Vorfahrt Autobahn - Spurwechsler oder Auffahrer?
Die Tage hatte ich eine Diskussion mit einem Kumpel bzgl. Vorfahrt auf der Autobahn.
Folgendes Szenario haben wir zugrunde gelegt:
Ein Fahrzeug überholt auf der linken Spur und wechselt nach dem Überholvorgang auf die rechte Spur zurück. Das Ganze passiert in Höhe einer Auffahrt, dort wechselt ein Fahrzeug vom Beschleunigungsstreifen auf den rechten Fahrstreifen.
Wer hat jetzt Vorfahrt und wer ist Schuld wenn es knallt?
Mein Kumpel meint beide müssten sich einigen, wenn es knallt wird halbe/halbe gemacht weil keiner die Spur wechseln darf ohne daß wirklich frei ist.
Nach meiner Meinung hat derjenige, der schon auf der Autobahn fährt, Vorfahrt; die Vorfahrt gilt für die gesamte Straße. Wenn es zum Unfall kommt hat der Auffahrende 100% des Schadens zu tragen.
Oder liegt die Wahrheit ganz woanders???
Beste Antwort im Thema
Prinzipiell muss sich der Auffahrende so verhalten, als wenn er "unsichtbar" wäre, d.h. er darf nicht damit rechnen, dass irgendjemand für ihn bremst, Gas gibt, die Spur wechselt oder eben einen Spurwechsel unterlässt. In der Praxis kann man zumindest bei letztgenanntem Fall etwas Rücksicht seitens des Vorfahrtsberechtigten erwarten, in allen anderen Fällen darf man bei Autobahntempo zumindest von Unfallvermeidungswillen (bremsen oder ausweichen, wenn der Auffahrende nicht zurücksteckt) ausgehen.
Das minimal längere Verbleiben auf der Überholspur ist (ausgenommen, es handelt sich um eine kombinierte Ein- und Auffahrt, an der man die Autobahn verlassen möchte) aber auch eher ein geringes Problem im Vergleich zu den teilweise enormen Gefährdungen und Behinderungen, die von Auffahrenden ausgehen, die eben stur unter Missachtung der Vorfahrt andere zum bremsen oder ausweichen zwingen.
Das ganze müsste doch mit einer zweispurigen Vorfahrtsstraße vergleichbar sein. Wenn dort jemand einfährt, muss er ja auch in jedem Fall Vorfahrt gewähren. Und solange Spurwechsel rechtzeitig angekündigt werden, hat der Wartepflichtige eben auch kein Recht darauf, dass niemand mehr schnell noch auf seine "Wunschspur" wechselt und seine ausgeguckte Lücke dichtmacht.
Ich habe allerdings auch die Befürchtung, dass ein Großteil der Richter auch demjenigen, der sich an die Regeln gehalten hat, eine Teilschuld aufbrummt. Vorfahrtsmissachtungen sind halt immer noch Kavaliersdelikte bei uns und ein angeblich Mitschuldiger findet sich immer.
Ob die diesbezüglich fehlende Rechtssicherheit jetzt etwas Gutes (man muss mehr Rücksicht nehmen) oder etwas Schlechtes (keiner hält sich mehr an die Regeln) ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich stelle nur fest, dass heuzutage oftmals aus reiner Faulheit Rücksicht von korrekt fahrenden Verkehrsteilnehmern eingefordert wird - bestest Beispiel ist und bleibt die Autobahnauffahrt. Hier ist es quasi zum Gewohnheitsrecht geworden, dass der Durchgangsverkehr dem Auffahrenden einen Großteil der Verantwortung und "Arbeit" abnimmt.
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
... könnte mir aber auch vorstellen, dass es ähnlich gesehen wird, wie wenn auf einer dreispurigen Autobahn zwei Autos von ganz links und ganz rechts auf der mittleren Spur "zusammentreffen"...Dann hat derjenige tendenziell mehr Rechte, der schon mehr seinen Spurwechsel abgeschlossen hat....
