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Vor Absolvierung des Besonderen aufbauseminars 2 A Verstoße in Probezeit, was nun ?

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 19:49

Hallo, ich wurde im Februar 2019 bei einer trunkenheitsfahrt angehalten während der Probezeit, also muss ich ein besonderes aufbauseminar absolvieren. Vor der Anordnung zum Aufbauseminar wurde ich im November und Januar mit 22 und 24km/h außerorts geblitzt (beides Tempolimit 60kmh auf der Autobahn).ich wurde auch über rot geblitzt im Dezember, bin dann stehen geblieben für 2 Sekunden, und dann weitergefahren und dann hat’s wieder geblitzt. Im Internet steht drin das man vor der Anordnung bzw. Absolvierung des aufbauseminars bei Punktdelikten die Punkte in Flensburg angerechnet werden und sonst nix. Wie sieht das Jetzt aus ? Muss ich meinen Führerschein abgegeben ? Werden die Punkte in Flensburg angesammelt und ich muss erstmals nur das aufbauseminar absolvieren? Ich bin ja theoretisch noch in der 1. Maßnahme während der Probezeit, dem Aufbauseminar. Wenn ich nach dem Aufbauseminar nochmal ein Punkt kriege wird eine verkehrspsychologische Beratung angeordnet und nach dieser Beratung wird der Lappen entzogen sollte noch ein punkteverstoss kommen hab ich das so richtig verstanden ?

Beste Antwort im Thema

Wenn ich richtig gerechnet habe, sind es dann aktuell 6 Punkte.

Für die rote Ampel (mehr als 1Sek) gibts 1 Monat und für die erste Trunkenheitsfahrt ebenso 1 Monat. Sofern bei beiden keine Gefährdung etc.

Es könnte jedoch sein, dass die dich als ungeeignet zum Führen von KFZ abstempeln, da du in der kurzen Zeit doch erhebliche Strafen gesammelt hast. Dann darfst du nie wieder Auto fahren.

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Zitat:

@BigMo6363 schrieb am 6. Februar 2020 um 22:07:23 Uhr:

Die beiden A Verstoße, jeweils 1 Punkt (2.5 Jahre bis Verjährung) ich war jedoch beide Male nicht der Halter des Fahrzeugs. Bei dem einen punkteverstoss kann ich eine andere Person angeben da das Bild nicht scharf ist und der scheibenwischer auf kinnhöhe ist und ihn somit teils abdeckt.

zu der Haltergeschichte: na und?? Du bist gefahren

zu der 2. Sache (biste jetzt gefahren oder nicht?) verkneif ich mir mal jeglichen Kommentar, wird eh nur missverstanden bzw. gleich sanktioniert.

Es gibt wesentlich schärfere Bilder als die kleine Bildkopie die mitgeschickt wird. Da sollte man sich nicht täuschen lassen.

Trotzdem kann er ne andere Person angeben wenn die mitspielt.

und, schon post bekommen?

Ich kann mir gut vorstellen das sich die Behörde fragen wird, ob Du dafür geeignet bist, einen PKW zu führen.

Hoffentlich hast du nicht am falschen Ende gespart und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ein Anwalt sooltest Du unbedingt an deiner Seite haben.

Ein Fahrverbot wird wohl nicht zu vermeiden sein.

Aber gleich Lebenslang, mal den Ball flach halten.

Geh in dich, und überlege dir was du für einen Grund angeben könntest was deine wiederholten Verstöße, einigermaßen, erklärt.

Vielleicht sind die PS zu hoch und du kannst die Beschleunigung schlecht einschätzen

Dann wäre es ein strafmilderndes Argument für den Richter wenn Du erklärst jetzt ein Auto mit 90 PS , statt 180PS, zu fahren .

Es wird gerne gesehen wenn sich der Delinquent mit der Sache auseinander setzt und sich hinein horcht, wo die eigenen Ursachen liegen.

Vielleicht kannst du von Dir aus schon mal in Vorleistung gehen und ein Aufbauseminar etc machen.

Kostet vielleicht Geld aber zeigt,

dass Du dich selbst bemühst.

 

 

 

 

 

 

 

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