Vielleicht über rote Ampel gefahren - Polizei war direkt hinter mir
Hallo,
ich bin heute an einer Kreuzung rechts abgebogen, die Ampel war gelb, ganz knapp vor rot. Direkt hinter mir fuhr ein Polizeiauto. Es kann sein dass ich die Haltelinie mit der Hinterachse überfahren habe als die Ampel bereits rot war. Jedoch hat die Polizei mich nicht weiter verfolgt oder angehalten.
Eigentlich muss die Polizei doch den Fahrer eindeutig identifizieren?!
Hatte ich jetzt Glück und es kommt keine Anzeige von der Polizei oder kann da noch was kommen?
Wenn ja, wie lange dauert es bis ich eine Anzeige direkt von einem Polizeibeamten erhalte?
Habe ich jetzt etwas zu befürchten?
Ich bin einfach etwas paranoid was rote Ampeln angeht, da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin.
Mfg
Beste Antwort im Thema
Ein Geständnis muss immer strafmildernd berücksichtigt werden. Wenn du beim Strafmaß also auf Nummer sicher gehen willst, dann fährst du zur nächsten Wache und zeigst dich selbst an. ...
23 Antworten
Zitat:
@janosch128 schrieb am 18. August 2020 um 22:44:51 Uhr:
Wenn die Ampel bereits rot gewesen wäre (ab einem bestimmten Blickwinkel sieht man das ja nicht mehr) hätte die Polizei mich aber auf jeden Fall anhalten müssen, oder?
Nein, im Verwaltungsrecht (und Polizeiarbeit ist Verwaltung/Exekutive) gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip. Bedeutet, dass die Verwaltung selbst entscheiden kann, ob sie wegen Kenntnis eines Sachverhaltes etwas veranlasst. Sie ist nicht per se zum Handeln gezwungen.
Ich denke, hier wird nichts mehr passieren. Falls doch, muss es ja schriftlich geschehen und für diesen unwahrscheinlichen Fall hat Peter BH ja bereits goldene Worte gesprochen.
Wie soll die Rennleitung von hinten genau sagen können, ob der Wagen über die rote Ampel rüber war oder nicht? Dazu noch unter oder über einer Sekunde. Die werden nachträglich gar nichts machen, weil deren Aussagen vor Gericht wohl nichts wert sein werden.
Ich dachte immer die Vorderachse zählt als Messpunkt, nicht die Hinterachse.
Liege ich da falsch?
Wäre dann zwar immer noch ein Gelblicht- aber kein Rotlichtverstoß.
Glaube nicht dat da was kommen wird, wenn die Polizisten ein Interesse daran gehabt hätten dich dafür zu belangen, dann hätten die dich sofort angehalten um auch den Fahrer direkt identifizieren zu können.
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Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 19. August 2020 um 12:25:07 Uhr:
Wie soll die Rennleitung von hinten genau sagen können, ob der Wagen über die rote Ampel rüber war oder nicht? Dazu noch unter oder über einer Sekunde. Die werden nachträglich gar nichts machen, weil deren Aussagen vor Gericht wohl nichts wert sein werden.
Da unterschätzt du aber deren Fähigkeiten und leider auch den manches Richters. Die Polizeibeamten können sogar in 0,8 sec. durchs Fahrerseitenfenster erkennen, dass (ob) ein Fahrer ein Handy am rechten Ohr hält und auch am Sprechen ist. Auch durch ein zu 90% abgedunkeltes Heckfenster eines Spacevan (über 5 m, drei Sitzreihen mit Kopfstützen) war das für die Polizeibeamtin noch genau zu sehen.
Und pass besonders in Österreich auf, da können die deine gefahrene Geschwindigkeit auch auf den km genau schätzen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 18. August 2020 um 22:42:31 Uhr:
Da war nix und die "Grünen" hinter dir haben auch kein Problem gesehen.
Das ist aber lange her, dass die mal Grün waren.
Da kommt nichts.
Und für einen Rotlichtverstoß zählt, wann deine Fahrzeugfront die Haltelinie überfahren hat. War also nach der Schilderung keiner.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. August 2020 um 23:09:13 Uhr:
Ein Geständnis muss immer strafmildernd berücksichtigt werden. Wenn du beim Strafmaß also auf Nummer sicher gehen willst, dann fährst du zur nächsten Wache und zeigst dich selbst an. ...
.........mit Rechtsbeistand..........
Aber wieso Angst um Führerschein? Oder ist das Konto kurz vorm Überlaufen?