Vorgehensweise Autokauf und Inzahlungnahme des Alten bei Händler hinsichtlich An- und Abmeldung

Liebe Community.

man schimpft mich zum Teil übervorsichtig, wobei ich aber wisse was ich tue. Hierbei hatte ich zuerst mit einigen Kniffen zu kämpfen. Habe nun aber eine Vorgehensweise die ich gerne mal mit den erfahrenen Autoeinkäufern hier teilen (und euch um Absegnung bitten) würde.

Letzten Freitag kaufte ich ein Auto, meiner geht in Zahlung. Alle Zulassungsrelevanten Dokumente bekomme ich innerhalb der nächsten Tage zugeschickt. Das Geschäft wurde in einem Autohaus eines Vertragshändlers durchgeführt.

Am 28.06 hole ich den Wagen ab. Die Entfernung vom Händler beträgt 110 km.

Meine Vorgehensweise:

1. Anmeldung des neuen Fahrzeugs in meinem Kreis (sobald ich alle Unterlagen vorliegen habe, eVB Nummer habe ich mir bereits von meiner Versicherung geben lassen, auch Nummernschilder habe ich bereits). Hier würde ich auch erwähnen, dass der alte Wagen am Tag xy verkauft wird.

2. Auf zum Händler und bei Übergabe die Nummernschilder am Auto anbringen (anbringen lassen)

3. Den alten Wagen dort stehen lassen und darauf hinweisen, dass man diesen bitte innerhalb weniger Tage abmeldet

4. Nach dem Wochenende zur Versicherung und eine neue Police auf das neue Nummernschild abschließen

Genau bei Punkt 3 habe ich aber etwas Bauchschmerzen, man liest allerhand Horrorstorries - eben, dass die Autos nicht abgemeldet werden und, und, und. Ich sehe aber auch nicht ein mir für teuer Geld ein Überführungskennzeichen machen zu lassen - würde ich aber tun wenn ihr mir dazu ratet (also zuerst Wagen abmelden und dann ein Überführungskennzeichen beantragen)

Besten DAnk für eure Infos vorab

Beste Antwort im Thema

Ich habe schon viele Autos gekauft und dabei fast immer einen Wagen in Zahlung gegeben und diesen angemeldet beim Händler stehen gelassen.

Ein einziges Mal ist es vorgekommen, dass der Händler den Wagen nicht zeitnah abgemeldet hat. Es war ein großer Mehrmarkenhändler und die Abmeldung ist im Chaos des täglichen Geschäftsbetriebs verschlampt worden. Auf meinen Anruf hin wurde es am Folgetag direkt erledigt und der Verkäufer (dessen persönliche Schuld es wahrscheinlich nicht wahr) hat sich tausend Mal entschuldigt.

Ich hatte allerdings den Verkauf sofort meiner Versicherung mitgeteilt und die hatte sich gemeldet, dass der alte Wagen noch nicht abgemeldet sei und mir eine Frist gesetzt das zu klären, nach deren Ablauf sie mir den neuen Wagen als Zweitwagen berechnen müsste. Hat mich aber nichts gekostet, obwohl formal über vier Wochen der alte und der neue Wagen parallel angemeldet waren.

Wenn es sich nicht um einen zwielichtigen, kleinen Kiesplatzhändler handelt, hätte ich demnach keine Bedenken. Bei einem namhaften Händler kann zwar auch mal was schief gehen (wie man sieht), aber das ist dann keine böse Absicht. Da muss man bei Privatverkäufen sicher mehr Sorgen haben. Und selbst dabei gibt es weit überwiegend keine Probleme.

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Ist es derselbe Zulassungsbezirk?

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 8. April 2020 um 10:44:15 Uhr:


Ist es derselbe Zulassungsbezirk?

Leider nicht.

Dann wirst Du ohne Kurzzeitkennzeichen oder Trailer nicht klar kommen wenn DSu die Kennzeichen behalten willst.

Evtl. kannst Du auch das Auto ersteinmal mit einer anderen Nr. Zulassen und die alte Nr. reservieren und ummelden ist viellciht billiger wie Kurzzeitkennzeichen.

