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W220 --Gewährleistungsanspruch an MB Händler

Mercedes S-Klasse W220
Themenstarteram 1. August 2013 um 11:29

Hi,

habe meinen S500 letzten Monat beim Mercedes Händler gekauft.

-Beide vorderen Türgriffe -schließung/Keyless Go defekt

-Beim links blinken geht immer kurz das Fernlicht an

-Rostnest um den Stern vorne auf der Motorhaube(habe ich De.. gar nicht gesehen,da mir ja gesagt wurde das die Motorhaube vor einiger Zeit aus Vandalismusgründen komplett neu lackiert wurde.Also dann auch nicht genauer da geschaut!)

-Memory linker Außenspiegel spinnt

ABER dieses ist ein entscheidender Punkt:

Schon auf den paar hundert KM. Heimfahrt habe ich ein "rasseln" vernommen.

Rechte Seite häufig bei niedrigen Drehzahlen.Dachte an evtl. loses Hitzeblech oder so(im Hinterkopf -KAT.)

Am Dienstag habe ich eine Getriebespülung (nach Tim Eckart ) und gleich das Differentialöl machen lassen.

Habe gesagt die sollen mal nach dem Geräusch schauen.

Ergebnis: Höchstwahrscheinlich haben sich Teile aus dem Kat gelöst und sitzen jetzt zwischen KAT. und Mittelschaldämpfer und machen je nach Lage und Laune mal mehr und mal weniger Geräusche!

Soll ich zum nächsten MB Händler hier oder müsste ich bei Gewährleistungsanspruch einige hundert KM.

zu dem MB Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe?

Gruß!

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27 Antworten

Ja Natürlich. Ist doch gar keine Frage. Reklamieren würde ich es auf jeden Fall. Sie haben doch Garantie.

Wenn Sie einen Benz bei einem Mercedes-Benz-Händler kaufen, sollten Sie auch die Mängel dort reklamieren.

Ich bin aber nicht sicher, ob dies auch in einer MB-Filiale in Ihrer Nähe möglich ist, da die ja das Auto zwar reparieren können, jedoch das Auto nicht kennen oder gar an Sie verkauft haben. Die Reklamationsansprüche sind doch an denjenigen zu richten, wo man den Benz her hat.

Am besten, Sie fragen auch in Ihrer Nähe nach und auch beim Verkäufer.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Beste Grüße.

Der ADAC hat da eine gute Seite zu dem Thema.

Alles was du selbst in Ordnung bringst kannst du nicht oder nur sehr schwer beim Händler geltend machen - also langsam mit den Pferden.

Die Motorhaube kann nicht "rosten". Die ist aus Alu und das läuft dann unter dem Begriff "Korrosion".

Themenstarteram 1. August 2013 um 13:13

Sorry aber wer als "Normalbürger" kann selbst einen KAT. erneuern?!

Und die Materialkosten wenn das Teil schon kaputt war!

Beweislast liegt innerhalb der ersten 6 Monate beim Verkäufer!

UND

Muss der Verkäufer weitere Kosten wie z. B. Mietwagenkosten erstatten?

Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie z. B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.

Darüber hinaus gehende Kosten (z. B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall) müssen vom Verkäufer nicht übernommen werden. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweislichen Verschulden des Verkäufers durchsetzen

Quelle: Auszug ADAC

Schreib die mal an.Falls keine zufriedenstellende Antwort= Anwalt!!

Dafür brauch ich dann auch nicht zu einem MB Händler gehen um einen "guten" Gebrauchten zu kaufen!!

Hatten eine Übergabeinspektion gemacht und nicht mal Motoröl nachgefüllt(fehlte 1 Liter)

-Wenn se schon nicht auffüllen wollten,hätten se wenigstens sagen können:

"Hallo,lieber Kunde bitte füllen Sie erst 1 Liter Motoröl nach bevor Sie einige hundert Kilometer damit fahren!"

Vielleicht wäre es zielführend den Verkäufer einfach mal nett anzurufen, ihm die Problematik sachlich und professionell zu schildern und seine Reaktion abzuwarten...

Zitat:

Sorry aber wer als "Normalbürger" kann selbst einen KAT. erneuern?!

Und die Materialkosten wenn das Teil schon kaputt war!

 

Beweislast liegt innerhalb der ersten 6 Monate beim Verkäufer!

Genau so sieht es aus. Der Verkäufer muss dafür gerade stehen.

 

Zitat:

Muss der Verkäufer weitere Kosten wie z. B. Mietwagenkosten erstatten?

Normalerweise ja. Sind Sie denn stehengeblieben auf der Autobahn?

Zitat:

Schreib die mal an.Falls keine zufriedenstellende Antwort= Anwalt!!

Ich würde erst einmal eine Friedliche Lösung finden für den Fall. Mann sollte nicht gleich auf Stur machen. Okay. Sie haben recht. Sie sind weit gefahren und dann diese Mängel. Das gehört sich natürlich nicht.

Zitat:

Hatten eine Übergabeinspektion gemacht und nicht mal Motoröl nachgefüllt(fehlte 1 Liter)

 

-Wenn se schon nicht auffüllen wollten,hätten se wenigstens sagen können:

 

"Hallo,lieber Kunde bitte füllen Sie erst 1 Liter Motoröl nach bevor Sie einige hundert Kilometer damit fahren!"

Was ist das denn bitteschön für eine Mercedes-Benz Filiale?????!!!!

Da merkt man schon, dass Mercedes-Benz neuerdings in Sachen Qualität schwach wird und noch dazu schlecht Ihre Arbeiten verrichten. So ist es nicht vorgesehen.

