Wagen aufgebrochen durch Fenster-Einschlagen => Teilkasko oder Vollkasko?
Hallo,
mein Auto wurde bei mir im Wohnort vor einem Geschäft durch Einschlagen der Fensterscheibe geknackt. Jetzt frage ich mich ob in diesem Fall bei der Übernahme durch die Versicherung die Teilkasko oder die Vollkasko zahlt, sprich ob der SF dadurch steigen würde?!
Braucht die Versicherung irgend einen Bericht von der Polizei?
Gruß & vielen Dank!
cSharp
26 Antworten
als Glasbruch wird sie bezahlt - musst ja nicht über die Ursache deine Vermutungen äußern - könnte ja auch ein Meteoritenkörnchen gewesen sein oder was auch immer
ob es sich lohnt dafür die SB zu zahlen solltest du vorher aber abklären, ist manchmal billiger eine neue oder auch gebrauchte Scheibe einbauen zu lassen als die Selbstbeteiligung zu löhnen
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
hmmm, habe 150€ SB, auf diesen Gedanken bin ich bisher noch gar nciht gekommen...
Denke aber nich, dass ich unter diesem Preis etwas neues reinbekomme, aber Fragen kostet ja zum glück noch nichts.
Zu dem Meteoritenkörnchen 😁, wird die Versicherung die Geschichte nicht etwas genauer wissen wollen ?
Wäre zumindest anzunehmen, wenn sie für Vandalismusschäden (auch gegen Glas) nicht aufkommen müsse... was allerdings noch im Raum steht?!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von m4riolo
...
Die Teilkasko deckt unter anderem Schäden, die durch Mut- und böswillige Handlungen entstehen.Des weiteren wird Glasbruch gedeckt.
...
Da hast du doch die Antwort schon gefunden, der Glasschaden ist versichert!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Gehe lieber auf nummer sicher, Glasbruch ist ein weit dehnbarer begriff... zB , habe ich gelesen, dass eine abgebrochene Antenne als Vandalismusschaden nicht übernommen wird, während eine abgeschraubte antenne als Diebstahl gesehen wird und damit erstattet wird...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Ähnliche Themen
Beim TE sind aber Glasbruch und Vandalismus versichert, also kein Risiko.
Bei 150,00 € Selbstbeteiligung wird er wohl kaum eine günstigere Lösung finden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Supi,
werde gleich morgen Carglass anrufen und mal sehen, was die jungs zu sagen haben... gibts da qualitative unterschiede oder bekomm ich von denen das biligste rein...?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von m4riolo
gibts da qualitative unterschiede oder bekomm ich von denen das biligste rein...?
von denen bekommst du das rein, was du aktuell auch drin hast.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Sorry für die Frage, die wahrscheinlich schon 20mal woanders beantwortet wurde...
wenn ein solcher Fall eintritt und die Teilkasko greift, wird dadurch der Beitrag nicht erhöht?
Klingt mir so, wusste ich aber noch gar nicht...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Nö, TK hat immer einen 100% Beitrag und keine Schadenfreiheitsklasse - somit auch keine "Hochstufung" im Schadenfall...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Nö, TK hat immer einen 100% Beitrag und keine Schadenfreiheitsklasse - somit auch keine "Hochstufung" im Schadenfall...
Aber unter Umständen ein Kündigung zur Folge bei "zur oft".......😁
Gruß
Delle
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Bei mir wurde sogar ein "Glasbruchschaden" an der Kunststoffrückleuchte bezahlt, die ich selbst beim rückwärtseinparken an der Garagenmauer zerdeppert hatte.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]
Das ist nicht wirklich ungewöhnlich:
Versichert sind gewöhnlich Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Dazu gehören die Beleuchtungseinrichtungen und zwar jeweils das kleinste einzeln erhältlich Bauteil (wenn die Streuscheibe einzeln erhältlich ist, gibt es auch nur die und nicht die gesamte Leuchte), sowie die Scheiben.
Gruß
Hafi
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]