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Vorgehen nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 11:09

Hallo,

mir ist leider vor zwei Tagen einer in die Seite gefahren. Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und Personalien ausgetauscht. Habe von der Versicherung des Verursachers noch nichts bekommen. Muss ich erst warten bevor die sich melden bevor ich etwas unternehme wegen der Schadensregulierung oder kann ich auch gleich zum Gutachter oder in die Werkstatt? Wie sieht es dann mit den Kosten für den Gutachter aus muss ich das dann bezahlen und bekomme es von der Versicherung erstattet oder wird es direkt über die Versicherung laufen. Die Versicherung vom Verursacher konnte ich noch nicht erreichen.

Hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 5. Dezember 2015 um 12:25:15 Uhr:

Man sollte hier mal eine FAQ erstellen. Jeder fragt das gleiche ;) im www. Z.b bei der dekra steht alles was einem zusteht.

Schuldfrage geklärt? Wenn du nicht schuld bist , nimm dir ein Anwalt der klärt alles für dich.

Dann erstelle so eine FAQ.

Früher hatte man für solche Fragen einen Versicherungsvertreter den man dann um Rat gefragt hat.

Auch wenns gar nicht für die eigene Versicherung war.

Heut zu Tage erwartet man, dass einem andere kostenlos dafür Rat im Netz geben.

Ist ja praktisch. So spart man sich vermeintlich ein paar Euros an Beiträgen und man findet dann schon ein paar Blöde, die für einen Umsonst die Arbeit, wie FAQ erstellen machen.

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Zitat:

@Pepperduster schrieb am 5. Dezember 2015 um 16:45:14 Uhr:

Die können so viel erzählen wie sie wollen, muss man darauf hören?

Dazu muss man aber selber erstmal sicher wissen was man für Rechte und Pflichten hat. Als Laie mit der Versicherung telefonieren ist in meinen Augen grob fahrlässig und ich kann jedem Laien nur dringend davon abraten.

Schadennummer brauchst du nicht, kriegt aber der Gutachter oder die Werkstatt beim Anruf beim Versicherer raus. Welcher das ist bekommt man über den Zentralruf. Ansonsten kann man die Versicherung ja auch durchaus selber kontaktieren, aber schriftlich (per mail geht das auch fix) und dann erst lesen, überlegen oder jemanden fragen der sich damit auskennt bevor man entscheidet.

Wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist und ich es mit der Reparatur nicht ganz so eilig habe, würde ich mir zu erst von der gegnerischen Versicherung die Eintrittspflicht bestätigen lassen. Nicht, daß plötzlich die Schuldfrage doch nicht so klar ist und ich würde evtl. auf Kosten wie z.b Gutachter sitzen bleiben.

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 17:56

Danke für die Antworten. Die Versicherung habe ich über den Zentralruf herausbekommen, da der Verursacher beim Unfall die Versicherung nicht wusste (war Sohn von Halter).

Habe diese angeschrieben ob der Unfall bereits gemeldet wurde um eine Schadensnummer zu bekommen.

Muss die Versicherung mir die Schadensnummer geben oder reicht es wenn ich der Werkstatt die Versicherungsgesellschaft nenne und diese dann direkt über die abrechnet.

Was mir dazu erst mal einfällt: Was ist es für ein Auto, wie alt ist es, wieviel hat es gelaufen. Der Schaden sieht nicht günstig aus, das wird wohl teuer, bei einem älteren Fahrzeug könnte da schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden bei rauskommen.

Ich würde in jedem Fall einen Anwalt und einen eigenen Gutachter einschalten, die Bagatellgrenze dürfte deutlich überschritten sein.

Zitat:

@tobias93_ schrieb am 5. Dezember 2015 um 18:56:59 Uhr:

Danke für die Antworten. Die Versicherung habe ich über den Zentralruf herausbekommen, da der Verursacher beim Unfall die Versicherung nicht wusste (war Sohn von Halter).

Habe diese angeschrieben ob der Unfall bereits gemeldet wurde um eine Schadensnummer zu bekommen.

Muss die Versicherung mir die Schadensnummer geben oder reicht es wenn ich der Werkstatt die Versicherungsgesellschaft nenne und diese dann direkt über die abrechnet.

Du wirst von der Versicherung Post erhalten, danach liegt es an dir ob du das Fahrzeug in eine Werkstatt gibst oder dir den Schaden fiktiv auszahlen lässt ( Wichtig hierbei ist das Fahrzeug erst nach 6 Monaten zu verkaufen)

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 5. Dezember 2015 um 20:08:27 Uhr:

Du wirst von der Versicherung Post erhalten, danach liegt es an dir ob du das Fahrzeug in eine Werkstatt gibst oder dir den Schaden fiktiv auszahlen lässt ( Wichtig hierbei ist das Fahrzeug erst nach 6 Monaten zu verkaufen)

Die 6 Monate gibt's nur beim 130%-Fall, ansonsten ist es alleinige Sache des Eigentümers was er wann mit dem Fahrzeug macht.

Da der vorliegende Schaden kein Bagatellschaden ist ab zum selbstgewähltem Gutachter. Wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen kann man erst das weitere Vorgehen entscheiden.

