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  7. VW Arteon 20“ Zoll Rosario möglich obwohl nicht im CoC bzw. nicht in Zul.-Be. Teil I eingetragen?

VW Arteon 20“ Zoll Rosario möglich obwohl nicht im CoC bzw. nicht in Zul.-Be. Teil I eingetragen?

VW Arteon 3H
Themenstarteram 4. Mai 2019 um 18:00

Hallo Zusammen,

ich habe da auch eine Frage bezüglich Felgen/Reifen beim Arteon.

In der Zul.-Be. Teil I (Fahrzeugschein), stehen unter 15.1 und 15.2 nur die 17” Zoll Felgen.

In meinem CoC Papier, sind unter Punkt 35. bei ,Reifen-/Radkombination’ die 7,5Jx17” Zoll Felgen eingetragen, und unter Punkt 52. bei ,Anmerkungen’ stehen weiterhin 7Jx17” Zoll, 8Jx18” Zoll, und auch die 8Jx19” Zoll (Montevideo) Felgen.

Nun meine eigentliche Frage.

Ich möchte die original 8,0Jx20” Zoll VW Rosario Felgen (mit den 245/35 R20 Reifen) montieren.

Darf ich dies ohne weiteres (obwohl die 20” Zoll Größe nicht im Teil 1 und im CoC steht?

Habe mittlerweile 6 verschiedene Aussagen von 5 VW Autohäusern erhalten...

1. JA, weil Original VW Artikel/Felgen.

2. JA, aber nur wenn der Arteon das DCC Fahrwerk hat (ja hat er).

3. JA, wenn die Rosario eine ABE haben (konnte mir das Autohaus aber nicht sicher nennen ob es eine ABE für die Rosario gibt)!

4. NEIN, weil nicht im CoC eingetragen.

5. NEIN, muss eine Einzelabnahme erfolgen.

6. Nicht sicher!

 

Wie ist eure Erfahrung bzw. was könnt ihr mir dazu sagen?!

Danke vorab.

Viele Grüße

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70 Antworten

Zitat:

@c.loe schrieb am 13. Februar 2020 um 02:04:35 Uhr:

Der sogenannte Brief wird nicht geändert, der Schein muss aber umgehend berichtigt werden. Den Brief muss man auch gar nicht mitbringen, so zumindest meine Erfahrungen bisher, haben ja auch viele gar nicht.

 

Bei der normalen Änderungsabnahme nach §19.3 steht wohl meistens bei nächster Gelegenheit die Fahrzeugpapiere berichtigen.

Brief bzw. Zulasdungebecheinugung 2 muss mit.

War auch erst auf der Zulassungsstelle ohne und dürfte wieder nach Hause fahren.

 

In der Zulassungsbescheinigung 2 Feld 17 muss von k=konform auf A=abweichend geändert werden.

 

Das muss nur einmalig gemacht werden.

Kann dazu nur sagen ich habe schon vier Einzelabnahmen eintragen lassen, der Brief wurde nie benötigt und demzufolge auch nichts eingetragen.

Ob das regionale Unterschiede sind, weiß ich nicht, allerdings habe ich tendenziell die schlechteste/strengste Zulassungsstelle Deutschlands. So musste man hier bis vor ein paar Jahren z.B. noch das Auto zur Anmeldung zwingend dort vorführen. Bei Zulassung mit einem Zulassungsdienst braucht man trotzdem den original Personalausweis vom Halter...

Dann hattest du einfach Glück.

Fakt ist, bei einer Fahrzeugänderung muss in der Zulassungsbescheinigung 2 im Feld 17 ein A stehen.

Teilweise soll es wohl auch schon ab Werk da stehen.

Bei mir war ein K und es musste geändert werden.

 

Hab da vor auch schon wie oft einzelabnahmen eintragen lassen und nie brauchte ich den Brief.

 

Ich würde es erstmal mit Kfz Schein (Zulassungsbescheinigung 1) probieren, zzr not nochmal hin.

In Berlin brauchst du beides, Brief und Schein. So steht es auch im Internet, bei erforderlichen Unterlagen.

Zitat:

@monstermolt schrieb am 13. Februar 2020 um 23:12:27 Uhr:

Zitat:

@c.loe schrieb am 13. Februar 2020 um 02:04:35 Uhr:

Der sogenannte Brief wird nicht geändert, der Schein muss aber umgehend berichtigt werden. Den Brief muss man auch gar nicht mitbringen, so zumindest meine Erfahrungen bisher, haben ja auch viele gar nicht.

Bei der normalen Änderungsabnahme nach §19.3 steht wohl meistens bei nächster Gelegenheit die Fahrzeugpapiere berichtigen.

Brief bzw. Zulasdungebecheinugung 2 muss mit.

War auch erst auf der Zulassungsstelle ohne und dürfte wieder nach Hause fahren.

In der Zulassungsbescheinigung 2 Feld 17 muss von k=konform auf A=abweichend geändert werden.

Das muss nur einmalig gemacht werden.

