Vorfahrtsfrage im Einmündungsbereich
Liebe Versicherungsexperten,
Folgendes ist vor einem Monat passiert:
Ich, Fahrer des Fahrzeugs A, wollte von der untergeordneten Straße rechts in die vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen. Ich hielt vor dem Verkehrszeichen Nr. 205 an, um mich zu vergewissern.
Plötzlich kam der Unfallgegner mit seinem PKW (Fahrzeug B) von der vorfahrtsberechtigten Straße im großen Bogen rechts in die untergeordnete Straße, wobei er auf meiner Fahrbahnhälfte mit meinem Fahrzeug kollidierte.
Die Polizei wurde angerufen und den Unfall aufgenommen. Bei der Anhörung gab der Unfallgegner jedoch - von der Wahrheit abweichend - an, dass ich beim Unfallzeitpunkt nicht gewartet habe, sondern "angefahren" bin.
Am nächsten Tag habe ich den Unfallgegner bei seiner Versicherung angezeigt dazu die gegnerische Versicherung gebeten, eine Stellungnahme über die Schuldfrage zu machen.
Zwei Tage später kam ein Schreiben von der Polizei, welches mir "Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt" vorwirft. Auf meine Anfrage hat die Polizist geantwortet, dass er dem Unfallgegner gleichen Vorwurf gemacht hat.
Gestern hat die gegnerische Versicherung zu der Schuldfrage geäußert, wobei Sie mich als "Hauptschuldigen des Unfalls" sehen. Sie haben darauf bestanden, dass ich die Vorfahrt des Unfallgegners verletzt habe, mit Verweis auf die folgenden Rechtsprechungen:
KG Berlin v. 28.03.2011: Zur Definition des Vorfahrtbereichs bei Straßeneinmündungen und Kreuzungen
https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4390.php
BGH v. 27.05.2014: Zur Erstreckung des Vorfahrtsrecht auf die gesamte Kreuzung oder Einmündung
https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6175.php
Danach hat die Kollision innerhalb des "Vorfahrtsbereichs" des Unfallgegners stattgefunden, trotz der Tatsache, dass es sich um "meine Fahrbahnhälfte" handelt.
Ich bin jedoch immer noch der Meinung, dass der Unfallgegner mit seiner Unachtsamkeit und großen Bogen den Unfall verursacht hat.
Hat die gegnerische Versicherung Recht?
Soll ich Anwalt einschalten?
Habe ich Aussicht auf Erfolg?
Danke im Voraus für eure Antwort!
Liebe Grüße
Tim
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jjstrauss schrieb am 18. Oktober 2017 um 10:00:10 Uhr:
Hat die gegnerische Versicherung Recht?
Das ist doch Schwachsinn, du stehst an der Sichtline (sagen wir mal 2 Minuten weil viel Verkehr ist und du nicht raus kommst).
Dann biegt einer ab und fährt dir in's stehende Auto und du bist schuld?
Unsere Rechtssprechung ist ja vielleicht nicht perfekt, aber so bescheuert bestimmt nicht.
Zitat:
Soll ich Anwalt einschalten?
Definitiv.
Zitat:
Habe ich Aussicht auf Erfolg?
Würde ich schon meinen. Zu 100% Schuld bekommst du ganz sicher nicht (Teilschuld nur auf der Aussage daß du gefahren und nicht gestanden wärst).
Gruß Metalhead
14 Antworten
Zitat:
@jjstrauss schrieb am 18. Oktober 2017 um 10:00:10 Uhr:
Hat die gegnerische Versicherung Recht?
Das ist doch Schwachsinn, du stehst an der Sichtline (sagen wir mal 2 Minuten weil viel Verkehr ist und du nicht raus kommst).
Dann biegt einer ab und fährt dir in's stehende Auto und du bist schuld?
Unsere Rechtssprechung ist ja vielleicht nicht perfekt, aber so bescheuert bestimmt nicht.
Zitat:
Soll ich Anwalt einschalten?
Definitiv.
Zitat:
Habe ich Aussicht auf Erfolg?
Würde ich schon meinen. Zu 100% Schuld bekommst du ganz sicher nicht (Teilschuld nur auf der Aussage daß du gefahren und nicht gestanden wärst).
Gruß Metalhead
@TE
Wenn der Kollisionspunkt dort ist, wie in der Zeichnung dargestellt, dann hat der Gegner die Alleinschuld und es kommt keine Mithaftung in Betracht. Das ist einfach die übliche Verarschung. Geh zum Anwalt wegen des Unfallschadens. Bezüglich des OWi-Vorwurfs wäre eine vorhandene RS-Versicherung schon sinnvoll.
