Vor der Polizei abhauen!!!

MBK

Hallo,
Mich würde mal interessieren was für eine Strafe es gibt wenn ich, mit meinem Motorrad vor der Polizei ne fliege mach. Ich weiß das sowas verboten ist und ich habe auch nicht die absicht sowas zu tun mich würde es halt nur interessieren womit man rechen muss.
Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Was das im Yamaha - Forum zu suchen hat, weiß ich auch nicht. Ich klingel mal nem Mod, dass er das in den Bikertreff verschiebt.

Aber zu dem Thema muss ich mich einfach äußern, quasi als Betroffener.

Nehmt es mir nicht übel Leute, aber es gibt selten soviel Unsinn zu lesen, wie bei solchen Themen.
Sogar von Fahrerflucht war hier zu lesen, ich weiß nicht wer's war, er verzeihe mir meine Ausdrucksweise, aber das ist nun absoluter Quark. Irgendeiner schrieb gar was von einem "9mm Loch" und ich glaube der meinte die Mündung einer Dienstwaffe. Wir sind doch nicht im Wilden Westen und Wyatt Earp ist lange tot..

Der TE wollte wissen, was ihm passiert, wenn er vor der Rennleitung die Biege macht. Was soll ihm denn passieren ? Ich habe nirgends gelesen, dass er was angestellt hat, oder dass man ihm Haltezeichen gab. Also was wirft man dem "Flüchtenden" vor ? Zu flüchten ?

Wusstet ihr, dass das Ausbrechen aus dem Gefängnis nicht strafbar ist ? Das Grundrecht auf Freiheit ist so hoch angesetzt, dass es dafür keine Strafvorschrift gibt. Ich darf keinen Wärter abmurksen und wenn ich eine Tür eintrete ist das Sachbeschädigung. Aber die Flucht selbst ist nicht strafbar.

Gesetzt der Fall, die "grüne Minna" fährt hinter dem TS her und er hat - aus welchen Gründen auch immer- null Bock auf Kontrolle und gibt Stoff...

Gut, ganz langsam. In unserem Rechtsstaat gilt mal grundsätzlich: Keine Strafe ohne Gesetz. Gegen welches Gesetz wird denn verstoßen, wenn ich plötzlich den Hahn aufmache und dem Auge des Gesetzes entwische ? Gegen gar keins. Wenn ich dabei zu schnell fahre, verstoße ich gegen § 3 StVO. Was aber bewiesen werden muss ... Messung oder Vergleich durch Hinterherfahren. Wenn die Polizei natürlich bis Tempo 180 hinten dran bleibt, wirds wohl die Lizenz kosten, auch nach einem saftigen Toleranzabzug bleibt da genug übrig.

Anders sieht das aus, wenn die Polizei ein Haltezeichen gegeben hat. Kelle, "Bitte folgen" oder "Stop Polizei" sind zu befolgen. Auch die hochgehaltenen Hand reicht. Und auch das nur weil es eben in einem Gesetz steht. Nämlich in § 36 Abs. 1 STVO (die immer i.V.m. § 24 StVG gesehen werden muss).
Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld um 50 Euro und 3 Punkte, kann sein, dass das mittlerweile auf 75 und 4 Punkte angehoben wurde. Kannst Du selbst nachschlagen (google: Bußgeldkatalog)

"Fahrerflucht"... ich sagte eingangs, dass das Unfug ist. Diese Rechtsvorschrift gibt es nicht. Man darf vor allem flüchten und dabei fahren. Vor der Polizei, vor der Schwiegermutter, der Ehefrau...

Was man nicht darf, ist sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dazu brauchts aber erst einen Unfall. Wer hier "Fahrerflucht" begeht, macht sich nach § 142 StGB strafbar.

Wer nach einem Bankraub flüchtet und dabei ein Auto oder Motorrad benutzt, begeht keine Fahrerflucht. Er hat einen Raub oder eine räuberische Erpressung begangen. Das Fahrzeug ist genauso Tatmittel, wie eine Waffe, nur dass letztere strafverschärfend wirkt, genauso wie etwaige Folgen.
Allerdings: Hat man eine Straftat mit einer bestimmten Rechtsfolge (z.B 1 Jahr Mindest-Freiheitsstrafe) begangen, können die Voraussetzungen für den polizeilichen Schußwaffengebrauch vorliegen, der in den Ländergesetzen geregelt ist. Vereinfacht: Wer einfach nicht kontrolliert werden will und mir davon fährt, dem muss ich eben nachschauen. Beim flüchtenden Bankräuber wird auf die Reifen geballert, auch wenns ein Motorrad ist und er damit dann auf die Fresse fällt.

