vor gericht alter des zahnriemens nachweisen
haben ein auto vom händler gekauft das einen neuen zahnriemen haben sollte , da sich im nachhinein aber rausgestellt hat das alles gelogen war was der händler uns erzählt hat vermuten wir das der wagen keinen neuen zahnriemen hatt. das vermute ich allein schon deswegen das ein paar schrauben die für den zahnriemen wechsel gelöst werden müssen verdreckt sind und wenn da vor 200km jemand einen schraubenschlüssel angesetzt hätte der dreck abgescharbt sein müsste. (der zahnriemen sollte laut händler am selben tag gewechselt worden sein an dem wir den wagen gekauft haben)
und um das vor gericht nachzuweisen brauchen wir bestimmt einen gutachter der das alter, oder die laufleistung des zahnriemens bestätigt?
kann man das überhaubt nachweisen?
wieviel würde das kossten da wir ja erstmal in vorkasse treten müssten bis es zur verhandlung kommt?
würde es sich überhaupt lohnen wenn auch ohne die sache mit dem zahnriemen klar ist das der händler den wagen zurücknehmen muss?
und was mich auch noch interesiert, bekommen solche leute mal irgendwan eine sperre, oder ein verbot ihren beruf als händler weiter auszuüben wenn sie nur betrügen, oder können die immer so weiter machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bonzenjunge87
ertmal dankeschön für die vielen antworten.der händler hat es nur gesagt, und es lag ein lehrer kartong von einem zahriemen auf dem beifahrersitz. (das sollte wohl als angeblicher beleg dienen) ach ja, und wir waren zu drit als wir ihn gekauft haben, also 3 zeugen. (es handelt sich um einen citoen jumper BJ:2000)
der händler hat uns mündlich versichert das für den tüv nur hinten ein stoßdämpfer gewechselt werden müsste,(2 neue Stosßdämpfer wollte uns der händler mit der post schicken, steht auch im kaufvertrag, hat er aber nie gemacht) 2wochen danach sind wir beim tüv gewesen der 10 gravierende mängel festgestellt hat. der tüv mann meinte auch das die reperaturkossten den fahrzeug wert übersteigen würden.
alleine deswegen muss er das auto schon zurück nehmen!(die sache liegt schon beim anwald)
also würde es sich wohl nicht lohnen jetzt noch was wegen dem zahnriemen zu unternehmen?
aber was machen denn dann die armen schüler nun??????
wenn ihr armer lehrerkartong bei dir rum liegt???
24 Antworten
Das war halt der erste bus den wir von einem Händler gekauft haben, und da es ja Gesetze gibt die einem Händler verbieten so ein Wagen zu verkaufen, und ein Händler ja 1 Jahr Garantie auf die Autos geben muss. Dachten wir wir weren auf der sicheren Seite. Hatten vorher schon 3 Busse von privat gekauft die die alle älter als 20 Jahre wahren und die waren alle in Ordnung. Naja jetzt bin ich schlauer
Es gibt Gesetzlich keine Garantie, auch nicht bei der Herstellergarantie.
Die Garantie ist immer eine Freiwillige Sache und es gibt hier keine Einschränkung bezüglich der Dauer. Ein Hersteller bestimmt hier selber wie und bis wann er Garantie geben möchte.
Das was du meinst ist die Sachmängelhaftung bzw. die Gewährleistung und das ist ganz was anderes als eine Garantie. Die Sachmängelhaftung ist für 1 Jahr für Gebrauchtfahrzeuge Gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Gewährleistung wird nur gewährleistet, dass sich der Wagen zum Zeitpunkt des Verkaufs Technisch und Verkehrssicher war. Das heißt wird im Nachhinein ein Defekt festgestellt das zum Zeitpunkt des Kaufes schon bestand muss der Verkäufer nachbessern. Er muss hierzu aber auch die Gelegenheit bekommen. Einfach Reparieren und dann mit der Rechnung daher kommen geht nicht.
Verschleißteile fallen weder unter Garantie noch unter Gewährleistung, wenn sie erst nach dem kauf kaputt gehen und zum Zeitpunk des Kaufes noch in Ordnung oder noch in der Verschleißgrenze lagen.
Das mit dem Zahnriemen ist das selbe, nur handelt es sich bei dir um Artistische Täuschung.
Bei einer Gebrauchtwagengarantie die man separat mit abschließen kann ist das selbe, wobei diese meistens nicht die komplette Reparaturkosten übernehmen. Verschleißteile werden hier auch nicht übernommen.
