Vorfahrtssituation am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches
Hallo,
wie ist die Vorfahrtssituation auf dem Bild zu bewerten? Es handelt sich um das Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches. Die Hauptstraße (hellgrau) wird durch eine Fahrbahnerhöhung ("Bump" - dunkelrote Linie) mit Schildern zur Verengung "unterbrochen". Seit einigen Tagen gehört dieser "Bump" nun ebenfalls zum vorher davor endenden verkehrsberuhigten Bereich (jeweils Schilder 325/6).
Normalerweise gilt ja: "Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren. Es gilt nicht Rechts-vor-Links."
Wie ist es in diesem Fall? Theoretisch fährt der Durchgangsverkehr auf der Hauptstraße ja kurzzeitig in den vbB ein, gilt also RvL? Oder gilt das Abbiegen aus dem vbB bereits als "Ausfahren aus einem vbB"? Oder bezieht sich dies in diesem konkreten Fall sogar nur auf die Vorfahrtssituation an der Engstelle?
Ich hoffe ihr versteht ungefährt, was ich meine. 😉
17 Antworten
Wenn der wirklich als solcher Beschildert ist und die Straße nicht als Vorfahrtsstraße, wohl rechts vor links.
Würde aber nicht auf meine Vorfahrt bestehen. 😉
Ob das eine Vorfahrtstraße ist müsste ich selbst erst nachgucken. Fahre dort zwar täglich lang, aber es gibt eigentlich keine Kreuzungen ohne abgesenkten Bordstein. Aber würde die Vorfahrtsstraße durch den vbB nicht sowieso unterbrochen?
Ich frag mich sowieso, was sich die Ortsverwaltung dabei gedacht hat... Es gibt jetzt einen zusätzlichen Parkplatz *mitten* auf dem Gehweg und 2 provisorische Schilder mehr. Und gratis dazu eine noch uneindeutigere Vorfahrtssituation als vorher...
EDIT: Hab eben mal Bilder gemacht. Die "normale Straße" ist nicht als Vorfahrtsstraße beschildert, sondern nur als normale 30er-Zone.
Aus Sicht desjenigen, der von unten aus dem vbB kommt: http://img239.imageshack.us/my.php?image=untenwu4.jpg
Aus Sicht desjenigen, der von links auf den "Bump" fährt: http://img239.imageshack.us/my.php?image=linkstl7.jpg
ist in Zone-30 eigentlich nicht generell RvL?
edit: so wie es auf dem foto aussieht würde ich sagen gilt RvL, aber drauf bestehen würde ich sowieso nie!
Zitat:
Original geschrieben von BantamMcSandens
ist in Zone-30 eigentlich nicht generell RvL?
Definitv nicht!
Wohne selbst in einer 30-Zone.
Durch diese verläuft die Route eines Linienbusses.
Die von ihm befahrene Strasse hat an allen Kreuzungen komplett Vorfahrt.
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das mit dem bus kann ne ausnahme sein:
"Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Zu Absatz 1 bis 1 e
...
3)
b)
Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301 Vorfahrt Rn. 4 und 5."
Klasse, was sich Straßenplaner so alles einfallen lassen, um die Gegend unsicher zu machen. Bei uns in der näheren Umgebung gilt durch ein extra aufgestelltes Rechts-Vor-Links Schild innerhalb einer 30er Zone an einer einmündenden „verkehrsberuhigten Bereichsstraße“ eine normal gesehen „absurde“ Vorfahrtregelung.
Zu Razors Beispiel …gilt INNERHALB eines verkehrsberuhigten Bereichs überhaupt rechts vor links nach dem erstmal alle Fußgänger Vorrang genießen? … ich habe keine Vorstellung und würde abgesehen von der vorrangigen „Fußgängerreglung“ danach die Befolgung von §1 vorschlagen 😉
Normalerweise gilt RvL überall dort, wo durch die Bebauung oder Beschilderung nichts anderes vorgeschrieben ist. Das gilt dann selbstverständlich auch für Zonenschilder. Und da ich nichts zu der Vorfahrtssituation in einem verkehrsberuhigten Bereich finde, muss hier meiner Einschätzung nach genauso RvL gelten.
Oder hat da jemand andere Infos?
hm … Unwissenheit macht sich hier bei mir breit ... ist ein verkehrsberuhigter Bereich eigentlich mehr Straße oder Gehweg ? ….
*leicht ausgeholt …. eigentlich sollten grundlegende einfache Verkehrsregeln sogar weltweit gelten, aber in manchen Ländern gibt es nicht mal ein „rechts vor links/links vor rechts“*
So aus meiner grauen Fahrschultheorie sage ich jetzt mal Ganz klar Rechts vor Links.Die Bauliche Trennung kommt vor der Einmündung.Also sind beide Fahrzeuge in der Verkehrsberuhigten Zone. Kein Schild das die Vorfahrt regelt, also klarer Fall :-)
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
hm … Unwissenheit macht sich hier bei mir breit ... ist ein verkehrsberuhigter Bereich eigentlich mehr Straße oder Gehweg ? ….
Dann komm bloß nicht nach Essen, hier wachsen über Nacht " Fahrradstraßen". Unter dem Schild hat man dann das Piktogram für Auto und Motorrad und das schlichte Wort " ERLAUBT" . Was ich von diesen Straßen zu halten habe, weiß ich auch nicht.
In der Situation dürfte auch eine Vorfahrtsstraße nicht ändern. Also dürfte dort in der Tat Rechts vor Links gelten. Soweit meine Interpretation. Schon lustig, wie doll man unsere ach so tollen Gesetze selbst interpretieren muss 😉
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Klasse, was sich Straßenplaner so alles einfallen lassen, um die Gegend unsicher zu machen. Bei uns in der näheren Umgebung gilt durch ein extra aufgestelltes Rechts-Vor-Links Schild innerhalb einer 30er Zone an einer einmündenden „verkehrsberuhigten Bereichsstraße“ eine normal gesehen „absurde“ Vorfahrtregelung.
Meinste als RvL-Zeichen das Zeichen 102??
Dies bedeutet
nichtautomatisch, dass RvL, sondern warnt lediglich vor so einer Kreuzung.
In deinem Beispiel würde IMHO nicht RvL gelten, trotz Z102!
Siehe hier, dort sind auch ein paar Urteile dazu angegeben.
Solche geschilderten situationen wie hier könne auch nur leuten einfallen die den ganzen tag lange weile auf dem straßenverkehrsamt haben 🙄 , selber fahren die erfinder solcher sachen warscheinlich nicht mal auto und haben aber die macht über sowas frei weg zu entscheiden 😠.
Ich würde auch erstmal sowieso auf den §1 dentieren und daraus ergibt sich dann rechts vor links, denn wenn ich in so ner sitautation langsam mache, was man ja eh muß weil es ein verkehrsberuhigter bereich ist, fährt der andere dann raus und die sache ist gekärt 😉.
@dsrihk
Das zeichen 102 warnt vor einer gleichrangigen straße sprich rechts vor links, so wie es auch in der überschrift in deinem link steht 😉.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
@dsrihk
Das zeichen 102 warnt vor einer gleichrangigen straße sprich rechts vor links, so wie es auch in der überschrift in deinem link steht 😉.
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Dies bedeutet nicht automatisch, dass RvL, sondern warnt lediglich vor so einer Kreuzung.
😉