Soweit mal das Rechtliche, das musste ich loswerden, nach diesen haarsträubenden Thesen, die da verbreitet werden.

Jetzt mein persönlicher Tipp: Ich würde es unbedingt lassen. Früher oder später haben sie Dich am Arsch. Und dass ein Foto vom Mopped oder wenigstens das Kennzeichen im Revier die Runde macht, Halteranschrift und Name geläufig sind, ist sehr wahrscheinlich. Der sammler ist seit 33 Jahren bei der Rennleitung tätig. Und auch ihm ist der Eine oder Andere mal durch die Lappen gegangen. Aber seid versichert: Gekriegt haben wir noch jeden. Irgendwann. 😁

Mannmann, ich schreibe hier schon wieder halbe Abhandlungen...🙄

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Ich hab das ganze noch mal mit meinen 2 Bekannten bei der Polizei erörtert. Bei uns in der Region hat die Polizei definitv keine Zeit, sich Stundenlang vor eine Haustür zu stellen und auf einen Motorradfahrer zu warten, weil dieser mal abgehauen ist.

Da gibt es schwerwiegendere Rechtsdelikte die wichtiger sind. Wenn einer immer wieder Auffällig wird gibt es da viel bessere Mittel. Geht los mit Fahrtenbuch und endet mit einer MPU. Dafür brauchs nur wenige auffälligkeiten und schon schlägt die Fahrerlaubnisbehörde los.

Gruß Frank

Ganz abgesehen davon, dass dies eines der dämlichsten Themen ist, die ich je über mich ergehen lassen mußte, was hat es im Yamaha Forum zu suchen????????

Hi Jungs,

solange Du nichts angestellt hast (vorbestraft, Wiederholungstäter, Banküberfall, Unfall mit Fahrerflucht u. Verletzten, Alkohol etc.) denke ich nicht, dass es Dir schlimm ergeht !
Da reicht ein Gutachten vom Arzt, dass Du Angstzustände hast und deshalb geflohen bist - des weiteren brauchst Du einen guten Anwalt, der dem Richter klarmacht, dass Du ein 'ordentlicher Kerl' bist, der noch nie aufgefallen ist etc. etc. etc.

ich seh das nicht so ernst......

Was das im Yamaha - Forum zu suchen hat, weiß ich auch nicht. Ich klingel mal nem Mod, dass er das in den Bikertreff verschiebt.

Aber zu dem Thema muss ich mich einfach äußern, quasi als Betroffener.

Nehmt es mir nicht übel Leute, aber es gibt selten soviel Unsinn zu lesen, wie bei solchen Themen.
Sogar von Fahrerflucht war hier zu lesen, ich weiß nicht wer's war, er verzeihe mir meine Ausdrucksweise, aber das ist nun absoluter Quark. Irgendeiner schrieb gar was von einem "9mm Loch" und ich glaube der meinte die Mündung einer Dienstwaffe. Wir sind doch nicht im Wilden Westen und Wyatt Earp ist lange tot..

Der TE wollte wissen, was ihm passiert, wenn er vor der Rennleitung die Biege macht. Was soll ihm denn passieren ? Ich habe nirgends gelesen, dass er was angestellt hat, oder dass man ihm Haltezeichen gab. Also was wirft man dem "Flüchtenden" vor ? Zu flüchten ?

Wusstet ihr, dass das Ausbrechen aus dem Gefängnis nicht strafbar ist ? Das Grundrecht auf Freiheit ist so hoch angesetzt, dass es dafür keine Strafvorschrift gibt. Ich darf keinen Wärter abmurksen und wenn ich eine Tür eintrete ist das Sachbeschädigung. Aber die Flucht selbst ist nicht strafbar.

Gesetzt der Fall, die "grüne Minna" fährt hinter dem TS her und er hat - aus welchen Gründen auch immer- null Bock auf Kontrolle und gibt Stoff...

Gut, ganz langsam. In unserem Rechtsstaat gilt mal grundsätzlich: Keine Strafe ohne Gesetz. Gegen welches Gesetz wird denn verstoßen, wenn ich plötzlich den Hahn aufmache und dem Auge des Gesetzes entwische ? Gegen gar keins. Wenn ich dabei zu schnell fahre, verstoße ich gegen § 3 StVO. Was aber bewiesen werden muss ... Messung oder Vergleich durch Hinterherfahren. Wenn die Polizei natürlich bis Tempo 180 hinten dran bleibt, wirds wohl die Lizenz kosten, auch nach einem saftigen Toleranzabzug bleibt da genug übrig.

