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Von privat gekauftes Auto mit welchem Kennzeichen abholen?

Themenstarteram 8. August 2014 um 17:48

Hallo

Ich möchte ein von mir gekauftes Auto bei einem privaten Verkäufer welches schon von diesem selbst abgemeldet ist, abholen (aus einem anderen Zulassungsbezirk als meinem).

Ich selbst habe (noch) einen zugelassenen PKW, den ich aber erst danach veräußern will.

Wie muss ich vorgehen?

Kann ich es bei meiner Zulassungsstelle bzw. es mit meiner KFZ-Vers. gleich im vor raus so regeln, dass ich dieses „neue“ Auto mit meinen jetzigen KFZ-Schildern abholen kann?

Oder muss ich erst Überführungskennzeichen kaufen?

Bzw. was wie sonst?

mfG

 

 

 

 

 

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Hast du den Fahrzeugbrief der Neuanschaffung schon zur Verfügung?

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Hast du den Fahrzeugbrief der Neuanschaffung schon zur Verfügung?

Themenstarteram 8. August 2014 um 18:03

Ich gehe FIKTIV davon aus, das ich ihn beim (BAR)-Kauf bekomme

(um den Thread hier schneller weiter zu führen).

Was wäre wenn es so ist?

Was wäre, wenn nein?

Danke

Lass Dir von Deiner Versicherung eine eVB mit Kasko (Teil/Voll) geben, lass Schilder machen und hol die Karre ab. Die Kosten werden im neuen Vertrag verrechnet.

Das bisherige und das zukünftige Fahrzeug können ein paar Wochen parallel auf den selben Versicherungs-Vertrag laufen.

Zwei Autos mit einem AKZ gleichzeitig geht nicht.

Du kannst also Deinen alten Wagen am Tag vor der Abholung abmelden. Wenn Du den Brief des neuen Wagens schon hast, kannst Du den schon zulassen und dann mit den Kennzeichen abholen.

Hast Du den Brief nicht, holst Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen und meldest danach an.

Themenstarteram 8. August 2014 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zwei Autos mit einem AKZ gleichzeitig geht nicht.

In den Medien war doch mal die Rede, sein altes Kennzeichen mitnehmen zu können, zu seinem neuen PKW.

Also „übertragen“ und nicht gleichzeitig für mehrere PKW.

Hab da vielleicht auch was falsch verstanden…

 

Im Prinzip richtig, aber zwei Autos mit einem AKZ geht - das allseits beliebte Wechselkennzeichen. Bräuchtest aber einen Stellplatz auf Privatgrundstück.

Kläre vorher mit Deiner Versicherung ab, was Dich das nebeneinander von zwei Fahrzeugen kostet. Die Kfz.-Steuer fällt ab Zulassung bis Abmeldung an. Bei zwei zugelassenen Autos also auch zweimal.

Wenn Du einen Stellplatz auf privatem Grundstück hast, kannst Du ja den Neuen mit Kurzzeitkennzeichen abholen, dort abstellen und erst nach dem Verkauf Deines Fahrzeuges anmelden. Oder halt mit Wechselkennzeichen.

Themenstarteram 8. August 2014 um 19:08

Ich könnte doch in meinem (abgeschlossenen) Tiefgaragenstellplatz im MietsHaus der zur Mietwohnung gehört, ein Auto ohne Kennzeichen vorübergehend parken. (da auch schon so gesehen.)

Lt. Wikipedia, kostet ein Kurzzeitkennzeichen für max. 5 Tage bundeseinheitlich insgesamt 13,10 Euro.

Ich finde jetzt schnelle nicht den Preis für ein Wechselkennzeichen.

Das bräuchte ich ja dann nur bis mein „alter“ PKW „weg“ ist.

Wenn ein Wechselkennzeichen genauso viel kostet wie ein normales für Neuzulassung, könnte man doch erstmal ein Wechselkennzeichen machen lassen und das nach der „Überführung“ nur für seinen EINEN neuen PKW nutzen!?

Betrügen würde man da ja niemanden!

Aber das wird wohl an gesetzlichen Formalitäten, oder am Preis scheitern?

Zu den 13,10 kommen Versicherung + Schilder drucken.

Ein Wechselkennzeichen ist dafür kaum die richtige Lösung. Du willst doch nicht längerfristig zwei Fahrzeuge nebeneinander halten, sondern nur den kurzen Zeitraum zwischen Abmeldung und Anmeldung bei einem Fahrzeugwechsel überbrücken.

Das Wechselkennzeichen dürfte zudem teurer sein. Kennzeichen 40 EUR plus KFZ Steuer für beide Autos usw.

Da ist ein Kurzzeitkennzeichen die richtige Wahl. Frag Deinen Versicherer, ob er die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen anrechnet, wenn Du den Wagen danach bei ihm richtig versicherst. Das ist üblich und dann kostet Dich das Kennzeichen noch einen Appel und ein Ei.

Themenstarteram 8. August 2014 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das Wechselkennzeichen dürfte zudem teurer sein. Kennzeichen 40 EUR plus KFZ Steuer für beide Autos usw.

Ja auch gerade gelesen + Zulassungsgebühr ca. 65 Euro.

 

Die Zulassungsgebühr kannst nicht ganz rechnen, denn bei einer "normalen" Zulassung zahlst Du ja auch was dafür.

hier stellt sich noch nur die Frage, ob das alte Kennzeichen übernommen werden soll oder nicht,

wenn nein - das neue Fahrzeug anmelden und mit dem neuen Kennzeichen abholen, Falls Papiere noch nicht vorhanden, mit Kurzzeitkennzeichen abholen un dann anmelden.

 

Soll das alte Kennzeichen beibehalten werden helfen hier nur Kurzzeitkennzeichen.

Wechselkennzeichen sind für diesen Fall absoluter Blödsinn, da das zweite Fahrzeug in relativ kurzer Zeit entfällt.

Themenstarteram 8. August 2014 um 21:34

… ein paar alte Schilder von einem alten von „früher“ (aber schon mit EU-Kennzeichen) aus der Garage dran… und dann gemächlich über Umwege bzw. Schleichwege…nach Hause und dort neu anmelden…

...oh sch...., was war das denn jetzt... , sorry-"SCHERZ":confused:, bekomme PN? :rolleyes:

Gaaaaanz schlechte Idee.

Dann fährst Du ohne Versicherungsschutz und begehst eine Straftat. Klick mich SOFORT

Warum machst Du nicht, was ich oben geschrieben habe, statt hier irgendwelche "lustige" Lösungen zu erfinden :confused:

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