Vorgehensweise nach Kfz-Diebstahl

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine hypothetische Frage...

In all den Jahren, seit in Auto fahre (und das sind nun schon 30 Jahre) ist es mir noch nie passiert, dass mir ein Fahrzeug gestohlen worden wäre. Natürlich hoffe ich, dass das auch in Zukunft so bleibt, aber wenn man sich die Statistiken so ansieht, dann grenzt es ja fast an ein Lottogewinn, dass man selbst noch nicht betroffen ist. Für den Fall der Fälle habe ich natürlich versicherungstechnisch vorgesorgt, aber wenn das Auto mal wirklich weg ist, wüsste ich erstmal nicht, wie der Modus Operandi wäre, um alles abzuwickeln.

Stellen wir uns also mal vor, mein relativ neuer KIA Sportage würde unfreiwillig einen neuen Besitzer in Turkmenistan finden. Auto ist weg - klar, erstmal die Polizei verständigen, alles Mögliche versuchen, den Wagen wiederzufinden (mithilfe der KIA Connect App z.B.), aber alle Ermittlungen laufen ins Leere... was dann?

Folgende Ausgangslage:
- Fahrzeug finanziert über eine Partnerbank des Autohauses
- Fahrzeug VK-versichert (1.000,- € Selbstbehalt)
- Fahrzeug TK-versichert (150,- € Selbstbehalt)
- GAP-Versicherung inbegriffen

An wen muss ich mich nach der Anzeige bei der Polizei wenden? Versicherung? Autohaus? Wie bekommt die Bank ihr Geld? Wird das bilateral zwischen Versicherung und Bank geklärt? Bekommt die Bank das gesamte Geld für die noch offen stehende Raten nebst Zinsen? Hat das Autohaus irgendwelche Aktien in der Abwicklung des Diebstahls? Und wie lange würde es dauern, bis man wieder ein adäquates Ersatzfahrzeug finanzieren und versichern darf?

Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen, der eine solche leidvolle Erfahrung gemacht hat, wie ich sie oben nachgezeichnet habe. Wie gesagt, ich hoffe, davon nie betroffen zu sein, aber möglich ist ja alles, besonders im Berliner Umland...

33 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. März 2023 um 13:14:53 Uhr:



Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 2. März 2023 um 12:16:06 Uhr:


Polizei, Versicherung und die finanzierende Bank. Mehr nicht...

Abmeldung bei der Zulassungsstelle hast vergessen!
Anschließend die ZB 1 zur Bank schicken

In diesem Zusammenhang fällt ir die Frage ein:

Was, wenn die ZB 1 sich im Auto befunden hat, als es gestohlen wurde? Konsequenzen? Sanktionen? Ärger mit der Zulassungsstelle?

Zitat:

@mican0974 schrieb am 2. März 2023 um 12:05:36 Uhr:


Stellen wir uns also mal vor, mein relativ neuer KIA Sportage würde unfreiwillig einen neuen Besitzer in Turkmenistan finden. Auto ist weg - klar, erstmal die Polizei verständigen, alles Mögliche versuchen, den Wagen wiederzufinden (mithilfe der KIA Connect App z.B.), aber alle Ermittlungen laufen ins Leere... was dann?

...

Da kann ich beruhigen. Nach Turkmenistan wird das Auto, insb. wenn nicht weiß, höchstwahrscheinlich nicht exportiert. Das ist wohl eine Verwechslung mit Tadschikistan, aber auch da kann ich beruhigen: dort bevorzugt man BMW, Mercedes, Range Rover und Porsche, eher keinen Kia. Für den günstigen Markt insb. Opel.

Aber klingt natürlich erstmal aufregend, das geklaute Auto in einem bestimmten Land.

Zitat:

@mican0974 schrieb am 2. März 2023 um 14:19:34 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. März 2023 um 13:14:53 Uhr:


Abmeldung bei der Zulassungsstelle hast vergessen!
Anschließend die ZB 1 zur Bank schicken

In diesem Zusammenhang fällt ir die Frage ein:

Was, wenn die ZB 1 sich im Auto befunden hat, als es gestohlen wurde? Konsequenzen? Sanktionen? Ärger mit der Zulassungsstelle?

Das gibt's Du bei der Anzeigenaufnahme bei der Rennleitung mit an und Dir wird dann eine neue ZB1 bei der Außerbetriebsetzung ausgegeben.

Noch etwas zu Deinem finanzierten und NICHT geleasten Fz.; "GAP" hilft hier leider nicht!
Leasing-"GAP" oder Differenzkasko bei geleastem Pkw:
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw wird auch die etwaige Differenz zwischen der vereinbarten Höchstentschädigung und dem offenen, abgezinsten Saldo aus dem Leasingvertrag gezahlt ....