Dieser Fall tritt gar nicht mal so selten auf und ich bin mir dann immer sehr unsicher und verzichte meistens auf den Spurwechsel. Häufig auch in der Stadt, wo die Geschwindigleitsdifferenz zwischen ganz links und ganz rechts nicht so groß ist. Wie ist diese Situation rechtlich zu sehen?
das ist eigentlich immer so das beide eine teilschuld bekommen, wie die sich aufteilt ist sicher von fall zu fall unterschiedlich.
denn der Auffahrende, hat zum einen den rückwertigen verkehr zu beobachten vor dem spurwechsel auf die autobahn, zum anderen hat er den autos auf der autobahn vorfahrt zu gewähren.
derjenige der auf der linken spur fährt und nahc rechts wechseln möchte, muss hingegen auch darauf achten das die rechte spur frei ist und er durch seinen spurwechsel niemanden gefährdet oder behindert.
zu guter letzt muss er sich auch an §1 der STVO halten, gegenseitige rücksicht 😉 (der universalparagraph)
deswegen denke ich das der auffahrende (für den fall das beide gleichzeitig die spur wechseln) 75% und der andere 25% teilschuld bekommen.
aber sicher kann man sowas ja nie sagen 😛
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
derjenige der auf der linken spur fährt und nahc rechts wechseln möchte, muss hingegen auch darauf achten das die rechte spur frei ist und er durch seinen spurwechsel niemanden gefährdet oder behindert.
Das Problem ist nur dass sie es gleichzeitig machen, also als der von links rüber zieht hat so zu sagen frei.
Liegen die beiden Spurwechselabsichten nur 2 Sekunden auseinander ist es alles kein Problem und man kann die vor Dir genannten Grundsätze anweden wenn es doch kracht. So kann man schwerlich verlangen dass er ahnt dass die Spur in 1 Sekunde doch nicht mehr frei ist. Zum Beginn des Spurwechsels war sie ja frei.
Wäre das Rechtsfahrgebot nicht so strikt, könnte er in Höhe der Auffahrt und einige 100 m weiter links bleiben ... aber das regt bekanntlich andere auch auf. Dabei ist das nicht vorbeilassen der schnellen Autos an der Stelle wohl wert nicht mit anderen zu kollidieren die sofort nach der Auffahrt gleich LKWs überholen etc.
Na ja, wäre alles halb so wild wenn sie alle wirklich 3-4 mal blinken würden bevor sie die Spur wechseln, aber daran scheitert es oft, meist blinkt mal einmal und zieht schon rüber. Aber das kann ich lange predigen, viele meinen blinken heißt "ich mache es gerade", soll aber als "bald habe ich es vor" angewendet werden.
In der Fahrschule hat man es so gelernt "Alle Spiegel prüfen, Blinker an, Schulterblick, rüber".
Man kann es etwas abwandeln und "Blinker an, Spiegel prüfen, Schulterblick, rüber" machen, immerhin hat man da bevor man die Spur gewechselt hat paar mal geblinkt, hat alles geprüft und hat trotzdem Zeit gespart, einfach einmal blinken und rüber ist dagegen nicht zu verantworten.
Ich könnte mir vorstellen dass der der länger geblinkt hat gute Chancen vor Gericht hat wenn es bei gleichzeitigem Spurwechsel von 2 Fahrzeugen doch kracht, nur ist die Frage was der andere behauptet und was das Gericht glaubt.
Hallo,
offenbar gibt es die Ansicht, dass der fließende Verkehr den auffahrenden reinlassen 'muss'.
So geschehn bei einer Vorab-Auffahrt zur Autobahn, die noch vor der eigentlichen Autobanauffahrt kommt und bei der es nur eine Spur gibt.
Bin eigentlich nicht der Ansicht, allen 5 auffahrwilligen Fahrzeuge die Einfahrt zu ermöglichen, dachte dass hier eher das Reißverschlussprinzip gilt, da es auch keine Ausweichmöglichkeit für den fließenden Verkehr gibt.
Aber was ist hier richtig?
Oder wieviele Fahrzeuge muss ich als geradeausverkehr durchlassen?
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Hallo,
als gegenseitige Rücksicht hat sich bei vielen einfach das Verhalten eingestellt, wenn es möglich ist den Auffahrenden auch auffahren lassen, gerade wenn nicht viel Verkehr auf der AB ist.
Nur ich dachte auch, dass die Sache ziemlich klar ist eine Vorfahrt hat dieser nicht, wo würde man da hinkommen?
