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Wallbox Genehmigung beim Energierversorger

Moin zusammen,

Bin gerade dabei eine Wallbox (11kw) Installation zu planen (Eigenheim Carport). Box ist schon vorhanden. Elektriker habe ich auch schon an der Hand.

Dieser Antrag beim Energieversorger wirft noch Fragen auf. Elektriker meint, der Antrag muss vor der Installation gestellt werden. Geht aber nicht, da einige Fragen auf dem Formular der Elektriker ausfüllen muss - und unterschreiben muss er auch.

Weiß jemand, wie die Vorgehensweise ist? Darf der Fachmann erst die Installation vornehmen und dabei den Antrag ausfüllen, den ich dann einreiche? Ober muss das wirklich voher passieren. Die Antwort kann

ja einige Wochen dauern.

Würde mich über einen Erfahrungsbericht freuen.

Grüße

Lothar

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20 Antworten

Bei einer 22 kw-Wallbox muß man den Antrag vor der Installation beim Energieversorger stellen. Bei einer 11 kw-Wallbox reicht nach Installation eine Meldung beim Energieversorger. Die macht dann in der Regel der Elektriker.

Weiß zufällig jemand, wie das bei einer „zweiten“ 11KW Box aussieht? Gilt die Anmeldung der 11KW pro Hausanschluss oder pro Wallbox? Wo kann man sowas nachlesen?

Habe bereits eine 11KW Box in der Garage und überlege, noch eine zweite, für ein weiteres E-Auto zu installieren.

@Canaan1

§19 (2) NAV:

"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln."

Eine elektrische Anlage ist nach § 13 (1) NAV die "elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage)" - also alles hinter deinem Hausanschluss.

Kurzum:

2x 11 kW ist gleich zu behandeln wie 1x 22kW (beides über 12 kVA) und daher genehmigungspflicht.

Zitat:

@Canaan1 schrieb am 22. November 2021 um 09:13:46 Uhr:

Weiß zufällig jemand, wie das bei einer „zweiten“ 11KW Box aussieht? Gilt die Anmeldung der 11KW pro Hausanschluss oder pro Wallbox? Wo kann man sowas nachlesen?

Pro elektrischer Anlage. Es kommt also darauf an:

- Betreibst du beide 11kW Boxen mit je 11kW, hast du in Summe 22kW und musst vorher fragen.

- Betreibst du beide 11kW Boxen (bspw. mittels Lastmanagement) in Summe bis maximal 11kW, gilt die Anlage als eine 11kW Anlage und du musst nicht vorher fragen, aber hinterher anmelden.

am 22. November 2021 um 8:44

Hier meine Wallbox. Am 19. August war ich happy und dachte nach 5 Jahren Odyssee hat die Reise ein Ende. Nur der Zaehler fehlt noch .... zu frueh gefreut.

Der Zaehler fehlt immer noch (wir haben November) und die WB ist immer noch nicht in Betrieb. Natuerlich kommen jetzt immer mehr Schlafmuetzen in der WEG TG auf den Trichter und wollen eine WB haben. Jetzt muss ein Lastmanagement her, was anfaenglich nicht noetig war. Die Stadtwerke stellen sich quer.

Vor einem Jahr wollte der Haupt WEG TG Eigentuemer (haelt 150 von 200 Plaetzen) den grossen Wurf machen und haette 100 WBs plus Lastmanagement bezahlt. Das Interesse der Petrolheads war damals fast 0 und das Projekt wurde abgesagt. Lediglich meine und noch eine WB wurden in Auftrag gegeben.

Jetzt stehen >20 Leute in der Schlange und wollen doch eine WB. Muessen alles selbst bezahlen, kompliziert wird es und und und. Der Investor hat natuerlich kein Bock mehr jetzt was zu machen. Man sind die Leute dumm.

 

https://www.motor-talk.de/.../...x-in-weg-tiefgarage-t5856471.html?...

Ich fühle mit dir, @kartoffel911

Bei uns war ich auch der Einzige. Wir hatten das per Umfrage abgefragt. Nur 3 Monate nach meiner Installation haben dann zwei weitere Interesse angemeldet. Wir sind jedoch ganz okay aufgestellt, da wir uns vorab für ein LMS entschieden haben und nun alle auf das System von Beginn an setzen müssen.