Ist natürlich nicht schön.

 

 

Themenstarteram 1. August 2013 um 13:53

Natürlich werde ich versuchen eine friedliche Lösung zu erlangen!

Bringt ja niemandem etwas,aber aus Erfahrung befürchte ich eher nichts gutes.

Werde berichten.

Zitat:

Original geschrieben von carlazar77

 

aber aus Erfahrung befürchte ich eher nichts gutes.

Werde berichten.

.

Die Erfahrung stimmt, freiwillig wird da nichst kommen, i.d.R. nach langen Rechststreit mit ungewissen Ausgang.

MfG

Hallo carlazar,einen Garantieanspruch für eine Mercedes-Benz-Gebrauchtwagengarantie kannst Du in jeder beliebigen autorisierten Mercedeswerkstatt geltend machen.Ich würde den Verkäufer anrufen,ruhig und sachlich mit ihm reden und würde ihm mitteilen,welche Mängel Dein Auto hat.Dann würde ich ihm mitteilen,daß Du die Mängel im Rahmen der Gewährleistung in einer autorisierten Mercedeswerkstatt reparieren lässt.Lies Dir vorher nochmal in Ruhe Deine Garantiebedingungen durch und verändere oder repariere vorher nichts am Auto. Gruß Detlef

Zitat:

Original geschrieben von detlef33

Hallo carlazar,einen Garantieanspruch für eine Mercedes-Benz-Gebrauchtwagengarantie kannst Du in jeder beliebigen autorisierten Mercedeswerkstatt geltend machen.

Hallo Detlef,

kann Dir aus eigener Erfahrung nur 100prozentig Recht geben.

Bei mir wurden alle Mängel innerhalb des ersten Jahres der Gebrauchtwagengarantie anstandslos beseitigt. Wo also ist das Problem des Fragestellers?

MFG

Pluto

Nur weil er beim Mercedes-Händler gekauft hat, muss er für einen W220 noch keine MB-Garantie haben. In der Regel verkauft MB den W220 nur noch in seltenen Fällen an Privatkunden.

Es stehen auch einige W220 bei MB-Händlern, die im Kundenauftrag verkauft werden. Bevor man fundierte Tipps gibt muss man sich den Kaufvertrag anschauen.

 

Zitat:

Es stehen auch einige W220 bei MB-Händlern, die im Kundenauftrag verkauft werden.

Das ist doch mittlerweile der alltäglichste und bekannteste Händler-Trick, den es gibt.

Immer einen Kfz-Verkauf zum Kundenauftrag machen und sich selbst aus dem Schneider ziehen und alles auf den Vorbesitzer schieben.

So einfach kann es aber dennoch nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von raymankhan

...So einfach kann es aber dennoch nicht sein....

Wenn ein Kunde sein Fahrzeug in Zahlung geben möchte und der Händler das nicht macht, kommt es ganz legal zum Verkauf in Kundenauftrag. Das geht natürlich nicht, wenn es ein Fahrzeug der Niederlassung/des Händlers ist bzw. der Händler es in Zahlung genommen hat.

Der Wagen ist mindestens 10 Jahre alte (hat nämlich noch Navi-CD).

Mercedes gibt normalerweise Fahrteuge, die älter als 5 - 6 Jahre sind, nur noch an Händler ab, eine normale Gewährleistung kann ich mir da irgendwie gar nicht vorstellen.

Denn so eine alte Karre ist für ein Händler ein völlig unkalkulierbares Risiko, was jeden Verkauferlös schnell übersteigt.

Mein Wagen stand auch bei einem MB-Händler, aber ich habe ihn direkt vom Vorbesitzer gekauft. Mein Wagen wurde dort mehrere Jahre betreut, der Verkäufer hatte sich einen W221 zugelegt.

Von daher wären zunächst mal die Bedingungen aus dem Kaufvertrag interessant, denn so sind unsere Aussagen reine Spekulation.

 

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von raymankhan

Zitat:

Es stehen auch einige W220 bei MB-Händlern, die im Kundenauftrag verkauft werden.

Das ist doch mittlerweile der alltäglichste und bekannteste Händler-Trick, den es gibt.

Immer einen Kfz-Verkauf zum Kundenauftrag machen und sich selbst aus dem Schneider ziehen und alles auf den Vorbesitzer schieben.

So einfach kann es aber dennoch nicht sein.

So schön diese Sachmängelhaftung für einen Käufer auch ist, diese ganze Regelung ist Schwachsinn.

Sie ist nämlich nicht praktikabel. Aber das haben ja wie immer Leute beschlossen, die keine Ahnung von der Materie hatten.

Würde sich ein Händler an die Gesetze halten, wäre er ruckzuck pleite.

Ich habe mich gestern noch mit einem Autohändler über das Thema unterhalten.

Der Händler ist immer der "Dumme".

Auch wenn er ein Auto für € 1000 verkauft, kommen die Leute mit Reparaturen wieder. Die liegen dann natürlich deutlich über seinem Gewinn am Fahrzeug.

Also bleiben ja nur die Tricks, um aus der Haftung zu kommen.

Deshalb rate ich hier ja auch schon länger, wenn es denn unbedingt noch ein W220 sein soll, den nur noch von Privat und gut gepflegt zu kaufen.

Bei den Händlern stehen eh nur noch die Gurken mit Reparaturstau, die die möglichst teuer und ohne haftung verkaufen wollen.

 

lg Rüdiger:-)

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