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Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 2. März 2023 um 18:26:55 Uhr:


Noch etwas zu Deinem finanzierten und NICHT geleasten Fz.; "GAP" hilft hier leider nicht!
Leasing-"GAP" oder Differenzkasko bei geleastem Pkw:
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw wird auch die etwaige Differenz zwischen der vereinbarten Höchstentschädigung und dem offenen, abgezinsten Saldo aus dem Leasingvertrag gezahlt ....

Nun, bei meiner Versicherung (Helvetia) ist das anders.

Zitat:

GAP-Versicherung
Die GAP-Deckung ist für Leasingfahrzeuge und kreditfinanzierte Fahrzeuge gleichermaßen interessant. Die GAP-Deckung kann optional gegen Zuschlag auf die Vollkaskoprämie dazu gebucht werden und ersetzt bei einem Totalschaden nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern auch den vereinbarten Ablösewert.

Es gibt Versicherungen, bei welchen die GAP-Deckung auch bei finanzierten Fahrzeugen greift.

Edit: und schon kommt die Bestätigung 🙂.

Und falls Dein Auto Dir sehr am Herzen liegt: für unter 50.- gibt's brauchbare tracker.
Nicht jeder Ganove findet die.
Viele von denen sind ja auch doof.
Vorteil: wenn das Auto weg ist, findet die Polizei auch gleich den Missetäter.

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 2. März 2023 um 18:42:15 Uhr:


Und falls Dein Auto Dir sehr am Herzen liegt: für unter 50.- gibt's brauchbare tracker.
Nicht jeder Ganove findet die.
Viele von denen sind ja auch doof.
Vorteil: wenn das Auto weg ist, findet die Polizei auch gleich den Missetäter.

Danke für den Tipp, aber das hat mein KIA Sportage serienmäßig. Mit der KIA Connect App kann ich jederzeit den Standort meines Autos weltweit orten... sofern der Wagen nicht in einem Überseecontainer gestellt wird.

Achte darauf, das bei Neufahrzeugen möglichst eine 24 M. Neuwertentschädigung vereinbart ist. Schlüssel, Brief muss an die Versicherung

Zitat:

@27239 schrieb am 2. März 2023 um 21:12:22 Uhr:


Achte darauf, das bei Neufahrzeugen möglichst eine 24 M. Neuwertentschädigung vereinbart ist. Schlüssel, Brief muss an die Versicherung

Ist in meinem Fall nicht nötig, da es sich bei meinem Auto um ein Vorführfahrzeug handelt. EZ 05/2022 aufs Autohaus, auf mich zugelassen 12/2022. Von daher gilt er nicht mehr als Neuwagen. GAP sollte hier reichen, sollte es zum Totalverlust kommen.

Neuwertentschädigung hat doch nichts damit zu tun, dass Du auch den Wagen als Erstkäufer erworben haben musst!
Es wird einfach für den aktuellen VN der Neuwert innerhalb von 24 Monaten nach EZ (egal auf wen) ausgeglichen...

Ok, mag sein, meine Versicherung bietet das so nicht an.

Zitat der Helvetia:

Mit dem Zusatz "Neuwertentschädigung" in der Variante exklusiv erhöht sich im Fall eines Totalschadens am versicherten Fahrzeug die Ausgangsbasis für die Berechnung der Entschädigungsleistung. Bis zum 6. Monat erhalten Sie von uns den vollen Kaufpreis für Ihren PKW rückerstattet.

Also gehe ich davon aus, dass im Falle des Totalverlustes hier tatsächlich die GAP-Versicherung greifen müsste, oder liege ich da falsch?

Liegst du richtig, somit falscher Tarif gewählt.
Oder falsche Gesellschaft

Zitat:

@27239 schrieb am 3. März 2023 um 21:10:11 Uhr:


Liegst du richtig, somit falscher Tarif gewählt.
Oder falsche Gesellschaft

Verstehe ich nicht. Wenn doch die GAP die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- bzw. Zeitwert und dem, was bei der Bank noch offen ist, übernimmt, wie kann das dann der falsche Tarif sein?

Die Gesellschaft ist für mich im Übrigen ideal, weil nur sie (nebst der teureren Allianz) meine Autos auch im Ausland versichert, wenn ich diese dort mit Diplomatenkennzeichen zugelassen habe. Macht sonst keine andere Versicherung.

Voraussetzung für die Neupreisentschädigung ist u.a das der Eigentümer das Fahrzeug als Neufahrzeug unmittelbar von einem Kfz-Händler oder-Hersteller erworben hat.
Ansonsten gilt dann die Kaufwertentschädigung für ein Gebrauchtfahrzeug. Zumindest ist es so bei der HUK

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