Verwarnungsgeld Geschwindigkeitsübertretung
Ich soll an einer festen Radaranlage mit 93km/h statt der "erlaubten" 80km/h gefahren sein (20€).
Die 93km/h dürften nach Toleranzabzug durchaus stimmen.
Der Autobahnabschnitt auf der A8 ist mit einer variabel regelbaren Geschwindigkeitsbegrenzung ausgestattet.
Da mir die feste Radaranlage bekannt ist, achte ich eigentlich dort immer auf meine Geschwindigkeit.
Auch den rotenBlitz habe ich natürlich bemerkt.
Ich bin mir aber sicher, dass die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100km/h eingestellt war.
Welche Chancen hat man gegen die Verwarnung vorzugehen?
Wie parallel wird Geschwindigkeitsanzeige und die Einstellung der Radarkontrolle durchgeführt?
27 Antworten
Zitat:
@bug99 schrieb am 16. Dezember 2020 um 21:26:32 Uhr:
was nützt das Umdrehen, das sind auf der Autobahn sicherlich 30 km Strecke
und was sagt es dann aus, wenn ich dann 30 Minuten später sehe, ob jetzt da 80 oder 100km/h steht?und meine Verkehrszeichenerkennung im Fahrzeug hatte auch die 100km/h angezeigt
Dann sollte doch dein Vorgehen eigentlich klar sein.
Ab zum Anwalt.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:27:26 Uhr:
Dann sollte doch dein Vorgehen eigentlich klar sein.
Ab zum Anwalt.
aber hat der RA denn eine chance?
Kann man im Nachhinein noch feststellen, wann das Höchstgeschwindigkeitsregelsystem, welche Höchstgeschwindigkeit vorgegeben hat? Protokollieren diese System das?
Na entweder Du zahlst die 20 Euro oder Du machst den großen Otto los.
Und musst dann evtl mit leben,dass es etwas teurer wird.
Es wird mit Sicherheit protokolliert,wann die Schilderbrücke welche Geschwindigkeit anzeigt und wann der folgende Blitzer seine AuslöseGeschwindigkeit ändert. Ist doch üblich,dass ein Anwalt erstmal alle technischen Unterlagen zum Messgerät anfordert und die korrekte Messung anzweifelt.
Geh von aus, Du hast Dich verguckt. Kann passieren.
Zitat:
@bug99 schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:45:19 Uhr:
Kann man im Nachhinein noch feststellen, wann das Höchstgeschwindigkeitsregelsystem, welche Höchstgeschwindigkeit vorgegeben hat? Protokollieren diese System das?
In NRW wird es protokoliert. Die Verkehrszentrale in Leverkusen steuert für das Ruhrgebiet die Schilderbrücken. Das Ordnungsamt der jeweiligen Städte programmiert die Blitzer. Auf der A40 gibt es immer wieder Fehlprogrammierungen. In Essen wird bei der Auswertung der Blitzerfotos als erstes ein Datenabgleich gemacht, dass bei den Falschmessungen erst gar keine Post raus geht.
Wie ich bereits schrieb... Ruf das Ordnungsamt mal an, und frag nach. Vielleicht haben die gepennt, oder du...
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Zitat:
@bug99 schrieb am 16. Dezember 2020 um 20:29:03 Uhr:
davon ging ich auch aus, aber dann kam mein Verwarnungsgeld,
und ich bin mir zu 99% sicher, dass die Höchstgeschwindigkeitsregelung auf 100km/h stand,
aber das kann ich ohne Zeuge und ohne Dashcam nicht nachweisen.Oder dort sind die Geräte nicht technisch gekoppelt...
und werden menschlich aufeinander abgestimmtDa fühlt man sich ausgeliefert und zahlt eben.
Da hilft eine Dashcam. So habe ich beim links abbiegen das Tempo 60-Schild nicht gesehen (war nicht im direkten Lichtkegel, sondern nur im Streulicht), bin 70 gefahren. Jetzt hätte man die Sache ausreizen können, andererseits....
Also: jetzt zahlen, von den restlichen 80 EUR vom Hunni, den Du gespart hast, weil Du nicht 200 gefahren bist, gute Dashcam kaufen (oder Dashcam-App auf's Telefon, Daylroads Voyager pro finde ich ganz gut, ca. 5 EUR einmalig, und diese Halterung finde ich gut - allerdings an die Scheibe gepappt und nicht auf's Armaturenbrett).
