Wanderbaustelle oder keine Wanderbaustelle?
Hallo Gemeinde,
gestern ist es mir auf der A81 wieder passiert. TL 100 auf der BAB, Dann direkt vor der Baustelle TL 100 überklebt und neues TL 60 km/h weil die linke Spur gesperrt war. Soweit so gut, auf den ersten paar 100 m wurde auch gearbeitet, es wurde die Teile der Fahrbahn ca. 30 cm ausgebaggert und neuer gegossen.
Nach 500m waren keine Arbeiten mehr zu sehen, die Sperrung der linken Spur dauerte aber an...ca 2 bis 4 km, dem Gefühl nach endlos.
Dann wie aus dem nichts waren keine Baken mehr da, die die linke Spur sperrten. Es gab kein Verkehrszeichen zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Die beiden Fahrbahnen standen vollständig zur Verfügung und wurden auch genutzt. Zum Teil wurde weit schneller als 60 km/h gefahren. Dann nach ca. 1 km kam das Schild für die Aufhebung des TL 100km/h, wobei das ja eigentlich gar nicht mehr galt, da davor überklebt. Gilt nun weiterhin 60 km/h?
Was gilt denn da nun? Klar kann ich denken, es sei eine Wanderbaustelle und danach gilt zumindest die Vorherige Geschwindigkeitsbeschränkung 100 km/h, obwohl die ja ungültig gemacht wurde. Ist es keine Wanderbaustelle gilt doch weiterhin 60 km/h?
Das Schlimme ist ja nicht mal alleine die unklare Situation. Was aber ist, wenn danach in dem Bereich ohne Baustelle geblitzt wird und du fährst 40 km Zu schnell? Dann schauen alle blöd... Die Folgen sind weit gravierender.
Nebenbei, so eine ähnliche Situation habe ich auch nach einer Wanderbaustelle?? in einem Bereich ohne jegliche Geschwindigkeitsbeschränkung erlebt. Wenn ich da dann mit 130 statt 60 fahre, bin ich den Pappdeckel los.
Wie seht ihr das Ganze? Wie erkenne ich eindeutig eine Wanderbaustelle und eine Nichtwanderbaustelle?
Beste Antwort im Thema
Schachteltempolimits gibt es nicht. Wenn das 60er Limit aufgehoben ist, gilt freie Fahrt. Wenn (wie üblich) nach einer Baustelle das Aufhebungsschild vergessen wurde, gilt 60 theoretisch weiter, wenn das 60er Limit nicht klar mit Bezug zur Baustelle angeordnet wurde. Dann muss man sich daran orientieren, dass sichtbar die Gefahrenstelle nicht mehr besteht.
Trost: Unklare Anordnungen dürfen nicht geahndet werden.
26 Antworten
Mein Bauch sagt mir: vor der Baustelle Tempo 100 - in der Baustelle Tempo 60 - nach der Baustelle wieder Tempo 100. Der Bereich der Baustelle ist hier eindeutig durch die Baken zu erkennen, und damit das für die Baustelle reduzierte Tempolimit hinfällig.
Zitat:
@boerni666 schrieb am 20. März 2019 um 14:06:55 Uhr:
War an dem 60er Schild ein Baustellenschild am selben pfosten?
Das weiß ich nicht mehr.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. März 2019 um 14:04:54 Uhr:
Mein Bauch sagt mir: vor der Baustelle Tempo 100 - in der Baustelle Tempo 60 - nach der Baustelle wieder Tempo 100. Der Bereich der Baustelle ist hier eindeutig durch die Baken zu erkennen, und damit das für die Baustelle reduzierte Tempolimit hinfällig.
Du gehst also von einer Wanderbaustelle aus. So sehe ich es eigentlich auch. Nur das "eigentlich " nützt mir unter Umständen nicht, wenn ich ein Bußgeld oder Strafmandat bekomme. Was ist, wenn unsere Freunde das nicht als Wanderbaustelle ansehen und der Meinung sind, das TL ist am Ende der Baken nicht aufgehoben?
