Wäre das tatsächlich Fahren ohne Versicherungsschutz? Falscher ESD verbaut.

Angenommen, A erwarb 2019 ein Auto von einem Gebrauchtwagenhändler. Dieses Auto hatte bereits einen Sport Endschalldämpfer (ESD) verbaut. Da A ein Laie ist und das nur wegen seines Aussehens gekauft hat, weiß erkundigt sich dieser beim Händler, ob der ESD legal verbaut wurde. Der Händler bejahte dies und das Auto bestand die vom Händler durchgeführte HU und AU.

2024 wurde A von der Polizei angehalten, Allgemeine Verkehrskontrolle. Die Beamten weigerten sich ihre Dienstausweise zu zeigen und ohne Namen zu nennen. Sie forderten A zu Übungen auf um seine Fahrtüchtigkeit zu beweisen, was A verweigerte. Die Beamten begutachteten das Auto von A und verlangten die ABE für den ESD, obwohl dieser über eine deutlich sichtbare E Nummer verfügt. A hatte keine ABE und wusste auch nicht was eine E Nummer, da A kein Tuner ist und grundsätzlich alles von seiner Werkstatt machen lässt. A erhielt auch keine Mängelkarte, die Beamten verbrachten aber ca. 25 Minuten in ihrem Fahrzeug, A geht davon aus, dass die Beamten die E Nummer des Auspuffs geprüft haben.

A wurde ein Bußgeld von 10,00€ für das fahren ohne ABE auferlegt, als er sich darüber bei einem Freund beklagte, wies ihn dieser darauf hin, dass er keine ABE benötigt, sofern die Teile über eine E Nummer verfügen und sein KFZ in der ABE eingetragen ist. Die ABE wurde auf der Herstellerseite eingesehen, seine Konfiguration findet sich nicht in der Typenliste. Hersteller und Modell stimmen überein, jedoch nicht Baujahr und KW/PS Angabe. ESD: Magnaflow m5x8d, ABE gilt für einige Astra G Varianten, jedoch nicht speziell für Opel Astra G CC 1.6 mit 55KW, Bj. 1999.

In der Zwischenzeit hat sich die Bußgeldstelle per Post gemeldet, zwar muss A die 10,00€ nicht zahlen, dafür steht aber nun Fahren ohne Betriebserlaubnis im Raum.

Es ergeben sich nun folgende Fragen:

Hat sich A auch dem Fahren ohne Versicherungsschutz schuldig gemacht?

Spielt die Dauer eine Rolle?

A handelte im Guten Glauben und Unwissenheit, er war naiv.

Könnte A Milde erwarten, wenn er den Händler, Zustand vor dem Kauf und vorherige Halter offenbart?

A wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass die Zulassungsbehörde in jedem Falle eine Mitteilung erhält und ein Verfahren einleitet, was hätte A zu erwarten?

A zeigt Reue und Einsicht, der ESD wurde durch ein zugelassenes original Teil ersetzt. A wird der Bußgeldstelle Fotos und Rechnung des Umbaus zu kommen lassen.

28 Antworten

Der werte Herr ist scheinbar ein sehr korrekter, in seinem Schreiben führt er an, dass er so oder so seine Zulassungsbehörde informiert, sofern ich keine passende ABE für den Magnaflow auftreibe.

Zitat:

Hersteller und Modell stimmen überein, jedoch nicht Baujahr und KW/PS Angabe. ESD: Magnaflow m5x8d, ABE gilt für einige Astra G Varianten, jedoch nicht speziell für Opel Astra G CC 1.6 mit 55KW, Bj. 1999.

Das Cabrio wurde ebenso wie das Coupé bei Bertone in Italien entworfen und ab März 2001 hergestellt.
Wenn du ein Cabrio hast kann der schon mal nicht Baujahr 1999 sein und 55KW haben.

Als Motoren standen vier Ottomotoren (1,6 l mit 74/76 kW, 1,8 l mit 92 kW, 2,2 l mit 108 kW und 2,0-l-Turbo mit 141/147 kW) und ein Dieselmotor mit 2,2 l Hubraum und 92 kW zur Wahl.