Dann wäre auf der AB kein fließender Verkehr mehr möglich!
Gruß
Zitat:
In jedem Fall hat der Verkehr auf der Hauptfahrbahn Vorfahrt vor dem auf die Autobahn auffahrenden Verkehr (§ 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung).
Das Reißverschlussprinzip (gem. § 7 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung) gilt hier, selbst bei "Stop and Go" Verkehr, auf Grund dieser Vorfahrtsregel nicht.
Das rücksichtslose "Hineindrücken" in den durchgehenden Verkehr kann nach § 315c des Strafgesetzbuches (StGB)(Externer Link) als Vergehen gewertet werden, wenn grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt missachtet wird.
ich dachte, bei stau findet das reißverschlussverfahren anwendung.
so müsste man ja, wenn man nicht hineingelassen wird, warten, bis sich der stau aufgelöst hat. :-/
•OLG Köln v. 24.10.2005:
Auch bei Stau oder langsamen Autobahnverkehr ist für das Wechseln vom Beschleunigungsfahrstreifen auf die Hauptfahrbahn das Reißverschlussverfahren nicht anwendbar; die Benutzer der Hauptfahrbahn haben das Vorrecht.
Aber wer hier am Ende des Beschleunigungsstreifens niemanden reinlässt, ist schon echt ein Depp!
Schlimm sind immer die, die schon am Anfang des Beschleunigungsstreifens rein wollen!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Von eienr uneingeschränkten Vorfahrt auf der AB habe ich noch nix gehört.
echt nicht???
Führerschein gekauft?
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
so müsste man ja, wenn man nicht hineingelassen wird, warten, bis sich der stau aufgelöst hat. :-/
Deswegen habe ich immer Notvorräte mit 😁
Meistens genügt ja schon ein kurzes Lupfen des Gasfusses, um eine kleine Lücke für das Reinschlüpfen entstehen zu lassen. Was mich immer auf die Palme bringt, dass so oft diese Lücke nicht sofort genutzt wird, sondern man zaudert eine Ewigkeit mit dem Einfädeln und schießt dann ganz plötzlich in die immer kleiner werdende Lücke.
Wobei ich davon ausgehe, dass das Gros der Auffahrer mit den Örtlichkeiten vertraut ist und frage mich deshalb, warum es da so an Routine fehlt.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Meistens genügt ja schon ein kurzes Lupfen des Gasfusses, um eine kleine Lücke für das Reinschlüpfen entstehen zu lassen.
Keine frage, ich lass gern mal andere rein ;-)
Was mich ärgert sind Leute die meinen, ich (der mit dem vorrang) habe alle wartenden auf einmal reinzulassen! Sowas gibt es sonst auch nirgends...
Mich würde mal wieder interessieren, wie dann "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" definiert ist. Das kann wie immer alles und gar nix sein.
Rein rechtlich gesehen ist der Fahrzeugführer, der sich bereits auf der BAB befindet, auf der Vorfahrtsstraße. Dabei ist es unerheblich auf welchem Fahrstreifen er sich befindet. Allerdings könnte dieser auf den Fahrstreifenwechsel verzichten, wenn er sieht, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer auffahren möchte. Einfach mal ein wenig Rücksicht walten lassen 🙂🙂🙂
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Rein rechtlich gesehen ist der Fahrzeugführer, der sich bereits auf der BAB befindet, auf der Vorfahrtsstraße. Dabei ist es unerheblich auf welchem Fahrstreifen er sich befindet. Allerdings könnte dieser auf den Fahrstreifenwechsel verzichten, wenn er sieht, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer auffahren möchte. Einfach mal ein wenig Rücksicht walten lassen 🙂🙂🙂
das ist das Problem weil das Optisch im ersten moment garnicht so einfach zu erkennen ist aber für beide
wenn beide die gleiche Geschwindigkeit fahren und aufeinnander zu wechseln kann es schon mal gefährlich werden
man geht ja davon aus das man sich dem andren nähert deswegen denkt man sich erstmal nichts dabei wenn er näher kommt
so geht es beiden und auf einmal knallen schon fast die Spiegel aufeinnander
ist eine optische täuschung
Vorfahrt hat trotzdem der der schon auf der Autobahn ist.