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Vito 108 CDI Fahrtenbuch?

Themenstarteram 11. August 2005 um 11:34

Hallo,

als Neuankömmling erst mal herzliche Grüsse an alle Teilnehmer im "motor-talk".

Ich habe da mal eine Frage: :D

Ein Handwerker fährt einen Vito Kastenwagen und transportiert damit sein Werkzeug und sein Material.

Das Auto ist ein Firmenwagen und hat eine LKW-Zulassung.

Muß der Handwerker (ausgenommen aus steuerlichen Gründen) ein Fahrtenbuch führen?

Kann man von der Polizei dazu verpflichtet werden (ohne daß man gegen die StVO verstossen hat) nur alleine aufgrund der Tatsache, daß man einen Transporter fährt , dazu verpflichtet werden, einFahrtenbuch zu führen.

Gehe ganz stark davon aus, daß ich hier im Forum Hilfe finde,

Danke im voraus und viele Grüße

kiki-linz

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10 Antworten
am 11. August 2005 um 17:01

Wenn kein "gewerblicher Güterverkehr" durchgeführt wird, braucht man kein Fahrtenbuch führen!

Themenstarteram 12. August 2005 um 6:30

Fahrtenbuch für VITO 108 CDI

 

Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich wußte doch gleich, dass ich hier im Forum an der "richtigen Stelle" bin.

Aber, auch wenn die Frage noch so blöd ist: Was genau ist "gewerblicher Güterverkehr"? Wenn z.B. ein Handwerker Baumaterialien wie Fliesen etc. transportiert, um diese auf der Baustelle zu arbeiten zählt das als gewerblicher Güterverkehr? Wo kann man u.U. nachlesen, was konkret, zu gewerblichem Güterverkehr zählt? :confused:

DANKE im voraus,

Gruß

kiki-linz

Googeln hilft ;)

§ 1 Güterkraftverkehrsgesetz

Begriffsbestimmungen

(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

(2) Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.

2. Die Beförderung muß der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch -außerhalb des Unternehmens dienen.

3. Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen.

4. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

(3) Den Bestimmungen über den Werkverkehr unterliegt auch die Beförderung von Gütern durch Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionäre, soweit

1. deren geschäftliche Tätigkeit sich auf diese Güter bezieht,

2. die Voraussetzungen nach Absatz 2 Nr. 2 bis 4 vorliegen und

3. ein Kraftfahrzeug verwendet wird, dessen Nutzlast einschließlich der Nutzlast eines Anhängers 4 Tonnen nicht überschreiten darf.

(4) Güterkraftverkehr, der nicht Werkverkehr im Sinne der Absätze 2 und 3 darstellt, ist gewerblicher Güterkraftverkehr.

gruss

flip

Themenstarteram 12. August 2005 um 7:58

Fahrtenbuch VITO 108 CDI

 

Stimmt! - Habe aber so viel gegoogelt und nichts darüber gefunden, wann ein Fahrtenbuch geführt werden muß, dass ich beinahe verzweifelt bin.

Danke für die Antwort - hier kann ich ansetzen.

Grüsse kiki-linz ;)

am 16. August 2005 um 23:42

also fliparius oder dem was er da gefunden hat kann ich so nicht zustimmen bzw ist dort ja nur der begriff des "güterkrafverkehrsgesetz" definiert.

du musst im gewerblichen güterverkehr unter 3,5t ein FAHRTENBUCH führen, bei allem was über 3,5t ist, muss ein FAHRTRENSCHREIBER on board sein (tachoscheibe).. bin auch selbst schon des öfteren mit sprinter (also gg bis 3,5t) angehalten worden und musste ein fahrtenbuch vorlegen.

@kiki-linz

aber deine arbeit bzw deine "transporte" fallen nicht darunter, da du nicht die güter (also fliesen etc) in deinem wagen "gewerblich transportierst", sondern für deine arbeit der du nachgehst benötigst, sprich um fliesen zu legen. um es mal einfach auszudrücken..

Themenstarteram 17. August 2005 um 8:47

Hallo Role82,

danke für die Antwort - im Klartext: Wenn Fliesen in dem Wagen transportieren würde, die verlegt werden sollen transportiere,

muss ich ein Fahrtenbuch führen?!?!

Gruß kiki-linz

am 17. August 2005 um 13:04

NEIN! Du musst kein Fahrtenbuch führen! Gewerblicher Güterverkehr bedeutet, das mit dem eigentlichen Transport der Güter, das Unternehmen Geld verdient, du brauchst den ganzen krämpel in deinem Auto, ob Werkzeuge, Fliesen oder was auch immer, um eben deiner Arbeit als Fliesenleger nachgehen zu können..

Das unternehmen in dem du arbeitest ist zb auch nicht als Transportunternehmen sondern als Handwerksbetrieb angemeldet, somit fallt ihr auch nicht unter die bestimmungen der güterkraftverkehrsgesetz.. anders wäre es bspw wenn du mit einem fahrzeug ÜBER 3,5t gesamtgewicht einschließlich anhänger deine fliesen etc zum kunden fahren würdest, um sie dort zu verlegen, denn bei diesen fahrzeugen ist generell ein eg-fahrtenschreiber (tachsoscheibe) vorgeschrieben.

Vertreter vom Staubsaugern zb, die ihr Auto oder Buss voll mit den Dingern haben und damit von Haus zu haus fahren, müssen auch kein Fahrtenbuch führen..

hoffe sind alle klarheiten beseitigt ;)

Themenstarteram 17. August 2005 um 14:58

DANKE Role82 für die super ausführliche Erklärung.

Das leuchtet mir ein. Im Internet habe ich einfach keinen

passenden Gesetzestext gefunden, dem ich alle diesbezüglichen konkreten Einzelheiten entnehmen kann.

Schön, dass es heute Internet und nette hilfsbereite Menschen gibt. :p

Gruß

kiki-linz

Aus steuerlicher Sicht solltest du aber ein Fahrtenbuch führen, weil dir sonst das Finanzamt eine private Nutzung unterstellt, die du dann als Gewinn deiner Firma nachversteuern musst. Um den genauen Anteil deiner privaten Fahrten (am besten natürlich 0km) dem Finanzamt klar zu machen, ist es daher ratsam ein Fahrtenbuch zu führen. Ich habe ein privates Auto, ein Motorrad , ein Fahrad und eine geeignete öffentliche Verbindung mit Bus und Bahn zum Arbeitsplatz und trotzdem unterstellte mir der prüfende Beamte des Finazamtes bei der Buchprüfung meiner Firma eine 10%-ige private Nutzung des Transporters. Ich glaube, das es da auch auf dem Prüfer ankommt. Wenn du ihm kein Grund zur Beanstandung gibst, dann findet er trotzdem. Also immer einen Bonbon für den Bamten lassen, denn 4000 km private Nutzung nachversteuern ist mehr als lustig!

am 21. März 2009 um 18:27

Sorry das ich den alten Link noch mal rauskrame.

Wenn ich das richtig verstehe müßte jeder Kurierdienst Fahrer (DPD, GLS, UPs ect.) dann also ein Fahrtenbuch führen?

Kumpel von mir arbeitet bei einem Bäcker, der fährt mit nem Sprinter (hoch, lang) Backwaren aus.

Also müßte der auch ein Fahrtenbuch führen?

Wenn ja, muss er nur Datum, KM-Stand fahrt begin, Km-Stand fahrt ende angeben oder mehr?

Muss man bei einer Polizei kontrolle das F-Buch auf verlangen vorzeigen oder interessiert das nur die BAG?!

Danke Euch schon mal!

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