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sorry, habe garantie mit gewährleistung verwechselt, ich meinte eigendlich gewährleistung.
sachmagelhaftung, mir ist dieses wort nicht mehr eingefallen.
der tüv (hessen) mann hat gesagt wir sollen dem händler mal das word sachmangelhaftung mitteilen.
hatten wir auch gemacht, darauf hin hatte der händler gesagt ja kein problem er holt das auto nächst woche ab. dan hatte der händler ne woche später angerufen(wundert mich das er das uberhaupt gemacht hat) und behauptete er wer GERADE eine woche in holland und könnte das auto deswegen noch nicht abholen. ruft aber mit ner deutschen festnetznummer an.
das war dan der punkt wo wir ihm gesagt haben das er uns ja eh nur verarscht weil er behauptet in holland zu sein aber mit ner deutschen festnetz nummer anruft und wir ihm noch 2 wochen zeit geben das auto abzuholen ansonsten gehen wir dan zum anwalt, daraufhin meinte der händler nur, sollen wir doch machen, das würde ja ehwig dauern bis das durch ist.
gestern hat es bei uns häftig geregnt, der fahrersitz ist komlet nass, der boden von fahrertür bis beifahrersitz stehen fützen, hinten neben der siebetür auch eine 150cm mal 50 cm grose fütze.
immer neue überrachungen...
und vor 2 jahren war das fahrzeug noch ein servis wagen von citroen.
Tipp, gehe zum ADAC und lass dir einen Gebrauchswagencheck machen, damit du was schriftlich in der Hand hast, dann hoffe ich das du Rechtsschutz hast und gibst alles dein Anwalt.
Hier könnt Ihr mit dem Anwalt drauf bestehen dass er den Wagen wieder zurück nimmt.
Wenn andere Mängel vorhanden sind, dann ist der Zahnriemen nur Nebensache, erwähnt es aber trotzdem, auch wenn ihr es nicht beweisen könnt.
Es seiden der TÜV-Man wo du gewesen bist hat es dir schriftlich mitgegeben, dann brauchst du nicht zum ADAC, es sollte aber selbst dann ein Gutachten sein.
wir haben vom tüv eine mängelliste die man bekommt wenn man nicht durch kommt.
(ne woche vorher gekauft mit den worten für tüv muss nur der stoßdempfer gewechselt werden und eine woche später hätte der tüv den wagen fast stillgelegt.)
das mit anwald macht alles meine mutter, die hat aber glaube ich eine rechtschutzversicherung.
wir verdienen eh so wenig das wir den anwald nicht selber bezahlen müssen.
Es hängt davon ab was in den Bedingungen der Rechtschutzversicherung steht.
Sollte sich bei euch um keinen Familienrechtschutz handeln, bzw. du nicht mit versichert bist aber als Käufer im Vertrag stehst wird deine Mutter nicht viel ausrichten können.😉
@Bonzenjunge87, du sprichst von Gerichtskostenhilfe die man beantragen kann.
Lies dir hier das kleingedruckte durch.
Ein Bekannter hat dieses mal in Anspruch genommen und er ist auch davon ausgegangen dass er nichts zahlen müsste. Was er aber übersah war, dass diese Kosten nur Darlehnsweise gewährt wurden.
Er hat dann vors Arbeitsgericht recht bekommen und er ist davon ausgegangen dass er diese nicht mehr zurück zahlen zu müsste. Der Anwalt hatte die Kostenübernahme vor der Klage zwar mit angegeben, aber nach der Klage vergessen diese vom Gegner einzuholen und so bekamen er 1 Jahr später ein Schreiben ob er nun dazu in der Lage ist diese 2500 Euro zu bezahlen. Das geht insgesamt 4 Jahre wo sie jedes Jahr prüfen ob man bezahlen kann.
Hätte er vor Gericht nicht recht bekommen hätten sie trotzdem jedes Jahr geprüft ob man zahlen kann, da die Kosten hier auf einem sitzen bleiben.
Ist so ein Citroen Jumper nicht eher was fürs Gewerbe? Bist Du Dir sicher, dass Du den Wagen privat gekauft hast? Ansonsten gibts nämlich zumindest keine Gewährleistung...
Auch die anderen Dinge erscheinen mir als eher schwer durchsetzbar. Zumindest nicht zu vertretbaren Kosten. Und obs für sowas Gerichtskostenbeihilfe gibt, bezweifle ich.
VG
Markus