Zitat:
@jjstrauss schrieb am 18. Oktober 2017 um 10:00:10 Uhr:
KG Berlin v. 28.03.2011: Zur Definition des Vorfahrtbereichs bei Straßeneinmündungen und Kreuzungen
https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4390.phpBGH v. 27.05.2014: Zur Erstreckung des Vorfahrtsrecht auf die gesamte Kreuzung oder Einmündung
https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6175.php
Die bestätigen doch beide die Schuld des Gegners, du stehst laut deiner Skizze nicht in dem Vorfahrtsbereich den die beiden Urteile definieren.
-> Nichts ohne Anwalt!
Zitat:
Das Einmündungsviereck umfasst die gesamte Kreuzungsfläche in ganzer Fahrbahnbreite.
Irritiert mich da aber etwas.
Ich bin aber der Meinung daß das nicht so gemeint sein kann.
Gruß Metalhead
Hört sich ziemlich gleich zu diesem Fall an.
Is ned zufällig in Germersheim passiert?!
https://www.motor-talk.de/.../...er-der-unfallgegner-t6047027.html?...
Die Erzählung des TE ist für mich klar, dank der Skizze. Unklär wäre gewesen, hätte Fahrzeug B von der anderen rechten Seite ankommend links abbiegend in die Nebenstraße einbiegen wollen. Ist aber nicht, er kam von links und bog nach rechts ab. Bei einem ordnungsgemäßen Abbiegevorgang mit einem PKW ohne Anhänger tangiert er die Fahrlinie von unserem TE überhaupt nicht. Der Unfallgegener hat Mist gebaut und steht nun nicht dazu, sondern fängt an den TE zu ärgern. Ich nehme an dass er genug Platz hatte. Hatter er nicht genug Platz, hat er zwar Vorfahrt, kann jedoch sein Vorfahrtsrecht nicht beanspruchen, weil der Platz nicht vorhanden ist und er keine freie Fahrt hat. Damit wird er wartepflichtig, bis genug Platz vorhanden ist. Er kann Dir nicht in die Karre fahren, weil das verboten ist. Man darf jemand nicht ans auto fahren. Ich bin ja immer nett und freundlich, kann es aber nicht ab wenn jemand den schwarzen Peter einem anderen zuschieben will in der Hoffnung, nur die halbe Strafe zu bekommen. Wäre ich wartepflichtig gewesen und hätte jetzt diese Kacke, würde ich 2 Sachen machen. 1) Der Unfallgegnerischen Versicherung schreiben, dass ihr Versicherungsnehmer viel zu schnell den Abbiegevorgang absolvierte. Vermutlich kam er mit der Lenkbewegung zur Fahrzeuggeschwindigkeit nicht mehr hinterher am Lenkrad zu kurbeln... Das wurde Dir auffällig. Wir ihr auf die Polizei gewartet habt kam es Dir so vor, dass der Unfallgegner eine Alkoholfahne hatte. Peng. Da frist er das. 2) würde ich die Polizisten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belästigen. Denn es kann ja nun nicht sein dass die Unfallspuren insbesondere deine Halteposition nicht markiert und im Protokoll aufgenommen wurde. Hast Du selbst Fotos vom Unfall gemacht? Hast Du einen Passanten, der Zeuge war? Wäre sehr hilfreich. Gibt es Fahrbahnmarkierungen? Wenn die Polizisten Euch nicht blasen lassen haben würde ich das ebenso nachträglich anzeigen.
Zitat:
@romanusko schrieb am 18. Oktober 2017 um 13:40:30 Uhr:
Wenn die Polizisten Euch nicht blasen lassen haben würde ich das ebenso nachträglich anzeigen.
Wen oder was willst du da anzeigen?
Ohne Anlass wird doch keiner blasen lassen.
Gruß Metalhead
Skizze ist gut, Fotos wären besser.
Genau das gleich ist mir in meinem ersten Führerscheinjahr passiert.
Ich kam von der Vorfahrtberechtigt Hauptstraße und wollte rechts abbiegen. Während des Abbiegens bin ich mit leichten Fuß auf der Bremse über einen Haufen Mist gefahren und da hat ganz kurz das Rad blockiert und ich bin 20-40cm gerutscht und hab einem Opa seinen 10 Tage alten Vectra die linke hintere Tür eingedrückt. Man hat der geweint.
100 Prozent meine Schuld,da gab's auch keine Diskussionen seitens der Rennleitung.
Hier soll der TE über den Tisch gezogen werden.
Ohne Anwalt wird das nichts werden.
Hoffentlich wurden Fotos gemacht,obwohl wenn der Unfallgegner geblinkt hat und rechts abbiegen wollte hätte der TE auch losfahren dürfen,da sich die Fahrwege ja nicht kreuzen.
