Vorfahrtssituation am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches
Hallo,
wie ist die Vorfahrtssituation auf dem Bild zu bewerten? Es handelt sich um das Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches. Die Hauptstraße (hellgrau) wird durch eine Fahrbahnerhöhung ("Bump" - dunkelrote Linie) mit Schildern zur Verengung "unterbrochen". Seit einigen Tagen gehört dieser "Bump" nun ebenfalls zum vorher davor endenden verkehrsberuhigten Bereich (jeweils Schilder 325/6).
Normalerweise gilt ja: "Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren. Es gilt nicht Rechts-vor-Links."
Wie ist es in diesem Fall? Theoretisch fährt der Durchgangsverkehr auf der Hauptstraße ja kurzzeitig in den vbB ein, gilt also RvL? Oder gilt das Abbiegen aus dem vbB bereits als "Ausfahren aus einem vbB"? Oder bezieht sich dies in diesem konkreten Fall sogar nur auf die Vorfahrtssituation an der Engstelle?
Ich hoffe ihr versteht ungefährt, was ich meine. 😉
17 Antworten
Zum Thema "Vorfahrtssituation am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches" nochmal:
Bitte, Leute, merkt euch, dass, wenn ihr aus so einer Straße heraus kommt, keine Vorfahrt habt!
Viele Leute kapieren's einfach nicht.
Musste eben nämlich wegen so einem ***** vollbremmsen, weil er meinte, es wäre RvL. Durch mein (situationsgerechtes) Hupen (es fehlte nur noch wenige cm) blieb der **** stehen und meinte mich anmachen zu müssen (á la "RvL, wo hast du deinen Führerschein gekauft"😉.
Hab's noch nie soo bereut, meine armen Reifen so beansprucht zu haben (ich weiß, dass diese Einstellung nicht nett ist, aber dann hätte wenigstens dieser Idi** es kapiert, dass Rechts-vor-Links nicht gilt, wenn man aus einem Verkehrsberuhigten Bereich kommt)!
Sorry, musste leider mal etwas Dampf ablassen 😉.
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Sorry, musste leider mal etwas Dampf ablassen 😉.
besser hier als draußen 😉
... hast ja recht, aber wenn so jemand, der die Schilderregelung allgemein nicht kennt, öfter in unserer/meiner Gegend unterwegs ist und dort tatsächliche RvL Schilder an einer jeweiligen ein/ausmündenden "Verkehrsberuhigungsstraße" sieht, ist es kaum verwunderlich, warum oftmals „keiner mehr nix kennt“ 😉 ... ich wurde letztens wieder ausgemeckert, als jemand RvL an einer Vorfahrtstraße anwenden wollte und ich nicht ausreichend schnell gebremst habe, weil ich ihn nicht als "Nicht-Vorfahrtsberechtigten" wahr genommen habe ... Alltag ... ich glaube es ist heutzutage cool, so wenige Verkehrsregeln wie möglich zu kennen und anzuwenden 😁