Wallbox selber installieren mit 16A CEE Stecker
Hallo zusammen
Ich dürfte einer der wenigen glücklichen Wohnungsbesitzer in Deutschland sein der an seinem Tiefgaragenstellplatz seinen eigenen Starkstromanschluss besitzt.
Ich hab in weiser Vorraussicht schon 2011 mir durch einen Elektriker einen Wandverteiler mit 1x 16A CEE Steckdose und 2x230V 16A alles über FI und Einzelabsicherung nach DIN abgesichert.
Der Wandverteiler ist mit 4x10mm² angeschlossen und mit 3x35A abgesichert.
Ich würde gerne eine 11KW Wallbox für ein zukünftiges Plug In Hybrid Auto installieren die schon einen 16ACEE Stecker hat.
Darf ich so eine Wallbox selber in Betrieb nehmen, ich muss ja nur noch den Stecker in die Steckdose stecken !?
Gruß
Medley125ABS
Beste Antwort im Thema
Hauseigentümer Schwiegermutter? Da bleibt nur eins: umziehen!
Sonst z.B. Mennekes 5103A
Wenn die Dose an einer eigenen Sicherung hängt würde ich sie z.B. im Urlaub einfach ausschalten, sonst offen lassen. Für € 6,- pro Stunde klaut doch keiner Strom.
49 Antworten
Zitat:
@purger77 schrieb am 16. Sep. 2020 um 16:52:00 Uhr:
Sollte so kompakt wie möglich sein, sonst schimpft Schwiegermutter wieder??
Kompakt ist immer schwierig, sonst hätte ich gesagt mach ein Edelstahl Gehäuse drum rum (dann halt auch die Dose ewig), oder so eine Art Wartungsklappe in die Mauer.
Es gibt doch eine Unzahl verschiedener Wallboxen, irgendeine wird dem Schwiegermonster doch genehm sein.
Vielleicht sowas ?
Haha, kenne bereits alle Schwiegermutterwitze😉
Danke für die guten Antworten! Werde den Stromkreis separat absichern und bei längerer Abwesenheit einfach deaktivieren
Zitat:
Haha, kenne bereits alle Schwiegermutterwitze😉
Dann hast du bestimmt schon einen Schwiegermuttersarg für dein Auto.😉
Hallo zusammen,
ich bekomme bald meinen Golf 8 e-Hybrid und versuche vergeblich, meine mobile Wallbox go-e bei Bayernwerk anzumelden. Leider lande ich immer bei der Abteilung für Installateure oder bei Mitarbeitern, die mir nicht weiterhelfen können (was verständlich ist – man kann schließlich nicht alles wissen).
Über das Online-Portal kann sich offenbar nur ein Installateur anmelden. Ich habe jedoch einen 3x16 A Drehstromanschluss in der Privatgarage und nutze meine Wallbox mit einem CEE-Stecker, aber die Anmeldung ist trotzdem Pflicht.
Hat jemand bereits eine mobile Wallbox bei Bayernwerk angemeldet und kann mir erklären, wie das funktioniert?
Vielen Dank im Voraus!
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Woher leitest Du die Pflicht zur Anmeldung ab?
Anzeige der Installation per Mail senden und gut ist!
Wollte meinen Anschluss bei den Stadtwerken telefonisch aanmelden.
Das hat auch keinen interessiert, bzw. fühlte sich keiner zuständig.
Gleichzeitig habe ich die monatliche Vorauszahlung erhöht. Das wurde sofort umgesetzt.
Hier Originaltex von "Bundenetzagentur"
https://www.bundesnetzagentur.de/.../start.html
"Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen, Klimageräten, Stromspeichern oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Netzlast reduzieren, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. Er kann in solchen Fällen den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“."
"Das bedeutet für Sie:
Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden. Diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und E-Autos weiter geladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Im Gegenzug erhalten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher eine Netzentgeltreduzierung."
Das ist halb richtig und halb falsch.
Einerseits muss dir der Netzbetreiber eine Möglichkeit einräumen, wie du als Anschlussnutzer die Ladestation meldest.
Siehe § 19(4) NAV:
"Ab dem 1. Januar 2024 hat der Netzbetreiber sicherzustellen, dass die nach den Absätzen 2 und 3 erforderlichen Mitteilungen des Anschlussnehmers oder -nutzers auch auf seiner Internetseite erfolgen können."
