Vollkasko, fiktive Abrechnung - Fragen
Hallo,
wir haben aktuell unseren ersten selbstverschuldeten Vollkasko-Schaden. Reparatur in der Markenwerkstatt ca. 6000€ (Blechteile, Felge, Achsvermessung).
VK mit 1000€ SB in SF30 ist vorhanden. Mir stellt sich nun die Frage, bis zu welchem Betrag es sich lohnt die Reparatur selbst zu zahlen. Dabei bin ich auf eine Möglichkeit gestoßen und habe die benötigten Blechteile sogar in der richtigen Farbe gebraucht gefunden. Teile + Einbau wären 1800-2000€ laut Werkstatt. Felge würden wir nicht ersetzen (Kratzer auf glanzgedrehter Felge).
Alternativ wäre eine Abwicklung über die VK. Diese wird wohl einen Gutachter schicken. Hier gibt es jetzt zwei mögliche Szenarien:
a) Das Gutachten entspricht weitgehend der Kostenschätzung der Werkstatt (~6000€).
b) Das Gutachten ist deutlich niedriger.
Im Falle a) wäre nun die Überlegung fiktiv abzurechnen und trotzdem die Reparatur mit Gebrauchtteilen durchzuführen. Ich rechne hier mit einer Zahlung von 3500-4000€ (MwSt. wird abgezogen und ggf. geringere Stundensätze veranschlagt). Hier würde sicherlich noch Geld übrig bleiben, wobei natürlich in Zukunft höhere Prämien zu zahlen wären.
Wie weist man in diesem Fall die fachgerechte Reparatur nach, so dass man nicht auf der Liste der unreparierten Schäden der Versicherungen landet und somit im Fall eines erneuten (ggf. unverschuldeten) Unfalles an der gleichen Stelle den neuen Schaden ersetzt bekommt? Bild vom reparierten Fahrzeug mit aktueller Bildzeitung? Oder gibt es eine "Nachbegutachtung" durch den Versicherungsgutachter? Würde in diesem Fall nachträglich die MwSt. noch ausgezahlt?
Im Falle b) würden wir die Vollkasko nicht in Anspruch nehmen und selbst die Reparatur mit gebrauchten Teilen übernehmen. Somit sollte die Vollkasko für die Zukunft weiter schadenfrei in SF30 weiterlaufen. ABER: Die Versicherung hat ja Kosten für den Gutachter gehabt (und wenn es nur interne Kosten sind) - was ist mit diesen Kosten? Stellt man die in Rechnung? Hat dieses Vorgehen Auswirkungen auf den Vertrag/Prämie?
22 Antworten
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. August 2021 um 19:13:57 Uhr:
Dieser Nachweis wird dir eher nicht gelingen, da gebrauchte Teile, verbaut vom Laien, eben nicht gleichzusetzen ist vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur.Vielleicht kann dir der Zähler der Dellen dazu noch einen Satz schreiben.
Ich würde vollumfänglich reparieren lassen und gut. Der Versuch hier den ein- oder anderen Schein einzustecken bzw. die Hochstufung gegenzufinanzieren kann nach hinten losgehen.
Man kann schon mit Gebrauchtteilen Instandsetzen. Es ist nur der Nachweis zu führen, dass die Gebrauchtteile in Ordnung waren (z.b. keine Kotflügel mit zugespachtelten Rostlöchern aber ist wirklich nur als Beispiel gedacht)
Ich habe es ja schon in die FAQ geschrieben:
Die Zeiten in welchen man mit der fiktiven Abrechnung meint als Laie Geld verdienen zu können, die sind vorbei.
"Mein Kumpel kann bezeugen", Quittungen über "1 Pfund Autoteile" sowie die Eidesstattliche Versicherung der Mutti, "das die Auto wieder schön ist" reichen nun mal nicht mehr aus.
Und wer etwas anderes propagiert, braucht sich nicht wundern, wenn Ihn das einholt.
Wie hier schon des öfteren geschrieben, ist man auf der sicheren Seite, wenn man ordentllich in der Werkstatt reparieren lässt. Das ist bei allgemeinen Hafptflichschäden längst gang und gäbe. Wenn man die fachgerechte Repartur nicht nachweist gibt es bei einem späteren Schadensfall kein Geld von der Versicherung.
Im übrigen solte man sich auch mal Gedanken darüber machen, ob man den Wirtschaftzweig "Schwarzarbeit" wirklich unterstützen muss. Aber das nur an Rande.....
@situ
Die Oldtimerbetrachtung war tatsächlich nicht ernsthaft gemeint. Ich dachte, das wäre offensichtlich.
