Verwirrung um abgelasteten Sprinter mit Zwillingsachse

Mercedes Sprinter W906

Hallo!

Ein Freund von mir besitzt einen Sprinter mit Zwillingsachse hinten. Diesen hat er rechtlich (?) abgelastet das heißt er darf nur noch mit 3.500 Kg ZGG fahren. (Die Hinterachse ist gleich geblieben) Dies steht auch so im Fahrzeugschein.

Jetzt die Quizfrage, was muss man tun damit die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein geändert werden kann? Da steht nach der Ablastung immernoch 90 oder 80 (unsicher) drin

Vielen Dank für eure Zeit

24 Antworten

Ist das die die er kann oder die der darf. ?? als 3,5 to dürfte er ja mehr, ist der denn begrenzt? dann müsste man den ja freischalten.

Die die er darf, er ist schon freigeschaltet, nur was braucht man um das in den Schein eingetragen zu bekommen :/

TÜV oder Zulassungstelle mal fragen ob das eingetragen werden muss, da der ja 3,5to. ist.

Muss eingetragen sein aber was braucht man präzise dafür

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Reifen überprüfen. Wenn die vom Speedindex passen ab zum TÜV Fahrzeug vorstellen und alles eintragen lassen.

Könnte schwierig werden, weil die Hersteller damit Probleme haben, diese abgelasteten Fahrzeuge für höhere Geschwindigkeiten freizugeben. Ist auch eine Sache der Gewährleistung, oder schlimmer im Schadensfall. Wenn so ein Fahrzeug mit 110 km/h einen Unfall verursacht und das vor Gericht landet, kann das große Probleme machen. Im erweiterten Bekanntenkreis passiert...
Gehen wir doch mal anders an diese Sache. Wieviel schneller kann dieses Fahrzeug überhaupt noch ??
Die Übersetzung ist eh ziemlich kurz, alles was über 100 km/h läuft, ist wohl knapp im roten Bereich. Nicht im Sinne des Erfinders.
Noch eine Frage: Warum holt sich der Freund nicht gleich einen anderen "normalen" Sprinter ??

Das Ding läuft einwandfrei und ist in einem sehr guten Zustand

Gewährleistung ist eh abgelaufen

Er soll das laufen was ein normaler Sprinter auch läuft , ich versuche es mal mit den Reifen

Zitat:

@MADMAN101 schrieb am 19. Februar 2019 um 20:19:35 Uhr:



Er soll das laufen was ein normaler Sprinter auch läuft , ich versuche es mal mit den Reifen

😕
Das wird aufgrund von Getriebe- und Achsübersetzung nicht funktionieren.

Das Fahrzeug gibt es mit entsprechenden Reifen bis 161 km/h. Ob die erreicht werden hängt von der Motor/Getriebe/HA Variante ab.

Aber das war ja nicht die Frage vom TE.

es geht nicht um reifen oder übersetzung es ist nur ganz alleine entscheidung von hersteller antrag , datenkarte ändern , CDI programieren über SCN. aber die freigabe bekommt mann nicht für fzg über 3,5 t. es gibt ausnahme fälle für retungsdienst und feuerwehr alles andere nicht. oder mann macht es illegal cdi kodieren und das was.

Rettungsdienst, Feuerwehr etc. haben einen extra Code für Fahrzeuge mit hoheitlichen Aufgaben.

Daher keine Begrenzung der Geschwindigkeit und keine Abschaltung bei AdBlue.

Wirst du aber nicht kriegen.

Und aufgrund Achse und Getriebe kann der technisch nie die 161 schaffen. 140 sind beim RTW reell und werden auch genutzt. Fahrzeug hat ja gegenüber nem 3,5t eh bessere Bremsen.

Mein 5,3to Sprinter (516 CDI) als Basis meines Wohnmobils ist nicht begrenzt und mit 144km/h Max im Schein angegeben. Erreichen wird er die nie, auf Grund des hohen Aufbaus. 130km/h hatte ich mal bergab kurz drauf, es regelt nichts ab. Das Getriebe ist bei mir die 7-G Automatik.

Für die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit benötigst du eine Bescheinigung/ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Daimler AG.
Da musste zum Daimler Händler/Niederlassung gehen und dies muss das bei der Daimler AG beantragen.

Gruß

Chris

Zitat:

@chrisss240 schrieb am 1. März 2019 um 05:56:41 Uhr:


Für die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit benötigst du eine Bescheinigung/ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Daimler AG.
Da musste zum Daimler Händler/Niederlassung gehen und dies muss das bei der Daimler AG beantragen.

Gruß

Chris

Und um die zu bekommen muss beim TÜV irgendwas geprüft werden mit den Rädern glaube ich,

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