Zitat:
@aspergius schrieb am 20. März 2019 um 14:10:50 Uhr:
Zitat:
@boerni666 schrieb am 20. März 2019 um 14:06:55 Uhr:
War an dem 60er Schild ein Baustellenschild am selben pfosten?Das weiß ich nicht mehr.
Aber genau das ist der springende Punkt.
Schachteltempolimits gibt es nicht. Wenn das 60er Limit aufgehoben ist, gilt freie Fahrt. Wenn (wie üblich) nach einer Baustelle das Aufhebungsschild vergessen wurde, gilt 60 theoretisch weiter, wenn das 60er Limit nicht klar mit Bezug zur Baustelle angeordnet wurde. Dann muss man sich daran orientieren, dass sichtbar die Gefahrenstelle nicht mehr besteht.
Trost: Unklare Anordnungen dürfen nicht geahndet werden.
Zitat:
@aspergius schrieb am 20. März 2019 um 14:13:04 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. März 2019 um 14:04:54 Uhr:
Mein Bauch sagt mir: vor der Baustelle Tempo 100 - in der Baustelle Tempo 60 - nach der Baustelle wieder Tempo 100. Der Bereich der Baustelle ist hier eindeutig durch die Baken zu erkennen, und damit das für die Baustelle reduzierte Tempolimit hinfällig.Du gehst also von einer Wanderbaustelle aus. So sehe ich es eigentlich auch. Nur das "eigentlich " nützt mir unter Umständen nicht, wenn ich ein Bußgeld oder Strafmandat bekomme. Was ist, wenn unsere Freunde das nicht als Wanderbaustelle ansehen und der Meinung sind, das TL ist am Ende der Baken nicht aufgehoben?
Dann bist du hoffentlich Allianz, äh, Rechtsschutz versichert und gehst gegen einen Bußgeldbescheid an.
Ich tippe mal darauf, dass diese Art der Beschilderung vermehrt auftritt. Sehe ich nämlich auch des Öfteren. Und wenn erkennbar die Gefahrenstelle, für die das Limit eingerichtet wurde, vorbei ist, beschleunige ich auch wieder, ggfls. auf das vorherige Limit.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. März 2019 um 18:21:26 Uhr:
Schachteltempolimits gibt es nicht. Wenn das 60er Limit aufgehoben ist, gilt freie Fahrt. Wenn (wie üblich) nach einer Baustelle das Aufhebungsschild vergessen wurde, gilt 60 theoretisch weiter, wenn das 60er Limit nicht klar mit Bezug zur Baustelle angeordnet wurde. Dann muss man sich daran orientieren, dass sichtbar die Gefahrenstelle nicht mehr besteht.Trost: Unklare Anordnungen dürfen nicht geahndet werden.
Na klar, ist das eine fehlerhafte Beschilderung - zumindest wenn man selbst nicht weiter nachdenken möchte. Richtig wäre hier am Ende der Baustelle eine erneute 100 km/h-Beschilderung, denn dass die danach weiter gelten soll, zeigt sich schon am späteren 100 km/h-Ende-Schild.
Zitat:
Wie seht ihr das Ganze? Wie erkenne ich eindeutig eine Wanderbaustelle und eine Nichtwanderbaustelle?
Formell kommt es auf den Unterschied nicht an, denn die Baustellen-Geschwindigkeitsbeschränkung muss auf Autobahnen immer explizit aufgehoben bzw. die alte Beschränkung neu erteilt werden. Das liegt einerseits daran, dass das TL in der Regel nicht mit einem Gefahrzeichen verknüpft ist, sondern einzeln gezeigt wird. Damit greift die automatische Aufhebung aus der lfd.Nr.55 Anlage 2 StVO nicht und das TL würde weiter bestehen.
Wäre dies anders (so wie es in der Praxis gemeint ist und durch die VT verstanden wird), dann bleibt unklar, welche Beschränklung im Anschluss an die Arbeitsstelle gilt. Am Ende kann das Ergebnis nur Richtgeschwindigkeit lauten, auch dann, wenn die Strecke eigentlich auf 120km/h beschränkt war - zumindest bis zum nächsten Zeichen 274.
