Verwarngeld --> rechtens???

VW Vento 1H

hi leutz,

ich schau heut bei zeitem (ca.11:00)aus dem fenster und seh ein zettel an meiner karre hängen. Es war ein ZAHLSCHEIN unserer grünen "freunde" über 10€ mit der ordnungswidrigkeit (Jetzt haltet euch fest) "Halten nicht möglichst rechts" !!!!

nun zum szenario:
bin heut früh gegen 4 nach haus gekommen, parkt mein auto wie immer bei uns an der straße parallel zum bordstein in den markierten flächen, weil es nicht besser ging und ich keine lust zum rangieren hatte stand er dann aber ca. 30-35cm vom borstein weg. und nun die obengenannte bescherung!!!

auf dem zahlschein ist keine angabe von verletzten paragraphen, lediglich der unfachmännische/nichtssagende ausdruck ("halten nicht möglichts rechts"😉

ich hab mir natürlich gleich meine STVO rausgekramt und geschaut, ob es irgendwelche richtlinien gibt die diese aussage bestätigen. Ich habe keine gefunden. es gibt nur die Ordnungswidrigkeit § 12 abs. 6 STVO --> nichteinhalten des Gebots, platzsparend zu halten oder zu parken.
Da ich aber innerhalb der markierung, vor und hinter dem wagen, geblieben bin, hab ich also keine wertvollen parkflächen verschwendet, sondern nur eine fläche genutzt!!!
also trift dieser paragraph auf diesen sachverhalt NICHT zu!!!

zur info: es ist ein vekehrsberuhigter bereich, also schrittgeschwindigkeit ist PFLICHT.

Gibt es irgendwelche konkreten MAßE die besagen wie weit ich von irgendwas parken darf???das darf doch nicht im ermessenspielraum des "beamten" liegen!!!
wenn ja wo stehen sie!!

sind Verwarngelder auch dann rechtens wenn SALOPP irgendeine bemerkung als begründung draufsteht, ohne genaue paragraphen-angabe, die mir mein vergehen darlegen???
wenn sie nicht rechtens sind, sollte man es hinnehmen oder dagegen vorgehen, welches auf jeden fall kosten verursacht und es sich garantiert nicht lohnt??

ich finds frech wenn die bullen einen tiefergelgten golf sehen, dann gleich denken bei dem können wir kasse machen, der bezahlt alles weil er eh keine ahnung hat!!!

ist leider ein wenig lang geworden der thread, aber ich bin auf 180. ich als armer student muss wieder die kohle abdrücken!!
danke fürs durchhalten bis hierhin, ich bitte um rat.

ciao

17 Antworten

mhhhh meine mutter ist richterin, die wirds wohl wissen. und zudem hoert man es immer indiesen richtershows. dann hat dein vater nicht gewonnen sondern wurde wohl nur die strafe herabgesetzt. wer freigesprochen wird, muss nix bezahlen, ausser der verlierer konnte nicht zahlen. (zb wenn dir ein penner dein auto kaputt macht und du ihn vor gericht ziehts, du gewinnst und er die verhandlung nicht bezahlen kann, musst du bezahlen, obwohl du doch schon den schaden mit den auto hast, den dir der penner eh nicht bezahlen kann, ob du nun recht hast oder nicht. tolles deutschland, aber so ist das halt....

hi, wie siehts denn mit den entstandenen anwaltskosten aus, wenn man keine rechtsschutzversicherung hat aber gewinnt.muss die auch der verlierer zahlen???

wenn jemandem zu 100% die Schuld zugesprochen wird, zahlt er alles, auch den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten.

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