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Vollkaskoversicherung mit Überführungskennzeichen

Hallo zusammen,

ich möchte mein Auto verkaufen und ein Freund aus Spanien ist interessiert.

Wir haben nur eine Zweifel... Er würde das Auto bei uns abholen und dann mit Überführungskennzeichen nach Spanien fahren.

Die Versicherung ist in der Regel mit Haftpflicht. Wo kann er ein Vollkaskoversicherung mit Überführungskennzeichen beauftragen?

Viele Grüße

22 Antworten

Deutsche Vorschriften dürften in Spanien niemanden interessieren. Ich halte hier auch entweder richtige Ausfuhr.´-Kennzeichen oder die Übergabe des noch angemeldeten Wagens an den (hoffentlich guten) Freund für die realistischen Alternativen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. August 2023 um 19:52:14 Uhr:



, selbst wenn man ein passendes Informationssystem hat was einem den Ort verrät (keine Ahnung, ob Zulassungsstellen sowas haben).

Dürften die wenigsten haben. Früher hat die Dekra immer so ein Buch rausgeben, wo man das wohl finden konnte.
Gute Kontakte zu Autohäusern wären da auch hilfreich

Bei welchem Auto der letzten Jahre steht die nicht in der Scheibe?

Die wiederholte Fin hinter der Scheibe ist auch völlig Wurst. Einzig die eingeschlagene interessiert.
Und wo sie in etwa zu sein hat ist vorgegeben.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(2) Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. 

Genau, und manchmal ist die vordere rechte Seite des Autos dann halt auch mal im Kofferraum 😁

Das ist aber nur bei alten Autos so. In den letzten mindestens 20 Jahren hatte die vorne zu sein.

Bei der Umschreibung eines Autos aus einem anderen EU-Land muss der Kaufvertrag vorgelegt werden. Die Bescheinigungen Teil I und II sind kein Eigentumsnachweis.

Ich hielte es für die einfachste Variante, wenn der Freund sich in Spanien erkundigt, was die brauchen. Dann nimmt er das Auto zugelassen von hier mit, führt es bei der ITV vor und geht dann zur Zulassungsstelle.

Nach eurer Feedback werden wir so machen.

Vielen Dank!

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 4. September 2023 um 06:53:58 Uhr:


Das ist aber nur bei alten Autos so. In den letzten mindestens 20 Jahren hatte die vorne zu sein.

Bei der Umschreibung eines Autos aus einem anderen EU-Land muss der Kaufvertrag vorgelegt werden. Die Bescheinigungen Teil I und II sind kein Eigentumsnachweis.

Ich hielte es für die einfachste Variante, wenn der Freund sich in Spanien erkundigt, was die brauchen. Dann nimmt er das Auto zugelassen von hier mit, führt es bei der ITV vor und geht dann zur Zulassungsstelle.

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