Vom Autohändler veräppelt - Getriebeschaden
Hallo liebes Forum,
ich habe vor 3 Wochen ein Auto gekauft. 13 Jahre alt, 130000, Automatik. Bei der Probefahrt ist uns nichts aufgefallen, die Fahrt war aber recht kurz, ansonsten sehr gepflegter Zustand.
Zum Vertrag: Der Verkäufer steht drinnen mit dem Names seines Ladens als X Autohandel und ich als Privatperson.
Und dann: Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehende näher beschriebene Fahrzeug an den Käufer, im gebrauchten Zustand, nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen!
Ich habe ihn also abgeholt und bin los.
Nach einer Woche habe ich dann gemerkt, dass er bei ca. 40/50km/h immer geruckelt hat beim Schalten. Habe das mit meinem Bruder besprochen, der meinte ich gebe zu viel Gas. Das wurde mit der Zeit aber immer schlimmer und häufiger und ich habe ein Werkstatt angerufen. Die meinten da sei was mit dem Getriebe. An dem Tag wo ich zur Werkstatt wollte, ist mir ein LKW hinten reingefahren, nicht schlimmes nur oberflächliche Schäden. Ich bin dann zur Werkstatt um zu schauen, ob das Auto noch fahrtüchtig ist. Habe das mit dem Getriebe angesprochen, da wollten sie dann schauen, wenn das Auto eh zur Reparatur kommt. Ich sollte erstmal nicht mehr damit fahren, also nur noch heim.
Auf dem Weg heim bin ich dann kurz vor zuhause nur noch geruckelt (man hätte einen Cocktail mixen können), habe ihn wieder vor meine Tür gestellt und seither nicht bewegt.
Nochmal Rückfrage in der Werkstatt, Blick ins Scheckheft (was sehr mangelhaft geplegt ist) und der Verdacht dort wurde seit 130000km kein einziges mal das Getriebeöl gewechselt. Mit einem Ölwechsel wird das nicht geklärt sein, die Werktstatt vermutet, da wird schon mehr kaputt sein.
Ich versuche gerade die Vorbesitzerin zu erreichen um Auskunft zu bekommen, ob sie einen Wechsel hatte und ob ihr das Problem bekannt ist. Aber es sieht wohl so aus als würden da nun hohe Kosten auf mich zukommen, weil ich das Auto aktuell keinen Meter bewegen soll. Ich habe viele Fehler gemacht - ja ich hätte das Auto niemals kaufen sollen, ja ich hätte das Scheckheft genauer lesen sollen - ja ich habe richtigen Mist gekauft!
Aber ich habe nun nachgelesen, dass die Klauseln bzgl. der Gewährleistung hinfällig sind. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Wie sollte ich vorgehen?
Ich werde die Kratzer von der Versicherung des Unfallverursachers übernehmen lassen, also das wird reguliert damit der Händer keinen Nachteil hat aber das Getriebe hatte doch definitiv schon vorher ein Problem. Er hat angeblich alles überprüft, aber das Öl im Getriebe muss doch schon klumpig sein nach 13 Jahren oder nur noch Wasser sein.
Freue mich über Hilfe. Danke!
Beste Antwort im Thema
Du verhältst dich grad ungeschickt zu deinem Nachteil. In dieser Situation beauftragt man einen Anwalt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und kommuniziert auf keinen Fall weiter mit der gegnerischen HP-Versicherung. Dass Du auf Kosten hängen bleibst, das ist nahezu ausgeschlossen.
95 Antworten
Hm, ob der krumm ist wär ich mir nicht so sicher. Bei Tempo 40 n Lkw drauf, da würde der aber anders aussehen..
Wegen dem getriebe: ja nun, dann muss er halt auf n Hänger und zur Werkstatt geschleppt werden.
Oder du hast Glück, kriegst gutes geld von der Versicherung und n paar Mark fünfzig vom Exporthändler.
Da schreibt ein Gutachter durchaus neue Teile auf, dazu Arbeitslohn und Lackierung. Und wenn die Karre etwas verzogen ist, ist der Totalschaden komplett.
Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? War nur der Fahrer ein Pole oder der LKW im Ausland zugelassen? Wenn du dann warten möchtest, bis sich die Versicherung meldet, so kannst du ziemlich lange warten.
