Vorder Sitze ausbauen
Hallo. Da ich jetzt Sitze mit Sitzheizung bekommen habe, wollte ich die alten ausbauen und die anderen einbauen. Nun mal eine frage. Muß ich auf was bestimmtes achten und was ist das für ein kabel unter dem Fahrersitz? Hab schon ein wenig bei goggle geschaut aber nicht viel darüber gefunden. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen.
20 Antworten
So , Sitze getauscht. Ohne Batterie abzuklemmen. Ohne probleme geklappt. Und die Sitzheizung funktioniert auch
Habe die Batterie nur vorsichtshalber abgeklemmt.
Zitat:
Original geschrieben von Speedy-07
Muß ich auf was bestimmtes achten....?
Ja.
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.
Daher bleibt hier im Grunde genommen nur die Möglichkeit, die Arbeiten in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.
haha... da ist ja der spammer wieder... hab mich schon gewundert wie lange es dauert, bis copy-und paste wieder zuschlägt.
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