Ich habe nun schon drei mal eine Einzelabnahme nach §21 StVZO für 18 und 19 Zoll Räder für den B8 beim TÜV Nord gemacht und diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Den Brief, also Teil II brauchte ich nie, im "Merkmal zur Betriebserlaubnis" in Teil II steht bei mir ein "K".

Kann ja möglich sein... Dann hattet ihr Glück.

Ich würde es auch erstmal so probieren.

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 7:54

Mal anders gefragt für etwas mehr Transparenz.

 

Bei welcher Organisation (z.B. TÜV / DEKRA)?

Wurde was eingetragen (z.B. Felgen / Fahrwerk)?

Einzelabnahme:

nach §19.2 ?

oder

nach §19.3 ?

oder

nach §21 ?

Wie teuer war die jeweilige Änderungsabnahme?

Wie teuer war die Eintragung (Zulassungsstelle)?

Sind beide Dokumente neu ausgestellt (Teil I/II)?

.

Zitat:

@Chris-Bielefeld schrieb am 7. Mai 2019 um 19:57:43 Uhr:

Hallo Zusammen,

kann jemand den Unterschied zwischen der;

Rosario 8,0Jx20 ET40 3G8 071 490 2ZT

 

und der

 

Rosario 8,0Jx20 ET 40 3G8 601 025 D

 

erklären?

Danke und Gruß

Schau mal hier

Habe nicht den ganzen Thread gelesen, vielleicht hat jemand auf deine Frage schon geantwortet.

Ich zitiere mal von der VW-Sieite:

"Volkswagen Original Felgen

Die Mittelnummer einer Original Felge ist die -601-

Ihre Auswahl an Original Felgen finden Sie im Certificate of Conformity (CoC), die damit als Rad-/Reifenkombination bereits vom TÜV abgenommen sind. Bei diesen Felgen handelt es sich um Volkswagen Original Teile®, die ab Werk verbaut werden. Sie können natürlich auch im Nachhinein Ihren Volkswagen mit Original Felgen ausstatten. 

 

Volkswagen Zubehör Felgen

Die Mittelnummer einer Volkswagen Zubehör Felge ist die -071-

Natürlich können Sie auch mit Volkswagen Zubehör Felgen Ihr Auto individuell gestalten. Wir bieten Ihnen zusätzlich und insbesondere nachträglich zur Ausstattung ab Werk Artikel zum Nachrüsten an. Ihr Volkswagen Partner berät Sie gerne zu Felgen speziell für Ihr Modell und empfiehlt eine passende Kombination."

Vielleicht hilft das weiter.

 

Ein schönes Wochenende!

Signumfahrer

Zitat:

@Chris-Bielefeld schrieb am 15. Februar 2020 um 08:54:01 Uhr:

Mal anders gefragt für etwas mehr Transparenz.

 

Bei welcher Organisation (z.B. TÜV / DEKRA)?

Wurde was eingetragen (z.B. Felgen / Fahrwerk)?

Einzelabnahme:

nach §19.2 ?

oder

nach §19.3 ?

oder

nach §21 ?

Wie teuer war die jeweilige Änderungsabnahme?

Wie teuer war die Eintragung (Zulassungsstelle)?

Sind beide Dokumente neu ausgestellt (Teil I/II)?

.

Ich war bei der Dekra. Technische Änderung gemäß §21. Einzelabnahme der Rad/Reifenkombination über Vergleichsgutachten. Habe hierfür bei der Dekra in Berlin 154,70€ bezahlt. Zulassungsstelle hab ich, glaube etwa 30€ bezahlt. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Schein) wurde neu ausgestellt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) das A eingetragen.

Zitat:

@KalleKlinker schrieb am 15. Februar 2020 um 12:07:28 Uhr:

Zitat:

@Chris-Bielefeld schrieb am 15. Februar 2020 um 08:54:01 Uhr:

Mal anders gefragt für etwas mehr Transparenz.

 

Bei welcher Organisation (z.B. TÜV / DEKRA)?

Wurde was eingetragen (z.B. Felgen / Fahrwerk)?

Einzelabnahme:

nach §19.2 ?

oder

nach §19.3 ?

oder

nach §21 ?

Wie teuer war die jeweilige Änderungsabnahme?

Wie teuer war die Eintragung (Zulassungsstelle)?

Sind beide Dokumente neu ausgestellt (Teil I/II)?

.

Ich war bei der Dekra. Technische Änderung gemäß §21. Einzelabnahme der Rad/Reifenkombination über Vergleichsgutachten. Habe hierfür bei der Dekra in Berlin 154,70€ bezahlt. Zulassungsstelle hab ich, glaube etwa 30€ bezahlt. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Schein) wurde neu ausgestellt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) das A eingetragen.

Guten Abend

Ich will mir gerne die Rosario für meinen Passat b8 variant eintragen lassen und finde die notwendigen Unterlagen nicht für die Eintragung.

Kannst du mir die zufällig zukommen lassen?

Danke im Voraus

Hallo, könnte mir freundlicherweise jemand das Festigkeitsgutachten der Rosario per PN senden?

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