Andererseits hast du ja selbst schon erkannt, dass deine Ladestation bei heutiger Meldung der Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber unterliegt.
Die Gegebenheit/Umsetzung der Steuerbarkeit kann aber nur ein Installateur (Elektrofachbetrieb) bestätigen.
PS: Leider benehmen sich die Netzbetreiber in dieser Hinsicht weiterhin wie die gottgleichen Lokalfürsten.
PPS: Ich bin auch im Bereich des Bayernwerks und habe dort 2020 meine Wallbox installiert und gute Erfahrungen mit dem Bayernwerk gemacht, daher wundert mich etwas, dass du nur zu uninformierten Mitarbeiter gelangst. Bei mir waren die schon 2020 auf Zack beim Thema Wallbox.
ich stehe vor dem Problem, dass die Anmeldung meiner mobilen 11kW-Wallbox über das Internetportal meines Netzbetreibers vermutlich nur durch einen Elektriker erfolgen kann. Ich wurde bereits zweimal auf dieses Portal verwiesen, aber als Privatperson kann ich dort nichts eintragen.
Warum kann das nicht einfacher laufen? Zum Beispiel so:
1. Ich melde meine mobile 11kW-Wallbox im privaten Haushalt selbst über das Online-Portal an – dafür brauche ich keinen Elektriker.
2. Der Netzbetreiber schickt bei Bedarf einen Elektriker, der die “steuerbare Verbrauchseinrichtung” kostenlos installiert.
3. Ich entscheide mich für ein Modul (z. B. Modul 1 – pauschale Netzentgeltreduzierung) und mein Stromanbieter übernimmt die “Entlastungspauschale”.
Mich würde interessieren: Wie läuft das in anderen Bundesländern? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder gibt es bei euch eine einfachere Lösung?
Danke für eure Rückmeldungen!
Das ist andernorts jetzt auch nicht besser. Ich erfahre das über zwei Foren, wo sich aus allen Bundesländern immer wieder Leute mit solchen Themen melden. Es hängt vom lokalen Netzbetreiber ab und wie "der so drauf ist". Da gibt es schlimmere als das Bayernwerk, aber auch bessere.
Dein Beispielablauf ist prinzipiell nicht falsch, aber zu Punkt 2:
Die Kosten für die Umsetzung der Steuerung hast du zu tragen. Der Netzbetreiber liefert dir nur ein Signal und ein Empfangsgerät dafür. Wie das Signal dann zu deiner Wallbox kommt, wie das Signal umgewandelt werden muss, dass es deine Wallbox versteht und welche Technik dafür notwendig ist, das bezahlst du selbst.
Das ist zwar immer vom Einzelfall abhängig, aber bei mir hat die Zusatzinstallation damals ca. 450 EUR gekostet.
Wer trägt die Kosten für die steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wo genau nachzulesen ist, dass ich die Installation der steuerbaren Verbrauchseinrichtung selbst bezahlen muss. Schließlich habe nicht ich das Problem, sondern der Netzbetreiber.
Ich habe lange recherchiert, aber dazu nichts gefunden. Eine Voraussetzung für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist doch ein Smart Meter, das aber noch lange nicht überall installiert ist.
Um die Last im Netz zu reduzieren, muss man schließlich den Verbrauch kennen – wie wird das also geregelt?
Hat jemand dazu verlässliche Quellen oder eigene Erfahrungen?
Danke für eure Hilfe!
Wenn ich nichts verpasst habe, dann ist zwar die Steuerbarkeit (Leistungsbegrenzung) im Gesetz festgelegt, aber es gibt noch keine praktische Implementierung, wie dieses vor Ort erfolgen soll. Die Leistungsreduktion geht nur vor Ort, denn die Netzspannung kann der Netzbetreiber nicht reduzieren.
@Wolf8
Die Steuerung von "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen" wird schon seit Jahren praktiziert.
Meine Wallbox ist schon seit 2020 steuerbar. Meine Wärmepumpe war damals schon zwingend steuerbar zu installieren.
Es soll neue Technik zur Übertragung der Signale kommen, die die alten Rundsteuerempfänger (wie bei mir verbaut) ersetzen soll. Das ist dann das Thema Smart Meter/Steuerbox.
