Vorwurf Versicherungsbetrug von Starcar
Moin, allesamt, ich habe ein Problem, und probiere hier nun mal mein Glück, Tipps oder eine Ersteinschätzung zu finden.
Ich hatte einen Transporter bei Starcar gemietet. Keinerlei Schaden am Auto gesehen oder bemerkt.
Dann das Auto ohne direkte Übergabe in der Nacht abgestellt.
Dann bekam ich einen Anruf, dass ein Schaden entstanden war. Ich fuhr hin, und versicherte, dass ich den Schaden nicht bemerkt hätte.
Was auch so war, da muss mir ein Anderer im Parken gegen geditscht sein, oder jmd zorniges hat das Auto, das den Bürgersteig versperrte, mit ner Eisenstange bearbeitet, oder keine Ahnung.
Nun wird mir quasi Versicherungsbetrug vorgeworfen, ich hätte den Schaden bemerkt, nur nicht melden wollen, warum auch immer. Am Ende dieses Absatzes wird Beweislast und Alkohol und Drogen genannt..
Folglich soll ich statt der ~700€(ich hatte die volle Versicherung abgeschlossen) nun ca 3400€ zahlen.
Irgendwelche Erfahrungen, damit, dass einem Versicherungsbetrug vorgeworfen wird?
Ich unterschrieb schließlich an Eides statt, dass ich nichts bemerkte vom Schaden (nach Anruf war ich dann bei Starcar).
Ich denke darüber nach, einen Anwalt zu konsultieren.
Freue mich über jeden Tipp, jede Einschätzung.
PS: Ich poste auch mal ein Schadensbild. Sagt mir gerne, ob ihr der Meinung seid, dass muss im Fahren geschehen sein. Bin da über erfahrene Meinungen sehr erfreut und fühle mcih nicht angegriffen. Ich weiß schließlich, dass es mir, als einzigem Fahrer des Autos, nicht im Fahren passiert ist. Denn so ein Schaden müsste doch einen ordentlichen Wums geben, das hätte ich ja bemerken MÜSSEN.
---Wenn das quasi begutachtet nachgewiesen ist, dass es im Fahren entstanden ist, denke ich schon über sonstwas für Verschwörunstheorien nach. Von wegen beim Umparken morgens hat ein Angestellter den Schaden selbst reingefahren, der nun mir angelastet werden soll.
Vielen Dank im Vorraus, Entschuldigung für etwas chaotische Schreibweise. Aber ich bin immernoch leicht durch den Wind.
Wenn das durchgeht, und die mir keine Ratenzahlung von 50€(was ja schätzungsweise viel zu wenig ist) gestatten, werde ich wohl mein Studium im 5. Semester abbrechen müssen, und vorrübergehend meine Wohnung untervermieten müssen, um nicht in komplettes Lebens-Finanz-Chaos zu kommen.
MfG, Marvin
*edit: Um etwas vorzugreifen: Nein, leider habe ich keine eigenen Fotos nach dem Abstellen in der Nacht geschossen. ;( Und für die Zukunft lernen werde ich auch. VA war das Auto noch nicht mal für mich selbst gemietet, ich war nur Fahrer und Personalausweisgeber (mein Bekannter, für dessen Umzug ich fuhr, hatte einen abgelaufenen Perso...🙁 )
*edit 2: "Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer."
<-Das ist doch auch unzulässig oder nicht? Oder doch nicht? Steht so in den AGB..
[dachte deswegen https://www.adac.de/.../...chlagsch%C3%A4den-Mietfahrzeugen_152151.pdf]
Beste Antwort im Thema
Moin,
ich habe jahrelang bei einer großen Autovermietung gearbeitet - Fakt ist, dass du bis zum Einchecken des Fahrzeuges vom Vermieter haftbar für jegliche Schäden bist. Das ist leider immer das große Risiko, dem sich viele Mieter nicht bewusst sind. Wenn du allerdings die Haftung runterreduziert hast, solltest du auch nur mit dem auf dem Vertrag stehenden Summe für den Schaden haften. In deinem Falle dann wohl die 700€ - um die wirst du auf keinen Fall herumkommen. Der Schaden ist schon beträchtlich - ich schätze für den Vermieter sind das Rep. Kosten in Höhe von 1500-2000€ - je nach Kilometerstand wird der Schaden noch Instand gesetzt oder halt damit soäter verkauft.
