VW Behindertenrabatt & Kontrollen
Hallo,
ich war soeben mit meinem Enkel bei einem VW Autohaus und habe ein Angebot für einen Neuwagen eingeholt. Mir wurde darauf vom Verkäufer gesagt, dass VW sehr strikte Kontrollen hätte und prüfen würde ob das Auto auch von mir gefahren wird. Ich selbst fahre ungern Auto, da meine Augen nicht mehr so gut sind. Deshalb hatte ich auch meinen Enkel dabei, der soll das Auto dann auch benutzen und mich auch fahren (er wohnt eine Straße weiter).
Jetzt frage ich mich was ich da zu erwarten habe. Wird dann irgendwann jemand von VW vor dem Haus warten und prüfen wer in das Auto einsteigt? Das Ganze hat mich doch etwas verunsichert, es hörte sich an wie das was damals bei der Stasi passierte.
Mfg, Hans
Beste Antwort im Thema
Unfug ....
Kaufe das Auto, melde es auf dich an, beantrage ggf. die Steuerbefreiung und gut ist.
Dein Enkel, Kinder, Nachbar, Frisör, etc pp dürfen DICH durch die Gegend fahren !
Nein, von VW wird kein SEK Nachts dein Haus durchsuchen oder Faserspuren vom Fahrersitz nehmen.
Frag den Verkäufer mal ob er verkaufen will. Und frag mal was er tut wenn ein Blinder Mensch ein Auto kaufen möchte ... der bekommt auch einen Rabatt und wird hoffentlich sein Auto nicht selber fahren.
Bei VW ist es so, dass der Schwerbehindertenrabatt auch anders gegeben werden kann (Hausrabatt).
Beispiel:
Meine Frau hat auf mobile.de vor 3 Jahren einen Beeltle Cabrio gesehen. Neuwagen.
Wir sind zum Händler und haben den SchwebAusweis vorgelegt. Daraufhin musste der Verkäufer den Listenpreis nehmen und nach Abzug des Schweb-Rabatt war der Wagen immer noch ein paar hundert Euro teurer als das mobile-Angebot.
Zwei Rabatte ging nicht .. also haben wir den Wagen so gekauft mit Hausrabatt, ohne Schweb Rabatt.
War also günstiger und es ist noch kein Sonderkommando von VW in unser Haus eingebrochen ;-)
LG
Tom
28 Antworten
Zitat:
@AEG47 schrieb am 7. Januar 2021 um 08:20:31 Uhr:
Nö,entscheidend ist das Datum der Rechnungsstellung,ist der Unterschied zwischen Soll und Istversteuerung.AEG
nö
Entscheidend ist in der Regel, wann eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. Der Umsatzsteuersatz, der zu diesem Zeitpunkt gilt, ist anzuwenden.
Zitat:
@fluctus schrieb am 6. November 2020 um 10:53:30 Uhr:
Hallo,ich war soeben mit meinem Enkel bei einem VW Autohaus und habe ein Angebot für einen Neuwagen eingeholt. Mir wurde darauf vom Verkäufer gesagt, dass VW sehr strikte Kontrollen hätte und prüfen würde ob das Auto auch von mir gefahren wird. Ich selbst fahre ungern Auto, da meine Augen nicht mehr so gut sind. Deshalb hatte ich auch meinen Enkel dabei, der soll das Auto dann auch benutzen und mich auch fahren (er wohnt eine Straße weiter).
Jetzt frage ich mich was ich da zu erwarten habe. Wird dann irgendwann jemand von VW vor dem Haus warten und prüfen wer in das Auto einsteigt? Das Ganze hat mich doch etwas verunsichert, es hörte sich an wie das was damals bei der Stasi passierte.
Mfg, Hans
Hallo.
Ich bin vor kurzem (mehr 15 Jahre) mehrere neue Autos aus dem VAG- Konzern als Erstbesitzer mit GdB ü 50 gefahren, Die Steuerbefreiung habe ich nicht in Anspruch genommen...
Es gab mehrere Kontrollen der Polizei, auch des Zolls, und mit mehreren steuerbefreiten Kfz von Familienmitgliedern & Freunden. Da hat nie einer nachgefragt,ob ich berechtigt bin oder Ähnliches. Die Steuerbefreiung ist dick und fett in der Zulassung ersichtlich...
Bei den VAG- Betrieben hat auch nie einer den SB-Ausweis nach Kauf sehen wollen...
Ein Blanko- Papier in Handschuhfach war immer dabei...
Kontrolle von VW? In den letzten sieben Jahren nicht einmal.
Man kann als Schwerbehinderter 3 Fahrzeuge im Jahr kaufen und 6 Monate je Fahrzeug auf sich zu lassen.
