Verweis auf Fachwerkstatt bei eingeschränktem Fahrerkreis

Ist nach einem Haftplichtschaden der Verweis auf eine 20 Kilometer entfernte Fachwerkstatt zumutbar wenn man in seiner KFZ Versicherung nur einen eingeschränkten Fahrerkreis angegeben hat und der Wagen von einem Mitarbeiter der Werkstatt zur Werkstatt gefahren und wieder zurückgebracht werden soll obwohl es hier im Ort etliche Fachwerstätten nur mit höheren Stundensätzen gibt? Danke für Hilfe im voraus.

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Zitat:

Original geschrieben von jocky400


Ist nach einem Haftplichtschaden der Verweis auf eine 20 Kilometer entfernte Fachwerkstatt zumutbar wenn man in seiner KFZ Versicherung nur einen eingeschränkten Fahrerkreis angegeben hat und der Wagen von einem Mitarbeiter der Werkstatt zur Werkstatt gefahren und wieder zurückgebracht werden soll obwohl es hier im Ort etliche Fachwerstätten nur mit höheren Stundensätzen gibt? Danke für Hilfe im voraus.

Die Frage dürfte sich eigentlich nicht stellen, da unfallbeschädigte Fahrzeuge in der Regel auf einem Schleppwagen oder Autotransportanhänger geholt und gebracht werden und somit nicht gefahren werden. 

Viel mehr stellt sich hier die Frage, ob du im KH Schaden verpflichtet bist, dein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen, welche dir die Versicherung vorgibt.

Und die Frage kann ganz klar mit nein beantwortet werden.  

Du allein bestimmst, welche Werkstatt dein Fahrzeug repariert.

Anders sieht das aus, wenn du den Schaden fiktiv, also auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest. 

Da sollten einige Faktoren erfüllt sein um die Stundensätze einr Markenwerkstatt zu bekommen.

-Wie alt ist dein Auto, älter als 3 Jahre?
-wurde es lückenlos bei einer Markenwerkstatt gewartet?

Der Beweis der Gleichwertigkeit der Referenzwerkstatt muss vom Versicherer erbracht werden, der bloße Verweis auf diese reicht nicht aus. 

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Zitat:

Lange haben wir Anwälte nach einem Urteil oder einer Entscheidung gesucht, in der das LG Coburg als “Stammsitz-Gericht” der HUK zu der leidigen Frage der Stundenverrechnungssätze Stellung nimmt. Wie der juristischen Datenbank “Juris” am Freitag, dem 18.01.08 zu entnehmen war, liegt nunmehr eine Entscheidung des LG Coburg vor.

Das Landgericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem ein Geschädigter den Schaden an seinem Mercedes Sprinter hatte begutachten lassen. Der Gutachter kam auf Reparaturkosten in Höhe von fast 4000,00 EUR und legte dabei die Stundenverrechnungssätze einer Mercedes-Fachwerkstatt zugrunde. Die Versicherung war aber der Ansicht, der Geschädigte müsse sich auf eine günstigere, von der Versicherung empfohlene freie Werkstatt verweisen lassen, nachdem sein Fahrzeug schon fünf Jahre alt war und über 250.000 km auf dem Tacho hatte. Als der Geschädigte dieser Aufforderung nicht nachkam, kürzte sie die Schadensersatzleistung um 580,00 EUR.

Der Geschädigte nahm das nicht hin und klagte zunächst vor dem AG Kronach (Az. leider nicht bekannt).Dort bekam er Recht. Die Versicherung ging in die Berufung vor dem LG Coburg. Dort erhielt sie allerdings eine Abfuhr in Form eines Hinweisbeschlusses. Das LG Coburg wies darauf hin, dass nach seiner Ansicht ein Unfallgeschädigter grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Werkstatt anfallenden Reparaturkosten habe. Er müsse nicht erst mit seinem Fahrzeug und dem Gutachten mehrere Werkstätten “abklappern”, um herauszufinden, welche Werkstatt seinen Sprinter günstiger reparieren könne. Der Geschädigte, so das LG im Hinweisbeschluss, müsse sich zur Reparatur seines KFZ von der gegnerischen Versicherung nicht auf irgendeine Fachwerkstatt verweisen lassen. Vielmehr könne er die Reparaturkosten nach den Sätzen berechnen, die in einem markengebundenen Betrieb anfallen. Die Reparatur in einer nicht markengebundenen Werkstatt könne auch den Wiederverkaufswert des Fahrzeuges beeinflussen, worauf sich der Geschädigte nicht einlassen müsse.

