Videomessung

Hallo Leute,
ich habe eine Frage zur Videomessung.
Ich wurde von einem Videowagen gemessen,wie lange dauert es um das Ergebnis vom zuständigen Landratsamt zu erhalten?.
Gruß

Beste Antwort im Thema

Ich würde erst einmal auf den Brief warten und schauen was sie einem genau vorwerfen.

Ansonsten kann man sich auch einfach an die entsprechenden Regeln halten und vermeidet unnötiges Theater.

Hier mal noch etwas zum Thema Geschwindigkeitsmessung durch einen Nachfahrenden
http://www.adac.de/.../...indigkeitsmessung-durch-nachfahren_35834.pdf

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Das Messergebnis wird bei Videofahrzeugen meines Wissens nach direkt an Ort und Stelle durch die Beamten mitgeteilt. Mit anschließender Post ist nach 3-6 Wochen zu rechnen, hast du die Tat zugegeben?

Hier im Landkreis Rosenheim dauert es 2-4 Wochen bis die Mitteilung kommt.

Auf einen Blitzer aus Thüringen habe ich in 2008 6-Wochen gewartet.

Gruß Michi 

Hallo Leute,
Tattag 25.11. ob ich die Tat zugegeben habe weiss ich nicht,war das 1 mal, der Polizist sagte nur das ich ihm etwas unterschreiben soll Aufklärung/und dass ich keine Abgaben dazu mache.
Das seltsame ist ,die haben mein Heck am Motorrad gemessene,höhe vom Boden,auf dem Film war nur die gemessene Geschwindigkeit vom Videowagen zu sehen,und nicht meine.Also habe ich doch gute Chancen,gegen einen eventuellen Bescheid Widerspruch einzulegen.Da es sich um bei der gefahrenen Geschwindigkeit um ein Fahrverbot von 1 Monat geht.Der Videowagen (ihre Geschwindigkeit) hatte 141 Kmh Auserorts.
Das komische an der Sache ist, meine gefahrene Geschwindigkeit wurde nirgends angezeigt,also auf dem Video nicht zu sehen.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von sciroccofan


Das komische an der Sache ist, meine gefahrene Geschwindigkeit wurde nirgends angezeigt,also auf dem Video nicht zu sehen.

Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, daß deine Geschwindigkeit nicht erfaßt und registriert wurde.

Probieren kannst Du es, wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast, die das übernimmt. Nur glaub ich nicht, daß Du Chancen hast.

Bei der Video-Messung muß die Grüne Minna eine gewisse Strecke hinter dem "Raser" herfahren. Ich glaube, mindestens 1 KM, aber nagle mich bitte darauf nicht fest. Und Dank der Pinguine (Weiße Pfosten mit schwarzem Balken) können die das dann genau sagen, ob Du zu schnell warst oder nicht. Leichte Meß-Toleranzen werden mit einem kräftigen Abschlag ausgeschlossen; irgendwas zwischen 5 und 10 %, genau weiß ich das nicht. Notfalls wird das vor Gericht Dank moderner Computer-Auswertung genau ausgemessen. Daß Deine Geschwindigkeit nicht auf dem Band ist, ist völlig normal.

Mit anderen Worten: Wenn Du zu schnell warst, bringt Dir der Einspruch vermutlich wenig. Aber wie gesagt, probieren kannst Du es. Vielleicht kannst Du ja die Geschwindigkeit unter die des Führerschein-Entzugs drücken. Da Du ja keine Angaben gemacht hast (laut Rennleitung), hast Du den Verstoß auch nicht zugegeben. Wobei: Wenn Du in einer Tempo-50-Zone mit 140 unterwegs warst kannst Du das gleich vergessen. Wenn du mit 139 den Führerschein nicht weg hättest würd ichs probieren (aber nur mit Rechtsschutz).

Hallo,
aber auf dem Video das der Wagen gemacht hat, war nur die Geschwindigkeit des Wagens zu sehen, nicht meine also 0,00.
Die können doch nichts ins blaue ausrechen, wie schnell ich denn nun gefahren wäre ,zumal beim fahren und beschleunigen mein Heck nach unten geht,als sie das Heck gemessen haben (aufsitzend, stehend)stark abschüssig,auf meine Frage wo ist denn nun meine gefahrene Geschwindigkeit ?,sagte er schnell ablenkend, ich hätte mich von ihnen entfernt, also seih ich ja noch schneller gefahren.
Ich will hier nichts beschönigen,ich bin eindeutig zu schnell gefahren.
Es war auf der Autobahn,hatte zu früh beschleunigt ein paar Verkehrschilder zu früh, bevor die Geschwindigkeit aufgehoben wurde.