Zitat:
@MvM schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:15:07 Uhr:
Zitat:
@bug99 schrieb am 16. Dezember 2020 um 16:05:36 Uhr:
Mich interessiert, ob ähnliche Fälle beim Zusammenspiel von fest installierten Radaranlagen und variablen Höchstgeschwindigkeitsanzeigen bekannt sind.Ja, ist bekannt, kommt immer wieder mal vor.
Wenn man sich wirklich sicher ist, einfach die Nummer anrufen, die auf dem Schreiben steht, und fragen, ob andere sich auch schon beschwert haben.
😛😛😛😁 und die geben freimütig und ehrlich zu wenn es mehre solcher Anfragen gab.
Du glaubst auch noch an den Weihnachtsman.
Aber es gibt ja jetzt ein Urteil das einem den Zugriff auf die Rohdaten gewährt. Dort sollte ja zu erkennen sein, welche Geschwindigkeit dem System zugrunde lag.
Zitat:
@bug99 schrieb am 16. Dezember 2020 um 20:59:29 Uhr:
die Messung der Geschwindigkeitsüberwachung ist doch korrekt
Aber es muß zu der Messung eine belastbare Dokumentation der Schilderbrückenanzeige geben. Denn nur dann lässt sich überhaupt ein Verstoß beweisen.
Aber stell Dich drauf ein das Du in Vorkasse gehen musst, denn Anwalt und Gutachter arbeiten nicht kostenlos und im ggf. musst Du die Auslagen hinterher wieder einklagen.
Richtig so. Ich mein, wir wünschen uns ja auch, dass man uns mal Fehler verzeiht, also bei so einer kleinen Summe hätte ich mir erst gar nicht diese Gedanken gemacht. Mal gewinnt man...
Ansonsten passiert dies auf der A40 "regelmäßig", also im Sinne von ich wurde da schon zweimal geblitzt vor einer Schilderbrücke. Diese zeigte 100, ich fuhr beide male maximal 98 oder so. Kam aber auch nie was. Ich denke also schon dass es da einen Versatz gibt, bis der Blitzer auf die neue Geschwindigkeit eingestellt ist. Aber dann sollte da eben auch kein Schreiben kommen. Insofern denke ich in Deinem Fall warst Du wirklich zu schnell.
Alles was nicht Punktebewährt ist, zahle ich ohne lange zu überlegen. Ist viel entspannter.
Rechne ich den Spritkosten zu und schon tangiert das aufs Jahr gesehen nicht.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 17. Dezember 2020 um 12:48:25 Uhr:
...
Ansonsten passiert dies auf der A40 "regelmäßig", also im Sinne von ich wurde da schon zweimal geblitzt vor einer Schilderbrücke. Diese zeigte 100, ich fuhr beide male maximal 98 oder so. Kam aber auch nie was. Ich denke also schon dass es da einen Versatz gibt, bis der Blitzer auf die neue Geschwindigkeit eingestellt ist. Aber dann sollte da eben auch kein Schreiben kommen. Insofern denke ich in Deinem Fall warst Du wirklich zu schnell.
Bei mir kam aber das nette Briefchen, allerdings 4 Wochen später
Ein 20,- € Knöllchen per Anwalt anzufechten ist eine wirklich gute Idee. So mit RS-Versicherung und 150,- - 250,- € Selbstbeteiligung muss da schon ein klassischer Freispruch erfolgen, damit sich das rechnet.
Zitat:
@bug99 schrieb am 16. Dezember 2020 um 21:26:32 Uhr:
was nützt das Umdrehen, das sind auf der Autobahn sicherlich 30 km Strecke
und was sagt es dann aus, wenn ich dann 30 Minuten später sehe, ob jetzt da 80 oder 100km/h steht?und meine Verkehrszeichenerkennung im Fahrzeug hatte auch die 100km/h angezeigt
Eigentlich wäre Umdrehen ja auch nur eine Option gewesen.
Ein Anruf bei den Zuständigen Ämtern am selben oder darauffolgenden Tag hätte evtl. auch geholfen.
Jetzt nach 4 Wochen ist es sehr wahrscheinlich zu spät.