Gutachter beauftragen, Anwalt beauftragen. Du selbst wirst keine anständige Schadensregulierung hinbekommen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. August 2020 um 20:46:28 Uhr:
Peter, das ist sehr verschieden je nach AT-Hersteller. Allerdings sagt dir jede freie AT-Getriebebude, dass man nach 60-80 tkm drucklos spülen und einen neuen Filter einbauen soll und das macht auch wirklich Sinn. Andererseits kann man auch ohne auf 250 tkm kommen und hat dann erst das AT platt geritten.
Ist mir bekannt - VW schreibt fürs DSG im EOS Ölwechsel bei 60.000 km vor, beim Touareg ist es eine Dauerfüllung. Hab ich dann bei 110.000 km mit Spülung/Filter wechseln lassen und schaltet wieder wie neu (war aber auch vorher noch sehr sanft).
Ja genau die Polizei war da - Fakt ist es war im Fahren auf der Autobahn.
Ich kann ja nur sagen was zu Protokoll gegeben wurde. der Fahrer sagt er hatte 40 drauf.
Ich habe ein Schleudertrauma und bin in Behandlung.
Mir ist das ehrlich gesagt völlig egal wie schnell wir waren.
Ja das war eine polnische Versicherung weil die Spedition auch in Polen ist. Ich habe bereits mit der grünen Karte alles geregelt, habe Kontakt zur Deutschen Partnerversicherung der polnischen Versicherung und dort bereits eine Schadenmeldung gemacht.
Ich rufe morgen nochmal an und werde dann den Gutachter beauftragen.
Soll ich erstmal abwarten was die Versicherung sagt und versuchen die Vorbesitzerin zu kontaktieren bevor ich den Händler auf den Schaden aufmerksam mache?
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Entscheidend ist weniger, was die Versicherung sagt, sondern wie das Gutachten ausfällt. Achte möglichst darauf, dass der Gutachter "öffentlich bestellt und vereidigt" ist. Und natürlich selbst einen aussuchen, nicht den von der Versicherung geschickten ans Auto lassen - der hat nur die Aufgabe, den Schaden klein zu rechnen.
Vorbesitzerin würde ich durchaus schon kontaktieren und auch gleich fragen, ob sie diesen Defekt beim Verkauf dem Händler mitgeteilt hat. Wenn du ganz lieb fragst, gibt sie dir vielleicht auch eine Kopie des Kaufvertrages, in dem das steht.
Zitat:
Entscheidend ist weniger, was die Versicherung sagt, sondern wie das Gutachten ausfällt. Achte möglichst darauf, dass der Gutachter "öffentlich bestellt und vereidigt" ist. Und natürlich selbst einen aussuchen, nicht den von der Versicherung geschickten ans Auto lassen - der hat nur die Aufgabe, den Schaden klein zu rechnen.
Vorbesitzerin würde ich durchaus schon kontaktieren und auch gleich fragen, ob sie diesen Defekt beim Verkauf dem Händler mitgeteilt hat. Wenn du ganz lieb fragst, gibt sie dir vielleicht auch eine Kopie des Kaufvertrages, in dem das steht.
Danke für die Tipps
Ich rufe morgen nochmal bei der Versicherung an, ob es was neues gibt und werde dann den Gutachter beauftragen.
Wenn der einen Totalschaden sieht, ist es eh egal. Ansonsten muss ich schauen was sie zahlen und dann den Verkäufer nochmal kontaktieren. Das einzig Gute, aus diesem ganzen Stress lernt man auch wieder was fürs Leben.
Zitat:
@Natriumsalz schrieb am 11. August 2020 um 21:06:28 Uhr:
… alles darunter ist einziges Springen durch die Gänge …
Ein Honda Jazz hat doch gar keine Gänge, sondern eine CVT (stufenloses Getriebe), oder nicht?
Das Ruckeln ist durchaus bekannt … https://www.motor-talk.de/.../...kelt-beim-beschleunigen-t6628013.html
Muss also nicht zwingend das Getriebe sein.
Zitat:
@birscherl schrieb am 11. August 2020 um 23:13:58 Uhr:
Ein Honda Jazz hat doch gar keine Gänge, sondern eine CVT (stufenloses Getriebe), oder nicht?Zitat:
@Natriumsalz schrieb am 11. August 2020 um 21:06:28 Uhr:
… alles darunter ist einziges Springen durch die Gänge …Das Ruckeln ist durchaus bekannt … https://www.motor-talk.de/.../...kelt-beim-beschleunigen-t6628013.html
Muss also nicht zwingend das Getriebe sein.
Also wir reden hier nicht mehr von mal ein bisschen leichtes ruckeln. Ich komme tatsächlich keine 10 Meter ohne das es vor und zurückgeht und das mit ordentlich Schwung.