Gruß m
Wieso sollte das rad von scheisse blockieren 😉 bist einfach zu forsch umme kurve
Zitat:
@romanusko schrieb am 18. Oktober 2017 um 13:40:30 Uhr:
. Wir ihr auf die Polizei gewartet habt kam es Dir so vor, dass der Unfallgegner eine Alkoholfahne hatte. Peng. Da frist er das. 2) würde ich die Polizisten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belästigen. Denn es kann ja nun nicht sein dass die Unfallspuren insbesondere deine Halteposition nicht markiert und im Protokoll aufgenommen wurde. Hast Du selbst Fotos vom Unfall gemacht? Hast Du einen Passanten, der Zeuge war? Wäre sehr hilfreich. Gibt es Fahrbahnmarkierungen?
Du bist ja ein lustiger Geselle. Hab ich was überlesen oder erfindest du grade ein Alkoholfahne des Unfallgegners.
Und es gibt Richtlinien für die Unfallaufnahme. Nicht für jeden Bagatellunfall ist eine Skizze vorgesehen. Sollte man wissen, bevor man mit Dienstaufsichtsbeschwerden um sich wirft🙄
Zitat:
Wenn die Polizisten Euch nicht blasen lassen haben würde ich das ebenso nachträglich anzeigen.
Iss klar. Erst erfindest du eine Alkoholfahne und anschließend beschwerst du dich, wenn die Polizei auf solch einen Mist nicht reinfällt. Du als Unfallbeteiligter hast die Maßnahmen der Polizei nicht zu koordinieren bzw. zu bestimmen. Das solltest du auch wissen.
Mein Gott. Manche sondern hier Sachen ab, das ist schon sehr bedenklich.😕
Der einzige sinnvolle Teil deines Beitrags ist der mit den Fotos und dem Zeugen, wobei der Zeuge natürlich nicht erfunden werden sollte.😁
@TE
Ansonsten bin ich auch der Meinung, wenn die Skizze die Situation wiedergibt, dass du hier völlig schuldlos ist.
Ohne dem TE zu nah treten zu wollen, aber es gab schon den ein oder anderen fall hier der ähnlich war. Beschreibung war ebenfalls so, dass man dem jeweiligen TE nur zustimmen konnte... bis dann Fotos autauchten. Wo dann doch plötzlich 1,5m bis zum Bordstein waren oder das Auto schon leicht in die gewollte Fahrtrichtung stand. Eine Zeichnung ist ein subjektiver Eindruck um die eigene Sicht zu erklären. Um dazu was sagen zu können, sollte man schon ein Foto der kollidierten Fahrzeuge zur Verfügung stellen.
Ansonsten schließe ich mich an... ein Anwalt hilft immer wenn Aussage gegen Aussage steht. Nur ohne Beteiligung wird, also ohne eigenen Schaden, wird das woh nichts werden.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 18. Oktober 2017 um 19:51:08 Uhr:
Wieso sollte das rad von scheisse blockieren 😉 bist einfach zu forsch umme kurve
War ein alter Ford Capri . Bin bremsend auf die Kreuzung zu und hatte den Fuß beim Einbiegen noch leicht auf dem Pedal und dann stand das Rad beim Überfahren der Scheiße und bin keinen halben Meter geradeaus gerutscht. Und dann stand ich in der Tür , und Opa die Tränen in den Augen.
Angekommen die Schilderung des TE stimmt,sollte er ohne Teilschuld aus der Sache heraus kommen. Insbesondere da er ja wohl gestanden hat. Und man kann ja nicht einfach ein stehendes Auto anschubsen.
Gruß m
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Oktober 2017 um 21:22:12 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 18. Oktober 2017 um 19:51:08 Uhr:
Wieso sollte das rad von scheisse blockieren 😉 bist einfach zu forsch umme kurveWar ein alter Ford Capri . Bin bremsend auf die Kreuzung zu und hatte den Fuß beim Einbiegen noch leicht auf dem Pedal und dann stand das Rad beim Überfahren der Scheiße und bin keinen halben Meter geradeaus gerutscht. Und dann stand ich in der Tür , und Opa die Tränen in den Augen.
Angekommen die Schilderung des TE stimmt,sollte er ohne Teilschuld aus der Sache heraus kommen. Insbesondere da er ja wohl gestanden hat. Und man kann ja nicht einfach ein stehendes Auto anschubsen.
Gruß m
Sobald das Auto am Straßenverkehr teilnimmt, geht eine Betriebsmäßige Gefahr davon aus. Also nein, auch ein stehendes Auto kann mit Teilschuld belangt werden.