Oder eben die Nr. etwas abwandeln so wie ich es gemacht habe. ich hätte sogar noch die Alternative mit einer anderen Kennung nehmen können. In vielen Landkresien und Kreisfreien Städten giebt es alternative mit "alten" Kennzeichen. Im Kreis Düren (DN) giebt es z.B. noch die alten Jülicher Kennzeichen (JÜL) oder in Leverkusen statt LEV auch OP für Opladen usw.

Okay, Danke für die Antworten. Ich werde vermutlich das Kurzzeitkennzeichen verwenden.

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Ich habe 30,10€ dafür bezahlt. 13,10€ Gebühren und 12€ die Schilder. Hält sich also in Grenzen. Versicherung ist natürlich individuell zu betrachten. Bei meiner waren es 5€ für die 5 Tage.

Ich stehe jetzt vor einer ähnlichen Situation. Ich habe ein Auto bei einem Händler online gekauft. Vertrag ist unterzeichnet, aber noch nicht bezahlt, und warte jetzt auf Auslieferung. Mein altes Auto möchte ich beim Händler in Zahlung geben. Wenn ich mir jetzt erst ein Überführungskennzeichen für das neue Fahrzeug besorge, dann muss ich dafür zum Amt und die entsprechenden Kosten tragen. Wenige Tage darauf muss ich dann das neue Fahrzeug regulär anmelden, also nochmal ein Behördengang.

Das würde ich eigentlich gerne verhindern und sehe auch keinen Grund, warum das nicht gehen sollte. Es wurde ja bereits hier erwähnt, dass man auch das alte Fahrzeug genau zu dem Tag abmelden könnte und das neue für den Tag bereits anmelden. Da ich den Kaufvertrag bereits unterschrieben habe, sollte das doch gehen, oder? Falls der Händler zuvor erst die Zahlung möchte (will er eh vorher überwiesen haben), kann ich das zeitnah auch machen.

Ich frage mich nun, wie ich genau vorgehen muss, damit sowohl das alte Auto als auch das neue Auto an dem Tag angemeldet und versichert ist, denn an dem Tag der Übergabe fahre ich ja sowohl mit dem alten Auto hin, als auch mit dem neuen Auto zurück. An dem Übergabetage müssen also beide Fahrzeuge angemeldet und versichert sein.

Zwecks Versicherung will ich bei meiner derzeitigen Versicherung bleiben, aber mit anderen Parametern (Vollkasko etc.). Vermutlich muss ich das mit der Versicherung zuerst erledigen, bevor ich das neue Fahrzeug anmelden kann.

Ich würde jetzt gerne wissen, wie ich genau vorgehen muss, um das von mir Gewünschte zu erreichen?

Muss ich bei der alten Versicherung eine neue Versicherung für das neue Fahrzeug beantragen und die alte Versicherung kündigen, oder geht das auch mit einer Übertragung der Versicherung von dem alten auf das neue Fahrzeug (aber mit neuen Versicherungsparametern)? Wenn ja, sind am Tag der Übergabe beide Fahrzeuge versichert oder, streng genommen, nur eines von beiden?

Wenn ich die Versicherung habe, kann ich vermutlich das neue Fahrzeug anmelden. Kennzeichen will ich sowieso ändern, weil das noch aus einem anderen Landkreis stammt (ist inzwischen bei Ummeldung möglich). Muss ich dazu dann das alte Fahrzeug zum Stichtag abmelden und gleich das neue, mit neuem Kennzeichen, anmelden oder gibt es auch eine Art Ummeldung bei der Behörde von altem Fahrzeug zu neuem? Anders gefragt: Bedeutet ein neues Fahrzeug immer auch eine Neuanmeldung oder kann man von einem Fahrzeug auf das andere mit einer Ummeldung wechseln? Wenn eine Ummeldung möglich ist, wie ist das mit dem Tag der Übergabe, an dem ja beide Fahrzeuge angemeldet sein müssen?

