VW Leasingrückgabe
Hallo, ich habe da mal eine Frage an euch.
Icge stehe kurz vor der Leasingrückgabe bei VW Berlin und wollte Fragen, ob man kurz vor dem Termin, sprich 5 Min vorher selber das Auto nochmals abfotografiert, quasi als Beweis, wie ich das Auto abgegeben habe und ob man während der Begutachtung dabei sein kann?
Ausserdem wollte ich wissen wie sich das mit der Wertminderung verhält, wenn im Zuge der Garantie das Getriebe ausgetauscht wurde, habe ich da die Wertmindurung zu zahlen, obwohl das ein Garantiefall war/ist?
18 Antworten
Ich war bislang bei jeder Begutachtung dabei. Sofort bei der Terminvereinbarung angeben.
Durch Austausch eines Getriebes entsteht keine Wertminderung
Zitat:@Tappi 64 schrieb am 11. Juli 2025 um 10:37:00 Uhr:
Ich war bislang bei jeder Begutachtung dabei. Sofort bei der Terminvereinbarung angeben.Durch Austausch eines Getriebes entsteht keine Wertminderung
Okay, ich will definitv dabei sein und vorher das Auto genaustens amgucken, nichts dass die extra Kratzer machen etc.
Sowas schonmal erlebt?
War noch nie dabei (auch wenn es bei uns der TÜV macht seit einigen Jahren), hab aber auch nichts zu beanstanden was vorher nicht bekannt war. Der Beguatchter erklärt anschließend auch recht deutlich was / warum er ins System gesetzt hat.
PS: was ich immer mache, ist ein paar Wochen vorher zum begutachtet fahren und kurz abschmecken was er beanstanden „muss“ und was „kann“.
Also, habe ich auch schon mehrfach erlebt. Bei der Rückgabe ist ein Mitarbeiter der Leasingfirma
( Firmenleasing ).gemeinsam mit mir um das Fahrzeug rumgegangen.
Bei einem Mängel, ob berechtigt oder nicht habe ich dann zum Beweis ein Foto von der Stelle, ggfls. von den Stellen gemacht und an meine Firma gemeldet. ( Firmenleasing ).
Mache darauf aufmerksam was Du akzeptierst, und was nicht. Dann diese "Fakten" schriftlich im Protokoll vermerken und abwarten...
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Wieso klagen?
Nach der Rückgabe muss die Leasingfirma ggfls. zunächst ihre Forderung anmelden und begründen, den die wollen ja etwas vom TE..!!!
Wenn die Forderung eintrifft, sollte der TE dann mit dem Protokoll und den Fotos widerspreche!. Wenn der TE z.B. beim ADAC ist, so wie und viele andere TE,s eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt einholen.
Ich empfehle, das Auto innen und außen sehr gut zu reinigen und bei der Begutachtung dabei zu sein. VW hat einen sehr detaillierten Katalog für gebrauchsübliche Schäden und für die muss man nicht aufkommen. Schäden, die darüber hinausgehen bekommt man berechnet. Dabei darauf achten, dass man nur die Wertminderung bezahlen muss. Vereinfacht gesagt sind das die Selbstkosten der Werkstatt ohne Umsatzsteuer.
...unter Berücksichtigung der Laufleistung...
Zitat:@Handschweiß schrieb am 13. Juli 2025 um 10:51:47 Uhr:
...unter Berücksichtigung der Laufleistung...
Das die Laufleistung bei der Wertminderung berücksichtigt wird, wäre mir neu! Es wird jeder Schaden einzeln bewertet, alles addiert und ohne Mwst in Rechnung gestellt.
Richtig. Die Laufleistung spielt bei der betragsmäßigen Bewertung der Schäden keine Rolle.
Bei der Feststellung, was gebrauchsüblich ist, spielt die Kilometerleistung auch keine Rolle.
Das "Hamburger Modell" enthält wohl die Laufleistung oder?
Was ergibt sich deiner Meinung nach aus dem Hamburger Modell?
Zitat:
@Flowjob_Reloaded schrieb am 11. Juli 2025 um 15:47:15 Uhr:
nichts dass die extra Kratzer machen etc.
Die sie Dir dann in Rechnung stellen, um sie für den Weiterverkauf beseitigen zu dürfen?
Sowas hast Du schon mal gehört?
Die meiste Diskrepanz besteht doch darin, das LN und LG unterschiedliche Auffassungen von Beschädigungen fremden eigentums haben.
Für die unterschiedlichen Auffassungen gibt es von den seriösen Anbietern entsprechende Schadenskataloge.