Anders sieht das aus, wenn die Polizei ein Haltezeichen gegeben hat. Kelle, "Bitte folgen" oder "Stop Polizei" sind zu befolgen. Auch die hochgehaltenen Hand reicht. Und auch das nur weil es eben in einem Gesetz steht. Nämlich in § 36 Abs. 1 STVO (die immer i.V.m. § 24 StVG gesehen werden muss).
Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld um 50 Euro und 3 Punkte, kann sein, dass das mittlerweile auf 75 und 4 Punkte angehoben wurde. Kannst Du selbst nachschlagen (google: Bußgeldkatalog)

"Fahrerflucht"... ich sagte eingangs, dass das Unfug ist. Diese Rechtsvorschrift gibt es nicht. Man darf vor allem flüchten und dabei fahren. Vor der Polizei, vor der Schwiegermutter, der Ehefrau...

Was man nicht darf, ist sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dazu brauchts aber erst einen Unfall. Wer hier "Fahrerflucht" begeht, macht sich nach § 142 StGB strafbar.

Wer nach einem Bankraub flüchtet und dabei ein Auto oder Motorrad benutzt, begeht keine Fahrerflucht. Er hat einen Raub oder eine räuberische Erpressung begangen. Das Fahrzeug ist genauso Tatmittel, wie eine Waffe, nur dass letztere strafverschärfend wirkt, genauso wie etwaige Folgen.
Allerdings: Hat man eine Straftat mit einer bestimmten Rechtsfolge (z.B 1 Jahr Mindest-Freiheitsstrafe) begangen, können die Voraussetzungen für den polizeilichen Schußwaffengebrauch vorliegen, der in den Ländergesetzen geregelt ist. Vereinfacht: Wer einfach nicht kontrolliert werden will und mir davon fährt, dem muss ich eben nachschauen. Beim flüchtenden Bankräuber wird auf die Reifen geballert, auch wenns ein Motorrad ist und er damit dann auf die Fresse fällt.

Soweit mal das Rechtliche, das musste ich loswerden, nach diesen haarsträubenden Thesen, die da verbreitet werden.

Jetzt mein persönlicher Tipp: Ich würde es unbedingt lassen. Früher oder später haben sie Dich am Arsch. Und dass ein Foto vom Mopped oder wenigstens das Kennzeichen im Revier die Runde macht, Halteranschrift und Name geläufig sind, ist sehr wahrscheinlich. Der sammler ist seit 33 Jahren bei der Rennleitung tätig. Und auch ihm ist der Eine oder Andere mal durch die Lappen gegangen. Aber seid versichert: Gekriegt haben wir noch jeden. Irgendwann. 😁

Mannmann, ich schreibe hier schon wieder halbe Abhandlungen...🙄

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Was'n nu los ? Alle sprachlos geworden ?😕
Sorry, wollte niemanden "erschlagen" nur mal ein paar Dinge zurecht rücken...🙁

Schon gut moppedsammler, alle anderen kümmern sich um die wirklich wichtigen Sachen!!!!😉

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Schon gut moppedsammler, alle anderen kümmern sich um die wirklich wichtigen Sachen!!!!😉

😁 Flüchtet er noch oder haben se nen schon 😁

Gestern kam im TV Verfolgungsjagd mit 220 auf der Bahn mit tödlichem ausgang.
Fahrer 29 und wie sollte es sonst sein, ohne Fahrerlaubnis..........

Rennfahrer leben gefährlich 🙂

1.) nein, es ist kein fake.
2.) nein, es konnte nicht nachgewiesen werden wer fuhr.

zu dem thema kann ich eine kleine geschichte beitragen, die sich so schon einmal zugetragen hat.

mein bro war auf seiner CBR unterwegs und donnerte so durch eine schmale strasse in unserem örtchen. tja die rennleitung hatte gerade einen pkw fahrer zur allgemeinen kontrolle rausgezogen, als sie ihn schon hörten (jedoch noch nicht sahen). naja mein bro näherte sich (ohne die netten herren selber sehen zu können, da sich diese hinter einem hausvorsprung abgetarnt hatten) mit etwas höherem tempo😮 ... als dann der nette herr von der rennleitung auf die strasse sprang um ihn anzuhalten.