Die Verpflichtung, dass du als Betreiber der Wallbox verpflichtet bist, die Steuerung technisch (auf deine Kosten) zu realisieren, findest du übrigens hier
https://www.bundesnetzagentur.de/.../...-300_Beschluss_Anlage1.pdf?...
unter Punkt 4.2
"Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein von der Steuerungseinrichtung an die steuerbare Verbrauchseinrichtung ausgegebener Steuerbefehl unverzüglich umgesetzt wird."
und Punkt 4.6
"Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen ausgestattet wird und stets steuerbar ist."
und auch unter Punkt 7.2 (Dokumentationspflicht)
"Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Umsetzung der vom Netzbetreiber vorgegebenen Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs in geeigneter Weise im Einzelfall für den Netzbetreiber nachvollziehbar dargelegt werden kann."
(Definition Betreiber unter Punkt 2.5)
Wie gesagt, du bekommst das Steuersignal - Umsetzen musst du selbst und das muss auch ein Elektriker bestätigen.
Zum Thema Verbrauch/Last im Netz: Das hat nix mit Smartmeter zu tun. Der Netzbetreiber betrachtet den Ortsnetztrafo und im Falle einer Überlastung dort, regelt er die angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab. Da wird nicht nur eine Wallbox an Adresse XY abgeregelt, sondern ALLE in der Straße.
Dass dies wahrscheinlich nahezu nie vorkommen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Schön und gut, aber wie wird es von den Netzbetreiber an den Verbraucher kommuniziert? Ich vermute Internet, aber könnten auch Steuerbefehle auf Stromnetz sein.
Also konkret: wenn eine Box einen Steuerkanal (serieller Bus,WLAN oder LAN) hat, wie kommt die Information da an und was muss dafür installiert werden?
Hab letztes Jahr mal einen Installateur gefragt und der sagte mir, dass da noch kein Verfahren definiert wurde.
Ich weiß auch von nix offiziellem, von daher kann man auch nichts weiter im eigenen Haus installieren. Es gibt aber wohl Kandidaten für die Steuerbox, zumindest bewerben manche ihre Steuerboxen schon.
Man muss aber auch noch nicht wirklich was machen, solange es keine exakten Vorgaben gibt.
LAN/WLAN am Zählerschrank sollte man halt haben. Wobei es auch Varianten der Übertragung des Signals ins Haus über Mobilfunk gibt.
Gut ist auch, wenn die Wallbox addressierbar ist (möglichst viele Schnittstellen). Am besten noch einen dedizierten Eingang, über den man ihr den Befehl schicken kann, auf 4,2kW zu dimmen.
Ob das dann ein Analogsignal ist, dass man selbst in Reaktion auf das Steuersignal des Netzbetreibers erzeugt, oder das ganze über Modbus, TCP/IP, OCPP oder sonstwas an die Wallbox kommuniziert wird, ist dann eigene Sache.
Der go-echarger gemini in der FIX-Variante hat beispielsweise verschiedene Möglichkeiten - potentialfreier Kontakt (Analogsignal), Modbus TCP, OCPP und rudimentäre Schützschaltung wie bei mir.
https://go-e.com/.../...graph-14aenwg-konformiaet-und-installation.pdf
Das Bayernwerk geht übrigens von einer Direktverbindung zwischen Steuerbox und SteuVE aus:
"Zur Steuerung durch den Netzbetreiber wird künftig eine Steuerbox im Zählerschrank verbaut, die entweder direkt mit der steuVE oder über ein Energiemanagementsystem mit der steuVE verbunden ist."
Das wäre ähnlich meiner Wärmepumpe mit Rundsteuerempfänger, aber wahrscheinlich dann digital.
Außerdem zu den Anforderungen auf Seiten der Kundenanlage:
"Eine Verbindung vom Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) zu jeder steuVE nach §14a EnWG und Anlagen die nach §9 EEG ferngesteuert zu regeln sind ist herzustellen. Das kann entweder mittels Steuerleitung, Datenleitung oder Leerrohr erfolgen. Werden die steuVE mittels EMS gesteuert, genügt eine Verbindung zwischen EMS und Raum für Zusatzanwendungen. Werden im anlagenseiteigen Anschlussraum Kundenrelais zur Steuerung installiert, können diese bis zum Einbau einer Steuerbox gebrückt werden. Die Verbindung vom Kundenrelais im anlagenseitigen Anschlussraum zur Tarifsteuerklemme im netzseitigen Anschlussraum ist herzustellen."
https://www.bayernwerk-netz.de/.../...are-verbrauchseinrichtungen.html