Vorversicherung "untern Tisch fallen lassen"

Hallo,

werde zum Jahreswechsel auch die Kfz-Versicherung wechseln.

Hab nun bei der neuen heute mal angerufen, und einige Sachen nachgefragt. Nun wollte ich wissen, in welche SFK ich gestuft werde.
Momentan SFK 1 (100%), aber ein Schadensfall --> Sprich, eigentlich Hochstufung nächstes Jahr (würde bei der "alten" Versicherung 140% heißen, bei der neuen SFK S = 145 %)

ABER:
In meinem Antrag wurde nicht nach der Vorversicherung gefragt, und eine Vorversicherung "juckt" diese neue Versicherung nun auch nicht.
Laut der Dame am Telefon würde ich nun einfach zu Beginn mit der SFK 1/2 (115%) anfangen.
Dies bietet die neue Versicherung "Neuversicherten" an, die länger als drei Jahre den Führerschein haben.

Kann das sein, ist das rechtlich unbedenklich, dass meine Vorversicherung einfach so "untern Tisch fallen gelassen wird"!?!?

Dankeschön schonmal für Antworten,
viele Grüsse
danni

29 Antworten

Zitat:

Mitbekommen würde es die Versicherung heutzutage nicht mehr.....früher hätten dies rausbekommen

nun mal rein nebenbei...

Die Versicherungen kommunizieren doch untereinander, oder nich? Wenn jemand fälschlicherweise angibt, es bestünde keine Vorversicherung obwohl er eine hatte, ist das vertragswidrig, ist klar. Aber gibt es da kein "zentrales Register" oder ähnliches?

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy


 

nun mal rein nebenbei...

Die Versicherungen kommunizieren doch untereinander, oder nich? Wenn jemand fälschlicherweise angibt, es bestünde keine Vorversicherung obwohl er eine hatte, ist das vertragswidrig, ist klar. Aber gibt es da kein "zentrales Register" oder ähnliches?

Genauso ist das... Die Korrektur wird kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

*lol*
Inwiefern "suspekte Vorgehensweisen"?

Herrlich.... Und ja, bitte erzähl, wie es gelaufen ist *gg*

Grüße
Schreddi

Kapier ich net.........

Zitat:

Original geschrieben von danni


Ist mir schon klar, dass die Dame am Telefon mir viel erzählen kann wenn der Tag lang ist.
Werd dies dann aber auch, wenn nötig, der Versicherung mitteilen, dass man als Kunde derart suspekte Vorgehensweisen vorgeschlagen bekommt.

naja mündliche Zusagen sind eh immer so

eine Sache !

Wenn das so ist, soll dir das die nette

Dame doch schriftlich geben 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy


 

nun mal rein nebenbei...

Die Versicherungen kommunizieren doch untereinander, oder nich? Wenn jemand fälschlicherweise angibt, es bestünde keine Vorversicherung obwohl er eine hatte, ist das vertragswidrig, ist klar. Aber gibt es da kein "zentrales Register" oder ähnliches?

ich sags mal so, mitbekommen

könnten

sie es wirklich, aber wegen SF 1/2 wird da sicher nicht mehr groß

rumgefragt werden heutzutage 😉 !

Zitat:

ich sags mal so, mitbekommen könnten sie es wirklich, aber wegen SF 1/2 wird da sicher nicht mehr groß rumgefragt werden heutzutage

gerade bei einer SF 1/2 Einstufung zum 01.01. klingelt die Alarmglocke. Wer fängt schon freiwillig mit SF 1/2 an und dann noch zu einem Zeitpunkt wo klar ist, daß es eine Vorversicherung geben muß.

cyberman

Es geht darum weniger um die SF 1/2 sondern darum, dass eine "negative Vorversicherungszeit" also ein offensichtlich schlechter Schadenverlauf unterschlagen wird.

Um soetwas zu verhinern gibt es eine zentrale Datenbank. In der Mehrzahl der Fälle wird die fehlerhafte Einstufung ans Tageslicht kommen.

Hallo,

habe mich nun per email an den Kundenservice gewandt, die Situation erklärt und dass ich diese Vorgehensweise doch bitte schriftlich möchte.