Das der Vermieter jetzt eine absichtliche Vertuschung vorwirft kann ich mir nur schwer vorstellen - das muss der meiner Meinung erst mal beweisen. Wir hatten zu meiner Zeit als Filialleiter viele Kunden, die den Schaden natürlich nicht gesehen haben wollen, bzw. von nicht gemerkt haben... Aber wenn es auf den Vorverträgen keinen Schaden gab und es also offensichtlich war, das der Kunde den Schaden verursacht hatte, wurde immer nur die SB einbehalten. Nur in absoluten Ausnahmefällen (Alkohol, Fahrlässigkeit, Rennstrecke...) wurde mehr als die SB einkassiert.
(Wir hatten mal jemanden, der mit einem 2,10m VW Bus in eine 1,90m TG gefahren ist :-) )
Also, kurzum: SB von 700€ musst du zahlen - ja - mehr aber nicht. Wenn doch, würde ich mir einen Anwalt nehmen.
Beste Grüße
10 Antworten
Hi,
nun, da es kein Übergabeprotokoll gibt, bist Du wohl in der Haftung.
Ob die Höhe von 3.400€ auch o.k. ist, kann wohl nur ein Anwalt klären..auch die
anderen Behauptungen..vor allem "Versicherungsbetrug" (was in menen Augen
auch völliger Wautsch ist..Du wolltest die Verischerung ja nicht um ihr Geld betrügen).
D.h. würde auf jedenfall einen Anwalt mit Verkehrs/Vertragsrecht zuziehen.
Selbst die Erstberatung (ca. ~150€) sollte hier klarheit schaffen..
Somit Merke, vor allem bei günstigen Vermietern, immer auf ein Übergabeprotokoll
bestehen..
Grüße und viel Erfolg
Moin,
ich habe jahrelang bei einer großen Autovermietung gearbeitet - Fakt ist, dass du bis zum Einchecken des Fahrzeuges vom Vermieter haftbar für jegliche Schäden bist. Das ist leider immer das große Risiko, dem sich viele Mieter nicht bewusst sind. Wenn du allerdings die Haftung runterreduziert hast, solltest du auch nur mit dem auf dem Vertrag stehenden Summe für den Schaden haften. In deinem Falle dann wohl die 700€ - um die wirst du auf keinen Fall herumkommen. Der Schaden ist schon beträchtlich - ich schätze für den Vermieter sind das Rep. Kosten in Höhe von 1500-2000€ - je nach Kilometerstand wird der Schaden noch Instand gesetzt oder halt damit soäter verkauft.
Das der Vermieter jetzt eine absichtliche Vertuschung vorwirft kann ich mir nur schwer vorstellen - das muss der meiner Meinung erst mal beweisen. Wir hatten zu meiner Zeit als Filialleiter viele Kunden, die den Schaden natürlich nicht gesehen haben wollen, bzw. von nicht gemerkt haben... Aber wenn es auf den Vorverträgen keinen Schaden gab und es also offensichtlich war, das der Kunde den Schaden verursacht hatte, wurde immer nur die SB einbehalten. Nur in absoluten Ausnahmefällen (Alkohol, Fahrlässigkeit, Rennstrecke...) wurde mehr als die SB einkassiert.
(Wir hatten mal jemanden, der mit einem 2,10m VW Bus in eine 1,90m TG gefahren ist :-) )
Also, kurzum: SB von 700€ musst du zahlen - ja - mehr aber nicht. Wenn doch, würde ich mir einen Anwalt nehmen.
Beste Grüße
Angesichts der schweren Vorwürfe rate ich hier auch zur Hinzuziehung eines Fachanwalts.
Vielen Dank für die guten Antworten.