Der Magnaflow M5x8D hat für den Opel Astra 1,6l eine ECE Zulassung.

https://mflow-exhaust.com/media/pdf/85/6a/70/MF-Zulassung-5x8D.pdf

@Gorgomir

Drucke den Magnaflow PDF wisch aus und fahre zum tüv. Der soll dir ein Bericht schreiben dass der Schalldämpfer ece zugelassen ist.
Das schickst du der Bussgeldstelle per mail oder gehst einmal zur nächsten Polizeistelle. Die sollen den Mist klären.

Der "Astra-G CC" ist der ganz normale Astra-G mit Schrägheck, in dem Fall mit dem X16SZR Zwei-Ventiler mit eben 55kW, gebaut von 03/1998 - 06/2000.
So wie ich das sehe, steht der nicht in der verlinkten Liste.

Zitat:

@Lambo-Fan schrieb am 28. Juni 2024 um 15:28:43 Uhr:


Der "Astra-G CC" ist der ganz normale Astra-G mit Schrägheck, in dem Fall mit dem X16SZR Zwei-Ventiler mit eben 55kW, gebaut von 03/1998 - 06/2000.
So wie ich das sehe, steht der nicht in der verlinkten Liste.

Das ist natürlich was anderes. Dachte es wäre der 16v Turbo

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Polizisten in Dienstkleidung (Uniform) müssen sich nicht in jedem Bundesland ausweisen.

Ein Erlöschen des Haftpflichtschutzes durch einen falschen Endschalldämpfer ist kaum vorstellbar. Ein Beispiel dafür wäre, wenn das Endrohr viel zu weit übersteht und man nur deswegen einen Parkschaden verursacht. Grundsätzlich gilt, dass ein Zusammenhang zwischen Unfallgeschehen und illegalem Bauteil bestehen muss, damit sowas infrage kommt.

Der Ablauf ist völlig sinnbefreit. Wie ich es verstanden habe, gab es die Kontrolle und danach sollte ein Verwarngeld folgen, keine Mängelkarte, nichts - Grund: Der ESD wurde vor Ort geprüft, ist i.O., aber die vermeintlich mitzuführende ABE war nicht da. Dann könnte man zahlen und getrost so weiter fahren. Es gab ja keine Auflagen und dass man nochmal den wahrscheinlich einzigen Polizisten der Republik trifft, der bei einem passenden und vom Geräusch her unauffälligen ESD MIT E-Nummer großartige zum Thema macht, das ist unwahrscheinlich.

Was will die Zulassungsstelle jetzt machen? Das Fahrzeug wurde nicht stillgelegt oder sonstwas... Da ruft jemand an und sagt "Da hat jemand einen falschen Pott montiert - bitte verfolgt das"??? Ohne Mängelkarte? Nö, nicht wegen sowas.

Und die Bußgeldstelle sagt jetzt aus eigenem Antrieb "Was der Polizist vor Ort an Beweis erhoben und festgestellt hat, das ist uns egal. Wir machen da jetzt "Fahren ohne gültige BE draus"?

Entweder fehlt da was in der Beschreibung des Sachverhalts oder ich würde mal ganz entspannt abwarten, was da wirklich kommt.

Zitat:

Ein Erlöschen des Haftpflichtschutzes durch einen falschen Endschalldämpfer ist kaum vorstellbar. Ein Beispiel dafür wäre, wenn das Endrohr viel zu weit übersteht und man nur deswegen einen Parkschaden verursacht. Grundsätzlich gilt, dass ein Zusammenhang zwischen Unfallgeschehen und illegalem Bauteil bestehen muss, damit sowas infrage kommt.

Der Versicherungsschutz nach außen erlischt nicht. Denkbar ist eine anteilige Reduzierung der Leistung in der Vollkasko und ein Regress von max. 5000.-€ wegen der Obliegenheitsverletzung in der Haftpflicht. Dritte bekommen ihren Schaden voll ersetzt und Fahren ohne Versicherungsschutz (Strafbar) ist es auch nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Juli 2024 um 21:51:08 Uhr:



Zitat:

Dritte bekommen ihren Schaden voll ersetzt und Fahren ohne Versicherungsschutz (Strafbar) ist es auch nicht.

Na klar ist das strafbar , wenn du vorsätzlich keine Versicherung hast..

