ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vom Versicherer gekündigt - Pflicht zur Angabe?

Vom Versicherer gekündigt - Pflicht zur Angabe?

Themenstarteram 20. April 2017 um 13:59

Mein Versicherer hat mich nach einem Kaskoschaden gekündigt.

Daher bin ich auf der Suche nach einer neuen Versicherung.

Beim Abschluss einer neuen muss man ja öfters (oder immer?) angeben, ob der alte Versicher einen gekündigt hat oder ob man selbst gekündigt hat.

An was ist nun die Frage gebunden?

An die SF-Klasse des gekündigten Vertrag?

An das Fahrzeug des gekündigten Vertrag?

An den VN selbst?

Ich danke vorab für eure Antworten :)

Ähnliche Themen
22 Antworten

@TE

Wegen eines Kaskoschadens kann der Kaskovertrag von beiden Seiten gekündigt werden. ;) Die Haftpflicht sollte davon nicht berührt sein. Die weiteren Gedanken bastelst Du mal selbst zusammen. :)

Themenstarteram 21. April 2017 um 7:30

Zitat:

Wenn du einen von mehrerer vorhandenen Verträgen nicht weiter benutzen willst, dann kannst du das tun.

Wenn du den aber wiederaufleben lassen willst, dann musst du das angeben.

Also war mein Gedankengang doch richtig..

Zitat:

Ablehnen könnte er höchstens den Kaskoschutz.

Wenn ich das so richtig verstehe, hat der Versicherer lediglich den Kaskoschutz gekündigt, den HP- Schutz ja nicht.

In der Theorie... in der Praxis wird der Antrag vermutlich ja erstmal als ganzes abgelehnt.

Im Kündigungsschreiben, als auch auf den im Schreiben verweisenden Paraphen in den AKB wirkt es so, als wolle man die Versicherung als ganzes kündigen.

Im Schreiben

Zitat:

kündigen wir Ihren Versicherungsvertrag gemäß

AKB

Zitat:

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen

Hier wird nicht erwähnt, dass nur ein bestimmter Teil gekündigt wird.

 

Zitat:

Den hast du ja beendet, weil du das Kfz verkauft hast

Da das Fahrzeug bereits abgemeldet war und in der Ruheversicherung, habe ich dem Versicherer nicht explizit gemeldet, dass das Fahrzeug verkauft wurde.

[qoute]

Der Vorversicherer meldet lediglich die belastende Schadensfälle an den neuen Versicherer. TK-Fälle nicht.

Da die Frage nach dem gekündigt werden, nicht nach Kasko oder HP unterschieden wird, gehe ich mal davon aus, das hier der Haftpflichtvertrag gemeint ist und nicht der Kaskovertrag

So gehen ja...

Zitat:

Du vermischt die SF Anrechenbarkeit mit der (Risiko-) Frage bzgl. der Kündigung. Die Themen haben nichts miteinander gemein - garnichts. Die Anrechenbarkeit richtet sich maßgeblich nach den AKB des vorherigen und des zukünftigen Versicherers.

 

Die Frage, die in Rede steht, stellt alleine auf die Risikobewertung vom Versicherer über Dich ab.

 

Die Frage beinhaltet einen bestimmten Artikel. Das "der" muss sich auf irgendeinen Vertrag beziehen. Ich nehme an - kenne aber den Kontext nicht - auf einen von Dir als Vorvertrag angegeben. Das heißt es geht um diesen Vertrag.

Gefragt wird, ober der Vertrag und nur der gekündigt wurde. Sprich der Vorversicherer von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch gemacht hat den Vertrag zu beenden.

 

Mach es nicht schwieriger als es ohnehin schon ist :-)

 

Wenn Du die Frage mit Nein beantworten willst, darfst Du den Vertrag eben nicht angeben. Damit einher - aber nur auf Grund Deiner Entscheidung der Nichtangabe - geht, dass der SF des nicht angegeben Vertrages eben nicht übernommen werden kann, da nicht angegeben. Das liegt aber nicht an der Frage, sondern an Deiner Entscheidung. Wenn Du den SF haben willst, muss Du den Vertrag angeben aber dann eben auch die Frage mit "Ja" beantworten.

 

Wie dann reagiert wird, steht auf einem anderen Blatt.

Aus dieser Sicht der Betrachtungsweise habe ich das noch nicht gesehen...