So wird es wohl laufen, aus allen Richtungen der Rat, sich nicht veräppeln zu lassen, sondern einen Anwalt zu nehmen.
MfG
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..und, nicht vergessen, das Ende der Geschichte zu posten 😉
Jo, werd ich machen!
Bin selbst immer so genervt von Neu-Accounts in Foren, wo dann die sehnlich erwartete Lösung des Problems o.Ä. doch nicht erzählt wird! 🙂
Kann aber, wie sicher klar ist, ne ganze Weile dauern. Anwalt wird auch erst frühestens nächste Woche handfest angegangen.
MfG
Eins kann ich auf jeden Fall schon mal sagen:
Das war keiner, der das "extra" mit einer Eisenstange o.ä. bearbeitet hat.
Auch bin ich mir 98% sicher, dass kein anderes Fahrzeug beim Rangieren den Schaden verursacht hat.
Denn -so- einen Schaden wird man damit so gut wie nie schaffen.
Wie will man den denn genau so da treffen, ohne woanders noch ordentlich reinzudrücken.
Meine Meinung: Ich denke das hast du beim Rückwärtsfahren verursacht und nicht bemerkt.
Oder aber der Schaden ist von der vorletzten Mieter und es wurde nicht bemerkt (unwahrscheinlich).
Biete denen an, den vertraglich vereinbarten SB zu zahlen. Wenn die mehr wollen, geh zum Anwalt.
Hoffentlich hast du RSV.
Zitat:
@munition76 schrieb am 21. September 2017 um 10:34:33 Uhr:
Meine Meinung: Ich denke das hast du beim Rückwärtsfahren verursacht und nicht bemerkt.
Würde ich auch vermuten - aber das merkt man. Ich habe zu meiner Autovermieterzeit auch mal einen Ford Transit mit Hochdach gegen einen Dachüberstand gesetzt - aber mit deutlich geringerem Schadenbild - das hat schon ziemlich geknallt. DEN Schaden auf dem Bild bekommst du ganz sicher mit.
Zitat:
@kielersprotte78 schrieb am 21. September 2017 um 12:54:26 Uhr:
Zitat:
@munition76 schrieb am 21. September 2017 um 10:34:33 Uhr:
Meine Meinung: Ich denke das hast du beim Rückwärtsfahren verursacht und nicht bemerkt.
Würde ich auch vermuten - aber das merkt man. Ich habe zu meiner Autovermieterzeit auch mal einen Ford Transit mit Hochdach gegen einen Dachüberstand gesetzt - aber mit deutlich geringerem Schadenbild - das hat schon ziemlich geknallt. DEN Schaden auf dem Bild bekommst du ganz sicher mit.
Ja, im Normalfall schon, da hast du Recht.
Jedoch kann es unter Umständen durchaus schon passieren, dass man es nicht bemerkt.
Mit "gut" laufender Musik übertönt man schon mal den Krach. Wenn man dann auch noch etwa zeitgleich bremst, dann kann es schon sein, dass man es nicht merkt.
Fakt ist: Kein Mensch der Welt wird den Wagen mit einer Eisenstange so an der Stelle beschädigen.
Angenommen ein anderes Fahrzeug hat ihn berührt. Wenn dann kann es wegen der Höhe nur ein Transporter oder großer LKW sein. Die Frage ist, wie schafft man es genau diese Stelle zu beschädigen und keine anderen Bauteile zu berühren. Das ist unmöglich, da der Transporter obenrum schmaler wird.
Fazit: Entweder hat der TE den Wagen beschädigt ohne es zu merken, oder der Wagen wurde vor bzw nach ihn beim Fahren beschädigt.
Ich bin davon überzeugt, dass diese Beschädigung während einer Rückwärtsfahrt passiert ist. Da man nicht nachweisen kann, dass es jemand anders war, muss es der TE bezahlen.
Wie bereits gesagt: Biete denen den vertraglich bestimmten SB an. Wenn die unberechtigter Weise mehr wollen, was in dem Falle Abzocke ist, dann ab zum Anwalt.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.. Außer W211 fahren ;-)