Wer ohne Versicherungs­schutz Auto fährt, begeht gemäß Para­graf § 6 Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG) eine Straf­tat: Er oder sie gefährdet andere Verkehrs­teil­nehmer:innen. Recht­liche Kon­sequenz ist beispiels­weise eine Freiheits­strafe von sechs Monaten, Entzug des Führer­scheins oder eine Geld­buße von bis zu 180 Tages­sätzen.

Ist hier nicht der Fall!

Wurde weiter oben schon ausführlich geklärt.

Aber ist für manche zuviel verlangt, alles zu lesen, ehe man irgendwas "absondert"

@lifetime_pwr das sehe ich auch so. Wenn die Polizei keine Mängelkarte ausstellt, haben die keinen Mangel festgestellt. Das was die angezeigt haben, das ist, dass die ABE nicht mitgeführt wurde. Einen falschen Schalldämpfer müssten die der Zulassungsstelle anzeigen. Die normale Bußgeldstelle kriegt die Anzeige wegen dem nichtmitführen der ABE. Und wenn die da einen Zinnober draus machen, sollte man die mittels Anwalt mal auf den Boden bringen.

@TE besorg die ABE und reiche die Kopie davon ein und Ruhe ist. Mit der Vorlage der ABE entfallen nämlich alle Vorwürfe wegen erloschener BE. Sollte die Bußgeldstelle da immer noch abgehoben haben, Einspruch machen, Gerichtsverfahren anstreben und dort die Beweise vorlegen. Einer Einstellung stimmt man nur unter Verwahrung gegen die Kosten zu. Soll der Richter die Kosten dem Anzeigeerstatter auferlegen.

Die Geschichte klingt übrigens zu skuril um glaubhaft zu sein. Aber deswegen kann sie dennoch wahr sein, leider.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 9. Juli 2024 um 12:22:12 Uhr:


@TE besorg die ABE und reiche die Kopie davon ein und Ruhe ist. Mit der Vorlage der ABE entfallen nämlich alle Vorwürfe wegen erloschener BE.

Was bringt ihm denn nun die ABE der Abgasanlage ? Die Kombi war doch da nicht vorhanden ?

Ich kann mir gut vorstellen das die Bußgeldstelle ein Schreiben aufgesetzt hat fahren ohne betriebserlaubniss da der Wagen beim Vorbesitzer schon negativ aufgefallen ist, und ihm dort die Betriebserlaubniss entzogen wurde ? Gibt ja genug Varianten wo die Weiterfahrt von den Beamten sofort untersagt wird.

Auch wenn man neuen TÜV bekommt , der TÜV findet nicht alles und kontrolliert auch nicht alles , bedeutet es ja nicht das Untersagung nichtig ist.

Der TÜV prüft ja auch nicht die dB Angaben

Nach so langer Zeit? Eher nicht. Das Szenario ist so schlicht kaum denkbar. Ein Verwarngeld ist Kraft Zahlung erledigt. Den Vorwurf "Falscher ESD" hätte an ihm ja vor Ort machen müssen. Womit er jetzt aktuell in der Garage steht interessiert ja nicht.

Aber ganz ehrlich, einen ESD mit Prüfzeichen, welcher nur für eine andere Variante dieses Fahrzeuges zugelassen ist, den bekommt man durchaus auch eingetragen. Ist ja nicht so, dass es um ein Teil ganz ohne Zulassung für den Straßenverkehr handelt. Und den ESD gegen einen mit Zulassung tauschen wird weder besonders kostspielig, noch aufwändig sein.

Aber hat trotzdem keine Zulassung dadurch , na klar ist dann auch die Betriebserlaubnis dadurch erloschen, aber Versicherungsschutz ist noch vorhanden

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 9. Juli 2024 um 16:43:55 Uhr:


Aber ganz ehrlich, einen ESD mit Prüfzeichen, welcher nur für eine andere Variante dieses Fahrzeuges zugelassen ist, den bekommt man durchaus auch eingetragen.

klar, eintragen kann man vieles.

Dafür braucht man erstmal eine Fahrgeräuschmessung (für ältere Autos für rund 500 Euro zu bekommen; macht aber nicht jede Prüfstelle, weil man dafür eine geeignete Messstrecke braucht), und wenn die positiv ist kann man mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle gehen und den ESD eintragen lassen.

Wenn das Gutachten negativ ist kostet es aber auch rund 500 Euro...
(es stellt sich ja die Frage, warum dieser konkrete Motor nicht in der Typgenehmigung enthalten ist!).

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