Naj, jetzt wo du es sagst........😁
Nach erfolgter vollständig fachgerechter Reparatur kann man die Versicherung auffordern, den HIS-Eintrag zu aktualisieren. Dazu die dem Gutachten entsprechende Abrechnung der Werkstatt in Kopie vorlegen. Danach Auskunft über den Stand des HIS-Eintrag einfoirdern. Beim Verkauf ist man auf der sicheren Seite, wenn man das Schadengutachten und die Rechnung dem Kaufvertrag in Kopie beifügt oder inhaltlich komplett in den Vertrag übernimmt. Dann gibt es auch später kein böses Erwachen.
Bei fiktiver Abrechnung braucht man nach der Reparatur ein ordentliches Sachverständigengutachten, das die Reparatur nach dem Schadengutachten bestätigt. Hat man das, folgt der gleiche Ablauf wie oben.
Es gibt einen aktuellen Thread, wo plötzlich unerwartet ein HIS-Eintrag des eigenen Autos aufgetaucht ist, wegen eines reparierten Vorschadens, der verschwiegen worden war.
https://www.motor-talk.de/.../...erschwiegen-bei-neukauf-t7140162.html
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Aaaalso: Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ich keineswegs die Absicht habe mich an dem Schaden zu bereichern oder auch nur in welcher Weise auch immer etwas illegales zu machen. Ich möchte lediglich die Kosten für mich so gering wie möglich halten.
Auch habe ich den Begriff Eigenleistung etwas artfremd verwendet. Ich will das Fahrzeug gar nicht selber reparieren (kann ich auch gar nicht) sondern eine Markenwerkstatt des Herstellers bot an, das Fahrzeug mit gebrauchten Teilen aus dem Gebrauchtteilezentrum des Herstellers zu reparieren für max. 2500€ statt der genannten 6000€.
Ich könnte das Fahrzeug in der Markenwerkstatt reparieren lassen, kostet dann die Versicherung rund 5000€ und mich 1000€ plus zukünftige höhere Versicherungsprämien.
Nun gibt es die Möglichkeit der Reparatur mit gebrauchten Teilen, was ich für das Fahrzeug (welches 8 und nicht 6 Jahre alt ist) durchaus angemessen finde. Bei dieser Option würde die Versicherung 3500€ sparen, mich kostet es jedoch exakt die gleiche wie eine Reparatur mit Neuteilen. Schön wäre es, wenn hier zumindest die Selbstbeteiligung entfallen würde (analog zu dem Entfall der SB bei einem Glasschaden der repariert wird).
Das es diese Option allerdings nicht gibt kam mir der Gedanke der fiktiven Abrechnung.
Nach allem, was ich bislang über HIS gelesen habe, steht dort, dass man über einen Eintrag informiert wird. Hat sowas schon mal jemand bekommen? Ich habe mal an einem anderen Fahrzeug den hinteren Stoßfänger fiktiv abgerechnet, da kam nie was.
Kann man denn nach erfolgter Reparatur auf eine Nachbegutachtung durch den Versicherungs-Gutachters bestehen um den HIS Eintrag zu löschen oder muss man diese Nachbegutachtung selbst zahlen oder kann man diese ggf. auch bei einem anderen Gutachter durchführen lassen?
Lass dir von deiner Versicherung mal ausrechnen. Ich glaube du fährst besser es in der Werkstatt machen zu lassen und fährst billiger damit
Wird man eigentlich benachrichtigt wenn ein HIS Eintrag erfolgt wie z.B. in diesem Fall bei fiktiver abrechnung?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 8. August 2021 um 18:01:59 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 8. August 2021 um 18:01:59 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 8. August 2021 um 17:11:00 Uhr:
In solchen Abwägungen ist sicher zu berücksichtigen, ob es sich um einen 90.000 EUR Neuschlitten oder um eine alte Kiste mit Restwert knapp über den Reparaturkosten handelt.Auch wenn, was zu erwarten ist, der nächste Schaden mit vergleichbarem Schadensbild statistisch (eher gar nicht) erst nach weiteren 30 Jahren eintritt, bekommst du unter Umständen keine Oldtimerzulassung. Das musst du unbedingt in deinen Überlegungen berücksichtigen. Unbedingt!!!
Schon mal was vom HIS gehört?
Deine "Statistischen Überlegungen" kannst du sicher auch belastbar belegen oder ?
Einfach mal die Finger von der Tastatur lassen , wenn man keine Ahnung vom Thema hat.
Und dast hast du -genau du- hier im Versicherungsforum ja schon hinreichend bewiesen.
Einfach nur halbschlaue Beiträge verfassen und Experten hier dämlich von der Seite anmachen reicht hat nicht situ
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 25. Oktober 2021 um 23:05:25 Uhr:
Wird man eigentlich benachrichtigt wenn ein HIS Eintrag erfolgt wie z.B. in diesem Fall bei fiktiver abrechnung?
über eine einmeldung in his sollte der fahrzeughalter selbstverständlich informiert werden, wobei die für eine einmeldung erforderlichen vorraussetzungen erfüllt sein müssen.