W212 E300 om642 231PS wärend fahr aus

Mercedes E-Klasse W212

Guten Abend zusammen,
Fahre seit kurzem einen W212 E300 om642.
Auto ist einfach während der Fahrt ausgegangen und beim versuch wieder anzumachen leider Ohne Erfolg haben ihn dann überbrückt ist angesprungen aber jetzt ein Starkes Klopfen/Klackern aus dem Motorraum.
Wäre dankbar für jede Antwort

Mfg

25 Antworten

Bei den Aussagen zum Ölfilter brauchst du keine Werkstatt mehr.
Das übliche wahrscheinlich Ölkühler billig machen lassen dann mitbekommen das was nicht stimmt und schnell verkauft.

Ich würde den Motor überholen lassen, wenn das Auto es wert ist.

• Gebrauchte Motoren ohne Nebenaggregate ohne Einbau ca. 2.800 - 3.500 Euro

• Motorüberholung ohne Einbau 3.500 Euro, mit Einbau 5.500 Euro

https://www.ebay.de/itm/125524285361

Zitat:

@W217M7 schrieb am 26. Februar 2023 um 23:19:05 Uhr:


Fahre dass auto seit 2 monaten hat 170k gelaufen

Ich hoffe, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.

Wenn ja, würde ich einen Anwalt beiziehen.

Der wird vermutlich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen.
Denn dass der nicht wusste, dass der Wagen ein gröberes Problem hat, glaube ich nicht.

Und den Rest liefert im Idealfall der Sachverständige.

🙂

Frage ist halt wo gekauft. Händler wäre gut, nem privaten musste das erst mal nachweisen. Vielleicht besteht ja noch ein Anspruch gegen die ausführende Werkstatt.

Zumindest mal drüber nachdenken sollte man.

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Aber mal ehrlich, der Verkäufer merkt, dass was nicht stimmt und verkauft ihn schnell. Der TE fährt 2 Monate völlig problemlos (gehe ich jetzt mal von aus) und dann plötzlich ist der Schaden da?

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 27. Februar 2023 um 21:04:13 Uhr:


Aber mal ehrlich, der Verkäufer merkt, dass was nicht stimmt und verkauft ihn schnell. Der TE fährt 2 Monate völlig problemlos (gehe ich jetzt mal von aus) und dann plötzlich ist der Schaden da?

In 2 monaten ?
Die Zeit ist irrelevant die km sind wichtig.
Erfolgte der Verkauf kurz nach dem letzten Ölwechsel? (bei dem dem Verkäufer oder der Werkstatt die Spähne im Filter aufgefallen sind)
Klar kann es Zufall sein aber bei so schweren schäden kurz nach Kauf liegt mir eher der Verdacht nahe das der Verkäufer wusste was da los ist bzw.das was im Busch ist.

Zitat:

Die Zeit ist irrelevant die km sind wichtig.

Natürlich, aber ich gehe mal davon aus, dass man kein Auto erwirbt und es dann nahezu unbenutzt 2 Monate hinstellt. Und 100tkm fährt man in 2 Monaten auch nicht drauf.
Wenn es vorher schon Probleme und Geräusche gemacht hat, pausiert der Wagen dann nicht 2 Monate damit. So war das gemeint.

Natürlich kann es auch so sein, wie du schreibst, dass es noch keine Probleme gab, aber die Späne entdeckt wurden.
Wissen wir eigentlich schon, ob Händler oder privat?

Bei einem Verkauf von privat liegt die Beweislast beim Käufer, d.h. man muss dem Verkäufer nachweisen, dass er einen Mangel beim Verkauf kannte und verschwiegen hat.

Wie soll das gehen?

Und mal ehrlich, wenn ich mein Auto privat verkaufe und der Käufer kommt nach 2 Monaten mit einem Motorschaden - dann möchte ich auch nicht haften.

Muss man dann als privater Verkäufer die Garantie nicht explizit ausschließen?

Garantie nicht, aber Gewährleistung.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie oft gleichgesetzt. Juristisch ist das jedoch falsch. Denn eine Garantie ist immer ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Der Verkäufer kann dabei selbst entscheiden, was die Garantie alles umfasst. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss. Bei einer mangelhaften Lieferung haben Sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu fordern. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe beziehungsweise der Lieferung des gekauften Gegenstandes.

Achtung: Bei einem Privatverkauf können diese Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Typischerweise enthalten solche Verkaufsanzeigen einen Haftungsausschluss wie: „Der Gegenstand wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“ oder „Gekauft wie gesehen“. Das gilt allerdings nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen. Und auch nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt (§ 444 BGB). In beiden Fällen haftet immer der Verkäufer.

Quelle: https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/privatverkauf

Die meisten Formularkaufverträge (mobile.de oder ADAC) für den privaten Kfz Verkauf enthalten allerdings regelmäßig eine Vereinbarung zum Ausschluss der Gewährleistung.

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