Jeder Autofahrer sollte Verkehrsrecht studieren, bevor er auf die Piste darf...so hört sich fas ganze an. Es ist meiner Meinung nach einfach eine schlampige Verkehrsführung. Und am Ende bin ich der Gelackmeierte, wenn mein Lappen weg ist.
Nächster Fall: Ich fahre durch ein langestrecktes Dorf mit breiter übersichtlicher Dorfstraße. TL ist natürlich 50 km/h. An einer Stelle ist eine kleine Baustelle auf dem Gehweg. Die Baken stehen im Straßengraben. Die Fahrspuren sind nicht eingeschränkt, aber es ist ab der Baustelle ein TL von 30 vorgegeben. Diese Baustelle ist 5 m lang. Danach ist die Dorfstraße wieder frei. Seitenstraßen gibt es erst nach vielleicht 600 m, wenn es überhaupt eine gab. Ich kann mich nicht mehr so genau dran erinnern. Ein TL wurde nicht aufgehoben.
In so einem Falle gilt doch das TL 30 km/h weiter bis es a) aufgehoben wird, b) eine Seitenstraße einmündet. Oder sehe ich das falsch?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. März 2019 um 18:24:18 Uhr:
Na klar, ist das eine fehlerhafte Beschilderung - zumindest wenn man selbst nicht weiter nachdenken möchte. Richtig wäre hier am Ende der Baustelle eine erneute 100 km/h-Beschilderung, denn dass die danach weiter gelten soll, zeigt sich schon am späteren 100 km/h-Ende-Schild.
Wenn ein Baustellenschild zusammen mit dem TL 60 an einem Pfosten angebracht waren, ist das keine fehlerhafte Beschilderung.
Die Tempo 60 gelten somit im Baustellenbereich und werden nach dem Ende der Baustelle (in dem Fall keine Baken mehr vorhanden) automatisch wieder aufgehoben. Danach gelten die 100 Km/h wieder.
das siehst Du falsch. Wird das Tempolimit mit klarem Bezug zu einer Gefahrenstelle angeordnet (idealerweise am gleichen Mast), dann ist das Tempolimit aufgehoben wenn die Gefahrenstelle vorbei ist.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. März 2019 um 09:45:11 Uhr:
das siehst Du falsch. Wird das Tempolimit mit klarem Bezug zu einer Gefahrenstelle angeordnet (idealerweise am gleichen Mast), dann ist das Tempolimit aufgehoben wenn die Gefahrenstelle vorbei ist.
Trifft genau auf den Fall zu.
Das Baustellenschild mit dem darunter verhängten Tempolimit bezieht sich auf die Gefahrenstelle, in dem Fall hier die Baustelle.
Ist die Baustelle (Gefahrenstelle) vorbei, wird auch das im Baustellenbereich gültige TL aufgehoben.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. März 2019 um 09:44:32 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. März 2019 um 18:24:18 Uhr:
Na klar, ist das eine fehlerhafte Beschilderung - zumindest wenn man selbst nicht weiter nachdenken möchte. Richtig wäre hier am Ende der Baustelle eine erneute 100 km/h-Beschilderung, denn dass die danach weiter gelten soll, zeigt sich schon am späteren 100 km/h-Ende-Schild.
Wenn ein Baustellenschild zusammen mit dem TL 60 an einem Pfosten angebracht waren, ist das keine fehlerhafte Beschilderung.
Die Tempo 60 gelten somit im Baustellenbereich und werden nach dem Ende der Baustelle (in dem Fall keine Baken mehr vorhanden) automatisch wieder aufgehoben. Danach gelten die 100 Km/h wieder.
Stimmt, wenn... Und genau dieses "wenn" konnte der TE nicht beantworten.
Aber auch wenn nicht ein gemeinsamer Pfosten verwendet wird, hindert das nicht daran, den Verstand einzuschalten. Was war Sinn und Zweck der 60er Begrenzung? Baustelle! Baustelle vorbei?