Wenn das neu gekaufte Fahrzeug eh ein anderes Kennzeichen bekommen soll, spielt es keine Rolle, wann und wo der bisherige Wagen außer Betrieb gesetzt wird. Es erfolgt keine "Ummeldung bei der Behörde von altem Fahrzeug zu neuem". Das sind getrennte Vorgänge bei getrennten Fahrrzeugen.

Lass dir vom Händler die Papiere für das neue Fahrzeug zuschicken, dann kannst du es anmelden, mit den Kennzeichen in der Tasche zum Händler fahren und an das neue Auto anschrauben. Für die Zulassung brauchst du eine eVB von deinem Versicherer, am besten schon mit VK-Vermerk.

Beim Händler schraubst du die Kennzeichen vom alten Fahrzeug ab meldest es über i-KFZ ab (wenn das dort mit der alten Zulassung, ab 2015 (glaube ich, geht). Ansonsten nimmst du die Kennzeichen und ZB1 mit nach Hause, meldest das Fahrzeug vor Ort ab und schickst dem Händler die Papiere zurück. Die Abmeldung kannst du auch auf der Zulassungsstelle am Ort des Händlers machen.

Die Versicherung wird mit Abmeldung des Fahrzeeugs automatisch beendet (Meldung durch Zulassungsstelle) und kann für das neue fahrzeug genutzt werden, Wenn beide Fahrzeuge ein paar Tage parallel angemeldet sind, ist das kein Problem.

Gute Infos, Danke euch!

Inzwischen kamen auch (erstaunlich flott von der HUK24) Infos über die Details zum Versicherungswechsel.

Es gibt einen Link für einen Fahrzeugwechsel auf das Versicherungsportal. Versicherungstechnisch ist es aber so, dass das alte Fahrzeug bis zum Zeitpunkt der Abmeldung versichert bleibt, und das neue Fahrzeug ab dem gewünschten Termin versichert wird. Für den sich überlappenden Zeitraum, maximal 90 Tage, muss man die Versicherung für beide Fahrzeuge bezahlen. Dabei wird die bestehende SF-Klasse für die Versicherung des neuen Fahrzeugs übernommen und für das alte Fahrzeug, während der überlappenden Zeit, gilt SF1/2 (Autsch).

Auf dem Weg sollte ich also an die für die Anmeldung des Neufahrzeugs benötigte eVB kommen.

Für die Anmeldung eines bereits zuvor zugelassenen Fahrzeugs (Jahreswagen), benötige ich laut Stadtportal diese Dokumente:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei Halterwechsel zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - bei Halterwechsel und / oder Wiederzulassung

Die eVB ist geklärt. Bleiben noch HU-Prüfbericht und Fahrzeugschein sowie ggfls. Fahrzeugbrief. Die brauche ich vom Händler. Jetzt ist die Frage, ob Kopien dieser Dokumente ausreichen oder ob man die im Original vorlegen muss. Kopien könnte mir der Händler online schicken, aber ob er mir die Originale vor der Übergabe zusenden könnte, muss ich klären.

Hat da jemand Erfahrungen? Man kann die Anmeldung auch online bei der Stadt erledigen. Da kann man ja eh nur Kopien einsenden, oder? Dann sollten Kopien dafür auch ausreichen, zumindest wenn man es online erledigt.

Danach muss ich das alte Auto zeitnah abmelden, aus Geld- und Risikogründen. Das geht auch online, werde ich also versuchen, noch an dem Tag der Übergabe zu erledigen. Wie ich unsere Ämter so kenne, wird es ohnehin einige Tage (Wochen?) dauern, bis die Abmeldung des alten Fahrzeugs an die Versicherung gemeldet wird.

