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Vorfahrtfrage und rüpelhaftes Benehmen

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 9:30

Hallo zusammen,

ich nutzte am So. das schöne Wetter aus um mit dem Rad eine Runde zu drehen. Als ich fast wieder zu Hause war lag ich dann fast unter einem Auto.

Ich fuhr auf einem Radweg der dann für kurze Zeit entlang einer Paralellstrasse verläuft und diese den Radweg weiter vorne kreuzt.

Auf der Strasse kam ein Autofahrer regelrecht "angeblasen" und fuhr an mir vorbei. Da ich ein "Vorfahrt achten" Schild an der Kreuzung habe fuhr ich langsamer und der Autofahrer fuhr dennoch ohne zu schauen in die Kreuzung ein. Irgendwie hat er mich dann doch gesehen und gebremst. Ich ging davon aus, dass er mich durchlassen möchte und wollte meine Fahrt fortsetzen. Im selben Moment gab er wieder Gas und ich donnerte ihm fast in die Seite. zum Absteigen gezwungen stand ich neben dem Auto und klopfte dem Herren mal ans Fenster. Der ist dann wutentbrannt ausgestiegen und wollte mir klar machen, dass ich Schuld hätte weil ich das "Vorfahrt achten" Schild nicht beachtet hätte.

Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er ebenfalls das selbe Schild hat (die Strasse die den Radweg kreuzt mündet an der Hauptstr.), er angeblasen kam und überhaupt nicht geschaut hat.

Das Gespräch endete in einem kleinen Wortgefecht... ich bin dann weiter aber gefahren.

Zeugen gab es genug... der Autofahrer war allein.

 

Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?

 

Ich mach gleich noch eine Skizze von der Stelle

Beste Antwort im Thema

Wenn du doch von Anfang an eh wusstest, dass er Vorfahrt hat, warum dann der aggressive Ausgangspost, das Belehren des Autofahrers "unter Zeugen" und die Frage, wie man weiter vorgehen kann? Nur, weil er sich erschrocken hat, weil du nach einer Aussage angeschossen und bei der nächsten gemütlich angeradelt kamst? Oder soll er wegen Rücksichtnahme drangekriegt werden?

Manmanman.....

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?

Das hättest du dir dann auch klemmen können.

Aber ich vermute, der Thread hat nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und plötzlich war alles ganz anders. Hauptsache, man muss sich nix eingestehen.... :rolleyes:

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Es ist völlig unerheblich, ob der Radweg fahrbahnbegleitend ist, da deshalb nicht automatisch die Regeln der Fahrbahn gelten. Vielmehr sollen bei Knotenpunkten ausserorts die Radler in der Regel die Vorfahrt achten, auch wenn ein Fahrzeug aus der Vorfahrtstrasse abbiegt. So ist zumindest der Stand der Technik und dafür spricht auch das Vorfahrt-achten-Schild.

am 7. Mai 2013 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Langsam weiche ich davon ab und mache auch Platz.

Mache ich nur, wenns sein muss, bevors zum Zusammenstoß kommt.

In Situationen mit Radfahrern bei denen ich Vorfahrt gewähren muss, halte ich häufig ein paar Meter früher als nötig an um zu signalisieren, dass ich sie bemerkt hab und ihren Vorrang registriert habe.

Auf der anderen Seite fahr ich aber auch selbstbewusst und eben nicht anbremsend auf eine Situation zu, an der ich Vorrang habe, wenn auch häufig mit dem Fuß über dem Bremspedal schwebend, falls der Zweiradfahrer doch des Lebens überdrüssig ist:rolleyes:

Das System klappt auch bei Fußgängern. Hier haben wir eine Straße, die trennt auf 300 Metern die Wohnheime und Mensa von den Hörsaalgebäuden und Laboren der Uni. Wer dort als Autofahrer Schwäche zeigt, dem läuft immer mehr vom gemeinen Fußvolk vors Auto bis er steht. Bleibt man auf dem Gas, springen sie dagegen:D

 

Letzten Absatz bitte nicht so ernst nehmen, ich muss dort ebenfalls täglich mehrmals drüberlaufen und wer nicht springt wird zwar nicht über den Haufen gefahren, aber es wird auch nicht übermäßig viel Abstand gelassen;)

am 7. Mai 2013 um 19:03

Im Grunde fehlt doch bloß ein Vorfahrtszeichen (301) vor der Kreuzung mit dem Radweg, also da, von wo der Autofahrer kam. Ansonsten ist das Ganze doch recht eindeutig, 2 normale unabhängige Kreuzungen, mit dem einzigen Unterschied, dass diese nur wenige Meter von einander entfernt liegen.

Wie schon jemand erwähnt hat, ist diese Regelung wohl nötig, damit Linksabbieger von der Hauptstraße wegen heranfahrenden, vorfahrtsberechtigten Radfahrern nicht die Hauptstraße blockieren.