 

Zitat:

ich vermute, dass der TE auf einer bekannten Onlinevergleichsplattform unterwegs ist, die mit "c" beginn und "heck24" aufhört :-)

 

Dort wird m.W. proaktiv der mögliche Versicherer zur Auswahl kommen. Wenn der Versicherer mit Check24 die Vereinbarung getroffen hat, dass er solche Kunden nicht möchte, wird in Folge der TE den Versicherer garnicht erst anklicken können.

 

Natürlich müsste dieser, wenn der TE auf andere Wege Kontakt mit dem nicht sichtbaren Versicherer aufnimmt dieser im Rahmen der ges. Deckung Versicherungsschutz gewähren. Zu welchen Konditionen wird man dann sehen :-).

Nein, es war eine uneigennützige Vergleichsplattform über die ich die Angebote gesammelt habe.

Ein Angebot habe ich mich dann direkt über die Website der Versicherer erstellen lassen. Erst als ich dann eine eVB Nummer haben sollten, fragten die meisten dann von wem der Vertrag gekündigt wurde.

Zitat:

@TE

Wegen eines Kaskoschadens kann der Kaskovertrag von beiden Seiten gekündigt werden. ;) Die Haftpflicht sollte davon nicht berührt sein. Die weiteren Gedanken bastelst Du mal selbst zusammen. :)

Ist das grundsätzlich so, dass im Schadensfall nur bestimmte Bestandteile des Vertrags gekündigt werden dürfen? Oder kann der Versicherer dies durch seine eigenen AKB ändern?

 

 

Laut google müsste der Hinweis, dass der Vorversicherer gekündigt hat, an die HIS weitergeleitet werden - ist dem so? Denn einen entsprechenden Hinweis habe ich bis jetzt nicht erhalten.

Da gilt die AKB Ziffer G.3. und G.4 des jeweiligen Versicherers.

Wenn ein Schadensfall in einer Vertragsart vorliegt, kann der Versicherer und der VN den gesamten Vertrag kündigen, wenn es in der AKB des Versicherers steht.

Kannst ja mal prüfen, wann du das Fahrzeug verkauft hast und wann die Versicherung gekündigt hat, vielleicht hast du ja den Vertrag durch den Verkauf (wagniswegfall)schon beendet gehabt, bevor dir die Versicherung gekündigt hat.

Themenstarteram 21. April 2017 um 12:05

Zitat:

@celica1992 schrieb am 21. April 2017 um 12:52:40 Uhr:

Da gilt die AKB Ziffer G.3. und G.4 des jeweiligen Versicherers.

Wenn ein Schadensfall in einer Vertragsart vorliegt, kann der Versicherer und der VN den gesamten Vertrag kündigen, wenn es in der AKB des Versicherers steht.

Kannst ja mal prüfen, wann du das Fahrzeug verkauft hast und wann die Versicherung gekündigt hat, vielleicht hast du ja den Vertrag durch den Verkauf (wagniswegfall)schon beendet gehabt, bevor dir die Versicherung gekündigt hat.

Das habe ich mir auch überlegt... Da jedoch das Fahrzeug seit längerer Zeit abgemeldet war, habe ich bis jetzt nicht die Versicherung darüber unterrichtet.

Zwischen Verkauf und Datum der Kündigung liegen 25 Tage.

Zwischen Verkauf und Zugang des Schreibens liegen 33 Tage.

abgemeldet ist erst mal beitragsfreie Ruheversicherung, Verkauft ist Wagniswegfall somit beendet.

Den Verkauf sollte man der Versicherung mitteilen

Themenstarteram 5. Mai 2017 um 17:28

Zwischenzeitlich habe ich den Verkauf meinem ehemaligen Versicherer mitgeteilt, bis heute keine Reaktion.

Aber schlussendlich auch nicht tragisch, da ich schlussendlich einen Tarif gewählt habe, wo gar nicht danach gefragt wurde, ob der Vertrag gekündigt wurde.

 

Ich danke euch allen, für eure Ratschläge :)

Nicht tragisch?

Nur wenn keine zu viel gezahlte Beiträge offen sind.

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 19:26

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 5. Mai 2017 um 20:32:09 Uhr:

Nicht tragisch?

Nur wenn keine zu viel gezahlte Beiträge offen sind.

Das Fahrzeug war bereits schon länger abgemelde.. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vom Versicherer gekündigt - Pflicht zur Angabe?