Hier nochmal zusammenfassend die Schritte, wie das aus meiner Sicht klappen sollte:

1. Kopie (Original?) von Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und letztem HU-Prüfbericht vom Verkäufer/Händler besorgen
2. Bei der Versicherung die Neuanmeldung des Fahrzeugs beantragen, mit gewünschten Tarifoptionen etc.
3. Bei der Stadt das neue Fahrzeug mit eVB und den Dokumenten aus 1) zum Übergabetag anmelden
4. Nummernschilder mit dem neuen Kennzeichen besorgen (altes Kennzeichen kann über diesen Weg nicht weiterverwendet werden - würde Überführungskennzeichen benötigen)
5. Am Übergabetag die neuen Nummernschilder an das Neufahrzeug anbringen und die Nummernschilder vom Altfahrzeug entfernen und mitnehmen
6. Baldmöglichst das Altfahrzeug (online) abmelden
7. Mit der neuen Karre vom Hof fahren

Hab ich was übersehen oder falsch beschrieben?

Zu Punkt 6) habe ich noch offene Fragen. Die Stadt braucht für die Abmeldung den Fahrzeugschein des Altfahrzeugs. Den habe ich nach dem Verkauf natürlich nicht mehr. Entweder, man macht das schon im Vorfeld, wenn man den Termin für die Abmeldung auf einen bestimmten Tag legen kann, oder man macht es online mit einer Kopie des Fahrzeugscheins.

Weiß einer von euch, wie das in der Praxis abläuft?

Hast du gelesen und verstanden, was ich oben geschrieben habe? Da wurden alle deine Fragen beantwortet.

Achja, die Papiere brauchst du alle im Original, Kopien reichen nicht.

Du musst die originalen Unterlagen für das neue Fahrzeug haben. (Brief und Abmeldebescheinigung) Das solltest du mit dem Verkäufer klären und das ist i.d.R. auch kein Problem. (er hat ja Zugriff auf dein Fahrzeug). Dann brauchst du die eVB. Die hast du ja von der HUK24. Da wird doch auch gefragt, ob du ein Fahrzeug ersetzen willst...? Das kannst du da schon klarmachen. Meldest du das FZ an beim StVA, das ist übrigens der Kreis und nicht die Stadt, erfährt die Versicherung automatisch davon und dein Fahrzeug ist so versichert, wie du es online ja schon eingegeben hast. Möglicherweise wirst du aufgefordert, fehlende Daten einzutragen.
Dann brauchst du noch die Schilder und eine EC-Karte zur Zahlung. Beim StVA musst du noch eine Einzugsermächtigung erteilen für die Steuern.
Damit bekommst du das Fahrzeug also angemeldet und kannst mit den gestempelten Schildern zum Händler.

Bedenke, dass du wahrscheinlich einen Termin zur Zulassung online buchen musst. Das kann mehrere Wochen dauern. Jedoch werden auch öfters Termine storniert. Dadurch werden zu den unmöglichsten Zeiten Termine frei. Oftmals nachts. So ist es bei uns hier im Kreis.Jedoch kann man an 2 Tagen die Woche auch spontan versuchen, seine Angelegenheiten da zu regeln (mit Wartezeit).
Beim Händler gibst du den alten Wagen ab und der meldet den ab. Das ist, gerade bei etablierten Betrieben, gar kein Problem. Ich verstehe dein Mißtrauen nicht. Du kaufst dort ein neuwertiges Fahrzeug, aber eine korrekte Abmeldung traust du dem Autohaus nicht zu? Mir unverständlich.
Aber ok.
Du kannst deinen Wagen natürlich (vlcht) auch online abmelden. Das kann jeder machen ohne Onlineausweis und Elsterzertifikat.. Es kommt eigentlich nur darauf an seit wann dein altes FZ angemeldet ist. I.d.R. nach dem 1.1.2015
Dann könntest du das bei dem Händler vor der Haustür machen. Dazu brauchst du Fahrzeugschein, -brief und Kennzeichen. Und natürlich ein Handy. Unterlagen im Original, weil sich dort Siegel befinden unter denen sich Codes befinden. Die benötigt man zum abmelden. Auf den alten Schildern verhält es sich genauso.
Ich an deiner Stelle würde mir das Leben nicht so schwer machen. Klär mit dem Händler die Sache mit den Papieren, mach nen Termin beim StVA, fahr hin zum Autotausch und überlasse dem Händler die Abmeldung.
Ansonsten allzeit Gute Fahrt

Fahrzeugbrief und Abmeldebestätigung gibt es seit 2005 nicht mehr.

