Volltreffer in die Seite...
Hi,
mir ist gestern ein älterer Herr beim ausparken in die Seite gefahren..
Der Fall wurde natürlich schon der Versicherung gemeldet. Allerdings ist mir nicht klar wie ich jetzt vorgehen sollte.
Direkt zu BMW fahren und die nen Kostenvoranschlagen machen lassen.
Oder ehr zum Gutachter? Oder vll doch direkt Anwalt mich einschalten?
Die Gegnerische Versicherung hat natürlich direkt angeboten sich um Ersatzfahrzeug während der Reparatur zu kümmern und eine ihrer Partner Werkstätten auszusuchen, was ich jedoch erstmal abgelehnt habe.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Wenn jeder Geschädigte ohne Not einen Rechtsbeistand in Anspruch nimmt wundert es mich nicht, dass es den Kanzleien blendend geht und die Versicherungsbeiträge regelmässig steigen. Die Versicherungen haben grundsätzlich Interesse an einer Regulierung ohne Scherereien, bisher hatte ich als Geschädigter nie Probleme. Warum man immer als erstes einen Anwalt einschalten soll ist für mich völlig unverständlich.
23 Antworten
Fahr zu Deiner BMW Werkstatt. Da kommt dann auch der Gutachter hin und einen Anspruch auf den Mietwagen hast ja eh. Du willst das ja bestimmt machen lassen, dann sollte es auch richtig gemacht werden.
1.0 eigenen ausgesuchten -qualifizierten- Sachverständigen beauftragen.
2.0 eigenen ausgesuchten -qulaifizierten- Rechtsanwalt beauftragen.
3.0 eigene ausgesuchte -qualifizierte- Reparaturfirma beauftragen.
In der Reihenfolge, dann kann nichts schiefgehen.
Wenn jeder Geschädigte ohne Not einen Rechtsbeistand in Anspruch nimmt wundert es mich nicht, dass es den Kanzleien blendend geht und die Versicherungsbeiträge regelmässig steigen. Die Versicherungen haben grundsätzlich Interesse an einer Regulierung ohne Scherereien, bisher hatte ich als Geschädigter nie Probleme. Warum man immer als erstes einen Anwalt einschalten soll ist für mich völlig unverständlich.
Zitat:
@logistikus schrieb am 14. Januar 2018 um 20:36:02 Uhr:
Warum man immer als erstes einen Anwalt einschalten soll ist für mich völlig unverständlich.
Wieso als Erstes?
Steht doch an zweiter Stelle........😁
Hier die Erklärung:
Weil der Geschädigte das Recht dazu hat.
Zitat:
@logistikus schrieb am 14. Januar 2018 um 20:36:02 Uhr:
Wenn jeder Geschädigte ohne Not einen Rechtsbeistand in Anspruch nimmt wundert es mich nicht, dass es den Kanzleien blendend geht und die Versicherungsbeiträge regelmässig steigen. Die Versicherungen haben grundsätzlich Interesse an einer Regulierung ohne Scherereien, bisher hatte ich als Geschädigter nie Probleme. Warum man immer als erstes einen Anwalt einschalten soll ist für mich völlig unverständlich.
und wenn jeder Amateur -ohne das notwendige Fachwissen- hier halbschaue Tipps über den Gartenzaun absondert, nur um mal etwas zum Thema beizutragen, wundert es mich nicht, warum die gerechtfertigten Ansprüche der Geschädigten auf der Strecke bleiben.
Die Versicherungsbeiträge steigen auch so, ob du das nun verstehst oder nicht....... = Wayne
Delete
Warum gleich so aufbrausend ))) bei einem Unfall mit Klarheit zur Schuldfrage und ohne Personenschaden bringe ich mein Auto in die Werkstatt, der Gutachter kommt, Bekomme einen Leihwagen und der Wagen wird repariert, Ganz einfach mit Abtretungserklärung und ohne Anwalt, ein Totalschaden wird es hier wohl kaum werden, Aber jeder wie er will
Aber ich sollte doch lieber einen eigenen Gutachter wählen, als einen von der Versicherung zu akzeptieren oder?
Das auf alle Fälle; mein Auto dürften die nicht einmal sehen!
Zitat:
@logistikus schrieb am 14. Januar 2018 um 22:49:40 Uhr:
bei einem Unfall mit Klarheit zur Schuldfrage und ohne Personenschaden bringe ich mein Auto in die Werkstatt, der Gutachter kommt, Bekomme einen Leihwagen und der Wagen wird repariert, Ganz einfach mit Abtretungserklärung und ohne Anwalt, ein Totalschaden wird es hier wohl kaum werden, Aber jeder wie er will
Und wenn die Versicherung hinterher meint, man hätte den Schaden auch für weniger Geld reparieren können, dann zahlst du den Differenzbetrag halt selber an die Werkstatt. Genau wie du auf den Teil der Wertminderung verzichtest, den die Versicherung von der durch den Gutachter bestimmten Summe gekürzt hat. Ja, jeder wie er mag.
Zitat:
@logistikus schrieb am 14. Jan. 2018 um 22:49:40 Uhr:
Aber jeder wie er will
Und will dieser jenige zB eine fiktive Abrechnung kommt es mit 99%iger Wahrscheinlichkeit zu ungerechtfertigten Kürzungen.
Die Zeiten sind vorbei, in denen nur bei fiktiver Abrechnung und bei Totalschäden (ungerechtfertigt) gekürzt wurde.
Heute schicken die Versicherungen nicht mehr nur Gutachten, sondern auch Werkstattrechnungen zu ihren Prüfdienstleistern (bzw. eigentlich eher Streichdienstleistern, weil die ja nicht nach Sachverstand überprüfen sondern im Auftrag der Versicherung kürzen).
Mag sein, Ich denke dennoch ist es wahrscheinlicher, dass eine Werkstattrechnung so durchgeht. Aber das ist nur mein Gefühl, was ich nicht mit Daten belegen kann, von daher...
Anwalt ist jedenfalls (leider) unverzichtbar, wenn man eine Rechte komplett und einigermaßen reibungslos durchsetzen möchte.
Das mit dem Anwalt finde ich teilweise korrekt, teilweise aber auch nicht nötig.
Gutachter - auf jeden Fall.
Meistens reicht es schon der Versicherung des Gegners zu sagen, dass man auf einen Anwalt verzichten möchte, diesen aber bei bedarf einschaltet. (Erfahrung meinerseits)
Mietwagenkosten, Auslagen und Wertminderungsansprüche kann man auch ohne Anwalt geltend machen. Wertminderung sollte sogar im Gutachten stehen.
Also warum hier unbedingt den Anwalt einschalten? Das kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.