Wie gesagt hier wurde ab 40.000 nichts mehr kontrolliert und scheinbar noch nie neues Öl eingefüllt.
Ich werde ihn jetzt erstmal begutachten lassen wegen der Versicherung, dann schaue ich was die Vorbesitzerin sagt. Als nächstes kontaktiere ich den Händler und dann einen Anwalt wenn er nichts machen will.
Ich will doch nur nicht auf den Kosten sitzen bleiben 🙁
Zur Not nehme ich das Geld der Versicherung und verscherbel ihn oder er wird eh als Totalschaden gewertet und kommt dann auch weg.
Wenn Du aufgrund des Unfalles auch ein Schleudertrauma erlitten hast, solltest Du auch schon deshalb zum Anwalt, weil da ggf. auch die Frage des Schmerzensgeldes im Raum steht...
Zum Unfall: Wenn der LKW mit 40km/h da rauf gerollt ist, dann sieht es unter der Schürze nicht so gut aus... die Schürze springt gern wieder nach aussen, das Blech darunter jedoch nicht.
Getriebe: Für ein derartiges Ruckeln gibt es sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten. An einem Megane, den ich einmal hatte, war es ein Unterdruckschlauch.... 15€ Reparaturkosten. Getriebeöl "klumpt" nicht. Es verbraucht sich höchstens etwas und die Additive werden irgendwann ihre Funktion nicht mehr erfüllen. Sofern kein Öl im Getriebe fehlt würde ich den Fehler anderweitig suchen. Fehler Getriebeöl -> Autsch.
Bist du im ADAC? Falls ja, hast du möglicherweise bereits eine Verkehrsrechtsschutz.
Ich würde mir einen Anwalt suchen. Allein schon aufgrund des Personenschadens bei dir. Ohne Anwalt wäre das keine so gute Idee. Der Anwalt kann die ggf. enen Gutachter empfehlen, mit dem er öfter zusammen arbeitet.
Auf keinen Fall den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen... ausser du willst viel Geld verschenken.
Die Dokumente der Werkstatt haben nur eine geringe, bis keine Aussagekraft. Es gibt genug Leute, die innerhalb der Garantie brav in die Werkstatt fahren, und dannach alles vom Hobbyschrauber machen lassen. Ohne den Ölwechsel ist der verschleiß höher, was aber noch nicht heißt, dass es bei der Übergabe kaputt war ist. Dies muss ein Gutachter prüfen.
Es ist auch die Frage, ob der Verkäufer sich wegen dem Unfall quer stellt. Er könnte argumentieren, dass es vom Unfall her kommt. Du musst dich drauf einstellen, dass du ein Gegengutachten beauftragen musst, was das Geld nicht Wert ist.
Die besseren Karten liegen auf der Hand des Verkäufers, weil er "kulanter weise" den Kaufvertrag rückgängig machen könnte, dir aber die Nutzung in Rechnung stellt. Dazu zählt auch der Wertverlust durch den Unfall.
Deshalb erst mal volle Konzentration auf die Regulierung des Unfallschadens. Ein Anwalt ist hierbei Pflichtprogramm, der dich auch berät, was mit dem Getriebeschaden ist. Gibst du den defekt bei der Versicherrung an, hat der Wagen einen geringeren Wert, und du bleibtst auf dem Wertverlust sitzen. Der vom Anwalt beauftragten Gutachter kann ja mal oberflächlich nach gucken, und einen Tipp geben.
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 11. August 2020 um 20:22:39 Uhr:
Ein Gewerblicher Verkäufer kann die Sachmängelhaftung nicht ausschliesen,
beim Verkauf an Privat.
Der Vertrag ist einfach ungültig.
Nicht der Vertrag, nur der Gewährleistungsausschluss. Dir ist dies ausweislich deiner Ausführungen auch offensichtlich bewusst, nur dass hier nicht einer was falsch versteht.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 12. August 2020 um 08:25:41 Uhr:
Zum Unfall: Wenn der LKW mit 40km/h da rauf gerollt ist, dann sieht es unter der Schürze nicht so gut aus... die Schürze springt gern wieder nach aussen, das Blech darunter jedoch nicht.Getriebe: Für ein derartiges Ruckeln gibt es sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten. An einem Megane, den ich einmal hatte, war es ein Unterdruckschlauch.... 15€ Reparaturkosten. Getriebeöl "klumpt" nicht. Es verbraucht sich höchstens etwas und die Additive werden irgendwann ihre Funktion nicht mehr erfüllen. Sofern kein Öl im Getriebe fehlt würde ich den Fehler anderweitig suchen. Fehler Getriebeöl -> Autsch.
