Vision aus der Schweiz, auch son Drama wie mit Title?
Vielleicht habt ihr ihn ja gesehen, es gibt da nen Vision gleich bei mir um die Ecke, Problem könnte sein, daß er noch keinen deutschen "Paß" hat.
Was gibts denn an Kniffeleien bei Autos aus der Schweiz? Die sind doch so pingelig wie wir bei der MFK
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von STS-Northstar
HalloMan kann das Auto meistens problemlos so über die Grenze fahren. Zoll und MwSt kannst Du dann bei deinem Zollamt vor Ort machen.
Komplett falsch!!
Ein paar Jahre haben es die Zollämter durchgehen lassen, bis es vom Minister auf den Sack gab. Es ist an der Grenz anzumelden, alles andere ist Schmuggel/Steuerhinterziehung, und es werden Strafverfahren eingeleitet!!
Die Zulassungstelle könnte ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung das Fahrzeug zulassen, nur wird dann dem zuständigen Hauptzollamt eine Mitteilung gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Komplett falsch!!Zitat:
Original geschrieben von STS-Northstar
HalloMan kann das Auto meistens problemlos so über die Grenze fahren. Zoll und MwSt kannst Du dann bei deinem Zollamt vor Ort machen.
Ein paar Jahre haben es die Zollämter durchgehen lassen, bis es vom Minister auf den Sack gab. Es ist an der Grenz anzumelden, alles andere ist Schmuggel/Steuerhinterziehung, und es werden Strafverfahren eingeleitet!!
Die Zulassungstelle könnte ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung das Fahrzeug zulassen, nur wird dann dem zuständigen Hauptzollamt eine Mitteilung gemacht.
Umso erstaunlicher, daß die Karre schon hier ist. Ich laß die Finger davon. Ist sicherer
Zitat:
Umso erstaunlicher, daß die Karre schon hier ist. Ich laß die Finger davon. Ist sicherer
habe ich schonmal erwähnt, es gibt genügend Grenzübergänge zur Schweiz die nicht immer besetzt sind, nur dürfen über diese Grenzübergänge nur Waren im Rahmen der Reisefreimenge verbracht werden. Das Fahrzeug könnte auch noch mit einer Schweizer Zulassung über die Grenze gekommen sein.
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Das Fahrzeug könnte auch noch mit einer Schweizer Zulassung über die Grenze gekommen sein.Zitat:
Umso erstaunlicher, daß die Karre schon hier ist. Ich laß die Finger davon. Ist sicherer
Zumindest die Kennzeichen hat er noch 😁
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Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Komplett falsch!!Zitat:
Original geschrieben von STS-Northstar
HalloMan kann das Auto meistens problemlos so über die Grenze fahren. Zoll und MwSt kannst Du dann bei deinem Zollamt vor Ort machen.
Ein paar Jahre haben es die Zollämter durchgehen lassen, bis es vom Minister auf den Sack gab. Es ist an der Grenz anzumelden, alles andere ist Schmuggel/Steuerhinterziehung, und es werden Strafverfahren eingeleitet!!
Die Zulassungstelle könnte ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung das Fahrzeug zulassen, nur wird dann dem zuständigen Hauptzollamt eine Mitteilung gemacht.
dann steht das Auto eben trotz Ueberfahrt nach Deutschland eben immer noch in der Schweiz, wenn man zum Zollamt geht. Das geht doch oder?
Hallo
Nein, das Auto muß beim zuständigen Zollamt vorgeführt werden. Aber wenn der Schweizer mit seiner Zulassung zu dir gefahren ist um dir das Auto zu zeigen und du das Auto dann kaufen willst läßt er es einfach bei dir stehen. Er nimmt dann Schilder und Papiere und meldet es in der Schweiz ab und schickt dir dann den entwerteten Fahrzeugausweis zu. Dann zu deinem Zollamt mit Kaufvertrag, Fahrzeugausweis und dem Auto und die Verzollung / Versteuerung vornehmen.
Gruß
Funktioniert auch nicht!
Das Einzige was geht ist der Schweizer fährt das Fahrzeug in die Gemeinschaft, dann geht man zum ZA, man sollte dabei nicht erwähnen das die Verkaufabsicht schon vorher bestand.
Falls @STS-Northstar die Erfahrung gemacht hat das Zollämter nach seiner Erzählung abfertigen, dann machen es die Zollämter falsch und @STs-Northstar hat Glück gehabt. Ich hab da auch keine Zweifel dran das das Zollamt so abgefertigt hat. Man sollte sich nur nicht darauf verlassen wenn man es Selbst vor hat es in dieser Form durchzuziehen auch damit durch kommt. An den ZA Horb, Böblingen, Albstadt kommt man auf keinen Fall damit durch, das sind die wo meiner einer bisher seinen Dienst verrichtet hat.
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Funktioniert auch nicht!Das Einzige was geht ist der Schweizer fährt das Fahrzeug in die Gemeinschaft, dann geht man zum ZA, man sollte dabei nicht erwähnen das die Verkaufabsicht schon vorher bestand.
Falls @STS-Northstar die Erfahrung gemacht hat das Zollämter nach seiner Erzählung abfertigen, dann machen es die Zollämter falsch und @STs-Northstar hat Glück gehabt. Ich hab da auch keine Zweifel dran das das Zollamt so abgefertigt hat. Man sollte sich nur nicht darauf verlassen wenn man es Selbst vor hat es in dieser Form durchzuziehen auch damit durch kommt. An den ZA Horb, Böblingen, Albstadt kommt man auf keinen Fall damit durch, das sind die wo meiner einer bisher seinen Dienst verrichtet hat.
Und hätte ich beschlossen, mir den ganzen Schmu anzutun, würd er gleich den nächsten holen 😁
Danke, hier gibts auch schon genug Autoverkäufer, denen ich nicht traue 😛