der polizist hatte jedoch nicht mit dem tempo meines bro gerechnet, so das er viel zu spät in position stand, um für meinen bro rechtzeitig erkennbar zu sein. das einzige was der nette herr noch tuen konnte, war mit der faust hinterher zu fluchen (war im rückspiegel wohl zu sehen)

hinterherfahren wäre nicht möglich gewesen, da beide herren beamte erst hätten ins auto springen müssen ... ausparken ... losfahren ... naja jedenfalls viel zu spät in die gänge gekommen wären!

in solch einer situation würde ich mal sagen glück gehabt moppedfahrer!!! in manch anderer situation würd ich tunlichst von abraten sich auf spielchen mit der rennleitung einzulassen. erstens könnte es das eigene oder ein anderes leben unnötig gefährden und zweitens wird es nur unnötig teurer!

wollte damit eigentlich nur sagen, abhauen vor den herren vom amt ist sehr sehr sehr situationsabhängig. wenn die sich bereits auf evt. flüchtende fahrer eingestellt haben z.b. mit einem pol.motorrad oder auto, welches schon in fahrtrichtung mit einem beamten besetzt bereit steht, oder die auch gern genutzte variante an der nächsten kreuzung einfach dicht zu machen in solchen fällen. -> sinnlos also!!!

es würde zum beispiel bei einer späteren ahndung des sachverhalts (sofern man geschnappt wurde) immer eine wesentliche rolle spielen, ob der moppedfahrer vorsätzlich oder fahrlässig geflüchtet ist. vorsätzlich wäre klar dann der fall, wenn der biker eindeutig und lange genug die anhaltezeichen des p-beamten sehen konnte, bzw. wenn er sogar noch um den auf der fahrbahn stehenden beamten drumherum fahren musste. fahrlässiges fliehen wäre wohl dann der fall, wenn nur in bruchteilen von sekunden (also im vorbeifahren, bzw. beim blick in den rückspiegel) eine mögliche anhalteabsicht des p-beamten nicht eindeutig erkennbar gewesen war. und umzudrehen, in solch einem fall, nur um zu erfahren ob der was von einem wollte, würde ich im zweifel auch nicht unbedingt tuen - schließlich braucht man sich nicht unnötig selber einer verdächtigung auszusetzen😉

Wer oder was ist bitte ein "bro"?!? 😕

...n BROther?! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Trollaxt


...n BROther?! 😉

Aha.... und warum schreibt man dann nicht einfach "Bruder"?!? Sind die 6 Buchstaben schon zu lang? Falls ja, warum schreibt man dann nicht "bru" (für "Bruder"😉. Na ja, das wäre wohl wieder zu deutsch und damit zu uncool 🙄

Ach Leute, ihr schafft es doch immer wieder, dass ich mich mit meinen zarten 28 Jahren manchmal schon vieeeel zu alt finde. 😁

Und ich stelle mit entsetzen an solchen Beispielen fest, wie selbst ich schon beginne, dieses "denglisch" unserer deutschen Jugend zu verabscheuen.... 😰

Zitat:

Original geschrieben von Trollaxt


...n BROther?! 😉

P.S.: Trotzdem danke, dass du es einem "alten Gruffti" wie mir erklärt hast 🙂

Zitat:

Original geschrieben von masvha



Zitat:

Original geschrieben von Trollaxt


...n BROther?! 😉
Aha.... und warum schreibt man dann nicht einfach "Bruder"?!? Sind die 6 Buchstaben schon zu lang? Falls ja, warum schreibt man dann nicht "bru" (für "Bruder"😉. Na ja, das wäre wohl wieder zu deutsch und damit zu uncool 🙄
Ach Leute, ihr schafft es doch immer wieder, dass ich mich mit meinen zarten 28 Jahren manchmal schon vieeeel zu alt finde. 😁
Und ich stelle mit entsetzen an solchen Beispielen fest, wie selbst ich schon beginne, dieses "denglisch" unserer deutschen Jugend zu verabscheuen.... 😰

Ich verstehe Deine Abneigung gegen Denglisch durchaus und teile sie - aber WAS steht unter Deinem Avatar?

mir gehen diese "begrifflichkeiten" auch auf die nerven, aber ich bekomms mit meinen gruftigen fast 40 lenzen immerhin noch übersetzt...liegt schahrweinlich am jugendlichen umgang, den ich pflege... 😉

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