Vialle LpDi Passat 1,4 TFSi

Hallo Zusammen,

ich habe vor 6 Monaten meinen Passat auf Autogas umrüsten lassen.
Nach dem ersten kleinen Problem 4000 km auf Gas ist mein Auto jetzt schon seit 3 Wochen in der Werstatt.
Hohlschraube getauscht und Hochdruckpumpe abgedichtet.
Leider fährt er immer noch nicht, geht nach dem Start aus- keine Leistung usw.

Wie soll es nur weitergehen?
Wie lange dürfen die an meinem Auto schrauben?
Habe ich ein Recht auf Wandlung bzw Ausbau der Anlage und mein Geld zurück?

Grüße Atze

Beste Antwort im Thema

@atze4u

Also der Umrüster hat das Fahrzeug. Es wurde die Pumpe(Neu ?) nach Holland geschickt zur Bearbeitung.
es werden tests gemacht und dann muss der Umrüster auf Antwort aus Holland warten... OK

Vorher war das Problem, dass er auf LPG nicht starten wollte und keine Leistung hatte.
Jetzt ist das Problem, dass er zwar startet, aber im Leerlauf aus geht.

Wurden die Trimwerte zurückgesetzt ?
Wenn die Kraftstoffzumessung vor dem Reparaturversuch aus dem Ruder gelaufen ist(ich denke hier in Richtung LL: +15% Anpassung) wegen Magerlauf( Das würde auch das Startproblem und den leistungsverlust erklären), geht er jetzt im Leerlauf aus, da das Kraftstoffgemisch zu "Fett" ist.

Das sollte ein generelles Problem dieser Technik sein:
Wenn die Pumpe im Eimer ist, und das kann man in letzter Zeit des Öfteren lesen, nur der Hersteller eine Neue bearbeiten kann.
Prozedere: Neue bei Audi bestellen, nach Eindhoven schicken, Pumpe bearbeiten lassen, zurückschicken...
Das dauert...
Was macht man wenn die mal Betriebsferien haben und selbst ist man auch mit dem PKW im Urlaub ??

Zitat:

Original geschrieben von sz1979k


Bei meinem einbau vertrag steht wenn die Anlage nicht zur zufriedenheit des kunden zum laufen gebracht wird wir die anlage ausgebaut und 70 % vom geld gibt es zurück. Vielleicht steht ja bei dir sowas auch drin.

Warum nur 70% ??

Es ist schon gut, wenn man sich als Umrüster sicher sein kann, dass kein anderer den Motor anfasst. Somit ist das Risiko sehr gering.

Die Unkosten sind definitiv in den 30%(ca. 1.100,- €) gedeckt.

Nicht Dumm der Jung.... 😉

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@andy1080,
da hast Du absolut Recht.

Ich hatte zwar noch nie diesen Fall, aber ich würde so handeln wollen.
Am End mit allen Kosten wird es sicherlich teurer.
Auch die menschliche Seite ist zu betrachten, nicht nur die juristische.
Und, was nutzt ein Streit, da geh ich doch lieber zufrieden/gelassen ins Bett.

Zitat:

Original geschrieben von c.c.i


Wie gesagt, ich bin kein Rechteverst(d)reher oder sonstiges...
Für mich stellt das aber ein ganz klarer Vertragsbestandteil dar.
Mit dieser Klausel schließe ich einen Rechtsanspruch auf vollständige Erstattung meines Umrüstpreises aus ! Da hilft auch kein Gericht..., denn ich wurde ja vorab darüber aufgeklärt, dass es möglich wäre, dass es nicht richtig funktioniert und gleichzeitig der Rückbau vertraglich zu einem festen Preis vereinbart.

Mich würden einmal die Gründe interessieren, warum man diese Klauseln bei Icom so vereinbart... ?

Ich denke, trotz dieser Klauseln, kann man sicherlich ein Gericht bemühen. Nicht jede Klausel in einem Vertrag muss rechtlich wasserdicht sein. Vor allem die gerechtfertigte Höhe des Abzuges dürfte ein Gericht anders sehen. 😉

Richtig, die Sittenwidrigkeit ist zu klären.
Man spekuliert eben darauf, dass der Kunde schluckt und nicht gerne klagt.

es gibt ja sicherlich auch leute die so eine klage finanziell nicht durchstehen können da sie aufs auto angewiesen sind und keine kohle mehr auf der kante haben. dann doch lieber erstmal den rückbau und etwas kohle als das auto von gutachter zu gutachter zu bringen und warten bis die rechtsverdeher fertig sind mit ihren schlauen briefen. klagen kann mann ja immernoch.... aber wie gesagt denke nicht das mein umrüster ein auto annimmt wo er vorher schon weis die karre bekomme ich nicht ans laufen also wird die klausel wohl nur selten wenn überhaupt mal gebraucht werden....

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Zitat:

Original geschrieben von sz1979k


aber wie gesagt denke nicht das mein umrüster ein auto annimmt wo er vorher schon weis die karre bekomme ich nicht ans laufen also wird die klausel wohl nur selten wenn überhaupt mal gebraucht werden....

Wir haben vor 2 Wochen in einen Mondeo 1.6 Ecoboost unser System(Verdampfer) eingebaut. Da war eine JTG HP verbaut, die auch nicht funktionierte... Ein Bekannter hat einen C-max Ecoboost ....... der hat die Schnauze voll von LPG... 😉

Der Kunde mit dem Mondeo hatte dann aber icht nur 70% zurückerhalten, sondern 100%

Das ausgebaute System kann man bestimmt nicht zurückgeben. Daher sind wohl die 30% für den EK des Systems gedacht um hier nicht komplett, finanziell gesehen, der Depp zu sein...

Wenn ich heute einen Di mache, heißt es noch lange nicht das der nächste auch gleich funktioniert. Die Technik bei den DI`s ändert sich so schnell.
Deshalb gibt es z.B. bei Prins für die Cadillac CTS 3.6, je nach Baujahr 3 verschiedene Motorkit`s für den "gleichen" Motor.

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