 

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 19:21

Es ist ein GOLF V 1.9TDI EZ 06/2008 140.000km bisher Top Zustand bis auf ein wenig Rost am Kotflügel

hier noch einige bessere Bilder.

Der Händler VK ist lt. ADAC 6.300 €. Gerade VW bringt im Dieselbereich sehr hohe Verkaufspreise. Solche Autos sind auch mit Schäden in Osteuropa sehr begehrt, daher die Warnung mit dem wirtschaftlichen Totalschaden. Einen Fachanwalt (Verkehr) würde ich in jedem Fall einschalten.

Der Unfallschaden könnte durchaus 3.-5.000 € kosten (wenn die Werkstatt weiß, dass es ein Versicherungsschaden ist). Einen Restwert von 1.300 - 3.300 € hat das Auto locker.

Ich würde auch zu einem Karosseriebauer fahren und jammern, dass man selber Schuld hätte und keine Versicherung zahlen würde. Oft werden die KVA dann deutlich günstiger. Ich habe schon öfter für Bekannte Autos in Polen instand setzen lassen, da könnte man den Schaden für ca. 1.-1.500 € reparieren lassen.

Also erst mal zum freien Gutachter, der hilft auch schon mal mit einer ersten Einschätzung ob es in Richtung Totalschaden geht. Dann entscheiden ob fiktiv abgerechnet wird und günstig repariert wird zb mit gebrauchten Türen oder eben Fachwerkstatt.

Sollte es doch ein Totalschaden sein gibt es eben noch die 130% Regelung bei der das Auto noch mindestens 6 Monate weiter selbst genutzt werden muss.

Das sind jetzt erst mal die "normalen" Möglichkeiten, allerdings kann die gegnerische Versicherung auch anfangen zu zicken. Dann ist es mMn erst Zeit einen Anwalt dazu zu holen. Die Kosten für Gutachten und Anwalt trägt die gegnerische Versicherung. Eine Rechtsschutz macht es aber immer etwas leichter ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 21:51

Welche Gutachter sind den zu empfehlen ? TÜV, Dekra ?

Da scheiden sich die Geister, die Dekra ist zb auch von vielen Versicherern die Organisation welche beauftragt wird um Kaskoschäden zu begutachten.... ob und was man daraus ableitet muss jeder selbst entscheiden.

Ich bevorzuge den freien Gutachter "um die Ecke" der kennt dann meist auch örtliche Begebenheiten wie Stundensätze der Werkstatt usw :)

Grüße

Steini

Mit den 130% und den 6 Monaten ist nur ein Teil der Wahrheit.

Wichtig ist, dass das Fahrzeug gem. den Vorgaben des Gutachtens repariert wurde. Also mit "die Beule lass ich mal" funktioniert nicht.

Die Differenz von Wiederbeschaffungswert ./. Restwert zu 130% des Wiederbeschaffungswertes werden also erst gezahlt, wenn so repariert wurde. Der Versicherer besichtigt in so einem Fall nach. Wenn Du das z. B. in Polen machen lässt und der Gutachter stellt fest, dass nicht entsprechend Vorgabe repariert wurde, war es das mit den 130%.

Zitat:

@tobias93_ schrieb am 5. Dezember 2015 um 22:51:09 Uhr:

Welche Gutachter sind den zu empfehlen ? TÜV, Dekra ?

Was willst du erreichen, das ein Gutachter eine Tür mit 1990 € berechnet? Die Versicherungen haben Tabellen wo die Kosten der Ersatzteile aufgelistet sind und notfalls kürzen die den Schaden.

Wer tatsächlich glaubt, die Unfallregulierung ohne von Anfang an eingeschalteten Fachanwalt und ohne selbstgewählten unabhängigen Sachverständigen (findet man z.B. über die IHK) selbst durchführen zu können, darf sich nicht wundern, wenn er keinen vollständigen Schadensersatz bekommt.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 7. Dezember 2015 um 00:41:19 Uhr:

Was willst du erreichen, das ein Gutachter eine Tür mit 1990 € berechnet? Die Versicherungen haben Tabellen wo die Kosten der Ersatzteile aufgelistet sind und notfalls kürzen die den Schaden.

Die Versicherer kalkulieren wenn dann genauso wie der Gutachter mit Systemen wie Audatex oder DAT bei denen die Ersatzteilpreise der Hersteller hinterlegt sind. Für die meisten Arbeiten sind auch feste Arbeitszeiten hinterlegt, bei Türerneuerung gibt es da wenig Spielraum.

Das einzige was bei den Zahlen noch groß was ausmacht ist die Wahl der Stundenlöhne. Konkrete Werkstatt wo der Kunde reparieren lässt, durchschnittliche Löhne freier Werkstätten, durchschnittliche Löhne Markenwerkstatt ...

Wenn der WBW tatsächlich in der Region 6000€ liegt dürfte das noch ein Reparaturschaden werden. Bei dem Schaden an der Felge sollte man aber mit einer Achsvermessung anfangen.

Und wenn die Versicherungen den Schaden kürzen wird halt geklagt. ;)

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