Bist du im ADAC? Falls ja, hast du möglicherweise bereits eine Verkehrsrechtsschutz.
Ich würde mir einen Anwalt suchen. Allein schon aufgrund des Personenschadens bei dir. Ohne Anwalt wäre das keine so gute Idee. Der Anwalt kann die ggf. enen Gutachter empfehlen, mit dem er öfter zusammen arbeitet.
Auf keinen Fall den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen... ausser du willst viel Geld verschenken.
Ich bin leider auch nicht im ADAC, habe das Auto wie gesagt vor 4 Wochen gekauft und das sollte jetzt alles erst noch kommen. Mittlerweile sagen alle ich soll mir einen Anwalt suchen. Ich habe eben nochmal bei der Versicherung angerufen, die haben mich gebeten mit dem Gutachter zu warten , bis sie die Bestätigung aus Polen haben, weil ich sonst möglicherweise auf Kosten sitzen bleibe. Das mache ich nun auch. Ich rufe da nochmal an die Tage und dann rufe ich einen Anwalt an und vielleicht haben die einen Gutachter den sie empfehlen können. Ein Anwalt wurde mir schon empfohlen und ja wie ihr sagt, wenn ich Schmerzengeld möchte sollte ich mir wirklich Hilfe suchen. Das wird ja dann auch durch den Unfallverursacher gezahlt.
Dankeschön
Zitat:
@MvM schrieb am 12. August 2020 um 08:43:24 Uhr:
Die Dokumente der Werkstatt haben nur eine geringe, bis keine Aussagekraft. Es gibt genug Leute, die innerhalb der Garantie brav in die Werkstatt fahren, und dannach alles vom Hobbyschrauber machen lassen. Ohne den Ölwechsel ist der verschleiß höher, was aber noch nicht heißt, dass es bei der Übergabe kaputt war ist. Dies muss ein Gutachter prüfen.Es ist auch die Frage, ob der Verkäufer sich wegen dem Unfall quer stellt. Er könnte argumentieren, dass es vom Unfall her kommt. Du musst dich drauf einstellen, dass du ein Gegengutachten beauftragen musst, was das Geld nicht Wert ist.
Die besseren Karten liegen auf der Hand des Verkäufers, weil er "kulanter weise" den Kaufvertrag rückgängig machen könnte, dir aber die Nutzung in Rechnung stellt. Dazu zählt auch der Wertverlust durch den Unfall.Deshalb erst mal volle Konzentration auf die Regulierung des Unfallschadens. Ein Anwalt ist hierbei Pflichtprogramm, der dich auch berät, was mit dem Getriebeschaden ist. Gibst du den defekt bei der Versicherrung an, hat der Wagen einen geringeren Wert, und du bleibtst auf dem Wertverlust sitzen. Der vom Anwalt beauftragten Gutachter kann ja mal oberflächlich nach gucken, und einen Tipp geben.
Danke auch für deinen Input.
Ja wie oben bereits gesagt ich werde wohl einen Anwalt nehmen müssen, ich habe einfach keine Ahnung von der Materie, bin krankgeschrieben, habe ein Schleudertrauma und werde aktuell mit Schmerzmittel und Physio versorgt. Die Kopfschmerzen helfen auch nicht dabei mich richtig konzentrieren zu können. Sobald die Versicherung bestätigt, dass die Spedition dort versichert ist, werde ich das in Angriff nehmen.
Es haben ja jetzt schon mehrere Leute gesagt, dass der Schaden durchaus auch bekannt ist bei Honda und mit einigen kleineren Reparaturen ebenfalls geklärt sein könnte. Insofern gehen wir mal vom positiven aus, da ist ein Problem, das Problem ist Honda bekannt und es muss nicht gleich das ganze Getriebe Schaden genommen haben. Mal schauen wie der Gutachter das einschätzt. Angeben muss ich den Schaden - mit Mauscheleien fange ich nicht an.
Im besten Falle zahlen sie einfach die Reparatur, ich verscherbel den Wagen für kleines Geld, sodass ich auf meinen Betrag kommt, den ich investiert habe oder zumindest sehr weit ran.
Du verhältst dich grad ungeschickt zu deinem Nachteil. In dieser Situation beauftragt man einen Anwalt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und kommuniziert auf keinen Fall weiter mit der gegnerischen HP-Versicherung. Dass Du auf Kosten hängen bleibst, das ist nahezu ausgeschlossen.