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Vorläufige Zulassung?

Mahlzeit!

Ich möchte ein Motorrad anmelden, HU abgelaufen da das Krad zuletzt vor > 4 Jahren angemeldet war.

Man hört ja so einiges im Netz wie man das am dümmsten macht ohne ein KZK machen zu lassen, mich würde interessieren ob folgendes Verfahren funktioniert:

Mit EVB zur Zulassungsstelle, Kennzeichen erteilen lassen, Nummernschild prägen lassen, ans Mopped schrauben, ab zur HU, dann mit frischer HU wieder zur Zulassungsstelle und Kennzeichen stempeln lassen.

Funktioniert das?
Bei jeder Zulassungsstelle?
Nach Lust / Laune / Nasenfaktor der Leute dort?

Gibts rechtliche Grundlagen dazu?
Falls ja, was und wo?

Das Kennzeichen, das früher mal an dem Krad war, ist lt. Wunschkennzeichensuche nicht mehr frei, ich müsste also auf alle fälle ein neues Kennzeichen machen lassen.

Danke für Eure Auskünfte, ciao, Jockel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Mahlzeit!

Mahlzeit 😁

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Ich möchte ein Motorrad anmelden, HU abgelaufen da das Krad zuletzt vor > 4 Jahren angemeldet war.

Ok

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Man hört ja so einiges im Netz wie man das am dümmsten macht ohne ein KZK machen zu lassen, mich würde interessieren ob folgendes Verfahren funktioniert:

Mit EVB zur Zulassungsstelle, Kennzeichen erteilen lassen, Nummernschild prägen lassen, ans Mopped schrauben, ab zur HU, dann mit frischer HU wieder zur Zulassungsstelle und Kennzeichen stempeln lassen.

Funktioniert das?

Könnte funktionieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Bei jeder Zulassungsstelle?

Normalerweise ja.

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Nach Lust / Laune / Nasenfaktor der Leute dort?

Darauf läuft es meistens leider raus...

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Gibts rechtliche Grundlagen dazu?
Falls ja, was und wo?

§10 Abs. 4 S. 1 FZV. Du hast einen rechtlichen Anspruch drauf. Ob du den durchsetzen kannst, kommt auf deine Zulassungsstelle an 😉 Und auch die Verfahrensweise bzw. die Definition von "Kennzeichen zugeteilt" ist bei jeder Zulassungsstelle anders. Da hilft nur der Anruf bei der örtlich zuständigen Stelle verbindlich weiter.

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Das Kennzeichen, das früher mal an dem Krad war, ist lt. Wunschkennzeichensuche nicht mehr frei, ich müsste also auf alle fälle ein neues Kennzeichen machen lassen.

Schade, aber nicht schlimm 🙂

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Danke für Eure Auskünfte, ciao, Jockel

Kein Problem, Gruß Tecci 🙂

21 weitere Antworten
21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jockelSZJ


Der Grund warum ich u.a. hier gefragt hatte war daß es lt. email-Auskunft der Zulassungsstelle (die ich vor der Frage hier eingeholt habe) eben nicht möglich ist.
Von daher hätte mich interessiert auf welcher Grundlage das viele Zulassungsstellen doch genau so handhaben.

Manchmal liegt das Problem bei Fahrten ohne Zulassungen dermaßen tief im Dickicht der diversen Ausführungsbestimmungen das Zulassungsstellen sich schriftlich nie positiv äußern würden damit man Sie nicht festnageln kann.

Dieses Thema hatte Ich schon mit mehreren Personen die mehr oder weniger damit zu tun haben, Versicherungsvertreter, Polizisten und einem Anwalt für Verkehrsrecht. Alle hatten die gleiche Meinung, die Probleme fangen immer dann an wenn es zu einem Unfall kommt, dann werden die Umstände so lange zerpflückt bis man dem Fahrer einen Strick drehen kann.
Ein weiteres simples Problem, angenommen die Fahrt zum TÜV wäre unter den genannten Voraussetzungen legal, was wenn man die HU nicht besteht? Die Rückfahrt vom TÜV wäre dann ohne Zulassung nicht mehr möglich und man müsste das Motorrad mit einem Hänger oder sonstwie vom Gelände bewegen nur aus eigener Kraft fahren ginge nicht mehr.
Aber da die zuständige Zulassungsstelle da eh nicht mitspielt bleiben zwei Möglichkeiten, Kurzzeitkennzeichen oder ein Anhänger um mit dem Motorrad zum TÜV zu fahren.

Hier mal ein sehr gutes Beispiel, wie eine Verwaltung Informationen an den Brüger bringen kann, bezüglich der Vorabzuteilung.

http://www.friesland.de/portal/suche.html

Mahlzeit!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


...
Ein weiteres simples Problem, angenommen die Fahrt zum TÜV wäre unter den genannten Voraussetzungen legal, was wenn man die HU nicht besteht? Die Rückfahrt vom TÜV wäre dann ohne Zulassung nicht mehr möglich und man müsste das Motorrad mit einem Hänger oder sonstwie vom Gelände bewegen nur aus eigener Kraft fahren ginge nicht mehr.
Aber da die zuständige Zulassungsstelle da eh nicht mitspielt bleiben zwei Möglichkeiten, Kurzzeitkennzeichen oder ein Anhänger um mit dem Motorrad zum TÜV zu fahren.

Nicht bestehen gibts nicht. Punkt. ;-)

An ner 30 Jahre alten 250er ist nix dran was man nicht auch selbst prüfen könnte um zu entscheiden ob sie die HU schaffen wird oder nicht.

Abholen mit Hänger wäre kein Problem, hinfahren auf dem Hänger an sich auch nicht nur muß das Fahrzeug zur Durchführung der HU zugelassen (versichert) sein da eine Probefahrt auf der Straße stattfindet.

ciao, Jockel

Moin!
Also ich habe es genauso gemacht.
Evb nummer geholt, vorläufige zulassung bei der Zulassungsstelle geholt, zum TÜV gefahren und dann endgültig zugelassen. Der tüv Prüfer hat mir gesagt dass es anders nicht mehr zulässig ist. Man fährt sonst ohne Versicherungsschutz.
Mfg

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