Man bekommt bei jedem VW Händler 15% gesichert plus % vom Autohaus. Man sollte sich nicht mit 15 % abspeisen lassen. Es sind genug VW Händler da, die ein Geschäft machen wollen.
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Hat bei dir ein Jahr 18 Monate?
Rein theoretisch könnte man auch alle drei Fahrzeuge parallel nutzen. Hätte das Jahr dann nur 6 Monate?
Zitat:
@voyi1994 schrieb am 10. März 2023 um 22:28:53 Uhr:
Hat bei dir ein Jahr 18 Monate?
Moin,
hast Du die Aussage nicht verstanden😕😕😕
Jedes der 3-Autos muss mindestens 6.Monate im Besitz bleiben!
Und das kann man 1.mal im Jahr machen.
Hallo, wir haben die Tage einen Nissan Townstar , gekauft,
Da waren mal ebend 7 Tausend Euro drin.
Sobald man 5ü% oder gesagt , grad der Behinderung hat, kann man es Gelten machen.
Mfg Fritz
Den "Behindertenrabatt" bekommt man vom Hersteller nicht vom Autohaus. Bei Mercedes war es vorgeschrieben dass das Fahrzeug mindestens 1 Jahr auf die Person zugelassen sein musste und nicht veräußert werden durfte.
Es hat nie jemand gefragt oder kontrolliert was mit den Auto ist.
Ich kenne genügend Leute die verschiedenste Hersteller fahren, da wurde auch nie etwas kontrolliert.
Wem ich beauftrage mit meinem Auto zu fahren, das geht niemandem etwas an. Es gibt keine Gesetzliche Grundlage dafür.
@Dreamer82 : Etwas verstehe ich nicht, wenn du die Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen hast, warum ist die dann in der ZBI eingetragen?
Bei der Zulassung unseres Golf hat niemand gefragt, ob der Halter einen GdB hat. Wir hätten beim Landesamt das Beiblatt ohne Wertmarke beantragen und damit die Befreiung von der Kfz.-Steuer beantragen können.
Zitat:
@Dreamer82 schrieb am 12. Januar 2021 um 23:57:38 Uhr:
Die Steuerbefreiung ist dick und fett in der Zulassung ersichtlich...
Blanko- Papier in Handschuhfach war immer dabei...
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Das mit der Eintragung der Steuerbefreiung ist Vergangenheit,
bei meinem letzten Mercedes der 2014 Zugelassen wurde war das noch so das die Steuerbefreiung in der Zulassung Vermerkt war.
Bei meinem Neuen Mercedes den ich vor 13 Monaten gekauft habe wurde nichts mehr in den Papieren Vermerkt aber ich würde meinen Wagen ohnehin nicht Verleihen etc.
Mein letztes Fahrzeug in 2024 von der Kfz-Steuer befreien lassen, da kam nur der Bescheid vom Zoll.
Und was die Kontrollen der Hersteller betrifft wegen dem Behindertenrabatt, ich habe in 50 Jahren Steuerbefreiung von noch keinem irgendwelche Kontrollen bei all meinen Neuwagen gehabt. Egal ob VW, Opel, Ford, Mitsubishi, Audi u.a.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 30. Mai 2025 um 08:45:39 Uhr:
Mein letztes Fahrzeug in 2024 von der Kfz-Steuer befreien lassen, da kam nur der Bescheid vom Zoll.
Und was die Kontrollen der Hersteller betrifft wegen dem Behindertenrabatt, ich habe in 50 Jahren Steuerbefreiung von noch keinem irgendwelche Kontrollen bei all meinen Neuwagen gehabt. Egal ob VW, Opel, Ford, Mitsubishi, Audi u.a.
Moin,
der "berühmte" Stempel im Kfz Schein ist schon länger Geschichte, ist mittlerweile digital hinterlegt. Sollte dich die Polizei kontrollieren, kriegen die die entsprechende Info über ihren Rechenknecht angezeigt.
Kontrolle von einem Hersteller egal welche Marke habe ich in über 40 Jahren Innspruchnahme auch noch nie erlebt.
Zitat:
@Bohli schrieb am 30. Mai 2025 um 10:31:31 Uhr:
Sollte dich die Polizei kontrollieren, kriegen die die entsprechende Info über ihren Rechenknecht angezeigt.
Gut zu wissen.
Da ich immer alleine fahre, oder meine Frau in meiner Begleitung bin ich rechtlich abgesichert. Wobei sich die Kontrollen in 50 Jahren sehr beschränkt haben. In jungen Jahren zwei mal, später gar nicht mehr. Flaches Land halt.