Die Versicherung hat nach dieser recht eindeutigen Hinweisverfügung die Berufung zurückgenommen. Ich vermute, dass dahinter aber nicht die Erkenntnis steht, im Unrecht zu sein, sondern die Versicherung lediglich verhindern wollte, dass es an ihrem Stammsitz ein schriftliches Urteil gibt, in dem klar und deutlich steht, dass die bislang vorgenommenen Kürzungen der Stundenverrechnungssätze rechtswidrig sind.

Trotzdem sollte die Gelegenheit genutzt werden. Es kann jedem Geschädigten nur empfohlen werden, künftig seine Rechtsstreitigkeiten mit der HUK bezüglich dieser Problematik am Sitz der Versicherung in Coburg auszutragen, insbesondere dann, wenn die Rechtsprechung bei dem Gericht des Unfallortes nicht bekannt oder unsicher ist.

http://www.captain-huk.de/.../

PS:

Würde ja gerne eine Quelle einfügen, aber dieser beschmierte Editor ersetzt das www.captain-huk.de im Link immer durch financescout24.de 😠

PPS:

Selbst im normalen Text. Welcher Schwachsinnige Programmierer hat denn hier die AutoErsetzen Funktion geschrieben??
Also:

http://www.c*a*p*t*a*i*n-h*u*k.de/urteile/lg-coburg-unfallgeschaedigter-darf-nach-den-verrechnungssaetzen-einer-markenwerkstatt-abrechnen-huk-nimmt-berufung-zurueck/

Sterne einfach weglassen, dann gehts.

Zitat:

Original geschrieben von jocky400


Ist nach einem Haftplichtschaden der Verweis auf eine 20 Kilometer entfernte Fachwerkstatt zumutbar wenn man in seiner KFZ Versicherung nur einen eingeschränkten Fahrerkreis angegeben hat und der Wagen von einem Mitarbeiter der Werkstatt zur Werkstatt gefahren und wieder zurückgebracht werden soll obwohl es hier im Ort etliche Fachwerstätten nur mit höheren Stundensätzen gibt? Danke für Hilfe im voraus.

Die Frage dürfte sich eigentlich nicht stellen, da unfallbeschädigte Fahrzeuge in der Regel auf einem Schleppwagen oder Autotransportanhänger geholt und gebracht werden und somit nicht gefahren werden. 

Viel mehr stellt sich hier die Frage, ob du im KH Schaden verpflichtet bist, dein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen, welche dir die Versicherung vorgibt.

Und die Frage kann ganz klar mit nein beantwortet werden.  

Du allein bestimmst, welche Werkstatt dein Fahrzeug repariert.

Anders sieht das aus, wenn du den Schaden fiktiv, also auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest. 

Da sollten einige Faktoren erfüllt sein um die Stundensätze einr Markenwerkstatt zu bekommen.

-Wie alt ist dein Auto, älter als 3 Jahre?
-wurde es lückenlos bei einer Markenwerkstatt gewartet?

Der Beweis der Gleichwertigkeit der Referenzwerkstatt muss vom Versicherer erbracht werden, der bloße Verweis auf diese reicht nicht aus. 

Ich habe bei der Werkstatt ausdrücklich nachgefragt,der Wagen soll von einem Mitarbeiter gefahren werden.Der Wagen ist laut Gutachten verkehrsicher und fahrbereit.

Darauf würde ich mich ganz sicher nicht einlassen. Nicht nur wegen dem eingeschränkten Fahrerkreis.

Im übrigen ist das nicht gerade Profesionell. Jede qualifizierte Karosseriewerkstatt verfügt mindestens über einen Autotransportanhänger. 

On das Fahrzeug fahrbereit und Verkehrssicher ist spielt hierbei überhaupt keine Rolle.  

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Im übrigen ist das nicht gerade Profesionell.

die frage sollte eher lauten: ist das eine partnerwerkstatt der versicherung?

Du kannst das Fahrzeug mit einem unterschriebenen Werkstattauftrag auch von einem Angehörigen einer Werkstatt fahren lassen. Sonst könnte (dürfte) eine Werkstatt niemals eine Probefahrt machen. Nennt sich Werkstattobhut. Dort ist das Fahrzeug über die Handel- und Handwerksversicherung versichert, wenn die Werkstatt sowas abgeschlossen hat. Musst Du erfragen, in der Haftung steht die Werkstatt zwar trotzdem, aber müsstest bei Schadenersatz mehr kämpfen. Und wenn jetzt eine Probefahrt zum TÜV gehört, bekommt niemand mehr eine Plakette. Ich auch nicht, da nur meine Frau und ich als Fahrerkreis eintragen sind.