Man könnte höhstens überlegen das Vorfahrtsschild für's Auto getrennt und näher an der Hauptstraße anzubringen. Aber letztendendes hat der Radfahrer ein Vorfahrt-gewähren-Schild vor sich, da sollte er ihn wenig jucken, was der Autofahrer für Schilder auf seiner Strecke hat.

am 7. Mai 2013 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

[...] und zu guter Letzt noch ein fremdes Auto anfassen (!):mad:

Ein leichtes Anklofen ans Fenster, das Kapitalverbrechen schlechthin! :rolleyes:

@xspark:

Linksabbieger (natürlich auch Rechtsabbieger) von der Hauptstraße haben also Vorfahrt?

Interessiert mich deshalb, weil viele Radwege neben Haupt-/Bundesstraßen eben dieses Vorfahrt-Gewähren-Schild haben.

Dem grünen Pfeil folgend ist die Sache eigentlich klar, wofür hätte der Radweg sonst das Schild. Wenn ich aber von der Hauptstraße komme, lasse ich die Radfahrer meist durch. Auch deshalb weil von denen keiner schaut und wenn man als Abbieger jemanden umnietet, dann ist das nie gut. ;)

am 7. Mai 2013 um 21:27

 Ein leichtes Anklofen ans Fenster, das Kapitalverbrechen schlechthin! :rolleyes:

 

Moin,

 

genau, bloß nicht öffnen :D

 

Bin schon einmal kräftig angespuckt worden, millitanter gehts nicht:mad:

 

schönen Gruß

 

am 7. Mai 2013 um 21:31

Schau Dir mal deine eigene Skizze/Bild an....wer hatte denn Vorfahrt?!

 

Zeugen...rüpelhaftes Verhalten....bla bla bla....;) Zeige Standing und kläre es vor Ort...oder fahr eben weiter Dreirrad....:mad:

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Es ist völlig unerheblich, ob der Radweg fahrbahnbegleitend ist, da deshalb nicht automatisch die Regeln der Fahrbahn gelten. Vielmehr sollen bei Knotenpunkten ausserorts die Radler in der Regel die Vorfahrt achten, auch wenn ein Fahrzeug aus der Vorfahrtstrasse abbiegt. So ist zumindest der Stand der Technik und dafür spricht auch das Vorfahrt-achten-Schild.

Nö - die ERA wird nur über die VwV-StVO einbezogen und richtet sich somit nur an Behörden und Co. Für den normalen VT ist nur die StVO selbst maßgeblich.

Und wenn da an einem fahrbahnbegleitenden Radweg ein Z205 rumsteht, darf ich nach StVO davon ausgehen, dass selbiges auch für die Fahrbahn gilt.

Bei uns in der Gegend gibts haufenweise solcher Kreuzungen.

Zum Glück war man hier so konsequent und hat Pfosten/Absperrungen am Radweg angebracht das man dort nur sehr langsam (wenn überhaupt) mit dem Fahrrad durchkommt.

Die Sache ist für mich eindeutig, der Radweg hat Vorfahrt zu gewähren.

Gleichzeitig ist aber die Beschilderung der Strasse sehr unglücklich.

Zumindest wenn es so wie beim TE beschrieben ist. Es müsste zumindest ein Schild unter das Zeichen 205 das dies in 20m gilt. (Oder wie weit es eben noch bis zur Hauptstrasse ist)

Vllt. hat das der TE aber auch einfach nur übersehen.

Pfosten / Absperrungen an Radwegen mit Blaulolli? Geht schon mal gar nicht. Da ist die anordnende Behörde gerne mal mit im Boot, wenn ein Radler die übersieht. Wo ist das?

Zitat:

Blaulolli

Bitte was?

PS:

So sieht das dann in etwa aus!

Zitat:

Original geschrieben von Amen

vor allem, wenn man schon mit "negativer Grundhaltung" in die Situation geht (wie beim TE der Fall).

Das fett gedruckte ist auf sagen wir mal vorsichtig 90% aller Teilnehmer dieses Unterforums "V+S" zutreffend. Deswegen gibt es hier Stunk, und manchmal auch im realen Leben.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

Zitat:

Blaulolli

Bitte was?

Ist ein umgangssprachlicher Begriff für Zeichen 237, 240 und 241 - siehe hier . Im konkreten Fall tippe ich auf 240.

Zitat:

PS:

So sieht das dann in etwa aus!

Ist trotz des 240 nie und nimmer ein benutzungspflichtiger Radweg. Da kommt man radelnderweise nicht mal rein. Und dann geht es halt ab auf die Fahrbahn. Beschwerden bitte an die Behörde richten, die da die Gitter aufgestellt hat.

Dass der Radweg ohnehin viel zu weit von der Fahrbahn abgesetzt ist, lasse ich mal außer acht. So geschätzte 20 Meter weiter rechts suche ich auf den Fahrrad sicher nicht mehr nach einem benutzungspflichtigen Radweg.

