder Alternativ 60 bis zum nächsten Aufhebungszeichen) - Geisslein hat das also doch falsch gesehen 😉
Zitat:
@aspergius schrieb am 21. März 2019 um 16:58:52 Uhr:
[...] Nächster Fall: Ich fahre durch ein langestrecktes Dorf mit breiter übersichtlicher Dorfstraße. TL ist natürlich 50 km/h. An einer Stelle ist eine kleine Baustelle auf dem Gehweg. Die Baken stehen im Straßengraben. Die Fahrspuren sind nicht eingeschränkt, aber es ist ab der Baustelle ein TL von 30 vorgegeben. Diese Baustelle ist 5 m lang. Danach ist die Dorfstraße wieder frei. Seitenstraßen gibt es erst nach vielleicht 600 m, wenn es überhaupt eine gab. Ich kann mich nicht mehr so genau dran erinnern. Ein TL wurde nicht aufgehoben.In so einem Falle gilt doch das TL 30 km/h weiter bis es a) aufgehoben wird, b) eine Seitenstraße einmündet. Oder sehe ich das falsch?
Kannst Du Dich wenigstens in diesem Fall erinnern, ob die 30 zusammen mit dem Schipper aufgestellt war?
Übrigens, eine einmündende Seitenstraße hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf.
Na dann gilt die 30 zweifelsfrei nur für den Bereich der Baustelle. Ist sie passiert, gilt wieder 50.
Nächste Frage:
Wenn in einer Hauptstraße ein TL 30 ist (ohne Baustelle) gilt das auch weiterhin, selbst wenn Nebenstraßen einmünden. Man lernt immer dazu.
Wie lange gilt das TL? Natürlich bis es per Schild aufgehoben wird.
Aber
a) auch über eine abbiegende Vorfahrtsstraße hinaus? (vermutlich ja)
b) auch über einen Kreisverkehr hinaus? (vermutlich nein)
Zitat:
@aspergius schrieb am 25. März 2019 um 23:08:57 Uhr:
Nächste Frage:
Wenn in einer Hauptstraße ein TL 30 ist (ohne Baustelle) gilt das auch weiterhin, selbst wenn Nebenstraßen einmünden. Man lernt immer dazu.Wie lange gilt das TL? Natürlich bis es per Schild aufgehoben wird.
Aber
a) auch über eine abbiegende Vorfahrtsstraße hinaus? (vermutlich ja)
b) auch über einen Kreisverkehr hinaus? (vermutlich nein)
Ein durch ein Verkehrszeichen angezeigtes Tempolimit gilt solange, bis durch ein folgendes Verkehrszeichen etwas anderes angezeigt oder es aufgehoben wird. Einmündende Straßen haben darauf keinen Einfluß (sog. Streckenverbot). Bei der abbiegenden Vorfahrtsstraße verläßt man die Strecke und das angezeigte TL gilt nicht mehr. Genauso beim Kreisverkehr.
Ich habe ein paar Kollegen älteren Semesters, die das auch nicht wußten, weil sie in der Fahrschule Anno Schlaghose noch etwas anderes gelernt haben.
Das ist die gleiche Situation wie es hier war:
https://www.swr.de/.../...ezhausen-Ueber-200,blitzer-auf-b-27-100.html
Die 60km/h gelten solange bis sie aufgehoben sind...
Es gab ja auch den Fall auf der A3 in Heumar. Dort war in der Baustelle 60, aber die wurden weder ausdrücklich aufgehoben oder noch verlängert. Hier galt die 60 am Ende der Baustelle als aufgehoben und die Blitzfotos beim anschließenden Starenkasten waren ungültig: Tausende Autofahrer zu Unrecht geblitzt
Ich hatte mich damals über die fehlende Aufhebung gewundert und die Radarfalle als echt fies empfunden, da kaum einer daran denkt, dass ein Baustellenlimit von 60 nicht nur bis zum Ende der Baustelle sondern streng genommen bis zur Aufhebung gilt, selbst wenn die Aufhebung nach einigen 100m, unmittelbar hinter dem Blitzkasten steht (Ein Schelm, der böses dabei denkt).
Der Fall auf der A3 ist bis heute umstritten, denn die nachfolgenden (relevanten) Zeichen 274 waren nicht zusammen mit einem Gefahrzeichen aufgestellt, sondern einzeln. Damit handelte es sich um ganz normale Tempolimits, die zwar in gewisser Weise mit der Baustelle in Zusammenhang standen, die aber genau genommen als eigenständig hätten betrachtet werden müssen.