Vorderes Nummernschild verloren! Und nun?
Hallo an Alle,
wie ich heute bemerkt habe, hat mir gestern auf der Autobahn ein umherfliegender Stein mein Auto beschädigt. Zunächst flog er gegen das vordere Nummernschild und dann in den unteren Kühlergrill. Der Stein war so groß, daß er das Nummernschild aus der Klemmhalterung gerissen hat und anschließend die Plastik-(Schutz-)Rippen teilweise aus ihrer Halterung gebrochen hat. Das Nummernschild liegt vermutlich irgendwo auf der Autobahn...
Sofortmaßnahme meinerseits war, die Autobahnmeistereien auf dem infrage kommenden Autobahnabschnitt zu informieren. Aber die haben ja schon um 15 Uhr Feierabend... Folglich muß ich jetzt auf einen Rückruf warten.
Meine Frage: Was muß ich noch tun? Muß die Polizei oder das Straßenverkehrsamt informiert werden? Muß die Versicherung informiert werden, falls ein Finder Unheil mit dem Nummernschild anstellen will? Oder soll ich mich dumm stellen (was ich ja so schon ausreichend bin...) und abwarten?
Wer hat Ahnung?
Gruß
Markus
Beste Antwort im Thema
Danke für die ausführlichen Infos. Aber warum gräbt man dafür einen 9 Jahre alten Thread aus? 😉
41 Antworten
So, der Fall ist gegessen.
Gemäß Aussage des Straßenverkehrsamts-Kumpels habe ich ein neues vorderes Nummernschild machen lassen, bin damit hin zum Amt, habe zwei Unterschriften geleistet und die erforderlichen Aufkleber bekommen. Kosten insgesamt: 25 €.
Da auch der Nummernschildhalter defekt war, hab ich beim ADAC (war zufällig in der neu eröffneten Filiale) zwei Halter umme bekommen.
Gruß
Markus
ääähm Wer bitte schön bezahlt denn Nummerschildhalter, ausser sie seien ohne Aufdruck irgendeines 🙂 ? (Oder in Deinem Fall vermutlich sonst einer Aufschrift drauf) 😁
Gruss Kusi, hofft für dem Markus, dass das keine goldenen oder verchromten Halter waren...
Nö.
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Datt kennt doch jeeeeeeder *tztz*
Gruß,
Carsten
der heute für umme eine Mail vom EE bekommen hat und danke sagt ;-)
Zitat:
Original geschrieben von cbhagen
...der heute für umme eine Mail vom EE bekommen hat und danke sagt ;-)
Wenns denn hilft, gerne. Sonst melden! 😁
Gruß
Markus
Doooch ich kannte das schon, aber ich meinte damit auch nur, dass heutzutage doch eh niemand für Nummernschildhalter mehr was bezahlt, da doch überall Werbung drauf ist 😉
Gruss Kusi, bekommt die vom 🙂 auch für "lau"
Zitat:
Original geschrieben von T5-Kusi
Gruss Kusi, bekommt die vom 🙂 auch für "lau"
Richtig!
Nur für "lau" oder auch "inkl." ist akzeptabel! 😉
Gruß
weflydus
...bei dessen Bäcker jeder 10. Kaffee auch für lau ist...
Zitat:
Original geschrieben von weflydus
Richtig!
Nur für "lau" oder auch "inkl." ist akzeptabel! 😉
Gruß
weflydus
...bei dessen Bäcker jeder 10. Kaffee auch für lau ist...
und "noppes" 😉
Gruß
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von Elkman
und "noppes" 😉
Gruß
Torsten
Noppes?
Ich kenn´ nur Nippes 😁
Gruß
weflydus
Erste Anlaufstelle ist die Polizei
Es kann also jeden treffen. Wer feststellt, dass die Kennzeichen fehlen, sollte rasch handeln, weil das Fahren ohne Schilder in Deutschland nicht erlaubt ist (60 Euro Bußgeld). Mehr noch: Werden Straftaten mit den geklauten oder verlorenen Nummernschildern begangen, steht einem Ärger bevor, wenn man die Sache nicht unverzüglich meldet.
Deutet alles darauf hin, dass Diebe zugeschlagen haben, ist die Polizei die erste Anlaufstation. Hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) sowie der Personalausweis oder Pass nötig. Kann der Betroffene nicht selbst zur Polizei gehen, braucht die beauftragte Person eine unterschriebene Vollmacht.
Die Beamten stellen eine Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige aus. Mit dieser geht man anschließend zur Zulassungsstelle, um neue Kennzeichen zu beantragen. Neben der Polizei-Bescheinigung sind der Ausweis, der HU-Bericht, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie – falls vorhanden – das zweite Kennzeichen nötig.
Liegt kein Diebstahl vor, muss der Betroffene bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dazu bieten die Ämter oftmals ein entsprechendes Formular an. Eine Bescheinigung der Polizei wie beim Diebstahl ist nicht erforderlich.
Die alte Nummer wird für zehn Jahre gesperrt !
Billig ist das Ganze nicht, denn man bekommt völlig neue Kennzeichen mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination, weil die alte Nummer für zehn Jahre gesperrt wird. Das heißt: Der Autobesitzer erhält auch einen neuen Fahrzeugbrief und -schein. Je nach Zulassungsstelle und Aufwand ist mit Kosten zwischen 75 und 100 Euro zu rechnen.
Bei der ganzen Lauferei sollte man nicht vergessen, die Versicherung zu informieren. Denn kommt es mit dem gestohlenen Kennzeichen zu einem Unfall, könnte der Schaden erst einmal über Ihre Autoversicherung abgerechnet werden.
Kompliziert wird es, wenn ein Nummernschild bei der Urlaubsfahrt im Ausland verloren geht. Auch hier ist unverzüglich die dortige Polizei einzuschalten. Fehlen beide Schilder, darf das Auto im Ausland auch nicht mehr gefahren werden. In diesem Fall bleibt oft nur der Rücktransport per Autozug oder Hänger. Reicht die Zeit noch aus, sollte man einen Bevollmächtigten bestimmen, der mit den nötigen Unterlagen die sogenannte Umkennzeichnung erledigt und die neuen Schilder zum Ferienort sendet.
Übrigens: Nachgemalte Kennzeichen sind nur eine Notlösung, die nicht jeder ausländische Polizeibeamte akzeptiert, auch wenn eine Bescheinigung seiner Kollegen den Verlust oder Diebstahl bestätigt.
Diese Unterlagen verlangt das Amt
• Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung gegebenenfalls Vollmacht einschließlich Ausweis des Vollmachtgebers
• Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie (bei Firmen)
• Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
• schriftliche Einwilligung und Personalausweis der Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
• Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
• Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
• falls noch vorhanden: das zweite Kennzeichen
• Diebstahlanzeige
• eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Kennzeichen
• letzter HU-Bericht