 

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Es ist völlig unerheblich, ob der Radweg fahrbahnbegleitend ist, da deshalb nicht automatisch die Regeln der Fahrbahn gelten. Vielmehr sollen bei Knotenpunkten ausserorts die Radler in der Regel die Vorfahrt achten, auch wenn ein Fahrzeug aus der Vorfahrtstrasse abbiegt. So ist zumindest der Stand der Technik und dafür spricht auch das Vorfahrt-achten-Schild.

Nö - die ERA wird nur über die VwV-StVO einbezogen und richtet sich somit nur an Behörden und Co. Für den normalen VT ist nur die StVO selbst maßgeblich.

Und wenn da an einem fahrbahnbegleitenden Radweg ein Z205 rumsteht, darf ich nach StVO davon ausgehen, dass selbiges auch für die Fahrbahn gilt.

Logo richtet sich die ERA an Behörden. Und wer erlässt wohl verkehrsrechtliche Anordnungen wie z.B. Vorfahrt (gewähren)-Schilder?

Und nach der ERA sollte im Regelfall nunmal dahingehend beschildert werden, dass an parallelen Radwegen eben KEINE Vorfahrt für Nebenstraßen querende Radfahrer herrscht.

 

OK, heiße Diskussion, kaum Fakten, viele Meinungen.

Beschränken wir uns mal auf das, was wir wissen:

1. Der Radweg hat ein "Vorfahrt gewähren"

2. Es ist ein RADweg, keine Straße

Ich kenne viele Kreuzungen, an denen für Radwege ein "Vorfahrt gewähren" steht. Keine dieser Kreuzungen hat gleichzeitig ein Vorfahrtssymbol für PKW. Es handelt sich um einen Radweg, nicht um eine Strasse!

Es ist für den TE eigentlich völlig uninteressant, was der Autofahrer wollte oder dachte. ER hatte auf dem Radweg keinerlei Vorfahrt. Das ist eindeutig! Er hat das Verhalten des Autofahrers mißinterpretiert. Dieser wurde langsamer, weil er wahrscheinlich den Verkehr in der Hauptstrasse beobachtet hat. Vorher ein kurzer Check des Radwegs, ok, das Rad wird langsamer, er hat mich also gesehen, dann kann ich mich zur Sichtlinie vortasten.

Da gibt der Radler wieder Gas...

Man kann es immer von zwei Seiten sehen. Fakt bleibt aber die Beschilderung des Radweges, die EINDEUTIG ist.

Fazit: Situation falsch eingeschätzt, dicke Lippe riskiert, Abfuhr erhalten, auf MT rumgemeckert und jetzt da auch noch abgewatscht... Ist klar, wenn sich der TE hier nicht mehr meldet. Ich bin gespannt...

Themenstarteram 8. Mai 2013 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

 

Es ist für den TE eigentlich völlig uninteressant, was der Autofahrer wollte oder dachte. ER hatte auf dem Radweg keinerlei Vorfahrt. Das ist eindeutig! Er hat das Verhalten des Autofahrers mißinterpretiert. Dieser wurde langsamer, weil er wahrscheinlich den Verkehr in der Hauptstrasse beobachtet hat. Vorher ein kurzer Check des Radwegs, ok, das Rad wird langsamer, er hat mich also gesehen, dann kann ich mich zur Sichtlinie vortasten.

Da gibt der Radler wieder Gas...

 

Man kann es immer von zwei Seiten sehen. Fakt bleibt aber die Beschilderung des Radweges, die EINDEUTIG ist.

 

Fazit: Situation falsch eingeschätzt, dicke Lippe riskiert, Abfuhr erhalten, auf MT rumgemeckert und jetzt da auch noch abgewatscht... Ist klar, wenn sich der TE hier nicht mehr meldet. Ich bin gespannt...

Jawohl Herr Oberlehrer !!!

Ich sitze nicht den ganzen Tag vor MT.... von daher etwas Geduld. ;)

Problem ist nur, dass ich die Situation richtig eingeschätzt habe, sonst hätte ich nämlich nicht die Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich verringert.

 

Nochmals für alle, die etwas an Leseschwäche leiden.

Ich habe den Fahrer des PKW beobachtet und er hat weder vor dem Abbiegevorgang noch während des Abbiegens mal in die Richtung geschaut wohin er fährt. Weder Schulterblick noch Blinker wurden gemacht.

Er hat nicht angehalten weil er einem Missverständnis zwischen sich und mir aus dem Weg gehen wollte, sondern weil er plötzlich erschrocken ist (warum erschrickt ein Mensch ? Weil es die Reaktion ist auf eine völlig unvorbereitete Situation !)

Und da hab ich gedacht weck mal den Typen auf damit der nicht vollends einpennt.

 

Ich mache mir nicht nur ernsthafte Sorgen um das Fahrverhalten des Mannes und seiner Einbehaltung des FS, sondern auch um die anderen Radfahrer, die er Aufgrund seiner Unaufmerksamkeit beim nächsten mal an einer Vorfahrtstelle für den Radler, ummäht. 

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