Zumindest so lange, bis dann der HA nicht mehr ausreicht und die Anschlussleistung erweitert werden muss. Das dürfte aber noch dauern.

Bei uns auch so. Meine Wallbox hängt seit Mai, weil ich mir schon während der Bauphase die Verkabelung habe legen lassen.

Nun soll jeder der 18 TG-Stellplätze in einer einzigen Aktion für Wallboxen vorbereitet werden, heißt Strom und Datenleitung zu jedem Stellplatz. Es macht keinen Sinn und sieht nachher auch nicht schön aus, wenn jeder selbst sein Kabel verlegt.

Da wir eine sehr hohe Eigennutzerquote haben, wird da auch nicht so geknausert und auch diejenigen, die jetzt noch keine WB brauchen wären dabei.

Es liegen drei Angebote vor, zwischen 10 und 26 k€, weil jeder irgendwie was Anderes anbietet. Nun haben wir beschlossen, erst mal einen Elektroplaner ranzulassen, der festlegt was erforderlich ist, damit eben dann leistungsgleiche Angebote angefordert werden können.

Es geht hier eigentlich um das Genehmigungsverfahren bei Installation im Eigenheim.

@Mexx2

Bei 1x 11kW durchläuft man im Eigenheim kein Genehmigungsverfahren.

Man installiert und meldet dann, fertig.

Zitat:

@Mexx2 schrieb am 22. November 2021 um 11:50:32 Uhr:

Es geht hier eigentlich um das Genehmigungsverfahren bei Installation im Eigenheim.

Bei einer Gesamtleistung von 11 kW gibt es da nichts zu genehmigen. Da wird der Netzbetreiber nur in Kenntnis gesetzt. Verbieten kann er es Dir nicht.

Bei uns bittet der Netzbetreiber lediglich darum, die Anmeldung so früh wie möglich, auch vor der Umsetzung, durchzuführen damit er ggf. Zeit zum Reagieren hat, falls er Bedenken wegen des Zustands des Netzes in der betreffenden Straße hat. Meine WB hat der Installateur aber erst nach dem Anschließen angemeldet. War in dem Fall nicht schlimm, weil das Auto erst einige Wochen später kam. Ich habe auch keinen Bautrupp gesehen, der die Leitungen in den Straßen erneuert hätte oder dass am Trafo irgend etwas gemacht worden wäre. Auch nicht, bevor oder nachdem vier weitere Nachbarn ihre Wallboxen installiert haben.

Wobei es auch im EFH je nach ursprünglicher Anschlussleistung sein kann, dass ein Baukostenzuschuss bei ggf. notwendiger Erhöhung der Anschlussleistung.

Zitat:

@hydrou schrieb am 22. November 2021 um 12:01:50 Uhr:

Wobei es auch im EFH je nach ursprünglicher Anschlussleistung sein kann, dass ein Baukostenzuschuss bei ggf. notwendiger Erhöhung der Anschlussleistung.

Ergänzung: Wenn die Anschlussleistung wirklich zu gering ist, merkt man dann daran, dass im Zweifel die NH-Sicherungen im HAK kaputtgehen und man ggf. komplett ohne Strom dasteht. Ist dann aber eine sehr blöde Situation, die man sicher nicht erleben will.

notting

Zitat:

@Mexx2 schrieb am 22. November 2021 um 09:04:13 Uhr:

…Elektriker habe ich auch schon an der Hand.

Dieser Antrag beim Energieversorger wirft noch Fragen auf. Elektriker meint, der Antrag muss vor der Installation gestellt werden. Geht aber nicht, da einige Fragen auf dem Formular der Elektriker ausfüllen muss - und unterschreiben muss er auch. …

Ich habe einen extra Zähler für meinen Wallbox, der auch beantragt werden musste. Den Papierkram hat alles mein Elektriker gemacht, ich musste nur meinen „Wilhelm” drunter setzen.

Was genau hast du beantragt und bei wem?

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