Zitat:

Original geschrieben von sciroccofan


...auf meine Frage wo ist denn nun meine gefahrene Geschwindigkeit ?,sagte er schnell ablenkend, ich hätte mich von ihnen entfernt, also seih ich ja noch schneller gefahren.

Das läßt sich ja in Anbetracht der Videoaufzeichnung schlecht widerlegen.

Hallo,
wenn er aber keinen eindeutigen Messwert hat,und das ist so auf dem Video zu sehen nur ihre gefahrene Geschwindigkeit.,konnten sie keine genaue Messung machen,und deshalb auch die Höhenmessung von meinem Heck, habe so etwas noch nie gehört und gesehen,dass beim Angehaltenen eine Messung des/am Heck erfolgte.
Da ist irgendwas faul an der Messung gewesen.

Die Peilmessung muß noch nicht einmal gültig sein. Mit einem entsprechenden Toleranzabzug reicht es auch aus, wenn sie dir eine bestimmte Strecke hinterhergefahren sind.

Ich würde erst einmal auf den Brief warten und schauen was sie einem genau vorwerfen.

Ansonsten kann man sich auch einfach an die entsprechenden Regeln halten und vermeidet unnötiges Theater.

Hier mal noch etwas zum Thema Geschwindigkeitsmessung durch einen Nachfahrenden
http://www.adac.de/.../...indigkeitsmessung-durch-nachfahren_35834.pdf

Zitat:

Original geschrieben von sciroccofan


Hallo,
wenn er aber keinen eindeutigen Messwert hat,und das ist so auf dem Video zu sehen nur ihre gefahrene Geschwindigkeit.,konnten sie keine genaue Messung machen,und deshalb auch die Höhenmessung von meinem Heck, habe so etwas noch nie gehört und gesehen,dass beim Angehaltenen eine Messung des/am Heck erfolgte.
Da ist irgendwas faul an der Messung gewesen.

Ich habs doch schon oben erklärt: Die können das problemlos ausrechnen. Sonst wären ja alle Video-Messungen ungülitg. Deine Argumente kannst Du vor Gericht vorbringen, vielleichts gibts dadurch ein paar km/h Abzug. Fakt ist: Die haben ein Video, auf dem Du zu schnell bist. Und eine Einblendung ihres (verm. geeichten) Tachos. Der Rest ist einfache Beobachtung und ein wenig Mathe. Und wenn Du Dich noch entfernt hast, also schneller warst als die eingeblendete Geschwindigkeit des Autos, dann haben die Blauen Pech: Es zählt nur die Geschwindikteit des Verfolgerfahrzeugs. Wie schnell hättest Du den fahren dürfen? Es stellt sich hier nämlich die Frage, ob sich der Prozeß überhaupt lohnt.

Hallo,
nun ja warte ich ab,100 Kmh hätte ich fahren dürfen, bei gemessenen 141 Kmh des Wagens ,wäre abzüglich Toleranz immer noch Ca 35 Kmh zu schnell.
Lange konnte sie mich nicht messen, da die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde und ich dann voll beschleunigte.
Im Ort haben sie mich dann an einer Ampel festgenagelt.
Noch was, ich bin auch für Strafe, wär zu schnell fährt muss bezahlen ,aber bitteschön mit einer korrekten Messung.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von sciroccofan


Noch was, ich bin auch für Strafe, wär zu schnell fährt muss bezahlen ,aber bitteschön mit einer korrekten Messung.

Der Tacho der Polizeifahrzeuge ist geeicht, damit die Nachfahrmethode Rechtsgültigkeit erlangen kann. Somit ist das Meßverfahren korrekt, wenn alle Randbedingungen dazu erfüllt wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von sciroccofan


Noch was, ich bin auch für Strafe, wär zu schnell fährt muss bezahlen ,aber bitteschön mit einer korrekten Messung.
Der Tacho der Polizeifahrzeuge ist geeicht, damit die Nachfahrmethode Rechtsgültigkeit erlangen kann. Somit ist das Meßverfahren korrekt, wenn alle Randbedingungen dazu erfüllt wurden.

Und das können wir nicht beurteilen, sondern nur ein Anwalt nach Akteneinsicht.

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