Lejockel

Ich begehe doch dann einen Vertragsverstoß bei meinem abgeschlossenen Versicherungsvertrag der laut Kleingedruktem über eine Strafgebühr von einem Jahrebeitrag bis hin zu Regressansprüchen im Schadensfall geahndet wird.Ich meine so eine Werkstatt aufzusuchen ist einfach nicht zumutbar weil diese für mich nicht leicht zugänglich ist und schlichtweg ein Risiko besteht wenn etwas passiert.Ich bin schlichtweg nicht bereit dieses Risiko einzugehen und will u.a.deshalb den Verweis auf diese Werkstatt ablehnen.Frag mich nur wie die Gerichte den Fall beurteilen.

Das ist schon Interessant was lejockel so anführt, man kann da sicher drüber diskutieren.

Aber hier stelt sich auch die Frage, ob das im KH- Schaden zum einen verlangt werden kann und zum anderen 
ob es überhaupt zumutbar ist.

Muss sich der Geschädigte hierauf einlassen?

Ist er verpflichtet nachzufragen, ob eine H+H Versicherung besteht?

Kann er das überhaupt überprüfen (erzählen kann ich viel)

Warum soll er den Werkstattauftrag unterschreiben, wenn die Versicherung sagt "du gehst dahin"
Soll er sich mit einer Werkstatt rumärgern, die gar nicht kennt und die er auch sonst nicht beauftragt hätte?

Ist das noch über eine Probefahrt (über 40 KM) überhaupt über die H+H abgedeckt?

Der Vergleich mit der § 29 Prüfung mag in Zweifel gezogen werden.

Hallo Delle, ich weiß nicht warum er in diese Werkstatt soll. Kann ich nicht beantworten. Ich wollte ihm nur die Angst nehmen, das Auto nicht dort hin zu geben, nur weil er einen eingeschränkten Fahrerkreis hat. Die Anderen Hintergründe kennen wir ja nicht.

lejockel

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von lejockel
Hallo Delle, ich weiß nicht warum er in diese Werkstatt soll. Kann ich nicht beantworten. Ich wollte ihm nur die Angst nehmen, das Auto nicht dort hin zu geben, nur weil er einen eingeschränkten Fahrerkreis hat. Die Anderen Hintergründe kennen wir ja nicht.
 
lejockel

Hallo lejockel

Aber dein Vortrag fand ich wirklich gut. Das muss man echt mal beleuchten 🙂

Die Frage kann ich aber beantworten.Die Werstatt hat mit 89€ für Karosserie und seltsamerweise auch mit 89€ für Lackarbeiten den niedrigsten Stundensatz in der Umgebung,bei uns in der Statt liet der Stundensatz Lack aber im Schnitt schon bei 110€.

Zitat:

Original geschrieben von jocky400
Die Frage kann ich aber beantworten.Die Werstatt hat mit 89€ für Karosserie und seltsamerweise auch mit 89€ für Lackarbeiten den niedrigsten Stundensatz in der Umgebung,bei uns in der Statt liet der Stundensatz Lack aber im Schnitt schon bei 110€.

du hast meinen ersten Beitrag gelesen? 😉

Ohne nähere Infos zu "deinem Fall (Auto)" wird das hier nix vernünftiges

Wenn Du der Geschädigte bist, darfst Du Dir die Werkstatt aussuchen und nicht die Versicherung. Von daher würde ich mich nicht darauf einlassen, sondern das Auto vor Ort reparieren lassen und gut ist!

Anders sähe es aus, wenn Du den Schaden selber verursacht hast über deine VK/TK abwickeln willst. Bei Werkstattbindung müsstest Du Dich darauf einlassen.

Wenn der parkende PkW vom VN der gegnerischen Versicherung beschädigt wurde und Schuld zu 100% bei der Gegenseite liegt,darf man doch bei fiktiver Abrechnung die Preise der markengebunden Fachwerkstatt zugrunde legen wenn die Reparaturhistorie des Fahrzeuges in dieser Fachwerkstatt über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges belegt werden kann.Mir will man die Schadenszahlung durch einen sogenannten Prüfbericht, der eigentlich nur die Stundensätze auf 89€ kürzt ,in der Gesamtheit durch den Verweis in die 20 Kilometer entfernte Werkstatt um ca. 25% kürzen.Ich meine das ist nicht zumutbar.

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