Verweis auf Fachwerkstatt bei eingeschränktem Fahrerkreis
Ist nach einem Haftplichtschaden der Verweis auf eine 20 Kilometer entfernte Fachwerkstatt zumutbar wenn man in seiner KFZ Versicherung nur einen eingeschränkten Fahrerkreis angegeben hat und der Wagen von einem Mitarbeiter der Werkstatt zur Werkstatt gefahren und wieder zurückgebracht werden soll obwohl es hier im Ort etliche Fachwerstätten nur mit höheren Stundensätzen gibt? Danke für Hilfe im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jocky400
Ist nach einem Haftplichtschaden der Verweis auf eine 20 Kilometer entfernte Fachwerkstatt zumutbar wenn man in seiner KFZ Versicherung nur einen eingeschränkten Fahrerkreis angegeben hat und der Wagen von einem Mitarbeiter der Werkstatt zur Werkstatt gefahren und wieder zurückgebracht werden soll obwohl es hier im Ort etliche Fachwerstätten nur mit höheren Stundensätzen gibt? Danke für Hilfe im voraus.
Die Frage dürfte sich eigentlich nicht stellen, da unfallbeschädigte Fahrzeuge in der Regel auf einem Schleppwagen oder Autotransportanhänger geholt und gebracht werden und somit nicht gefahren werden.
Viel mehr stellt sich hier die Frage, ob du im KH Schaden verpflichtet bist, dein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen, welche dir die Versicherung vorgibt.
Und die Frage kann ganz klar mit nein beantwortet werden.
Du allein bestimmst, welche Werkstatt dein Fahrzeug repariert.
Anders sieht das aus, wenn du den Schaden fiktiv, also auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest.
Da sollten einige Faktoren erfüllt sein um die Stundensätze einr Markenwerkstatt zu bekommen.
-Wie alt ist dein Auto, älter als 3 Jahre?
-wurde es lückenlos bei einer Markenwerkstatt gewartet?
Der Beweis der Gleichwertigkeit der Referenzwerkstatt muss vom Versicherer erbracht werden, der bloße Verweis auf diese reicht nicht aus.
22 Antworten
Der TE wurde nun mehrmals umfassend informiert. Das reicht jetzt auch mal hin.
Irgendwie ist mir die Zeit zu Schade, diesem hier jeden Popel aus der Nase zu ziehen.
Wenn er nicht verstehen will oder kann, was man ihm hier schreibt und was im weiteren erforderlich wäre um sein
Problem anzugehen, ist das auch gut.
Auf Salami- Taktik hab ich weder Lust noch Zeit.
Da helfe ich doch lieber Usern, die wirklich Hilfe möchten und nicht meine kostbare Zeit mit dämlichen Spielchen vergeuden.
Bis die Tage 🙂
Ich habe meine Frage im ersten Beitrag gestellt und diverse Antworten erhalten ,danke für die Antworten🙂
Zitat:
Original geschrieben von jocky400
Ich habe meine Frage im ersten Beitrag gestellt und diverse Antworten erhalten ,danke für die Antworten🙂
Du hälst dich für einen ganz schlauen nicht war ?
Man sollte sich wirklich zuerst mal das Profil eines Users ansehen, bevor man Zeit investiert oder besser gesagt vergeudet.
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Ich wollte eigentlich nur wissen ob ein eingeschränkter Fahrerkreis ein Grund für die Unzumutbarkeit einer Reparatur in einer Verweiswerkstatt ist,nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
Original geschrieben von jocky400
Ich wollte eigentlich nur wissen ob ein eingeschränkter Fahrerkreis ein Grund für die Unzumutbarkeit einer Reparatur in einer Verweiswerkstatt ist,nicht mehr und nicht weniger.
Und von mir bekommst du in Zukunft hier noch bestenfalls die Uhrzeit mitgeilt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Aber die bewusst falsch, damit du zu spät zum Abendessen kommst und hungrig ins Bett gehen musst.... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von jocky400
Ich wollte eigentlich nur wissen ob ein eingeschränkter Fahrerkreis ein Grund für die Unzumutbarkeit einer Reparatur in einer Verweiswerkstatt ist,nicht mehr und nicht weniger.
Wie kann man denn mit einem "es kommt drauf an" zufrieden sein, wenn man - das unterstelle ich Dir einfach mal - nicht genau weiß, worauf es ankommt?
Zitat:
Original geschrieben von jocky400
Wenn der parkende PkW vom VN der gegnerischen Versicherung beschädigt wurde und Schuld zu 100% bei der Gegenseite liegt,darf man doch bei fiktiver Abrechnung die Preise der markengebunden Fachwerkstatt zugrunde legen wenn die Reparaturhistorie des Fahrzeuges in dieser Fachwerkstatt über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges belegt werden kann.Mir will man die Schadenszahlung durch einen sogenannten Prüfbericht, der eigentlich nur die Stundensätze auf 89€ kürzt ,in der Gesamtheit durch den Verweis in die 20 Kilometer entfernte Werkstatt um ca. 25% kürzen.Ich meine das ist nicht zumutbar.
Das entscheidest eben nicht du 🙄
...tja, dafür kannst du dir einen Anwalt zur Rate ziehen welcher mit dir "eine wiedermal" Einzellfallentscheidung "für dich" vor Gericht erwirkt...
Lass den Karren vor Ort inst. setzen und alle haben hier Ihre Seelenruhe 😁