Siehe da: Ist natürlich nicht möglich, die Vorversicherung außer acht zu lassen.
Ich habe nun in der Mail zurückgeschrieben, dass ich es nicht nachvollziehen kann, wie mir eine Mitarbeiterin dann solch eine Vorgehensweise rät und mich letztendlich zum Versicherungsbetrug anstiftet!!

Bin gespannt ob auf diese Mail nochmal etwas kommt....

Wieder etwas dazu gelernt und vielen Dank nochmal für die Antworten! 🙂

Gruß
danni

Hi,

so wie du es sagst, klingts natürlich guddi für dich 😉
Aber die Äußerung von ihr war so wie du geschrieben hast, in Ordnung - also keineswegs eine Anstiftung.
Oder hat sie gesagt: "Bitte lassen sie es außen vor"?

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

Oder hat sie gesagt: "Bitte lassen sie es außen vor"?

Grüße
Schreddi

Ich versuch mal den Wortlaut von ihr wiederzugeben:

"mmh, vorversicherung steht da gar nichts dabei und wird auch nicht gefragt....dann fangen Sie bei 115 % an, das ist für Fahrer die seit 3 Jahren den Führerschein besitzen."

Ich fragte dann nochmal, ob das denn wirklich geht und ich trotz der Vorversicherung dann niedriger eingestuft werden kann:
Wortlaut: "Ja, das ist dann kein Problem, da wird niemand nachfragen. Und falls doch, sie können ja diese SFK der Vorversicherung auch anderweitig verwenden und aufheben...z.B. für einen Zweitwagen.......das ist kein Problem:"

So.........und da sag mir doch mal bitte jemand, dass man bei solchen Aussagen von jemandem ders wissen müsste, nicht denkt dass da alles in Ordnung ist wenn das so gemacht wird!?!?!?!?

Ich finds immernoch ne Frechheit!!! 🙁

Gruß
danni

PS: Natürlich hab ich nun von meinem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht und werde mich mit Sicherheit nicht dort versichern.

Okay, die hatte kein Plan 😉

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Es geht darum weniger um die SF 1/2 sondern darum, dass eine "negative Vorversicherungszeit" also ein offensichtlich schlechter Schadenverlauf unterschlagen wird.

Aber das macht einen Unterschied, wenn man vorhat, einen zweiten vertrag zu machen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von danni


Hallo,

habe mich nun per email an den Kundenservice gewandt, die Situation erklärt und dass ich diese Vorgehensweise doch bitte schriftlich möchte.

Siehe da: Ist natürlich nicht möglich, die Vorversicherung außer acht zu lassen.
Ich habe nun in der Mail zurückgeschrieben, dass ich es nicht nachvollziehen kann, wie mir eine Mitarbeiterin dann solch eine Vorgehensweise rät und mich letztendlich zum Versicherungsbetrug anstiftet!!

Bin gespannt ob auf diese Mail nochmal etwas kommt....

Wieder etwas dazu gelernt und vielen Dank nochmal für die Antworten! 🙂

Gruß
danni

war mir schon klar !

So Hinterhofversicherungen machen das immer

die kannste getrost vergessen !

Einem Kumpel von mir haben

die SF2 zugesagt am Telefon und

policiert wurde mit SF 1/2....

Hierbei sielt aber wohl eher die Ausbildung der Call-Center-Mitarbeiterin ne Rolle - dann erst die "Hinterhofversicherung".

Grüße
Schreddi

PS: Und sooooo dumm, wie sich manche Kunden verkaufen wollen wenn es nicht so läuft wie sie wollen sind sie meist nicht - siehe diesen Thread...... 😉

Du kannst auf jeden Fall den Wagen als Zweitwagen über Mami oder Papi laufen lassen. Die überlassen Dir dann ihre Schadenfreiheitsklasse = SF1/2. Du kommst dann allerdings in die Schadenfreiheitsklasse S(ca.155%). Zahlen musst Du trotzdem nur
die SF 1/2.

Ein Tip: Ruf noch mal bei der gleichen Versicherung an. Dann bekommst Du sicherlich eine andere Dame an den Apparat und wenn diese das Gleiche sagt, weist Du, dass Du zu dieser Versicherung wechseln kannst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen