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VW Leasing KaskoSchutz sei keine Versicherung

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 22:39

Hallo in die Versicherungsrunde,

ich habe ein unerwartetes Problem mit der Anerkennung der schadensfreien Jahren aus meinem abgelaufenen Leasingvertrag und bräuchte mal paar Denkanstöße, wie ich mich bei der Situation aufstellen sollte.

Kurz die Vorgeschichte: Vor etwas mehr als 3 Jahren habe ich einen Phaeton von VW Leasing als Neuwagen geleast. In meinem Leasingvertrag hatte ich zusätzlich zu der Leasingrate noch "eingeschlossene Leistungen", worin u.a. Haftpflichtschutz und KaskoSchutz stehen (s. Anhang, Preise habe ich wegradiert).

In den 3 Jahren Leasingzeit gab es kein versicherungsrelevantes Ereignis, Wagen wurde schon auch ohne Beanstandungen zurückgenommen.

Nach der Rückgabe habe ich ein sehr langes und mühseliges Hin-und-Her gehabt, da ich für diese 3 Jahre eine Bestätigung der Schadensfreiheit haben wollte. Nach mehrfachem Telefonieren hat man mir ohne weitere Erklärung nur die Haftpflicht bestätigt, worauf ich dann auch die Vollkaskozeit bescheinigt haben wollte.

Ende vom Lied nach mehreren Wochen ist, dass mir jetzt ein Schreiben vorliegt, worin die VW Leasing klarstellt, dass

"Eine Bestätigung der Schadensfreiheitsklasse für die Fahrzeugversicherung ist nicht möglich, da es sich bei dem Produkt 'KaskoSchutz' nicht um eine Versicherung, sondern um eine Dienstleistung handelt."

Ist das ein bekanntes Geschäftsgebaren, was mir irgendwie entgangen ist? Darf denn ein Leasinggeber eine versicherungsähnliche Dienstleistung anbieten, die einer Versicherung vom Umfang her gleich ist, aber dies mit einem anderen Namen nennen?

Wie kann ich dann jetzt meine 3 Jahre bei der nächsten Versicherung in der Vollkasko anerkennen lassen, wo mir nur der Wisch für die Haftpflicht vorliegt?

Als Ergänzung habe ich die Bedingungen für den Kaskoschutz angehängt.

Vielen Dank für die Ideen!

Bild #209214820
Beste Antwort im Thema

Ähm ... interessante Sichtweise.

Nimm es pragmatisch. Wenn Du neu eine HP mit VK abschließt und als VK-Vorversicherung "keine" angibst, dann wird die VK so eingestuft wie die HP. Wenn VW Leasing der Ansicht ist, das war keine VK, dann ist das konsequent und richtig. Insofern braucht es die Bestätigung eigentlich nicht.

Wenn Du Wert drauf legst, dann schreibe die Geschäftsleitung unter Hinweis auf das Scheitern mit der Sachbearbeitungsebene an. Dann sollte sich schon was bewegen.

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Ähm ... interessante Sichtweise.

Nimm es pragmatisch. Wenn Du neu eine HP mit VK abschließt und als VK-Vorversicherung "keine" angibst, dann wird die VK so eingestuft wie die HP. Wenn VW Leasing der Ansicht ist, das war keine VK, dann ist das konsequent und richtig. Insofern braucht es die Bestätigung eigentlich nicht.

Wenn Du Wert drauf legst, dann schreibe die Geschäftsleitung unter Hinweis auf das Scheitern mit der Sachbearbeitungsebene an. Dann sollte sich schon was bewegen.

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 23:02

Normalerweise kenne ich es beim Fahrzeugwechsel so, dass ich einfach der neuen Versicherung meine Einstufung und die Nummer vom alten Vertrag durchgab, danach haben die Versicherungen unter sich das geregelt und bis auf eine Ausnahme vor Jahren hat es immer funktioniert.

