Vorunfälle Gebrauchtwagen über Versicherung ermitteln - angebliche Unfallfreiheit
Tach.
Heute hat mir jemand gesagt, es sei möglich, sich über abgerechnete Versicherungsschäden fremder Fahrzeuge zu informieren und so angebliche Unfallfreiheit zu enttarnen. Als ich das bezweifelte, erklärte er mir, er habe vor etwa einem Jahr solche Angaben über seinen Rechtsanwalt erhalten.
Allein, ich glaub es nicht. Die Datenschutzbestimmungen sind mittlerweile so streng, dass es mitunter sogar nicht einfach ist, über sich selbst existierende Dinge herauszufinden.
Aber glauben heißt halt nicht wissen. Deshalb frage ich, ob jemand hierzu mit belegbaren Auskünften weiterhelfen kann.
19 Antworten
Wo stammt das Zitat her?
Mein TK Schaden ist sicherlich auch im HIS gespeichert, weil ich nicht repariert habe.
Welcher Manipulationsverdacht liegt für das speichern vor?
Einen Schaden ggf zweimal abrechnen zu lassen, ist doch keine Manipulation?
Also zunächst einmal: ich habe hier selbst um Auskunft gebeten. Zu den aufgeworfenen Fragen kann ich also nichts sagen, nur zum Zitat: www.kfz-schaden-gutachter.de
Zitat:
@Wogatzke schrieb am 15. April 2023 um 10:31:47 Uhr:
[/quote"Wo stammt das Zitat her?
Mein TK Schaden ist sicherlich auch im HIS gespeichert, weil ich nicht repariert habe.
Welcher Manipulationsverdacht liegt für das speichern vor?
Einen Schaden ggf zweimal abrechnen zu lassen, ist doch keine Manipulation?"
[/quoteAlso zunächst einmal: ich habe hier selbst um Auskunft gebeten. Zu den aufgeworfenen Fragen kann ich also nichts sagen, nur zum Zitat: www.kfz-schaden-gutachter.de
Anmerkung: Korrektur
"Einen Schaden ggf zweimal abrechnen zu lassen, ist doch keine Manipulation?"
Stimmt, das wäre wohl eher ein Betrug.
Mein reden.
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Die Versicherungen leiten die regulierten Fälle eigentlich alle an die HiS weiter. Allerdings landen dort eben auch nur die regulierten Fälle; ein kleinerer Unfal, den man "untereinander" regelt wird dort nicht auftauchen.
Ausserdem ist die Speicherdauer nicht beliebig lange (bin gerade unsicher, wieviele Jahre es waren).
Für einen Gebrauchtwagen eigentlich nicht zu gebrauchen, da man einen Besitznachweis liefern muss; z.B. Fahrzeugschein mit eigenen Namen darauf. Bei einem Fahrzeug, das man kaufen möchte bekommt man aus Datenschutzgründen keine Information.
Bei jüngeren Gebrauchtwagen ist es da besser, wenn man gute Kontakte zu einem Autohaus des Fahrzeugherstellers hat; da kann man zumindet freundlich fragen, ob man die Historie "mal sehen kann". Hilft aber auch nur, wenn der Wagen in der Herstellerwerkstatt war. Auf diese Weise habe ich einen "unfallfreien" 3-Jahreswagen (Leasingrückläufer) als Unfallwagen identifizieren können und rückabgewickelt.