In Kreisfreien Städten, wird ein Fahrzeug bei der Stadt an- und abgemeldet, da es ja keinen Kreis gibt. Wie das beim TE ist, wissen wir nicht.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. Januar 2025 um 15:54:15 Uhr:


Hast du gelesen und verstanden, was ich oben geschrieben habe? Da wurden alle deine Fragen beantwortet.

Achja, die Papiere brauchst du alle im Original, Kopien reichen nicht.

Na, genau um den Punkt, ob es nur mit Originalen geht oder auch mit Kopien, gingen meine zuletzt gestellten Fragen doch. Die Antwort hattest du da noch nicht gegeben.

Aber warum brauche ich die Originale, wenn man das auch Online machen kann? Da kann man doch sowieso höchstens eine Kopie einsenden.

Zitat:

Bedenke, dass du wahrscheinlich einen Termin zur Zulassung online buchen musst. Das kann mehrere Wochen dauern

Zumindest die Anmeldung kann ich wohl online erledigen. Abmeldung des Altfahrzeugs wohl nicht, weil vor 2015 zugelassen.

Zitat:

Beim Händler gibst du den alten Wagen ab und der meldet den ab. Das ist, gerade bei etablierten Betrieben, gar kein Problem. Ich verstehe dein Mißtrauen nicht. Du kaufst dort ein neuwertiges Fahrzeug, aber eine korrekte Abmeldung traust du dem Autohaus nicht zu? Mir unverständlich.

Ja, hast recht. Hatte mir ursprünglich den Ablauf etwas anders vorgestellt. Einziger Punkt wäre, dass es beim Händler evtl. zu Verzögerungen kommen kann, wie man hier liest, und dann zahlt man unnötig den Versicherungsbeitrag für die Zeit weiter. Bei SF1/2 nicht so prickelnd.

Zitat:

Ich an deiner Stelle würde mir das Leben nicht so schwer machen. Klär mit dem Händler die Sache mit den Papieren, mach nen Termin beim StVA, fahr hin zum Autotausch und überlasse dem Händler die Abmeldung.

Ja, werde ich wohl auch so machen.

Zitat:

Ansonsten allzeit Gute Fahrt

Danke. Dir ebenso!

Zitat:

@Dandy schrieb am 30. Januar 2025 um 16:30:14 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. Januar 2025 um 15:54:15 Uhr:


Hast du gelesen und verstanden, was ich oben geschrieben habe? Da wurden alle deine Fragen beantwortet.

Achja, die Papiere brauchst du alle im Original, Kopien reichen nicht.

Na, genau um den Punkt, ob es nur mit Originalen geht oder auch mit Kopien, gingen meine zuletzt gestellten Fragen doch. Die Antwort hattest du da noch nicht gegeben.

Aber warum brauche ich die Originale, wenn man das auch Online machen kann? Da kann man doch sowieso höchstens eine Kopie einsenden.

.......................

Das hatte ich vorher nicht geschrieben, weil ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen bin, dass jemand der Meinung sein kann, mit Kopien sein Fahrzeug zuzulassen.

Wenn du ein Fahrzeug online zuöässt, brauchst du gar nicht einsenden. Wie das genau funktioniert, kannst du hier in der FZV nachlesen.

Wenn Du das online machen willst, brauchst Du die SI Codes von ZB 1 und 2.

Die könnte Dir der Händler schicken. Wird er aber sicherlich erst machen, wenn die Vollständige Bezahlung eingegangen ist.
Nach freilegen der SI Codes sind die Dokumente ungültig.

Bei erfolgreicher Online Anmeldung kannst Du nach Download des vorläufigen Zulassungsnachweises mit ungesiegelten Kennzeichen 10 Tage lang fahren, in der Zeit werden Dir ZB 1 und Plakettenträger, sowie die ZB 2 zugestellt.

Willst Du die Zulassung persönlich auf dem Amt durchführen, muss Du die Dokumente im original vorlegen.

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