Jetzt habe ich den Nachweis für die Haftpflicht von der VW Leasing, dies jedoch war eine Pauschalgeschichte, die keine Einstufung / Prozente hatte. Somit müsste jetzt die Nach-Leasing-Versicherung von meiner Vor-Leasing-Versicherung sich meine damalige Einstufung holen und hochrechnen, oder?

Dennoch finde ich die Sichtweise "Ist wie eine Vollkasko, heißt auch ähnlich, ist aber keine" sehr "interessant" und wollte zusätzlich hören, ob jemand das bereits kennt oder einen ähnlichen Fall hatte.

Die Vorversicherung kannst Du selbst um eine Bestätigung der alten SF-Klasse bitten. Ggf. hast Du ja noch eine alte Beitragsrechnung.

Wenn die Versicherung in der Rate inkl. war, dann kann es sein, dass in dieser Zeit keine SF-Stufung erdient worden ist. Dann müsste zumindest die Voreinstufung verwendet werden.

Themenstarteram 30. Mai 2018 um 23:23

Zitat:

Wenn die Versicherung in der Rate inkl. war, dann kann es sein, dass in dieser Zeit keine SF-Stufung erdient worden ist. Dann müsste zumindest die Voreinstufung verwendet werden.

Die Haftpflichtversicherung war nicht in der Rate, sondern kostete extra (falls Du das meinst). Die Kasko, die keine Versicherung ist, auch.

Wovon hängt das ab, ob "die SF-Stufung erdient worden" ist? Wird das von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt oder ist das in einem Paragraphen irgendwo für alle Versicherer gleich geregelt?

am 31. Mai 2018 um 2:25

Zitat:

@chudomir schrieb am 31. Mai 2018 um 01:23:35 Uhr:

Wovon hängt das ab, ob "die SF-Stufung erdient worden" ist?

Die Frage ist hier, ob die Versicherung von VW im SF-System integriert war.

Da gehe ich mal nicht von aus. Denn dann hätte es eine Art Versicherungsvertrag gebraucht, der eben auch SF-Klassen ausweist und je nach Schadensverlauf auch umstuft.

Wäre es also auch teurer geworden im Fall eines Unfalls?

Ich gehe nicht davon aus und damit wirst du dir hier auch keine schadenfreie Jahre anrechnen lassen können.

Es gibt verschiedene Varianten. In erster Linie würde ich an deiner Stelle zunächst die Vertragsunterlagen durchsieben. Daraus müsste sich das klar erschließen.

Die Leasinggesellschaft kann einen Sondervertrag mit einer Versicherungssgesllschaft für ihre Produkte vereinbart haben (z.B. Gruppen/Flottenvertrag/mit oder ohne Bindung an eine konkrete Aktion). Dabei kann die LG selbst VN sein und anteilig vom LN einen Kostenbeitrag "erheben". Das Auto ist dann zwar versichert, aber nicht auf den LN. Der schadensfreie Verlauf kann von der LG bestätigt werden und sollte dann auch beim neuen Versicherungsvertrag berücksichtigt werden. Die SF-Einstufung ist allerdings eine rein vertragsrechtliche Kiste. Die darf jede Versicherung anders handhaben.

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 9:50

Für die Haftpflicht liegt mir bereits die Bestätigung, welche aber keine SF Klassen ausweist. Eins der beiden Sachen (HP / VK) war bei der Allianz versichert, ich weiß jedoch nicht mehr, welches der beiden.

Vielen Dank Euch beiden, es ist mir klar geworden, worauf ich mich damals eingelassen habe.

am 9. Januar 2020 um 15:43

Hallöchen, ich sehe gerade in deinem Vertrag das dort eine Haftpflichtversicherung mit drin ist, muss man die dazu buchen oder gehört sie automatisch zum KaskoSchutz dazu? Bei mir sieht es nämlich nur wie folgt aus:

 

KaskoSchutz (KE) EUR 47,81

- KaskoSchutz EUR (47,81)

- Schadenservice EUR (0,00)

- Notfallmanagement EUR (0,00)"

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